Mobilität und Raum 2050. Technologischen Übergang fördern, statt Verkehrsverlagerung aufzwingen

ShortId
20.4596
Id
20204596
Updated
28.07.2023 00:51
Language
de
Title
Mobilität und Raum 2050. Technologischen Übergang fördern, statt Verkehrsverlagerung aufzwingen
AdditionalIndexing
48;66;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit den Sachplänen stimmt der Bund seine raumwirksamen Tätigkeiten ab und nimmt die räumliche Koordination auf Bundesebene und mit den Kantonen vor. Beim Verkehr geschieht dies im Rahmen des Sachplans Verkehr, Teil Programm "Mobilität und Raum 2050". Dieses strategische Planungsinstrument gibt ein Zielbild für eine verkehrsträgerübergreifende, mit Raum und Umwelt abgestimmte Mobilitätsentwicklung vor. Dieses Zielbild erfährt insbesondere mit den STEP-Ausbauschritten sowie im Programm Agglomerationsverkehr weitere Konkretisierungen. Diese werden vom Parlament beraten und beschlossen. Folglich greift der Sachplan Verkehr, Teil Programm konkreten Entscheidungen nicht vor, sondern überlässt diese der parlamentarischen Diskussion und Verabschiedung.</p><p>Zu den Fragen:</p><p>1. Das UVEK stützt sich namentlich auf die Artikel 73 bis 75 der Bundesverfassung sowie auf die einschlägigen Bestimmungen insbesondere des Raumplanungs- und des Umweltschutzgesetzes. Zu nennen sind u.a. die Art. 13 RPG (Konzepte und Sachpläne) und Art. 1 Abs. 2 USG (Vorsorgeprinzip). Ziel des Bundesrates ist die Verkehrssysteme so effizient wie möglich zu betreiben. Einzelne Verkehrsträger sollen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. Im Gegenteil setzt sich der Sachplan Verkehr, Teil Programm "Mobilität und Raum 2050" zum Ziel, die einzelnen Verkehrsmittel bedürfnisgerecht so zu kombinieren, dass sie ihre spezifischen Vorteile im Sinne eines effizienten Gersamtverkehrssystems entfalten können. Ziel muss ein möglichst effizientes Mobilitätssystem sein. Dazu gehört auch eine optimale Auslastung der bestehenden Verkehrsangebote und - netze und ein möglichst geringer Eingriff in die Umwelt.</p><p>2. Der Bundesrat hat am 28. August 2019 beschlossen, dass die Schweiz bis 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können. Dies bedeutet Netto-Null Emissionen bis zum Jahr 2050. Hierfür müssen alle Verkehrsträger entsprechende Beiträge leisten. Neben der Verlagerung von Personen- und Güterverkehr auf die ohnehin schon elektrisch betriebene Bahn spielt auch die Umstellung auf fossilfreie Antriebe eine wichtige Rolle.</p><p>3. Heute werden emissionsarme und klimaneutrale Fahrzeuge so gefördert, dass beispielsweise elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge von der Mineralölsteuer befreit sind, auch kommen sie in den Genuss von zahlreichen spezifischen, kantonalen Steuererleichterungen oder - befreiungen. Das totalrevidierte CO2-Gesetz schafft mit verschärften Emissionsvorschriften für neue Fahrzeuge und der Förderung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteiengebäuden Anreize für einen verstärkten Einsatz von Fahrzeugen mit emissionsarmen Antrieben. Verschiedene Kantone bieten auch Kaufprämien für Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge oder Beiträge an die Ladeinfrastruktur an. Überdies sind wasserstoffbetriebene und elektrische Lastwagen von der LSVA befreit. In einem Pilotprogramm fördert die Eidgenossenschaft erste Wasserstofflastwagen, Tankstellen für Wasserstoff sowie Erzeugungsanlagen für Wasserstoff. Im Rahmen der Roadmap Elektromobilität 2022 werden zusammen mit Partnern zahlreiche Massnahmen zur Förderung der Elektromobilität umgesetzt und die Autobahnrastplätze werden mit Schnellladestationen ausgerüstet. Zudem finanziert der Bund im Rahmen der Agglomerationsprogramme Infrastrukturmassnahmen zur Förderung klimaneutralen Mobilität mit.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Projekt "Mobilität und Raum 2050" des UVEK hat zum Ziel, die langfristige Entwicklung des Verkehrssystems mit der Raumplanung zu koordinieren. