Vorbereitung der Einführung einer Digitalsteuer

ShortId
20.4575
Id
20204575
Updated
28.07.2023 14:23
Language
de
Title
Vorbereitung der Einführung einer Digitalsteuer
AdditionalIndexing
15;2446;34;10
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Seit Mai 2019 arbeitet das Inclusive Framework on BEPS im Rahmen der OECD an einem gross angelegten Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft. Ursprünglich sollten die Verhandlungen noch in diesem Jahr zu einem Ergebnis führen sollen. Nun peilt die Organisation eine Einigung bis spätestens Mitte 2021 an. Zwar hatte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Oktober verkündet, es gebe deutliche Fortschritte in den Gesprächen um eine internationale Digitalsteuer, doch schon im Juni hatten die USA die Verhandlungen aufgrund der Corona-Pandemie unterbrochen.</p><p>Nun hat Frankreich Ende November 2020 mit der vom eigenen Parlament beschlossenen Digitalsteuer ernst gemacht und die ersten Steuerbescheide an grosse Konzerne geschickt. Dabei geht es um fällige Vorauszahlungen für das Jahr 2020. Der französische Senat hatte bereits im Juli 2019 der Einführung einer nationalen Digitalsteuer zugestimmt. Die Steuer zielt auf international tätige Internet-Unternehmen wie Google, Amazon, Facebook und Apple ab (GAFA). Die Technologiekonzerne sollen drei Prozent Steuern unter anderem auf online erzielte Werbeerlöse zahlen. Betroffen sind demzufolge Konzerne, die mit ihren digitalen Aktivitäten einen weltweiten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro und in Frankreich von mehr als 25 Millionen Euro erzielen. Damit soll gewährleistet werden, dass Digitalunternehmen gerechter besteuert werden. Frankreich hatte die Vorauszahlungen bis Ende 2020 ausgesetzt, um die Arbeiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) abzuwarten. Doch die OECD verkündete im Oktober, die Arbeiten noch einmal um ein weiteres halbes Jahr bis Mitte 2021 verlängert. </p><p>Die Schweiz soll sich nun mit einer entsprechenden Gesetzesvorlage auf den Fall vorbereiten, dass die OECD im Juni 2021 nicht zu einer Einigung kommt und dafür sorgen, dass es mit den Nachbarstaaten und der EU zu einem abgestimmten Vorgehen kommt. Ein Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich sieht vor, dass das Projekt einer EU-weiten Digitalsteuer wieder aufgegriffen werden soll, wenn bis Ende 2020 auf weltweiter Ebene keine solche Steuer vereinbart wird. Auf diesen Beschluss bezieht sich nun das französische Vorgehen. Auch Spanien hat für 2021 eine Digitalsteuer beschlossen, Italien und Spanien schmieden ebenfalls Pläne, andere EU-Länder diskutieren darüber. Die Beratungen in der EU werden bald wieder aufgenommen. Der französische Finanzminister hat bereits gefordert, es müsse Anfang 2021 eine europäische Lösung gefunden werden. Die Schweiz ist gut beraten, sich vorzubereiten, um nicht ins Hintertreffen zu geraten und sich nicht als Umgehungsstandort missbrauchen zu lassen.</p>
  • <p>Der Bundesrat setzt sich für eine Lösung zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft auf Stufe OECD ein. Damit ist ein koordiniertes Vorgehen und die internationale Akzeptanz sichergestellt. Auch Anpassungen der Doppelbesteuerungsabkommen sind im OECD-Projekt vorgesehen, so dass allfällige Doppel- und Überbesteuerungen vermieden werden können. Nationale Alleingänge lehnt der Bundesrat mit Blick auf die Standortattraktivität ab. Die betroffenen Unternehmen würden mit einer höheren Steuerbelastung und einem erhöhten Complianceaufwand konfrontiert. Eine nationale Digitalsteuer kann zudem Gegenmassnahmen provozieren. Damit würde die Standortattraktivität der Schweiz als kleine, offene und exportorientierte Volkswirtschaft gefährdet.</p><p>Der aktuelle Zeitplan der OECD sieht bis Mitte 2021 eine technische und politische Einigung vor. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement bereits im Mai 2019 beauftragt, allfällige Anpassungen im nationalen Recht zu prüfen und dem Bundesrat rechtzeitig Antrag zum weiteren Vorgehen zu stellen. Er verfolgt auch die Entwicklungen in der EU und wird daraus resultierenden Handlungsbedarf für die Schweiz rechtzeitig evaluieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen, der die Besteuerung der digitalen Wirtschaft vorsieht für den Fall, dass die Verhandlungen im Rahmen der OECD zu diesem Thema im Juni 2021 nicht zu einem Ergebnis führen sollten. Diese Bestimmungen sollen insbesondere die grossen Technologiekonzerne (GAFA) betreffen, die dank ihren multinationalen Strukturen und Steuervereinbarungen die Zahlung von Steuern vermeiden. Die Schweizer Gesetzgebung ist mit den Nachbarländern und den Staaten der EU zu koordinieren.</p>
