Solidar-Gate und Folgen für die internationale Zusammenarbeit

ShortId
20.4611
Id
20204611
Updated
28.07.2023 00:45
Language
de
Title
Solidar-Gate und Folgen für die internationale Zusammenarbeit
AdditionalIndexing
24;08;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1., 4., 6. Der Vorfall betreffend Solidar Suisse zeigte, dass die Kontrollmechanismen der DEZA funktionieren. Solidar Suisse musste den Teil des Programmbeitrags der DEZA im Umfang von 24 000 Franken, der für eine politische Kampagne verwendet worden war, zurückerstatten, und hat dies auch umgehend getan und den Fehler eingestanden. In der Folge wurden die übrigen NGO-Partnerorganisationen aufgefordert zu prüfen, ob DEZA-Mittel für Lobbyarbeit oder politische Kampagnen in der Schweiz eingesetzt werden. Alle haben bestätigt, dass dies nicht der Fall ist.</p><p>Die Vorgaben für die Verwendung der Mittel sind in den DEZA-Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Schweizer NGO (2019) geregelt. Zum Einsatz der DEZA-Mittel gehört eine umfassende Kontrolle. Die Umsetzung der Beiträge wird über die vertraglich vereinbarten Berichterstattungen und auf der Basis von anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen geprüft. Der effiziente und vertraglich vereinbarte Mitteleinsatz sowie ein angepasstes Risikomanagement werden gemäss Subventionsgesetz vom 5. Oktober 1990 (SR 616.1) und Bundesgesetz vom 21. Juni 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) kontrolliert. Bei den NGO mit Programmbeiträgen führt die DEZA zusätzliche Kontrollen und Analysen der Finanzen auf institutioneller Ebene durch.</p><p>2., 3. Die Verwendung der DEZA-Gelder durch Solidar Suisse wird derzeit von der DEZA umfassend geprüft. Anhand der Ergebnisse wird die DEZA entscheiden, ob die Zusammenarbeit mit dem Hilfswerk fortgesetzt wird. Die von der Jungen SVP gegen Solidar Suisse eingereichte Strafanzeige, die von der Staatsanwaltschaft Zürich zuständigkeitshalber an die DEZA weitergeleitet wurde, wird derzeit vom Compliance Office des EDA, einer von der DEZA unabhängigen Stelle, analysiert.</p><p>5., 7. Die Finanzierung von politischen Kampagnen und Lobbyarbeit in der Schweiz mit Mitteln der internationalen Zusammenarbeit (IZA) war und ist klar untersagt. Hingegen konnten nach bisheriger Praxis Mittel aus DEZA-Programmbeiträgen an die internationalen Programme von Schweizer NGO grundsätzlich auch für Informations- und Bildungsarbeit im Zusammenhang mit den internationalen Programmen der NGO in der Schweiz eingesetzt werden.</p><p>Eine klare und saubere Abgrenzung zwischen Informations- und Bildungsarbeit einerseits und (politischen) Kampagnen beziehungsweise Lobbyarbeit der Schweizer NGO andererseits ist in der Realität nicht immer einfach. Um die Abgrenzung und die Berichterstattung zu verfeinern, mussten die Schweizer NGO, welche Informations- und Bildungsarbeit im Inland planten, diese im Rahmen von spezifischen Zielen zuhanden der DEZA formulieren und budgetieren. Ab 2021 dürfen Schweizer NGO für Informations- und Bildungsarbeit in der Schweiz keine Mittel mehr aus DEZA-Programmbeiträgen verwenden. Dies wird - analog zu politischen Kampagnen und Lobbyarbeit - vertraglich ausgeschlossen. Die gesprochenen Mittel der Programmbeiträge bleiben jedoch erhalten.</p><p>8. In der IZA-Botschaftsperiode 2017-2020 wurde Informations- und Bildungsarbeit von NGO in der Schweiz mit DEZA-Programmbeiträgen in der Grössenordnung von insgesamt fünf Millionen Franken pro Jahr mitfinanziert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Rahmen der Abstimmung zur Konzernverantwortungsinitiative wurde publik, dass das Hilfswerk "Solidar" Gelder der Entwicklungshilfe für die Abstimmungskampagne verwendet hat. Solidar musste die Gelder zurückzahlen. Eine Klage gegen das Hilfswerk ist gemäss Medienberichten hängig. Die Vermutung, dass staatliche Gelder der Entwicklungshilfe in den Abstimmungskampf zur Konzernverantwortung geflossen sind (anstatt Bedürftigen in humanitären Notlagen zu helfen), wiegt schwer und schadet dem Ansehen der Hilfswerke und insbesondere auch der Schweizer IZA. </p><p>Ich bitte den Bundesrat darum folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat diesen Vorfall? </p><p>2. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Vorfall für die Zusammenarbeit mit dem Hilfswerk? </p><p>3. Führt die Klage zu provisorischen Massnahmen? </p><p>4. Wie wurde sichergestellt, dass keine anderen Hilfswerke Staatsgelder der Entwicklungshilfe in die Schweiz und den Abstimmungskampf umleiten? Sind andere Fälle bekannt? </p><p>Allgemein zur Zusammenarbeit der IZA mit NGO stellen sich folgende Fragen, um das Vertrauen in die Hilfswerke und IZA zu stärken: </p><p>5. Welche Lehren werden im Umgang mit NGO aus dem Vorfall gezogen?</p><p>6. Müssen Kontroll- oder Risikominimierungsinstrumente verbessert werden? </p><p>7. Wo wird die Grenze zwischen Lobbying und Informationsarbeit gezogen? </p><p>8. Finanziert der Bund mit Geldern aus der Entwicklungshilfe auch Informationsarbeit von NGO im Inland (wenn ja: Wieviel in der IZA-Botschaft 17-20)?</p>