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der in die Anhörung geschickte Entwurf sich nicht darauf beschränkt, die Bedürfnisse im Hinblick auf die Realisierung der Infrastrukturprojekte des Bundes zu koordinieren. Vielmehr gibt er den Behörden einen verbindlichen Rahmen vor, indem er zahlreiche neue Massnahmen und Elemente einbezieht. Dazu ein Beispiel (Mobilität und Raum 2050, S. 32): "Bund, Kantone und Gemeinden setzen sich dafür ein, dass auf einem zurückzulegenden Weg so früh wie möglich ein Umsteigen auf flächenschonende und emissionsarme Verkehrsträger und -mittel erfolgen kann." Hier muss man beunruhigt feststellen, dass das UVEK davon ausgeht, es gebe emissionsarme Verkehrsträger, nicht aber emissionsarme Antriebstechnologien für jede Verkehrsart. Es liegt jedoch auf der Hand, dass die Reduktion der CO2-Emissionen des privaten Strassenverkehrs erhebliche Anpassungen und Änderungen von Infrastrukturen und Einrichtungen bedingt (Tankstellen, Strom- und Wasserstoffproduktion, Stromleitungen, Ladestationen usw.). Leider zielt der in die Anhörung gegebene Entwurf auf die Verkehrsverlagerung, anstatt die für die Entwicklung von CO2-armen Antriebstechnologien unabdingbaren Umstellungen zu koordinieren, damit der Privatverkehr rasch dekarbonisiert werden kann. Unbedingt vermieden werden sollte insbesondere, dass die für den technologischen Übergang notwendigen Umstellungen durch die mit der Raumplanung verbundenen Auflagen unnötig verhindert oder gebremst werden.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Auf welche Gesetzes- und Verfassungsgrundlagen stützt sich das UVEK, wenn es via den Sachplan Verkehr eine Verkehrsverlagerung von der Strasse auf andere Verkehrsarten aufzwingen will?</p><p>- Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass in erster Linie ein Übergang zu emissionsarmen Antriebstechnologien für alle Verkehrsarten zur Dekarbonisierung der Mobilität führt?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, Massnahmen mit dem Ziel zu treffen, die Auflagen zu lockern und die nötigen Umstellungen zu erleichtern, um zur Entwicklung von CO2-armen Antriebstechnologien für den motorisierten Individualverkehr beizutragen?</p>
  • Mobilität und Raum 2050. Technologischen Übergang fördern, statt Verkehrsverlagerung aufzwingen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit den Sachplänen stimmt der Bund seine raumwirksamen Tätigkeiten ab und nimmt die räumliche Koordination auf Bundesebene und mit den Kantonen vor. Beim Verkehr geschieht dies im Rahmen des Sachplans Verkehr, Teil Programm "Mobilität und Raum 2050". Dieses strategische Planungsinstrument gibt ein Zielbild für eine verkehrsträgerübergreifende, mit Raum und Umwelt abgestimmte Mobilitätsentwicklung vor. Dieses Zielbild erfährt insbesondere mit den STEP-Ausbauschritten sowie im Programm Agglomerationsverkehr weitere Konkretisierungen. Diese werden vom Parlament beraten und beschlossen. Folglich greift der Sachplan Verkehr, Teil Programm konkreten Entscheidungen nicht vor, sondern überlässt diese der parlamentarischen Diskussion und Verabschiedung.</p><p>Zu den Fragen:</p><p>1. Das UVEK stützt sich namentlich auf die Artikel 73 bis 75 der Bundesverfassung sowie auf die einschlägigen Bestimmungen insbesondere des Raumplanungs- und des Umweltschutzgesetzes. Zu nennen sind u.a. die Art. 13 RPG (Konzepte und Sachpläne) und Art. 1 Abs. 2 USG (Vorsorgeprinzip). Ziel des Bundesrates ist die Verkehrssysteme so effizient wie möglich zu betreiben. Einzelne Verkehrsträger sollen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. Im Gegenteil setzt sich der Sachplan Verkehr, Teil Programm "Mobilität und Raum 2050" zum Ziel, die einzelnen Verkehrsmittel bedürfnisgerecht so zu kombinieren, dass sie ihre spezifischen Vorteile im Sinne eines effizienten Gersamtverkehrssystems entfalten können. Ziel muss ein möglichst effizientes Mobilitätssystem sein. Dazu gehört auch eine optimale Auslastung der bestehenden Verkehrsangebote und - netze und ein möglichst geringer Eingriff in die Umwelt.