Gibt es eine Möglichkeit, den Bundespersonalbestand zu stabilisieren?

ShortId
20.4599
Id
20204599
Updated
28.07.2023 00:52
Language
de
Title
Gibt es eine Möglichkeit, den Bundespersonalbestand zu stabilisieren?
AdditionalIndexing
04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nicht erst seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie ist der Bundesrat bestrebt, die Personalausgaben der Bundesverwaltung im Griff zu behalten. Er betrachtet dies als Daueraufgabe. Gestützt auf Artikel 27 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV, SR 172.010.1) ist die Bundesverwaltung denn auch gehalten, sich laufend den neuen Bedürfnissen und Entwicklungen anzupassen und das Gebot der Sparsamkeit beim Einsatz öffentlicher Mittel sicherzustellen. Angesichts der restriktiven Budgetvorgaben überprüfen und priorisieren die Verwaltungseinheiten bereits heute ihre Aufgaben regelmässig. Schliesslich gehört die Abstimmung von Zielen und Ressourcen seit Einführung des neuen Führungsmodells Bund (NFB) zum jährlichen Standardprozess im Rahmen der Erstellung des Voranschlags mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan.</p><p>Der Bundesrat muss indessen weiterhin die Möglichkeit haben, rasch auf neue Herausforderungen zu reagieren und der Bundesversammlung im Rahmen des Voranschlags bei Bedarf eine Erhöhung der Personalressourcen zu beantragen. Eine Begrenzung durch Festlegen einer Stellenobergrenze oder durch Einfrieren der Personalausgaben lehnt er deshalb ab. Eine solche Plafonierung würde eine flexible Ressourcenplanung im Hinblick auf einen möglichst wirtschaftlichen Mitteleinsatz verhindern.</p><p>Damit der Personalbestand sich massvoll entwickelt, formuliert der Bundesrat zu Beginn jedes Budgetzyklus unter Berücksichtigung der mittelfristigen Personalplanung mit der personalpolitischen Standortbestimmung ein Zielband für das Wachstum im Personalbereich und überprüft dessen Einhaltung in Kenntnis der konkreten Budgeteingaben im Rahmen der jährlichen Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich. Diese Instrumente zur Personalressourcensteuerung haben sich aus Sicht des Bundesrats bewährt, ist doch der Anteil der Personalausgaben gemessen an den Gesamtausgaben des Bundes in den letzten zehn Jahren stabil geblieben.</p><p>Was die Digitalisierung betrifft, so wird sie in einzelnen Bereichen der Bundesverwaltung längerfristig zu Effizienzgewinnen führen, nämlich überall dort, wo Prozesse automatisiert werden können. Doch vorerst generiert die digitale Transformation in verschiedenen Bereichen einen temporären Mehrbedarf an personellen Ressourcen und Sachmitteln.</p><p>Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die oben beschriebenen Daueraufgaben sowie die bestehenden Instrumente es dem Bund ermöglichen, seine Leistungen effizient zu erbringen; es braucht aus seiner Sicht deshalb keine zusätzlichen Massnahmen zur Stabilisierung des Personalbestandes.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Zahl der Vollzeitstellen (FTE) des Bundes steigt trotz der zunehmenden Digitalisierung Jahr für Jahr deutlich an. Mehrere Vorschläge, die in den letzten Budgetdebatten zur Begrenzung des Personalbestands vorgebracht wurden, wurden abgelehnt. Dasselbe gilt für das Postulat 15.3704, das verlangte, analog zur Ausgabenbremse eine Personalbremse einzuführen. Bis ins Jahr 2019 war das Finanzergebnis des Bundes jeweils positiv; im Jahr 2020 und in den folgenden Jahren sind wegen der Massnahmen, die zur Wiederankurbelung der Wirtschaft ergriffen werden müssen, Defizite zu erwarten. Da in den nächsten Jahren zudem die Steuereinnahmen zurückgehen werden, wird man nicht darum herumkommen, die Ausgaben bis zu einem bestimmten Grad zu stabilisieren. </p><p>- Wird der Bundesrat in Bezug auf das Bundespersonal Massnahmen ergreifen, um die Zahl der FTE künftig zu stabilisieren? </p><p>- Könnte dies mit einem neuen Aufgabenüberprüfungsprogramm erreicht werden?</p>