  • Solidar-Gate und Folgen für die internationale Zusammenarbeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1., 4., 6. Der Vorfall betreffend Solidar Suisse zeigte, dass die Kontrollmechanismen der DEZA funktionieren. Solidar Suisse musste den Teil des Programmbeitrags der DEZA im Umfang von 24 000 Franken, der für eine politische Kampagne verwendet worden war, zurückerstatten, und hat dies auch umgehend getan und den Fehler eingestanden. In der Folge wurden die übrigen NGO-Partnerorganisationen aufgefordert zu prüfen, ob DEZA-Mittel für Lobbyarbeit oder politische Kampagnen in der Schweiz eingesetzt werden. Alle haben bestätigt, dass dies nicht der Fall ist.</p><p>Die Vorgaben für die Verwendung der Mittel sind in den DEZA-Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Schweizer NGO (2019) geregelt. Zum Einsatz der DEZA-Mittel gehört eine umfassende Kontrolle. Die Umsetzung der Beiträge wird über die vertraglich vereinbarten Berichterstattungen und auf der Basis von anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen geprüft. Der effiziente und vertraglich vereinbarte Mitteleinsatz sowie ein angepasstes Risikomanagement werden gemäss Subventionsgesetz vom 5. Oktober 1990 (SR 616.1) und Bundesgesetz vom 21. Juni 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) kontrolliert. Bei den NGO mit Programmbeiträgen führt die DEZA zusätzliche Kontrollen und Analysen der Finanzen auf institutioneller Ebene durch.</p><p>2., 3. Die Verwendung der DEZA-Gelder durch Solidar Suisse wird derzeit von der DEZA umfassend geprüft. Anhand der Ergebnisse wird die DEZA entscheiden, ob die Zusammenarbeit mit dem Hilfswerk fortgesetzt wird. Die von der Jungen SVP gegen Solidar Suisse eingereichte Strafanzeige, die von der Staatsanwaltschaft Zürich zuständigkeitshalber an die DEZA weitergeleitet wurde, wird derzeit vom Compliance Office des EDA, einer von der DEZA unabhängigen Stelle, analysiert.</p><p>5., 7. Die Finanzierung von politischen Kampagnen und Lobbyarbeit in der Schweiz mit Mitteln der internationalen Zusammenarbeit (IZA) war und ist klar untersagt. Hingegen konnten nach bisheriger Praxis Mittel aus DEZA-Programmbeiträgen an die internationalen Programme von Schweizer NGO grundsätzlich auch für Informations- und Bildungsarbeit im Zusammenhang mit den internationalen Programmen der NGO in der Schweiz eingesetzt werden.</p><p>Eine klare und saubere Abgrenzung zwischen Informations- und Bildungsarbeit einerseits und (politischen) Kampagnen beziehungsweise Lobbyarbeit der Schweizer NGO andererseits ist in der Realität nicht immer einfach. Um die Abgrenzung und die Berichterstattung zu verfeinern, mussten die Schweizer NGO, welche Informations- und Bildungsarbeit im Inland planten, diese im Rahmen von spezifischen Zielen zuhanden der DEZA formulieren und budgetieren. Ab 2021 dürfen Schweizer NGO für Informations- und Bildungsarbeit in der Schweiz keine Mittel mehr aus DEZA-Programmbeiträgen verwenden. Dies wird - analog zu politischen Kampagnen und Lobbyarbeit - vertraglich ausgeschlossen. Die gesprochenen Mittel der Programmbeiträge bleiben jedoch erhalten.</p><p>8. In der IZA-Botschaftsperiode 2017-2020 wurde Informations- und Bildungsarbeit von NGO in der Schweiz mit DEZA-Programmbeiträgen in der Grössenordnung von insgesamt fünf Millionen Franken pro Jahr mitfinanziert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Rahmen der Abstimmung zur Konzernverantwortungsinitiative wurde publik, dass das Hilfswerk "Solidar" Gelder der Entwicklungshilfe für die Abstimmungskampagne verwendet hat. Solidar musste die Gelder zurückzahlen. Eine Klage gegen das Hilfswerk ist gemäss Medienberichten hängig. Die Vermutung, dass staatliche Gelder der Entwicklungshilfe in den Abstimmungskampf zur Konzernverantwortung geflossen sind (anstatt Bedürftigen in humanitären Notlagen zu helfen), wiegt schwer und schadet dem Ansehen der Hilfswerke und insbesondere auch der Schweizer IZA. </p><p>Ich bitte den Bundesrat darum folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat diesen Vorfall? </p><p>2. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Vorfall für die Zusammenarbeit mit dem Hilfswerk? </p><p>3. Führt die Klage zu provisorischen Massnahmen? </p><p>4. Wie wurde sichergestellt, dass keine anderen Hilfswerke Staatsgelder der Entwicklungshilfe in die Schweiz und den Abstimmungskampf umleiten? Sind andere Fälle bekannt? </p><p>Allgemein zur Zusammenarbeit der IZA mit NGO stellen sich folgende Fragen, um das Vertrauen in die Hilfswerke und IZA zu stärken: </p><p>5. Welche Lehren werden im Umgang mit NGO aus dem Vorfall gezogen?</p><p>6. Müssen Kontroll- oder Risikominimierungsinstrumente verbessert werden? </p><p>7. Wo wird die Grenze zwischen Lobbying und Informationsarbeit gezogen? </p><p>8. Finanziert der Bund mit Geldern aus der Entwicklungshilfe auch Informationsarbeit von NGO im Inland (wenn ja: Wieviel in der IZA-Botschaft 17-20)?</p>
    • Solidar-Gate und Folgen für die internationale Zusammenarbeit

Back to List