Prüfungsfreier Zugang mit der Berufsmatura zu pädagogischen Hochschulen für die Ausbildung zur Primarlehrperson

ShortId
20.4593
Id
20204593
Updated
28.07.2023 00:53
Language
de
Title
Prüfungsfreier Zugang mit der Berufsmatura zu pädagogischen Hochschulen für die Ausbildung zur Primarlehrperson
AdditionalIndexing
32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für den Zugang zur einer Pädagogischen Hochschule braucht es heute grundsätzlich eine gymnasiale Maturität (Art. 24 Abs. 1 HFKG). In Artikel 24 Absatz 2 HFKG erfolgt insofern eine kleine Öffnung bei den Zugangsvoraussetzungen, dass auch Absolventinnen und Absolventen einer Fachmaturität pädagogischer Ausrichtung prüfungsfrei zur Vorstufen- und Primarlehrerausbildung zugelassen werden müssen. Eine Zulassung von Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmatura ist jedoch nur "unter bestimmten Voraussetzungen", die der Hochschulrat festsetzt, möglich. Die Berufsmatura ermöglicht somit heute auch für die Ausbildung zur Primarlehrperson keinen prüfungsfreien Übertritt an eine Pädagogische Hochschule. Es ist eine Aufnahmeprüfung abzulegen. Als Vorbereitung für die Aufnahmeprüfung gibt es Vorkurse. Diese werden zum Teil als "freiwillig" bezeichnet, faktisch sind sie dies aber nicht. Diese zusätzliche Hürde für Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden für den Zugang zu einer Pädagogischen Hochschule ist mindestens für die Ausbildung zur Primarlehrperson nicht mehr gerechtfertigt.</p><p>Für den Abbau dieser Hürden sprechen folgende Gründe:</p><p>1. Mit der Berufsmaturität wollte man für Lernende und junge Berufsleute eine attraktive Perspektive eröffnen und damit auch unser Berufsbildungssystem stärken. Zu dieser Attraktivitätssteigerung soll auch beitragen, dass keine unnötigen und erschwerende Hürden zu weiterführenden Schulen errichtet werden.</p><p>2. Es ist nicht gerechtfertigt, dass Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmatura den gleichen Vorkurs und die gleiche Aufnahmeprüfung wie Berufsleute ohne Berufsmatura absolvieren müssen. Damit verkennt man, dass mit der Berufsmatura eine erweiterte Allgemeinbildung abgeschlossen wird.</p><p>3. Der Stoff, der in den Vorkursen vermittelt wird, ist weitgehend identisch mit dem Stoff der der Berufsmaturitätsschulen. Es braucht diese Doppelspurigkeit nicht.</p><p>4. Mit einer zusätzlichen Hürde verkennt man auch die zusätzliche wertvolle Erfahrung in einem anderen Beruf, die eine Lehrperson einbringt. Gerade in Zeiten des Mangels an Lehrpersonen sind wir auch auf diese angewiesen.</p><p>5. Das Absolvieren einer Berufsmaturität während der Lehre oder nach dem Lehrabschluss verlangt von den Lernenden einen zusätzlichen zeitlichen Aufwand. Durch einen Vorkurs und die Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung geht wieder unnötig Zeit verloren.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, dass der Förderung der Durchlässigkeit im schweizerischen Bildungssystem eine wichtige Bedeutung zukommt.</p><p>Unser Bildungssystem zeichnet sich durch die Vielfalt der Bildungsgänge auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe aus: Die Abschlüsse der Berufsbildung führen direkt zu den Bildungswegen der höheren Berufsbildung, die Berufsmaturität und die Fachmaturität zu den Fachhochschulen (FH), die allgemeinbildenden Bildungsgänge mit der gymnasialen Maturität zu den Pädagogischen Hochschulen (PH) und den universitären Hochschulen (UH). Die "Passerellen" (Ergänzungsprüfungen) unterstützen die Durchlässigkeit des Systems. Sie prüfen die verlangten Eintrittskompetenzen und stellen damit auch die Qualität der Lehre und das Profil des Studiengangs und des Hochschultyps sicher.