Was passiert mit jenen biodiversitätsschädigenden Anreizen und Investitionen, die der Bund bis 2023 nicht untersuchen will?

ShortId
20.4605
Id
20204605
Updated
28.07.2023 00:49
Language
de
Title
Was passiert mit jenen biodiversitätsschädigenden Anreizen und Investitionen, die der Bund bis 2023 nicht untersuchen will?
AdditionalIndexing
52;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1) Die Zielvorgabe betreffend Biodiversitätswirkungen der Subventionen ist in der Massnahme "4.2.4 Evaluation der Wirkung von Bundessubventionen" des "Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz" (BAFU, 2017) des Bundesrates vorgegeben: "Die Auswirkungen der bestehenden Bundessubventionen und weiterer Anreize mit Auswirkungen auf die Biodiversität werden untersucht und es werden Möglichkeiten zur Vermeidung von Fehlanreizen aufgezeigt. Ausgewählte Fragestellungen werden vertieft analysiert und für die Gesamtevaluation vorbereitet. In dieser wird eine umfassende Gesamtübersicht der bis 2023 erzielten Fortschritte erstellt. Daraus resultierende Verbesserungsmöglichkeiten werden aufgezeigt und Optimierungen zur Umsetzung empfohlen". Der erste Zwischenbericht zu Auswahl und Methode ist für die erste Hälfte 2021 zur Publikation vorgesehen. Die Publikation der Vertiefungen und Reformvorschläge ist auf Ende 2022 geplant.</p><p>2) Im Rahmen der aktuell laufenden Arbeiten beurteilt und bewertet das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in Zusammenarbeit mit den anderen thematisch betroffenen Bundesämtern die biodiversitätsrelevanten Bundessubventionen umfassend. Im ersten Zwischenbericht werden die Anreize möglichst ausführlich dargestellt. Dies bildet die Grundlage, um die spezifischen Anreize für die darauffolgende Vertiefung auszuwählen. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, in den Entscheiden möglichst alle Anreize und Zielkonflikte berücksichtigen zu können; zentral ist daher die Transparenz über Auswirkungen und Zielkonflikte. Bei der Weiterentwicklung von Sektoralpolitiken (z.B. Agrarpolitik, Verkehrspolitik usw.) misst er Umwelt- und Biodiversitätsanliegen einen hohen Stellenwert zu - diese gilt es gegenüber wirtschaftlichen und sozialen Interessen jeweils abzuwägen. Der Zwischenbericht kann dazu beitragen, die Transparenz bezüglich Biodiversitätsaspekte zu erhöhen, damit diese bei der künftigen Güterabwägung noch systematischer einbezogen werden können. </p><p>3) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird die erste Phase des "Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz" einer Wirkungsanalyse unterziehen und dem Bundesrat Ende 2022 Bericht erstatten. Auf dieser Basis sowie auf der Grundlage der Ziele der kommenden Biodiversitätskonferenz CBD-COP15 wird der Bundesrat über eine zweite Phase des Aktionsplans und damit auch über das weitere Vorgehen im Bereich der Bundessubventionen entscheiden.</p><p>4) Der Bundesrat begrüsst es, dass die Biodiversität auch in der Unternehmenswelt laufend an Aufmerksamkeit gewinnt. Analog zur Klimadebatte liegt der Fokus dabei einerseits auf den Risiken für die Wirtschaft, die aus dem Biodiversitätsverlust resultieren, und andererseits auf den Auswirkungen der wirtschaftlichen Aktivitäten auf die Biodiversität. Der Bund steht in verschiedenen Projekten im Austausch mit Firmen und Finanzinstitutionen, um diese bei der Entwicklung von Methoden zur Messung der Biodiversitätsrisiken zu unterstützen. Als Beispiel hierzu ist das ENCORE Tool zu erwähnen. Das Tool zeigt die Abhängigkeiten der Wirtschaftssektoren vom Naturkapital und den Ökosystemleistungen auf, d.h. auch die Biodiversitätsrisiken, welchen diese Sektoren ausgesetzt sind. In der derzeit laufenden Weiterentwicklung des Tools wird auch die Wirkungsperspektive integriert: Investoren werden in Zukunft die Auswirkungen ihres Portfolios auf die Biodiversität messen können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat schreibt auf mein Postulat 20.4226: Wie die Strategie Biodiversität Schweiz des Bundesrates festhält, müssen gemäss den Anforderungen der Biodiversitätskonvention "der biologischen Vielfalt abträgliche Anreize einschliesslich Subventionen beseitigt, schrittweise abgebaut oder umgestaltet werden, um die negativen Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren oder sie ganz zu vermeiden".