Covid-19-Statistiken

ShortId
20.4583
Id
20204583
Updated
28.07.2023 00:54
Language
de
Title
Covid-19-Statistiken
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Thema COVID19 ist momentan sehr sensitive und täglich werden neue Statistiken vom BAG veröffentlicht. Da diese aber keine Vergleiche liefern, haben sie eher die Tendenz, die Bevölkerung zu verunsichern und erzeugen unnötige Angst.</p><p>Deshalb sollte das BAG solche Statistiken mit Vergleichen zum Vorjahr/Vormonat und Todesstatistiken mit einem Vergleich zu den gesamten Todesfälle/Monat liefern.</p><p>Dann würde man nämlich sofort sehen, dass sich die Sterblichkeit in normalen Rahmen verhält.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat und die Bundesämter, insbesondere das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für Statistik (BFS), kommunizieren die vorliegenden Daten zur Entwicklung von Covid-19 transparent und sind dabei bestrebt, sie in einen entsprechenden Zusammenhang zu stellen. Die Website des BAG zu Covid-19 wird täglich aktualisiert (www.covid19.admin.ch). Die Entwicklung der Krankheit lässt sich dort über verschiedene Zeithorizonte verfolgen, auch über den gesamten Zeitraum seit dem ersten Auftreten in der Schweiz.</p><p>Covid-19 ist eine neue Krankheit. Daher fehlen relevante Vergleichswerte für viele Indikatoren. So können die in diesem Jahr erfassten Krankheitsfälle, Hospitalisierungen und Todesfälle nicht mit denjenigen der Vorjahre verglichen werden. Wir stellen jedoch fest, dass sie eine zusätzliche Belastung für das Gesundheitswesen darstellen. Dies zeigt u.a. der hohe Anteil an Covid-19-Patientinnen und Patienten auf den Intensivpflegestationen.</p><p>2. Die vom BAG veröffentlichten Zahlen zu den Todesfällen schliessen alle Personen ein, die positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden und während der Erkrankung verstarben. Die Meldedaten erlauben jedoch keine Differenzierung nach Todesursache. Das BAG verfügt folglich über keine Zahlen hierzu.</p><p>In der Schweiz wurde im Jahr 2020 in den Wochen 12 bis 16 eine Übersterblichkeit in der Gruppe der Personen ab 65 Jahren beobachtet. Ab der Woche 43 zeigten sich erneut Todesfallzahlen über dem langjährigen Erwartungswert. Der Verlauf der vom BFS publizierten Zahlen zur Übersterblichkeit stimmt überein mit dem Verlauf der Zahlen, die das BAG zu den Todesfällen mit laborbestätigter Covid-19-Diagnose publiziert. Dies legt nahe, dass die derzeitige Übersterblichkeit durch das Coronavirus bedingt ist.</p><p>3. Es ist nicht möglich, die Wirksamkeit einer einzelnen Massnahme im Schweizer Kontext zu messen, da die getroffenen Massnahmen ein Ganzes bilden. Internationale Studien haben jedoch die Wirksamkeit von Masken eindeutig nachgewiesen. Das Tragen einer Maske gewährleistet zwar keinen 100-prozentigen Schutz und reicht deshalb allein nicht aus, aber in Kombination mit anderen Massnahmen trägt die Maske wesentlich dazu bei, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.</p><p>4. Bei der Wahl der Massnahmen wird der Kenntnisstand zu deren Wirksamkeit berücksichtigt. Sollten zu einem bestimmten Zeitpunkt neue Erkenntnisse zeigen, dass eine Massnahme nicht ausreichend wirksam ist oder es im Gegenteil eine neue wirksame Massnahme gibt, die umgesetzt werden könnte, wird die Massnahmenliste entsprechend angepasst.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Welche Massnahmen kann der Bundesrat vornehmen, damit die Verbreitung von Covid-19 Statistiken nur mit Vergleichszahlen gemacht werden kann und damit unnötige Ängste und Verunsicherung in Bevölkerung vermieden werden kann?</p><p>2. Todesstatistik im Zusammenhang mit Covid-19: Wenn eine Person bei einem Autounfall ums Leben kam, aber festgestellt wurde, dass sie ein positives Covid-19 Testergebnis hatte, wird diese Person dann zu der Covid-19 Todesstatistik gezählt?</p><p>3. Die Maskenpflicht ist nun schweizweit seit einigen Monaten eingeführt worden. Gibt es auch eine Messung der Resultate aus solchen Massnahmen? </p><p>Kann der Bundesrat das BAG veranlassen, hier ebenfalls eine Statistik zu veröffentlichen, damit man sieht, was diese Massnahme bewirkt hat.</p><p>4. Wenn eine Massnahme erwiesenermassen keinen oder nur sehr beschränkten Erfolg aufweist, wird der Bundesrat diese dann wieder rückgängig machen?</p>
