Ist der internationale Reiseverkehr 2021 nur mit Impfnachweis wieder möglich?

ShortId
20.4597
Id
20204597
Updated
28.07.2023 00:52
Language
de
Title
Ist der internationale Reiseverkehr 2021 nur mit Impfnachweis wieder möglich?
AdditionalIndexing
2841;15;04;34;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat verfolgt das Ziel, Massnahmen zu treffen, die sowohl epidemiologisch möglichst wirksam sind, als auch den internationalen Reiseverkehr möglichst wenig beeinträchtigen. Nur Einreisende aus Staaten oder Gebieten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko müssen bei Ankunft in der Schweiz in Quarantäne und bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Bei Flugreisen aus Ländern, die nicht zu den Risikogebieten zählen, ist ebenfalls ein negatives PCR-Testresultat vorzuweisen. Bei der Quarantäne wie auch bei den Einreiserestriktionen wurden zudem Ausnahmeregelungen für verschiedene Personenkategorien vorgesehen. Zudem wurde die "elektronische Passenger Locator Form" (ePLF) entwickelt, welche in Kürze im Betrieb geht. Diese Online-Plattform dient der Erfassung der Daten der Einreisenden und ist bei der Einreise auszufüllen. Die Ausnahmen beschränken sich auf den regionalen grenzüberschreitenden Verkehr und die Einreise im eigenen Fahrzeug aus Staaten ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko. Die ePLF wird ein wichtiges Instrument in der grenzüberschreitenden Kontaktverfolgung darstellen, was wiederum zur Erleichterung des internationalen Reiseverkehrs beiträgt.</p><p>2. und 3. In der Schweiz kann eine Covid-19-Impfung mit Unterschrift und Stempel des Arztes in den Impfausweis ("Impfbüchlein") eingetragen werden. Damit kann eine in der Schweiz geimpfte Person ihre Impfung bestätigen. Zusätzlich unterstützt der Bund eine schweizweit einheitliche IT-Lösung. Die erfolgte Impfung wird zu Handen der geimpften Personen mittels einer IT-Plattform dokumentiert, wobei die Nutzung dieses Instruments durch Impfwillige freiwillig ist. Die IT-Plattform wird nicht vom Bund betrieben, da der Bund über keine Rechtsgrundlage verfügt, um im Bereich Impfungen Personendaten zu bearbeiten. Die IT-Plattform muss die Vorgaben des Datenschutzrechts (insbesondere die Grundsätze der Verhältnismässigkeit, der Zweckbindung und der Datensicherheit) einhalten. Was den schweizerischen elektronischen Impfausweis angeht, so kann die Covid-19-Impfung dort eingetragen werden.</p><p>4. und 5. Der internationale gelbe Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stützt sich auf die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) 2005. Momentan ist auf dieser Basis einzig die Gelbfieberimpfung international geregelt. Um eine - durch die WHO zugelassene - Covid-19-Impfung in den internationalen Impfpass der WHO aufzunehmen, bedürfte es einer Anpassung des entsprechenden Regelwerks. Eine weltweit akzeptierte elektronische Version des internationalen Impfausweises existiert bisher nicht. Auf internationaler Ebene wird das Thema (analoger und digitaler) Impfnachweis aktuell intensiv diskutiert. Ziel dieses Austausches ist es, einen international akzeptierten Nachweis der Covid-19-Impfung zu erreichen. Die Schweiz ist eng in diese Diskussionen involviert.</p><p>6. Der Bundesrat steht im Kontext der Bewältigung der aktuellen Pandemie in engem Kontakt mit Partnerländern. Zurzeit hat für den Bundesrat eine international koordinierte Lösung Priorität.</p><p>7.-9. Bereits jetzt ist es möglich, in Länder oder Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gemäss Anhang der <a href="https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20201948/index.html">Covid-19-Verordnung über Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs</a> (SR 818.101.27) zu reisen. Ob für die Einreise in solche Gebiete ein Impfnachweis oder Test erforderlich ist, wird von den jeweiligen Staaten festgelegt. Die Schweiz gibt im Rahmen der entsprechenden Verordnung lediglich vor, welche grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz aus diesen Ländern oder Gebieten gilt, beispielsweise eine Quarantänepflicht. Der Bundesrat überprüft die grenzsanitarischen Massnahmen laufend. Dabei werden sowohl die epidemiologische Entwicklung als auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt. Was die Impfungen angeht, so schützt eine Impfung zwar vor einer Erkrankung, es ist heute jedoch noch nicht klar, ob sie auch vor einer Übertragung des Coronavirus schützt. Deshalb ist es derzeit nicht vorgesehen, geimpfte Personen von den grenzsanitarischen Massnahmen zu befreien.