</p><p>Gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) verlangen universitäre und pädagogische Hochschulen für die Zulassung zur ersten Studienstufe eine gymnasiale Maturität. Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden (BM) sowie Fachmaturandinnen und Fachmaturanden (FM) müssen gemäss HFKG, der Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen sowie des EDK-Reglements über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen sowohl für ein UH- als auch ein PH-Studium eine allgemeine Ergänzungsprüfung ablegen. Zu Ausbildungen für den Unterricht auf der Primarstufe werden Absolvierende der Fachmaturität Pädagogik direkt zugelassen. BM können mittels einer entsprechenden Ergänzungsprüfung ("Äquivalenznachweis zur Fachmaturität Pädagogik"; Äquivalenznachweis FMBP) zugelassen werden. Generell können BM auch aufgrund der Quereinsteigendenregelung mit Aufnahmeverfahren sur-Dossier zu einem PH-Studium zugelassen werden.</p><p>Der Motionär verlangt, analog zur Regelung der direkten Zulassung von Fachmaturandinnen und -maturanden Pädagogik (FM Pädagogik), eine direkte Zulassung von BM zur Ausbildung für den Unterricht auf der Primarstufe. Dieses Anliegen kann der Bundesrat aus folgenden Gründen nicht unterstützen: BM fehlen im Unterschied zu FM mit Fachrichtung Pädagogik, je nach Berufsmaturitätsrichtung die für das PH-Studium notwendigen allgemeinbildenden Kompetenzen in Bereichen wie Geografie, bildnerisches und technisches Gestalten, Musik, Bewegung und Sport, Pädagogik, Ethik, Philosophie, Psychologie, Soziologie und in den naturwissenschaftlichen Fächern. Entsprechende Kompetenzen und Fächer sollen mit dem Äquivalenznachweis FMBP nachgeholt werden.</p><p>Die von der jeweiligen PH organisierten Prüfungen tragen den bereits erworbenen Kompetenzen der BM Rechnung: Je nach Vorbildung können Fächer der Ergänzungsprüfung erlassen werden. BM haben bei der Ergänzungsprüfung somit andere, erleichterte Bedingungen als Berufsleute ohne Berufsmaturität. Der Äquivalenznachweis FMBP würdigt auch die Berufserfahrung von BM, indem sie zeitgleich bzw. im Anschluss an die Berufsmaturität absolviert werden kann. Die Vorbereitung erfolgt im Eigenstudium oder via freiwilligen Vorbereitungskurs. Unter den PH existieren Vereinbarungen, sodass bei einem Wechsel der PH nicht erneut eine Prüfung abgelegt werden muss.</p><p>Die Ergänzungsprüfung bzw. der Äquivalenznachweis FMBP ist aus diesen Gründen keine unnötige Hürde für die Zulassung von BM zur Ausbildung zum Primarlehrer oder zur Primarlehrerin, sondern eine stufengerechte Passerelle, welche sicherstellt, dass BM über die für einen erfolgreichen Einstieg ins Studium breite Allgemeinbildung verfügen. Diese Passerelle hat sich bewährt und wurde von der SHK am 29. November 2019 mit der Verabschiedung der erwähnten Hochschulratsverordnung und dem Verweis auf das EDK-Reglement bestätigt. Im Rahmen der Erarbeitung des EDK-Reglements zeigte sich ebenfalls, dass eine Mehrheit der Kantone und der weiteren angehörten Partner sich gegen eine direkte Zulassung der BM zu den Ausbildungen für die Primarstufe aussprach.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 24 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG; SR 414.20) so zu ändern, dass Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmatura prüfungsfrei zur Primarlehrerausbildung an den Pädagogischen Hochschulen zugelassen werden.</p>
