Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 130 Stundenkilometer anheben

ShortId
20.4591
Id
20204591
Updated
28.07.2023 00:59
Language
de
Title
Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 130 Stundenkilometer anheben
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Alle unserer Nachbarstaaten haben Tempo 130 als Geschwindigkeitslimite. Die Höchstgeschwindigkeit auf Schweizer Autobahnen beträgt hingegen 120 km/h. Für diesen Unterschied gibt es heute keine rationalen Gründe mehr. Bereits heute gelten auf allen Streckenabschnitten mit Verzweigungen oder anderweitigen Hindernissen heruntergesetzte Tempolimiten (100 resp. 80 km/h). Für alle übrigen - sprich gut ausgebauten - Streckenabschnitte (mit sogenannt "freier Fahrt") würde eine Anhebung der Höchstgeschwindigkeit auf 130 km/h zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses führen. Auch der Bundesrat äusserte sich 1995 auf eine Interpellation grundsätzlich positiv zu einer Vereinheitlichung der Tempolimiten (siehe 95.3270 Interpellation Zwahlen Jean-Claude). Er hebt in seiner Antwort hervor, dass die Schweiz das Land mit den einschränkendsten Bestimmungen sei, obwohl sie über den modernsten Wagenbestand verfüge und die strengsten Motorfahrzeugkontrollen kenne. Der technologische Stand beim Autobau hat seitdem weitere Fortschritte erzielt. Durch die zunehmende Elektromobilität sprechen auch umweltpolitische Überlegungen immer weniger gegen eine Anhebung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen.</p>
  • <p>Die vorliegende Motion lautet gleich wie die Motion Hess (18.3261; Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 130 Stundenkilometer anheben). Diese wurde am 19. Juni 2020 abgeschrieben, weil sie nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt wurde. Die Ausgangslage hat sich seither nicht verändert und die Argumente gelten weiterhin. Mit der vorgeschlagenen Massnahme kann der Verkehrsfluss kaum verbessert werden. Die optimale Leistungsfähigkeit einer Strasse wird erreicht, wenn alle Fahrzeuge gleich schnell unterwegs sind. Tempo 130 statt 120 auf Autobahnen führt zu einer Verringerung der Leistungsfähigkeit. Dies, weil die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den Fahrzeugen auf der Normal- und Überholspur noch grösser werden und die Abstände zwischen den Fahrzeugen entsprechend zunehmen müssen. Zusätzlich führt die geforderte Tempoerhöhung zu einer Zunahme von Strassenlärm und CO2-Emissionen. Beides widerspricht der geltenden Umwelt- und Energiepolitik.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu treffen: Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen wird auf 130 km/h angehoben.</p>
  • Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 130 Stundenkilometer anheben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Alle unserer Nachbarstaaten haben Tempo 130 als Geschwindigkeitslimite. Die Höchstgeschwindigkeit auf Schweizer Autobahnen beträgt hingegen 120 km/h. Für diesen Unterschied gibt es heute keine rationalen Gründe mehr. Bereits heute gelten auf allen Streckenabschnitten mit Verzweigungen oder anderweitigen Hindernissen heruntergesetzte Tempolimiten (100 resp. 80 km/h). Für alle übrigen - sprich gut ausgebauten - Streckenabschnitte (mit sogenannt "freier Fahrt") würde eine Anhebung der Höchstgeschwindigkeit auf 130 km/h zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses führen. Auch der Bundesrat äusserte sich 1995 auf eine Interpellation grundsätzlich positiv zu einer Vereinheitlichung der Tempolimiten (siehe 95.3270 Interpellation Zwahlen Jean-Claude). Er hebt in seiner Antwort hervor, dass die Schweiz das Land mit den einschränkendsten Bestimmungen sei, obwohl sie über den modernsten Wagenbestand verfüge und die strengsten Motorfahrzeugkontrollen kenne. Der technologische Stand beim Autobau hat seitdem weitere Fortschritte erzielt. Durch die zunehmende Elektromobilität sprechen auch umweltpolitische Überlegungen immer weniger gegen eine Anhebung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen.</p>
    • <p>Die vorliegende Motion lautet gleich wie die Motion Hess (18.3261; Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 130 Stundenkilometer anheben). Diese wurde am 19. Juni 2020 abgeschrieben, weil sie nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt wurde. Die Ausgangslage hat sich seither nicht verändert und die Argumente gelten weiterhin. Mit der vorgeschlagenen Massnahme kann der Verkehrsfluss kaum verbessert werden. Die optimale Leistungsfähigkeit einer Strasse wird erreicht, wenn alle Fahrzeuge gleich schnell unterwegs sind. Tempo 130 statt 120 auf Autobahnen führt zu einer Verringerung der Leistungsfähigkeit. Dies, weil die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den Fahrzeugen auf der Normal- und Überholspur noch grösser werden und die Abstände zwischen den Fahrzeugen entsprechend zunehmen müssen. Zusätzlich führt die geforderte Tempoerhöhung zu einer Zunahme von Strassenlärm und CO2-Emissionen. Beides widerspricht der geltenden Umwelt- und Energiepolitik.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu treffen: Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen wird auf 130 km/h angehoben.</p>
    • Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 130 Stundenkilometer anheben

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