Bodenstrategie gesetzlich verankern und umsetzen

ShortId
20.4603
Id
20204603
Updated
28.07.2023 00:51
Language
de
Title
Bodenstrategie gesetzlich verankern und umsetzen
AdditionalIndexing
2846;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 8. Mai 2020 die Bodenstrategie verabschiedet. Das Hauptziel der Bodenstrategie ist es, dass ab 2050 in der Schweiz netto kein Boden mehr verbraucht wird. In der Zwischenzeit geht jedoch der Verlust an Natur- und Kulturland weiter. Der Erhalt an Bodenfunktionen ist für den Klima- und Artenschutz von zentraler Bedeutung, sei es als Speicher für Kohlenstoff oder als Grundlage für ein funktionierendes Ökosystem. Konkrete Massnahmen, um das Ziel der Bodenstrategie zu erreichen, fehlen jedoch im Strategiedokument des Bundesrates. Daher wird der Bundesrat aufgefordert, einen Aktionsplan mit Teilzielen und Massnahmen zu erarbeiten, mit dem aufgezeigt wird, wie die Bodenstrategie umgesetzt und das Ziel "netto null bis 2050" erreicht werden kann. Der Aktionsplan soll möglichst breit abgestützt sein und den Akteuren als Orientierungsrahmen dienen. Weiter muss eine gesetzliche Grundlage zur Erreichung dieses Ziels geschaffen werden. Sowohl die 2. Etappe der Revision des RPG, welche den Schutz des Kulturlands verbessern und eine Stabilisierung des Gebäudebestands ausserhalb der Bauzonen erreichen will, als auch die im September 2020 eingereichte Landschaftsinitiative bieten einen Rahmen, um das Ziel der Bodenstrategie Schweiz auch auf Gesetzesebene zu verankern. In seiner Antwort auf Frage 2 in der Ip. 20.3605 verweist er explizit auf die 2. Etappe RPG-Revision.</p>
  • <p>Die Reduktion des Bodenverbrauchs ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Er hat sich deshalb im Rahmen der "Bodenstrategie Schweiz" dem Netto-Null Ziel als Langfristziel verpflichtet. Damit ab 2050 netto kein Boden mehr verbraucht wird, muss bereits heute begonnen werden, den Bodenverbrauch zu bremsen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Bundesrat zusammen mit der Bodenstrategie ein erstes Massnahmenpaket im Handlungsfeld Bodeninformation gutgeheissen, namentlich den revidierten Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF), die Finanzierung des neuen Kompetenzzentrums Boden sowie die Erarbeitung eines Konzeptes für die landesweite Bodenkartierung.</p><p>Aktuell laufen verschiedene Arbeiten, welche die Forderungen der vorliegenden Motion aufgreifen:</p><p>Das angenommene Postulat Burkart (20.3477) "Aufzeigen der wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Folgen der Bodenstrategie Schweiz" verlangt einen Bericht über die konkreten, ökonomischen, sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen der in der Bodenstrategie verabschiedeten Zielsetzungen sowie der Massnahmen, die zur Zielerreichung vorgesehen sind. Mit diesem Postulat wurde der Bundesrat weiter beauftragt, Massnahmen zur Erfüllung der Ziele und Stossrichtungen der Bodenstrategie unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitskriterien zu erarbeiten.</p><p>Die erste Etappe der Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG, SR 700) ist mitten in der Umsetzung, eine erste Evaluation der diesbezüglichen Rechtsanpassungen ist für 2024 vorgesehen. Eine Gesetzesanpassung für eine Plafonierung von Neueinzonungen empfiehlt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Eine Flächenplafonierung bei Bauten ausserhalb der Bauzonen sowie die Stärkung des Grundsatzes der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet ist zurzeit Gegenstand der zweiten Etappe der Revision des RPG sowie des indirekten Gegenvorschlags zur Landschaftsinitiative. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, die Ergebnisse dieser Arbeiten abzuwarten, bevor neue Prozesse aufgegleist werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat hat am 8. Mai 2020 die Bodenstrategie Schweiz verabschiedet. Das darin formulierte Ziel: "Es wird angestrebt, dass in der Schweiz ab 2050 netto kein Boden mehr verbraucht wird" kann nur erreicht werden, wenn unmittelbar Massnahmen getroffen werden. </p><p>Der Bundesrat wird daher aufgefordert:</p><p>- Einen Aktionsplan mit konkreten Teilzielen und Massnahmen zu erarbeiten</p><p>- Eine Plafonierung der Flächenbeanspruchung von Neueinzonungen und für Bauten ausserhalb der Bauzonen im Bundesgesetz über die Raumplanung zu verankern</p>