</p><p>2. Der Bundesrat hat am 28. August 2019 beschlossen, dass die Schweiz bis 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können. Dies bedeutet Netto-Null Emissionen bis zum Jahr 2050. Hierfür müssen alle Verkehrsträger entsprechende Beiträge leisten. Neben der Verlagerung von Personen- und Güterverkehr auf die ohnehin schon elektrisch betriebene Bahn spielt auch die Umstellung auf fossilfreie Antriebe eine wichtige Rolle.</p><p>3. Heute werden emissionsarme und klimaneutrale Fahrzeuge so gefördert, dass beispielsweise elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge von der Mineralölsteuer befreit sind, auch kommen sie in den Genuss von zahlreichen spezifischen, kantonalen Steuererleichterungen oder - befreiungen. Das totalrevidierte CO2-Gesetz schafft mit verschärften Emissionsvorschriften für neue Fahrzeuge und der Förderung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteiengebäuden Anreize für einen verstärkten Einsatz von Fahrzeugen mit emissionsarmen Antrieben. Verschiedene Kantone bieten auch Kaufprämien für Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge oder Beiträge an die Ladeinfrastruktur an. Überdies sind wasserstoffbetriebene und elektrische Lastwagen von der LSVA befreit. In einem Pilotprogramm fördert die Eidgenossenschaft erste Wasserstofflastwagen, Tankstellen für Wasserstoff sowie Erzeugungsanlagen für Wasserstoff. Im Rahmen der Roadmap Elektromobilität 2022 werden zusammen mit Partnern zahlreiche Massnahmen zur Förderung der Elektromobilität umgesetzt und die Autobahnrastplätze werden mit Schnellladestationen ausgerüstet. Zudem finanziert der Bund im Rahmen der Agglomerationsprogramme Infrastrukturmassnahmen zur Förderung klimaneutralen Mobilität mit.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Projekt "Mobilität und Raum 2050" des UVEK hat zum Ziel, die langfristige Entwicklung des Verkehrssystems mit der Raumplanung zu koordinieren. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der in die Anhörung geschickte Entwurf sich nicht darauf beschränkt, die Bedürfnisse im Hinblick auf die Realisierung der Infrastrukturprojekte des Bundes zu koordinieren. Vielmehr gibt er den Behörden einen verbindlichen Rahmen vor, indem er zahlreiche neue Massnahmen und Elemente einbezieht. Dazu ein Beispiel (Mobilität und Raum 2050, S. 32): "Bund, Kantone und Gemeinden setzen sich dafür ein, dass auf einem zurückzulegenden Weg so früh wie möglich ein Umsteigen auf flächenschonende und emissionsarme Verkehrsträger und -mittel erfolgen kann." Hier muss man beunruhigt feststellen, dass das UVEK davon ausgeht, es gebe emissionsarme Verkehrsträger, nicht aber emissionsarme Antriebstechnologien für jede Verkehrsart. Es liegt jedoch auf der Hand, dass die Reduktion der CO2-Emissionen des privaten Strassenverkehrs erhebliche Anpassungen und Änderungen von Infrastrukturen und Einrichtungen bedingt (Tankstellen, Strom- und Wasserstoffproduktion, Stromleitungen, Ladestationen usw.). Leider zielt der in die Anhörung gegebene Entwurf auf die Verkehrsverlagerung, anstatt die für die Entwicklung von CO2-armen Antriebstechnologien unabdingbaren Umstellungen zu koordinieren, damit der Privatverkehr rasch dekarbonisiert werden kann. Unbedingt vermieden werden sollte insbesondere, dass die für den technologischen Übergang notwendigen Umstellungen durch die mit der Raumplanung verbundenen Auflagen unnötig verhindert oder gebremst werden.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Auf welche Gesetzes- und Verfassungsgrundlagen stützt sich das UVEK, wenn es via den Sachplan Verkehr eine Verkehrsverlagerung von der Strasse auf andere Verkehrsarten aufzwingen will?</p><p>- Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass in erster Linie ein Übergang zu emissionsarmen Antriebstechnologien für alle Verkehrsarten zur Dekarbonisierung der Mobilität führt?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, Massnahmen mit dem Ziel zu treffen, die Auflagen zu lockern und die nötigen Umstellungen zu erleichtern, um zur Entwicklung von CO2-armen Antriebstechnologien für den motorisierten Individualverkehr beizutragen?</p>
    • Mobilität und Raum 2050. Technologischen Übergang fördern, statt Verkehrsverlagerung aufzwingen

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