  • Prüfungsfreier Zugang mit der Berufsmatura zu pädagogischen Hochschulen für die Ausbildung zur Primarlehrperson
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für den Zugang zur einer Pädagogischen Hochschule braucht es heute grundsätzlich eine gymnasiale Maturität (Art. 24 Abs. 1 HFKG). In Artikel 24 Absatz 2 HFKG erfolgt insofern eine kleine Öffnung bei den Zugangsvoraussetzungen, dass auch Absolventinnen und Absolventen einer Fachmaturität pädagogischer Ausrichtung prüfungsfrei zur Vorstufen- und Primarlehrerausbildung zugelassen werden müssen. Eine Zulassung von Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmatura ist jedoch nur "unter bestimmten Voraussetzungen", die der Hochschulrat festsetzt, möglich. Die Berufsmatura ermöglicht somit heute auch für die Ausbildung zur Primarlehrperson keinen prüfungsfreien Übertritt an eine Pädagogische Hochschule. Es ist eine Aufnahmeprüfung abzulegen. Als Vorbereitung für die Aufnahmeprüfung gibt es Vorkurse. Diese werden zum Teil als "freiwillig" bezeichnet, faktisch sind sie dies aber nicht. Diese zusätzliche Hürde für Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden für den Zugang zu einer Pädagogischen Hochschule ist mindestens für die Ausbildung zur Primarlehrperson nicht mehr gerechtfertigt.</p><p>Für den Abbau dieser Hürden sprechen folgende Gründe:</p><p>1. Mit der Berufsmaturität wollte man für Lernende und junge Berufsleute eine attraktive Perspektive eröffnen und damit auch unser Berufsbildungssystem stärken. Zu dieser Attraktivitätssteigerung soll auch beitragen, dass keine unnötigen und erschwerende Hürden zu weiterführenden Schulen errichtet werden.</p><p>2. Es ist nicht gerechtfertigt, dass Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmatura den gleichen Vorkurs und die gleiche Aufnahmeprüfung wie Berufsleute ohne Berufsmatura absolvieren müssen. Damit verkennt man, dass mit der Berufsmatura eine erweiterte Allgemeinbildung abgeschlossen wird.</p><p>3. Der Stoff, der in den Vorkursen vermittelt wird, ist weitgehend identisch mit dem Stoff der der Berufsmaturitätsschulen. Es braucht diese Doppelspurigkeit nicht.</p><p>4. Mit einer zusätzlichen Hürde verkennt man auch die zusätzliche wertvolle Erfahrung in einem anderen Beruf, die eine Lehrperson einbringt. Gerade in Zeiten des Mangels an Lehrpersonen sind wir auch auf diese angewiesen.</p><p>5. Das Absolvieren einer Berufsmaturität während der Lehre oder nach dem Lehrabschluss verlangt von den Lernenden einen zusätzlichen zeitlichen Aufwand. Durch einen Vorkurs und die Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung geht wieder unnötig Zeit verloren.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, dass der Förderung der Durchlässigkeit im schweizerischen Bildungssystem eine wichtige Bedeutung zukommt.</p><p>Unser Bildungssystem zeichnet sich durch die Vielfalt der Bildungsgänge auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe aus: Die Abschlüsse der Berufsbildung führen direkt zu den Bildungswegen der höheren Berufsbildung, die Berufsmaturität und die Fachmaturität zu den Fachhochschulen (FH), die allgemeinbildenden Bildungsgänge mit der gymnasialen Maturität zu den Pädagogischen Hochschulen (PH) und den universitären Hochschulen (UH). Die "Passerellen" (Ergänzungsprüfungen) unterstützen die Durchlässigkeit des Systems. Sie prüfen die verlangten Eintrittskompetenzen und stellen damit auch die Qualität der Lehre und das Profil des Studiengangs und des Hochschultyps sicher.