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wegen der Covid-19-Krise wurde der internationale Reiseverkehr 2020 weitgehend lahmgelegt. Das hat die Reisebranche vor grosse finanzielle Herausforderungen gestellt und die Mobilitätsmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden drastisch reduziert. Nun sind die ersten Impfungen für das erste Quartal des nächsten Jahres vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass viele Länder eine Einreise ohne Impfnachweis oder negativen Tests nicht zulassen werden. Freiwillige Impfungen könnten uns ermöglichen, auch im Reiseverkehr zu einer Normalisierung zurückzukehren. Bei den Akteuren herrscht aber weiterhin Unklarheit, welche Rolle Impfungen in den nächsten Monaten im Reiserverkehr für den Bundesrat spielen werden. Daher wird er gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was unternimmt der Bundesrat, um den internationalen Reiseverkehr wieder zu ermöglichen? </p><p>2. 2021 wird es ein einfaches, international anerkanntes Dokument brauchen, welches sowohl bei der Reisebranche als auch bei Grenzübertritten als Impfnachweis akzeptiert wird. Beabsichtigt der Bundesrat einen solchen Nachweis zu schaffen? </p><p>3. Ist der Anbieter des schweizerischen elektronischen Impfausweises in die Diskussionen involviert?</p><p>4. Könnte der internationale gelbe Impfausweis der WHO kurzfristig zum Eintragen von Covid-19-Impfungen dienen?</p><p>5. Später, aber baldmöglichst, könnte eine App zum Nachweis der Impfung verwendet werden. Es müsste dann nur der QR-Code bei den Fluggesellschaften und Grenzbehörden gezeigt werden. Diese App sollte idealerweise weltweit akzeptiert werden. Führt der Bundesrat hier Diskussionen auf internationaler Ebene und mit der WHO? </p><p>6. Sollte eine einheitliche, internationale Lösung nicht zustande kommen, wie will der Bundesrat vorgehen, um Impfnachweise oder Apps von anderen Ländern anzuerkennen? Hat der Bundesrat diesbezüglich bereits Abklärungen gemacht? </p><p>7. Hat der Bundesrat vor, geimpften Personen die Einreise in Länder, die auf der Risikoliste stehen, zu ermöglichen? Und Personen mit einem negativen Test?</p><p>8. Wie beurteilt der Bundesrat die Wirksamkeit von Impfnachweisen und negativen Tests zur Pandemiebekämpfung, da weder die Impfungen noch die negativen Tests einen 100 Prozent Schutz bieten? </p><p>9. Können bei der Ein- und Ausreise negative Tests und Impfungen gleichgesetzt werden?</p>
  • Ist der internationale Reiseverkehr 2021 nur mit Impfnachweis wieder möglich?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat verfolgt das Ziel, Massnahmen zu treffen, die sowohl epidemiologisch möglichst wirksam sind, als auch den internationalen Reiseverkehr möglichst wenig beeinträchtigen. Nur Einreisende aus Staaten oder Gebieten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko müssen bei Ankunft in der Schweiz in Quarantäne und bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Bei Flugreisen aus Ländern, die nicht zu den Risikogebieten zählen, ist ebenfalls ein negatives PCR-Testresultat vorzuweisen. Bei der Quarantäne wie auch bei den Einreiserestriktionen wurden zudem Ausnahmeregelungen für verschiedene Personenkategorien vorgesehen. Zudem wurde die "elektronische Passenger Locator Form" (ePLF) entwickelt, welche in Kürze im Betrieb geht. Diese Online-Plattform dient der Erfassung der Daten der Einreisenden und ist bei der Einreise auszufüllen. Die Ausnahmen beschränken sich auf den regionalen grenzüberschreitenden Verkehr und die Einreise im eigenen Fahrzeug aus Staaten ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko. Die ePLF wird ein wichtiges Instrument in der grenzüberschreitenden Kontaktverfolgung darstellen, was wiederum zur Erleichterung des internationalen Reiseverkehrs beiträgt.</p><p>2. und 3. In der Schweiz kann eine Covid-19-Impfung mit Unterschrift und Stempel des Arztes in den Impfausweis ("Impfbüchlein") eingetragen werden. Damit kann eine in der Schweiz geimpfte Person ihre Impfung bestätigen. Zusätzlich unterstützt der Bund eine schweizweit einheitliche IT-Lösung. Die erfolgte Impfung wird zu Handen der geimpften Personen mittels einer IT-Plattform dokumentiert, wobei die Nutzung dieses Instruments durch Impfwillige freiwillig ist. Die IT-Plattform wird nicht vom Bund betrieben, da der Bund über keine Rechtsgrundlage verfügt, um im Bereich Impfungen Personendaten zu bearbeiten. Die IT-Plattform muss die Vorgaben des Datenschutzrechts (insbesondere die Grundsätze der Verhältnismässigkeit, der Zweckbindung und der Datensicherheit) einhalten. Was den schweizerischen elektronischen Impfausweis angeht, so kann die Covid-19-Impfung dort eingetragen werden.