  • Gibt es eine Möglichkeit, den Bundespersonalbestand zu stabilisieren?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nicht erst seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie ist der Bundesrat bestrebt, die Personalausgaben der Bundesverwaltung im Griff zu behalten. Er betrachtet dies als Daueraufgabe. Gestützt auf Artikel 27 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV, SR 172.010.1) ist die Bundesverwaltung denn auch gehalten, sich laufend den neuen Bedürfnissen und Entwicklungen anzupassen und das Gebot der Sparsamkeit beim Einsatz öffentlicher Mittel sicherzustellen. Angesichts der restriktiven Budgetvorgaben überprüfen und priorisieren die Verwaltungseinheiten bereits heute ihre Aufgaben regelmässig. Schliesslich gehört die Abstimmung von Zielen und Ressourcen seit Einführung des neuen Führungsmodells Bund (NFB) zum jährlichen Standardprozess im Rahmen der Erstellung des Voranschlags mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan.</p><p>Der Bundesrat muss indessen weiterhin die Möglichkeit haben, rasch auf neue Herausforderungen zu reagieren und der Bundesversammlung im Rahmen des Voranschlags bei Bedarf eine Erhöhung der Personalressourcen zu beantragen. Eine Begrenzung durch Festlegen einer Stellenobergrenze oder durch Einfrieren der Personalausgaben lehnt er deshalb ab. Eine solche Plafonierung würde eine flexible Ressourcenplanung im Hinblick auf einen möglichst wirtschaftlichen Mitteleinsatz verhindern.</p><p>Damit der Personalbestand sich massvoll entwickelt, formuliert der Bundesrat zu Beginn jedes Budgetzyklus unter Berücksichtigung der mittelfristigen Personalplanung mit der personalpolitischen Standortbestimmung ein Zielband für das Wachstum im Personalbereich und überprüft dessen Einhaltung in Kenntnis der konkreten Budgeteingaben im Rahmen der jährlichen Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich. Diese Instrumente zur Personalressourcensteuerung haben sich aus Sicht des Bundesrats bewährt, ist doch der Anteil der Personalausgaben gemessen an den Gesamtausgaben des Bundes in den letzten zehn Jahren stabil geblieben.</p><p>Was die Digitalisierung betrifft, so wird sie in einzelnen Bereichen der Bundesverwaltung längerfristig zu Effizienzgewinnen führen, nämlich überall dort, wo Prozesse automatisiert werden können. Doch vorerst generiert die digitale Transformation in verschiedenen Bereichen einen temporären Mehrbedarf an personellen Ressourcen und Sachmitteln.</p><p>Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die oben beschriebenen Daueraufgaben sowie die bestehenden Instrumente es dem Bund ermöglichen, seine Leistungen effizient zu erbringen; es braucht aus seiner Sicht deshalb keine zusätzlichen Massnahmen zur Stabilisierung des Personalbestandes.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Zahl der Vollzeitstellen (FTE) des Bundes steigt trotz der zunehmenden Digitalisierung Jahr für Jahr deutlich an. Mehrere Vorschläge, die in den letzten Budgetdebatten zur Begrenzung des Personalbestands vorgebracht wurden, wurden abgelehnt. Dasselbe gilt für das Postulat 15.3704, das verlangte, analog zur Ausgabenbremse eine Personalbremse einzuführen. Bis ins Jahr 2019 war das Finanzergebnis des Bundes jeweils positiv; im Jahr 2020 und in den folgenden Jahren sind wegen der Massnahmen, die zur Wiederankurbelung der Wirtschaft ergriffen werden müssen, Defizite zu erwarten. Da in den nächsten Jahren zudem die Steuereinnahmen zurückgehen werden, wird man nicht darum herumkommen, die Ausgaben bis zu einem bestimmten Grad zu stabilisieren. </p><p>- Wird der Bundesrat in Bezug auf das Bundespersonal Massnahmen ergreifen, um die Zahl der FTE künftig zu stabilisieren? </p><p>- Könnte dies mit einem neuen Aufgabenüberprüfungsprogramm erreicht werden?</p>
    • Gibt es eine Möglichkeit, den Bundespersonalbestand zu stabilisieren?

Back to List