</p><p>Gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) verlangen universitäre und pädagogische Hochschulen für die Zulassung zur ersten Studienstufe eine gymnasiale Maturität. Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden (BM) sowie Fachmaturandinnen und Fachmaturanden (FM) müssen gemäss HFKG, der Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen sowie des EDK-Reglements über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen sowohl für ein UH- als auch ein PH-Studium eine allgemeine Ergänzungsprüfung ablegen. Zu Ausbildungen für den Unterricht auf der Primarstufe werden Absolvierende der Fachmaturität Pädagogik direkt zugelassen. BM können mittels einer entsprechenden Ergänzungsprüfung ("Äquivalenznachweis zur Fachmaturität Pädagogik"; Äquivalenznachweis FMBP) zugelassen werden. Generell können BM auch aufgrund der Quereinsteigendenregelung mit Aufnahmeverfahren sur-Dossier zu einem PH-Studium zugelassen werden.</p><p>Der Motionär verlangt, analog zur Regelung der direkten Zulassung von Fachmaturandinnen und -maturanden Pädagogik (FM Pädagogik), eine direkte Zulassung von BM zur Ausbildung für den Unterricht auf der Primarstufe. Dieses Anliegen kann der Bundesrat aus folgenden Gründen nicht unterstützen: BM fehlen im Unterschied zu FM mit Fachrichtung Pädagogik, je nach Berufsmaturitätsrichtung die für das PH-Studium notwendigen allgemeinbildenden Kompetenzen in Bereichen wie Geografie, bildnerisches und technisches Gestalten, Musik, Bewegung und Sport, Pädagogik, Ethik, Philosophie, Psychologie, Soziologie und in den naturwissenschaftlichen Fächern. Entsprechende Kompetenzen und Fächer sollen mit dem Äquivalenznachweis FMBP nachgeholt werden.</p><p>Die von der jeweiligen PH organisierten Prüfungen tragen den bereits erworbenen Kompetenzen der BM Rechnung: Je nach Vorbildung können Fächer der Ergänzungsprüfung erlassen werden. BM haben bei der Ergänzungsprüfung somit andere, erleichterte Bedingungen als Berufsleute ohne Berufsmaturität. Der Äquivalenznachweis FMBP würdigt auch die Berufserfahrung von BM, indem sie zeitgleich bzw. im Anschluss an die Berufsmaturität absolviert werden kann. Die Vorbereitung erfolgt im Eigenstudium oder via freiwilligen Vorbereitungskurs. Unter den PH existieren Vereinbarungen, sodass bei einem Wechsel der PH nicht erneut eine Prüfung abgelegt werden muss.</p><p>Die Ergänzungsprüfung bzw. der Äquivalenznachweis FMBP ist aus diesen Gründen keine unnötige Hürde für die Zulassung von BM zur Ausbildung zum Primarlehrer oder zur Primarlehrerin, sondern eine stufengerechte Passerelle, welche sicherstellt, dass BM über die für einen erfolgreichen Einstieg ins Studium breite Allgemeinbildung verfügen. Diese Passerelle hat sich bewährt und wurde von der SHK am 29. November 2019 mit der Verabschiedung der erwähnten Hochschulratsverordnung und dem Verweis auf das EDK-Reglement bestätigt. Im Rahmen der Erarbeitung des EDK-Reglements zeigte sich ebenfalls, dass eine Mehrheit der Kantone und der weiteren angehörten Partner sich gegen eine direkte Zulassung der BM zu den Ausbildungen für die Primarstufe aussprach.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 24 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG; SR 414.20) so zu ändern, dass Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmatura prüfungsfrei zur Primarlehrerausbildung an den Pädagogischen Hochschulen zugelassen werden.</p>
    • Prüfungsfreier Zugang mit der Berufsmatura zu pädagogischen Hochschulen für die Ausbildung zur Primarlehrperson

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