</p><p>4. und 5. Der internationale gelbe Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stützt sich auf die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) 2005. Momentan ist auf dieser Basis einzig die Gelbfieberimpfung international geregelt. Um eine - durch die WHO zugelassene - Covid-19-Impfung in den internationalen Impfpass der WHO aufzunehmen, bedürfte es einer Anpassung des entsprechenden Regelwerks. Eine weltweit akzeptierte elektronische Version des internationalen Impfausweises existiert bisher nicht. Auf internationaler Ebene wird das Thema (analoger und digitaler) Impfnachweis aktuell intensiv diskutiert. Ziel dieses Austausches ist es, einen international akzeptierten Nachweis der Covid-19-Impfung zu erreichen. Die Schweiz ist eng in diese Diskussionen involviert.</p><p>6. Der Bundesrat steht im Kontext der Bewältigung der aktuellen Pandemie in engem Kontakt mit Partnerländern. Zurzeit hat für den Bundesrat eine international koordinierte Lösung Priorität.</p><p>7.-9. Bereits jetzt ist es möglich, in Länder oder Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gemäss Anhang der <a href="https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20201948/index.html">Covid-19-Verordnung über Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs</a> (SR 818.101.27) zu reisen. Ob für die Einreise in solche Gebiete ein Impfnachweis oder Test erforderlich ist, wird von den jeweiligen Staaten festgelegt. Die Schweiz gibt im Rahmen der entsprechenden Verordnung lediglich vor, welche grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz aus diesen Ländern oder Gebieten gilt, beispielsweise eine Quarantänepflicht. Der Bundesrat überprüft die grenzsanitarischen Massnahmen laufend. Dabei werden sowohl die epidemiologische Entwicklung als auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt. Was die Impfungen angeht, so schützt eine Impfung zwar vor einer Erkrankung, es ist heute jedoch noch nicht klar, ob sie auch vor einer Übertragung des Coronavirus schützt. Deshalb ist es derzeit nicht vorgesehen, geimpfte Personen von den grenzsanitarischen Massnahmen zu befreien.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wegen der Covid-19-Krise wurde der internationale Reiseverkehr 2020 weitgehend lahmgelegt. Das hat die Reisebranche vor grosse finanzielle Herausforderungen gestellt und die Mobilitätsmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden drastisch reduziert. Nun sind die ersten Impfungen für das erste Quartal des nächsten Jahres vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass viele Länder eine Einreise ohne Impfnachweis oder negativen Tests nicht zulassen werden. Freiwillige Impfungen könnten uns ermöglichen, auch im Reiseverkehr zu einer Normalisierung zurückzukehren. Bei den Akteuren herrscht aber weiterhin Unklarheit, welche Rolle Impfungen in den nächsten Monaten im Reiserverkehr für den Bundesrat spielen werden. Daher wird er gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was unternimmt der Bundesrat, um den internationalen Reiseverkehr wieder zu ermöglichen? </p><p>2. 2021 wird es ein einfaches, international anerkanntes Dokument brauchen, welches sowohl bei der Reisebranche als auch bei Grenzübertritten als Impfnachweis akzeptiert wird. Beabsichtigt der Bundesrat einen solchen Nachweis zu schaffen? </p><p>3. Ist der Anbieter des schweizerischen elektronischen Impfausweises in die Diskussionen involviert?</p><p>4. Könnte der internationale gelbe Impfausweis der WHO kurzfristig zum Eintragen von Covid-19-Impfungen dienen?</p><p>5. Später, aber baldmöglichst, könnte eine App zum Nachweis der Impfung verwendet werden. Es müsste dann nur der QR-Code bei den Fluggesellschaften und Grenzbehörden gezeigt werden. Diese App sollte idealerweise weltweit akzeptiert werden. Führt der Bundesrat hier Diskussionen auf internationaler Ebene und mit der WHO? </p><p>6. Sollte eine einheitliche, internationale Lösung nicht zustande kommen, wie will der Bundesrat vorgehen, um Impfnachweise oder Apps von anderen Ländern anzuerkennen? Hat der Bundesrat diesbezüglich bereits Abklärungen gemacht? </p><p>7. Hat der Bundesrat vor, geimpften Personen die Einreise in Länder, die auf der Risikoliste stehen, zu ermöglichen? Und Personen mit einem negativen Test?</p><p>8. Wie beurteilt der Bundesrat die Wirksamkeit von Impfnachweisen und negativen Tests zur Pandemiebekämpfung, da weder die Impfungen noch die negativen Tests einen 100 Prozent Schutz bieten? </p><p>9. Können bei der Ein- und Ausreise negative Tests und Impfungen gleichgesetzt werden?</p>
    • Ist der internationale Reiseverkehr 2021 nur mit Impfnachweis wieder möglich?

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