  • Vorbereitung der Einführung einer Digitalsteuer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Mai 2019 arbeitet das Inclusive Framework on BEPS im Rahmen der OECD an einem gross angelegten Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft. Ursprünglich sollten die Verhandlungen noch in diesem Jahr zu einem Ergebnis führen sollen. Nun peilt die Organisation eine Einigung bis spätestens Mitte 2021 an. Zwar hatte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Oktober verkündet, es gebe deutliche Fortschritte in den Gesprächen um eine internationale Digitalsteuer, doch schon im Juni hatten die USA die Verhandlungen aufgrund der Corona-Pandemie unterbrochen.</p><p>Nun hat Frankreich Ende November 2020 mit der vom eigenen Parlament beschlossenen Digitalsteuer ernst gemacht und die ersten Steuerbescheide an grosse Konzerne geschickt. Dabei geht es um fällige Vorauszahlungen für das Jahr 2020. Der französische Senat hatte bereits im Juli 2019 der Einführung einer nationalen Digitalsteuer zugestimmt. Die Steuer zielt auf international tätige Internet-Unternehmen wie Google, Amazon, Facebook und Apple ab (GAFA). Die Technologiekonzerne sollen drei Prozent Steuern unter anderem auf online erzielte Werbeerlöse zahlen. Betroffen sind demzufolge Konzerne, die mit ihren digitalen Aktivitäten einen weltweiten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro und in Frankreich von mehr als 25 Millionen Euro erzielen. Damit soll gewährleistet werden, dass Digitalunternehmen gerechter besteuert werden. Frankreich hatte die Vorauszahlungen bis Ende 2020 ausgesetzt, um die Arbeiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) abzuwarten. Doch die OECD verkündete im Oktober, die Arbeiten noch einmal um ein weiteres halbes Jahr bis Mitte 2021 verlängert. </p><p>Die Schweiz soll sich nun mit einer entsprechenden Gesetzesvorlage auf den Fall vorbereiten, dass die OECD im Juni 2021 nicht zu einer Einigung kommt und dafür sorgen, dass es mit den Nachbarstaaten und der EU zu einem abgestimmten Vorgehen kommt. Ein Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich sieht vor, dass das Projekt einer EU-weiten Digitalsteuer wieder aufgegriffen werden soll, wenn bis Ende 2020 auf weltweiter Ebene keine solche Steuer vereinbart wird. Auf diesen Beschluss bezieht sich nun das französische Vorgehen. Auch Spanien hat für 2021 eine Digitalsteuer beschlossen, Italien und Spanien schmieden ebenfalls Pläne, andere EU-Länder diskutieren darüber. Die Beratungen in der EU werden bald wieder aufgenommen. Der französische Finanzminister hat bereits gefordert, es müsse Anfang 2021 eine europäische Lösung gefunden werden. Die Schweiz ist gut beraten, sich vorzubereiten, um nicht ins Hintertreffen zu geraten und sich nicht als Umgehungsstandort missbrauchen zu lassen.</p>
    • <p>Der Bundesrat setzt sich für eine Lösung zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft auf Stufe OECD ein. Damit ist ein koordiniertes Vorgehen und die internationale Akzeptanz sichergestellt. Auch Anpassungen der Doppelbesteuerungsabkommen sind im OECD-Projekt vorgesehen, so dass allfällige Doppel- und Überbesteuerungen vermieden werden können. Nationale Alleingänge lehnt der Bundesrat mit Blick auf die Standortattraktivität ab. Die betroffenen Unternehmen würden mit einer höheren Steuerbelastung und einem erhöhten Complianceaufwand konfrontiert. Eine nationale Digitalsteuer kann zudem Gegenmassnahmen provozieren. Damit würde die Standortattraktivität der Schweiz als kleine, offene und exportorientierte Volkswirtschaft gefährdet.</p><p>Der aktuelle Zeitplan der OECD sieht bis Mitte 2021 eine technische und politische Einigung vor. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement bereits im Mai 2019 beauftragt, allfällige Anpassungen im nationalen Recht zu prüfen und dem Bundesrat rechtzeitig Antrag zum weiteren Vorgehen zu stellen. Er verfolgt auch die Entwicklungen in der EU und wird daraus resultierenden Handlungsbedarf für die Schweiz rechtzeitig evaluieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen, der die Besteuerung der digitalen Wirtschaft vorsieht für den Fall, dass die Verhandlungen im Rahmen der OECD zu diesem Thema im Juni 2021 nicht zu einem Ergebnis führen sollten. Diese Bestimmungen sollen insbesondere die grossen Technologiekonzerne (GAFA) betreffen, die dank ihren multinationalen Strukturen und Steuervereinbarungen die Zahlung von Steuern vermeiden. Die Schweizer Gesetzgebung ist mit den Nachbarländern und den Staaten der EU zu koordinieren.</p>
    • Vorbereitung der Einführung einer Digitalsteuer

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