  • Bodenstrategie gesetzlich verankern und umsetzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 8. Mai 2020 die Bodenstrategie verabschiedet. Das Hauptziel der Bodenstrategie ist es, dass ab 2050 in der Schweiz netto kein Boden mehr verbraucht wird. In der Zwischenzeit geht jedoch der Verlust an Natur- und Kulturland weiter. Der Erhalt an Bodenfunktionen ist für den Klima- und Artenschutz von zentraler Bedeutung, sei es als Speicher für Kohlenstoff oder als Grundlage für ein funktionierendes Ökosystem. Konkrete Massnahmen, um das Ziel der Bodenstrategie zu erreichen, fehlen jedoch im Strategiedokument des Bundesrates. Daher wird der Bundesrat aufgefordert, einen Aktionsplan mit Teilzielen und Massnahmen zu erarbeiten, mit dem aufgezeigt wird, wie die Bodenstrategie umgesetzt und das Ziel "netto null bis 2050" erreicht werden kann. Der Aktionsplan soll möglichst breit abgestützt sein und den Akteuren als Orientierungsrahmen dienen. Weiter muss eine gesetzliche Grundlage zur Erreichung dieses Ziels geschaffen werden. Sowohl die 2. Etappe der Revision des RPG, welche den Schutz des Kulturlands verbessern und eine Stabilisierung des Gebäudebestands ausserhalb der Bauzonen erreichen will, als auch die im September 2020 eingereichte Landschaftsinitiative bieten einen Rahmen, um das Ziel der Bodenstrategie Schweiz auch auf Gesetzesebene zu verankern. In seiner Antwort auf Frage 2 in der Ip. 20.3605 verweist er explizit auf die 2. Etappe RPG-Revision.</p>
    • <p>Die Reduktion des Bodenverbrauchs ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Er hat sich deshalb im Rahmen der "Bodenstrategie Schweiz" dem Netto-Null Ziel als Langfristziel verpflichtet. Damit ab 2050 netto kein Boden mehr verbraucht wird, muss bereits heute begonnen werden, den Bodenverbrauch zu bremsen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Bundesrat zusammen mit der Bodenstrategie ein erstes Massnahmenpaket im Handlungsfeld Bodeninformation gutgeheissen, namentlich den revidierten Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF), die Finanzierung des neuen Kompetenzzentrums Boden sowie die Erarbeitung eines Konzeptes für die landesweite Bodenkartierung.</p><p>Aktuell laufen verschiedene Arbeiten, welche die Forderungen der vorliegenden Motion aufgreifen:</p><p>Das angenommene Postulat Burkart (20.3477) "Aufzeigen der wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Folgen der Bodenstrategie Schweiz" verlangt einen Bericht über die konkreten, ökonomischen, sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen der in der Bodenstrategie verabschiedeten Zielsetzungen sowie der Massnahmen, die zur Zielerreichung vorgesehen sind. Mit diesem Postulat wurde der Bundesrat weiter beauftragt, Massnahmen zur Erfüllung der Ziele und Stossrichtungen der Bodenstrategie unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitskriterien zu erarbeiten.</p><p>Die erste Etappe der Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG, SR 700) ist mitten in der Umsetzung, eine erste Evaluation der diesbezüglichen Rechtsanpassungen ist für 2024 vorgesehen. Eine Gesetzesanpassung für eine Plafonierung von Neueinzonungen empfiehlt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Eine Flächenplafonierung bei Bauten ausserhalb der Bauzonen sowie die Stärkung des Grundsatzes der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet ist zurzeit Gegenstand der zweiten Etappe der Revision des RPG sowie des indirekten Gegenvorschlags zur Landschaftsinitiative. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, die Ergebnisse dieser Arbeiten abzuwarten, bevor neue Prozesse aufgegleist werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat hat am 8. Mai 2020 die Bodenstrategie Schweiz verabschiedet. Das darin formulierte Ziel: "Es wird angestrebt, dass in der Schweiz ab 2050 netto kein Boden mehr verbraucht wird" kann nur erreicht werden, wenn unmittelbar Massnahmen getroffen werden. </p><p>Der Bundesrat wird daher aufgefordert:</p><p>- Einen Aktionsplan mit konkreten Teilzielen und Massnahmen zu erarbeiten</p><p>- Eine Plafonierung der Flächenbeanspruchung von Neueinzonungen und für Bauten ausserhalb der Bauzonen im Bundesgesetz über die Raumplanung zu verankern</p>
    • Bodenstrategie gesetzlich verankern und umsetzen

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