</p><p>Weiter schreibt er: Einerseits werden bundesintern eine Auswahl von Bundessubventionen aufbauend auf der Studie der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) und des Forums Biodiversität vertieft untersucht. Andererseits werden mögliche Reformvorschläge entwickelt und geprüft, mit welchen Anreize mit negativer Biodiversitätswirkung reduziert bzw. umgestaltet werden könnten.</p><p>Acht Jahre nach Publikation der Strategie Biodiversität beginnt der Bund nun also, aus der Menge der biodiversitätsschädigenden Anreize die Teilmenge der biodiversitätsschädigenden Subventionen vertieft zu untersuchen - oder zumindest eine Auswahl davon. Bis 2023 will er darauf aufbauend Reformvorschläge für einzelne Subventionen präsentieren. Über diesen Zeitpunkt hinaus formuliert der Bundesrat bisher keine Ziele oder Visionen. Ob bis dahin erste Massnahmen ergriffen werden, bleibt offen.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Zwischenziele will der Bund bis 2023 erreichen und wann werden Zwischenberichte zum Grad der Zielerreichung bzw. zu den wichtigsten Herausforderungen und Vorgehensweisen publiziert?</p><p>2. Was passiert mit jenen biodiversitätsschädigenden Anreizen und Investitionen, die der Bund bis 2023 nicht untersuchen will bzw. zu denen er 2023 keine Reformvorschläge präsentieren wird?</p><p>3. Was passiert nach 2023, betreffend die biodiversitätsschädigenden Anreize und Investitionen?</p><p>4. Wirtschaftsverbände und Rückversicherer warnen inzwischen vor den negativen volkswirtschaftlichen Effekten des Biodiversitätsverlustes, wie sie das vor einigen Jahren beim Klimawandel begonnen haben. Welche Schlüsse zieht der Bund aus dieser Analogie?</p>
  • Was passiert mit jenen biodiversitätsschädigenden Anreizen und Investitionen, die der Bund bis 2023 nicht untersuchen will?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1) Die Zielvorgabe betreffend Biodiversitätswirkungen der Subventionen ist in der Massnahme "4.2.4 Evaluation der Wirkung von Bundessubventionen" des "Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz" (BAFU, 2017) des Bundesrates vorgegeben: "Die Auswirkungen der bestehenden Bundessubventionen und weiterer Anreize mit Auswirkungen auf die Biodiversität werden untersucht und es werden Möglichkeiten zur Vermeidung von Fehlanreizen aufgezeigt. Ausgewählte Fragestellungen werden vertieft analysiert und für die Gesamtevaluation vorbereitet. In dieser wird eine umfassende Gesamtübersicht der bis 2023 erzielten Fortschritte erstellt. Daraus resultierende Verbesserungsmöglichkeiten werden aufgezeigt und Optimierungen zur Umsetzung empfohlen". Der erste Zwischenbericht zu Auswahl und Methode ist für die erste Hälfte 2021 zur Publikation vorgesehen. Die Publikation der Vertiefungen und Reformvorschläge ist auf Ende 2022 geplant.</p><p>2) Im Rahmen der aktuell laufenden Arbeiten beurteilt und bewertet das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in Zusammenarbeit mit den anderen thematisch betroffenen Bundesämtern die biodiversitätsrelevanten Bundessubventionen umfassend. Im ersten Zwischenbericht werden die Anreize möglichst ausführlich dargestellt. Dies bildet die Grundlage, um die spezifischen Anreize für die darauffolgende Vertiefung auszuwählen. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, in den Entscheiden möglichst alle Anreize und Zielkonflikte berücksichtigen zu können; zentral ist daher die Transparenz über Auswirkungen und Zielkonflikte. Bei der Weiterentwicklung von Sektoralpolitiken (z.B. Agrarpolitik, Verkehrspolitik usw.) misst er Umwelt- und Biodiversitätsanliegen einen hohen Stellenwert zu - diese gilt es gegenüber wirtschaftlichen und sozialen Interessen jeweils abzuwägen. Der Zwischenbericht kann dazu beitragen, die Transparenz bezüglich Biodiversitätsaspekte zu erhöhen, damit diese bei der künftigen Güterabwägung noch systematischer einbezogen werden können. </p><p>3) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird die erste Phase des "Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz" einer Wirkungsanalyse unterziehen und dem Bundesrat Ende 2022 Bericht erstatten. Auf dieser Basis sowie auf der Grundlage der Ziele der kommenden Biodiversitätskonferenz CBD-COP15 wird der Bundesrat über eine zweite Phase des Aktionsplans und damit auch über das weitere Vorgehen im Bereich der Bundessubventionen entscheiden.</p><p>4) Der Bundesrat begrüsst es, dass die Biodiversität auch in der Unternehmenswelt laufend an Aufmerksamkeit gewinnt. Analog zur Klimadebatte liegt der Fokus dabei einerseits auf den Risiken für die Wirtschaft, die aus dem Biodiversitätsverlust resultieren, und andererseits auf den Auswirkungen der wirtschaftlichen Aktivitäten auf die Biodiversität. Der Bund steht in verschiedenen Projekten im Austausch mit Firmen und Finanzinstitutionen, um diese bei der Entwicklung von Methoden zur Messung der Biodiversitätsrisiken zu unterstützen. Als Beispiel hierzu ist das ENCORE Tool zu erwähnen. Das Tool zeigt die Abhängigkeiten der Wirtschaftssektoren vom Naturkapital und den Ökosystemleistungen auf, d.h. auch die Biodiversitätsrisiken, welchen diese Sektoren ausgesetzt sind. In der derzeit laufenden Weiterentwicklung des Tools wird auch die Wirkungsperspektive integriert: Investoren werden in Zukunft die Auswirkungen ihres Portfolios auf die Biodiversität messen können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat schreibt auf mein Postulat 20.4226: Wie die Strategie Biodiversität Schweiz des Bundesrates festhält, müssen gemäss den Anforderungen der Biodiversitätskonvention "der biologischen Vielfalt abträgliche Anreize einschliesslich Subventionen beseitigt, schrittweise abgebaut oder umgestaltet werden, um die negativen Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren oder sie ganz zu vermeiden".</p><p>Weiter schreibt er: Einerseits werden bundesintern eine Auswahl von Bundessubventionen aufbauend auf der Studie der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) und des Forums Biodiversität vertieft untersucht. Andererseits werden mögliche Reformvorschläge entwickelt und geprüft, mit welchen Anreize mit negativer Biodiversitätswirkung reduziert bzw. umgestaltet werden könnten.</p><p>Acht Jahre nach Publikation der Strategie Biodiversität beginnt der Bund nun also, aus der Menge der biodiversitätsschädigenden Anreize die Teilmenge der biodiversitätsschädigenden Subventionen vertieft zu untersuchen - oder zumindest eine Auswahl davon. Bis 2023 will er darauf aufbauend Reformvorschläge für einzelne Subventionen präsentieren. Über diesen Zeitpunkt hinaus formuliert der Bundesrat bisher keine Ziele oder Visionen. Ob bis dahin erste Massnahmen ergriffen werden, bleibt offen.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Zwischenziele will der Bund bis 2023 erreichen und wann werden Zwischenberichte zum Grad der Zielerreichung bzw. zu den wichtigsten Herausforderungen und Vorgehensweisen publiziert?</p><p>2. Was passiert mit jenen biodiversitätsschädigenden Anreizen und Investitionen, die der Bund bis 2023 nicht untersuchen will bzw. zu denen er 2023 keine Reformvorschläge präsentieren wird?</p><p>3. Was passiert nach 2023, betreffend die biodiversitätsschädigenden Anreize und Investitionen?</p><p>4. Wirtschaftsverbände und Rückversicherer warnen inzwischen vor den negativen volkswirtschaftlichen Effekten des Biodiversitätsverlustes, wie sie das vor einigen Jahren beim Klimawandel begonnen haben. Welche Schlüsse zieht der Bund aus dieser Analogie?</p>
    • Was passiert mit jenen biodiversitätsschädigenden Anreizen und Investitionen, die der Bund bis 2023 nicht untersuchen will?

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