  • Covid-19-Statistiken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Thema COVID19 ist momentan sehr sensitive und täglich werden neue Statistiken vom BAG veröffentlicht. Da diese aber keine Vergleiche liefern, haben sie eher die Tendenz, die Bevölkerung zu verunsichern und erzeugen unnötige Angst.</p><p>Deshalb sollte das BAG solche Statistiken mit Vergleichen zum Vorjahr/Vormonat und Todesstatistiken mit einem Vergleich zu den gesamten Todesfälle/Monat liefern.</p><p>Dann würde man nämlich sofort sehen, dass sich die Sterblichkeit in normalen Rahmen verhält.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat und die Bundesämter, insbesondere das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für Statistik (BFS), kommunizieren die vorliegenden Daten zur Entwicklung von Covid-19 transparent und sind dabei bestrebt, sie in einen entsprechenden Zusammenhang zu stellen. Die Website des BAG zu Covid-19 wird täglich aktualisiert (www.covid19.admin.ch). Die Entwicklung der Krankheit lässt sich dort über verschiedene Zeithorizonte verfolgen, auch über den gesamten Zeitraum seit dem ersten Auftreten in der Schweiz.</p><p>Covid-19 ist eine neue Krankheit. Daher fehlen relevante Vergleichswerte für viele Indikatoren. So können die in diesem Jahr erfassten Krankheitsfälle, Hospitalisierungen und Todesfälle nicht mit denjenigen der Vorjahre verglichen werden. Wir stellen jedoch fest, dass sie eine zusätzliche Belastung für das Gesundheitswesen darstellen. Dies zeigt u.a. der hohe Anteil an Covid-19-Patientinnen und Patienten auf den Intensivpflegestationen.</p><p>2. Die vom BAG veröffentlichten Zahlen zu den Todesfällen schliessen alle Personen ein, die positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden und während der Erkrankung verstarben. Die Meldedaten erlauben jedoch keine Differenzierung nach Todesursache. Das BAG verfügt folglich über keine Zahlen hierzu.</p><p>In der Schweiz wurde im Jahr 2020 in den Wochen 12 bis 16 eine Übersterblichkeit in der Gruppe der Personen ab 65 Jahren beobachtet. Ab der Woche 43 zeigten sich erneut Todesfallzahlen über dem langjährigen Erwartungswert. Der Verlauf der vom BFS publizierten Zahlen zur Übersterblichkeit stimmt überein mit dem Verlauf der Zahlen, die das BAG zu den Todesfällen mit laborbestätigter Covid-19-Diagnose publiziert. Dies legt nahe, dass die derzeitige Übersterblichkeit durch das Coronavirus bedingt ist.</p><p>3. Es ist nicht möglich, die Wirksamkeit einer einzelnen Massnahme im Schweizer Kontext zu messen, da die getroffenen Massnahmen ein Ganzes bilden. Internationale Studien haben jedoch die Wirksamkeit von Masken eindeutig nachgewiesen. Das Tragen einer Maske gewährleistet zwar keinen 100-prozentigen Schutz und reicht deshalb allein nicht aus, aber in Kombination mit anderen Massnahmen trägt die Maske wesentlich dazu bei, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.</p><p>4. Bei der Wahl der Massnahmen wird der Kenntnisstand zu deren Wirksamkeit berücksichtigt. Sollten zu einem bestimmten Zeitpunkt neue Erkenntnisse zeigen, dass eine Massnahme nicht ausreichend wirksam ist oder es im Gegenteil eine neue wirksame Massnahme gibt, die umgesetzt werden könnte, wird die Massnahmenliste entsprechend angepasst.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Welche Massnahmen kann der Bundesrat vornehmen, damit die Verbreitung von Covid-19 Statistiken nur mit Vergleichszahlen gemacht werden kann und damit unnötige Ängste und Verunsicherung in Bevölkerung vermieden werden kann?</p><p>2. Todesstatistik im Zusammenhang mit Covid-19: Wenn eine Person bei einem Autounfall ums Leben kam, aber festgestellt wurde, dass sie ein positives Covid-19 Testergebnis hatte, wird diese Person dann zu der Covid-19 Todesstatistik gezählt?</p><p>3. Die Maskenpflicht ist nun schweizweit seit einigen Monaten eingeführt worden. Gibt es auch eine Messung der Resultate aus solchen Massnahmen? </p><p>Kann der Bundesrat das BAG veranlassen, hier ebenfalls eine Statistik zu veröffentlichen, damit man sieht, was diese Massnahme bewirkt hat.</p><p>4. Wenn eine Massnahme erwiesenermassen keinen oder nur sehr beschränkten Erfolg aufweist, wird der Bundesrat diese dann wieder rückgängig machen?</p>
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