Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes gemäss der AP 2022 plus mit einer Änderung des Landwirtschaftsgesetzes umsetzen, unabhängig von der Behandlung der neuen Agrarpolitik

ShortId
20.4592
Id
20204592
Updated
28.07.2023 00:57
Language
de
Title
Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes gemäss der AP 2022 plus mit einer Änderung des Landwirtschaftsgesetzes umsetzen, unabhängig von der Behandlung der neuen Agrarpolitik
AdditionalIndexing
55;28;2836;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die sozialversicherungsrechtliche Lage der Ehepartnerinnen und -partner von Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern in der Landwirtschaft war zu lange ein Tabuthema, und viele von ihnen stehen ohne soziale Absicherung da, die diesen Namen verdient.</p><p>Es ist anzumerken, dass diese Situation nicht losgelöst ist von der Verschlechterung des Einkommens auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben aufgrund nicht ausreichender Produzentenpreise. Gerade weil die Bereitschaft fehlt, die Früchte der Arbeit der Bauernfamilien besser zu bezahlen, lehnen wir den Entwurf der Agrarpolitik ab 2022 (AP 22+) ab.</p><p>Da die Vorlage zur neuen Agrarpolitik derzeit sistiert ist, um dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, bestimmte Punkte zu klären und zu verbessern und insbesondere die Ernährungssicherheit und die Bezahlung der von den Bauerfamilien geleisteten Arbeit und der von ihnen produzierten Lebensmittel in die Vorlage aufzunehmen, wird die Verabschiedung der Vorlage und die Umsetzung der neuen Agrarpolitik noch einige Zeit in Anspruch nehmen.</p><p>Die AP 22+ enthält Bestimmungen zum Sozialversicherungsschutz. Die Vorschläge wurden von allen Seiten begrüsst und mit ihnen liesse sich die oben beschriebene Situation in gewissem Masse korrigieren. Es ist nicht richtig, wenn die Verbesserung der sozialen Absicherung von Ehepartnerinnen und -partnern verzögert würde, nur weil der Abschluss der Beratung der AP 22+ abgewartet werden muss.</p>
  • <p>Zur Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes für die auf dem Betrieb mitarbeitende Ehepartnerin oder den auf dem Betrieb mitarbeitenden Ehepartner hat der Bundesrat mit der am 12. Februar 2020 zuhanden des Parlaments verabschiedeten Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) eine Gesetzesgrundlage vorgeschlagen.</p><p>Gemäss dem Modellsystem SWISSland sollte das sektorale Einkommen in der Landwirtschaft mit der AP22+ von 2018 bis 2025 um 228 Millionen Franken steigen. Ausserdem prognostiziert das Modellsystem eine Steigerung der einzelbetrieblichen Einkommen von 63 000 Franken (2018) auf 74 000 Franken (2025). Der Bundesrat teilt daher die Begründungen des Motionärs zur Ablehnung der AP22+ nicht.</p><p>Der Ständerat hat in der Wintersession 2020 entschieden, die Beratung der AP22+ zu sistieren, bis der Bundesrat einen Bericht in Erfüllung des Postulates der WAK-S "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" (20.3931) vorgelegt hat. Das Postulat verlangt, dass der Bundesrat den Bericht bis 2022 vorlegt. Der Nationalrat wird die AP22+ voraussichtlich in der Frühjahrssession 2021 behandeln.</p><p>Da das Anliegen der Motion im Rahmen der AP22+ berücksichtigt wurde und der Entscheid über das weitere Vorgehen bei der Beratung der Vorlage in den Händen des Parlaments liegt, besteht aus Sicht des Bundesrats zum aktuellen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf. Falls das Parlament beschliesst, die AP22+ definitiv zu sistieren, ist der Bundesrat bereit, dem Parlament unabhängig von der AP22+ eine Vorlage zu unterbreiten, die ausschliesslich die Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes beinhaltet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesänderungen, insbesondere im Landwirtschaftsgesetz, vorzulegen, mit denen die mit der AP 22+ vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich des Sozialversicherungsschutzes rasch und wirksam umgesetzt werden, unabhängig davon, ob die neue Agrarpolitik gutgeheissen wird oder nicht.</p>
  • Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes gemäss der AP 2022 plus mit einer Änderung des Landwirtschaftsgesetzes umsetzen, unabhängig von der Behandlung der neuen Agrarpolitik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die sozialversicherungsrechtliche Lage der Ehepartnerinnen und -partner von Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern in der Landwirtschaft war zu lange ein Tabuthema, und viele von ihnen stehen ohne soziale Absicherung da, die diesen Namen verdient.</p><p>Es ist anzumerken, dass diese Situation nicht losgelöst ist von der Verschlechterung des Einkommens auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben aufgrund nicht ausreichender Produzentenpreise. Gerade weil die Bereitschaft fehlt, die Früchte der Arbeit der Bauernfamilien besser zu bezahlen, lehnen wir den Entwurf der Agrarpolitik ab 2022 (AP 22+) ab.</p><p>Da die Vorlage zur neuen Agrarpolitik derzeit sistiert ist, um dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, bestimmte Punkte zu klären und zu verbessern und insbesondere die Ernährungssicherheit und die Bezahlung der von den Bauerfamilien geleisteten Arbeit und der von ihnen produzierten Lebensmittel in die Vorlage aufzunehmen, wird die Verabschiedung der Vorlage und die Umsetzung der neuen Agrarpolitik noch einige Zeit in Anspruch nehmen.</p><p>Die AP 22+ enthält Bestimmungen zum Sozialversicherungsschutz. Die Vorschläge wurden von allen Seiten begrüsst und mit ihnen liesse sich die oben beschriebene Situation in gewissem Masse korrigieren. Es ist nicht richtig, wenn die Verbesserung der sozialen Absicherung von Ehepartnerinnen und -partnern verzögert würde, nur weil der Abschluss der Beratung der AP 22+ abgewartet werden muss.</p>
    • <p>Zur Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes für die auf dem Betrieb mitarbeitende Ehepartnerin oder den auf dem Betrieb mitarbeitenden Ehepartner hat der Bundesrat mit der am 12. Februar 2020 zuhanden des Parlaments verabschiedeten Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) eine Gesetzesgrundlage vorgeschlagen.</p><p>Gemäss dem Modellsystem SWISSland sollte das sektorale Einkommen in der Landwirtschaft mit der AP22+ von 2018 bis 2025 um 228 Millionen Franken steigen. Ausserdem prognostiziert das Modellsystem eine Steigerung der einzelbetrieblichen Einkommen von 63 000 Franken (2018) auf 74 000 Franken (2025). Der Bundesrat teilt daher die Begründungen des Motionärs zur Ablehnung der AP22+ nicht.</p><p>Der Ständerat hat in der Wintersession 2020 entschieden, die Beratung der AP22+ zu sistieren, bis der Bundesrat einen Bericht in Erfüllung des Postulates der WAK-S "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" (20.3931) vorgelegt hat. Das Postulat verlangt, dass der Bundesrat den Bericht bis 2022 vorlegt. Der Nationalrat wird die AP22+ voraussichtlich in der Frühjahrssession 2021 behandeln.</p><p>Da das Anliegen der Motion im Rahmen der AP22+ berücksichtigt wurde und der Entscheid über das weitere Vorgehen bei der Beratung der Vorlage in den Händen des Parlaments liegt, besteht aus Sicht des Bundesrats zum aktuellen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf. Falls das Parlament beschliesst, die AP22+ definitiv zu sistieren, ist der Bundesrat bereit, dem Parlament unabhängig von der AP22+ eine Vorlage zu unterbreiten, die ausschliesslich die Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes beinhaltet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesänderungen, insbesondere im Landwirtschaftsgesetz, vorzulegen, mit denen die mit der AP 22+ vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich des Sozialversicherungsschutzes rasch und wirksam umgesetzt werden, unabhängig davon, ob die neue Agrarpolitik gutgeheissen wird oder nicht.</p>
    • Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes gemäss der AP 2022 plus mit einer Änderung des Landwirtschaftsgesetzes umsetzen, unabhängig von der Behandlung der neuen Agrarpolitik

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