Covid-19 und Verteilung des Impfstoffs. Wäre nicht eine gesamtschweizerische Lösung besser?

ShortId
20.4612
Id
20204612
Updated
28.07.2023 00:45
Language
de
Title
Covid-19 und Verteilung des Impfstoffs. Wäre nicht eine gesamtschweizerische Lösung besser?
AdditionalIndexing
2841;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem Ausbruch der Pandemie ist fast ein Jahr verstrichen. Nun gibt es dank der Impfung einen Strahl Hoffnung auf eine definitive Lösung. Hinsichtlich Zulassung kommt man, zwar mit einer gewissen Verzögerung, aber immerhin zu einem Ende. Was aber die Organisation der Verteilung anbelangt, bleiben noch viele Fragen offen.</p><p>Da die Zeit drängt, würde die Bevölkerung eine auf ein schlechtes Funktionieren der Logistik zurückzuführende Verzögerung wohl kaum verstehen, wo doch für die Vorbereitung einige Monate zur Verfügung standen. </p><p>Darum frage ich mich, ob sich die Kantone genügend vorbereiten und ob es nicht besser gewesen wäre, die Organisation gesamtschweizerisch zu planen, vor allem aber auch, ob ein Plan B besteht für den Fall, dass grössere Probleme auftauchen sollten.</p>
  • <p><b>1. bis 3. </b>Das Epidemiengesetz (EpG, SR 818.101) definiert die grundsätzliche Arbeitsteilung zwischen Bund und Kantonen in einer Pandemie und ermöglicht eine gesamtschweizerisch kohärente Massnahmenplanung. Die Durchführung der Covid-19 Impfungen liegt in der Kompetenz der Kantone: Sie sind für die Förderung von Impfungen zuständig und müssen dafür sorgen, dass die von den Impfempfehlungen betroffenen Personen vollständig geimpft sind. Auch sind sie zuständig für die Durchführung von Massenimpfungen (inkl. Bereitstellung der dazu notwendigen Infrastruktur). Wie die Kantone die Covid-19-Impfungen organisieren, liegt in ihrem Verantwortungsbereich. Der Bund verfügt im Bereich der Impfungen lediglich über Kompetenzen bezüglich der Planung (nationale Strategien), der Überwachung und Evaluation, der Versorgung mit Impfstoffen und der Förderung von deren Herstellung sowie der Aufsicht und Koordination der kantonalen Vollzugsmassnahmen. In diesem Rahmen erfolgt die Beschaffung von Impfstoffen durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in enger Zusammenarbeit mit der Armeeapotheke. Letztere ist für die Lagerung und Transport zuständig. Der Bund verfügt über keine gesetzliche Grundlage, um Impfzentren zu betreiben, wie dies von der Interpellantin vorgeschlagen wird. Der Bundesrat sieht keinen Grund, bei der Impfung der Covid-19-Impfstoffe von der bewährten und gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabenteilung abzuweichen. Die Kantone verfügen über die notwendigen Kompetenzen und Ressourcen, um eine effiziente und zielgerichtete Impfung ihrer Bevölkerung umzusetzen. Der Bund unterstützt die Kantone neben den bereits genannten Punkten, indem er eine IT-Lösung bereitstellt. Gestützt auf das Epidemiengesetz kann der Bund den Kantonen Massnahmen für einen einheitlichen Vollzug vorschreiben. Das BAG hat zu diesem Zweck zu Handen der Kantone eine Weisung erlassen, um die Erhebung und Übermittlung der Monitoring-Daten zu Covid-19 Impfungen durch die Kantone an das BAG sicherzustellen. <b></b></p><p><b>4. </b>Der Start der nationalen Impfkampagne wurde auf den 4. Januar 2021 festgelegt. Die Kantone wurden angehalten, spätestens bis zu diesem Zeitpunkt den bedarfsgerechten Vollzug der Impfungen sicherzustellen. Bereits in den letzten Dezemberwochen 2020 konnten Kantone Impfstoffdosen vom Bund beziehen, um punktuell erste Impfungen durchzuführen. </p><p>Die Priorisierung von besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen soll in den Kantonen gemäss der Impfempfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) und des BAG umgesetzt werden. Ziel ist, dass die gelieferten Covid-19-Impfstoffe so rasch als möglich verabreicht werden. Dies bei gleichzeitiger Planung, dass bei den Impflingen auch die 2. Impfung durch die Kantone garantiert werden kann.</p><p><b>5. </b>Ein Monitoring-System für die Verfolgung der gelieferten Impfstoffdosen, der Durchimpfungsrate, Impfaktivitäten in den Kantonen und Meldung allfälliger unerwünschter Impferscheinungen (UIE) wird in Zusammenarbeit mit Swissmedic und der Logistikbasis der Armee (LBA) aufgesetzt. Dieses ermöglicht eine zeitnahe Analyse der Lage und erlaubt, gegebenenfalls zielgerichtete Massnahmen zu ergreifen und Anpassungen vorzunehmen. Die Funktionsfähigkeit des Systems wird auf Mitte Februar angestrebt. In der Zwischenzeit melden die Kantone die Anzahl total geimpfter Personen direkt an das BAG, welches die Daten veröffentlicht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In den kommenden Wochen wird auch in der Schweiz der Covid-19-Impfstoff verfügbar sein. Bei dessen Beschaffung wurden augenscheinlich die richtigen Schritte unternommen: Die Lieferung der wirksamsten Impfstoffe wurde frühzeitig sichergestellt. In Bezug auf dessen Verteilung hingegen bestehen angesichts der Aufteilung der Logistik auf Bund und Kantone etliche Zweifel. </p><p>In Anbetracht der besonderen Lage und der Tatsache, dass es sich um rein logistische und organisatorische Aufgaben handelt, bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Warum hat man entschieden, auf kantonale Lösungen zu setzen?</p><p>2. Wäre es, in Anbetracht der Tatsache, dass es sich im Grunde genommen um eine Herausforderung logistischer und organisatorischer Natur handelt, nicht besser gewesen, auf eine gesamtschweizerische Lösung zu setzen und beispielsweise in den Kantonen Impfzentren zu schaffen, die direkt von der Armee geführt werden?</p><p>3. Welche Vor- und Nachteile hat die gewählte Lösung? Und welche Vor- und Nachteile hätte eine gesamtschweizerische Lösung? Wie wurde abgewogen und gewichtet?</p><p>4. Welche Ziele sollen in Bezug auf die Regionen, die verschiedenen Bevölkerungsgruppen innerhalb welcher Zeiträume erreicht werden? </p><p>5. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, wenn sich die gewählte Vorgehensweise als zu langsam oder als schlecht funktionierend herausstellen sollte, und innerhalb welcher Fristen?</p>
  • Covid-19 und Verteilung des Impfstoffs. Wäre nicht eine gesamtschweizerische Lösung besser?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem Ausbruch der Pandemie ist fast ein Jahr verstrichen. Nun gibt es dank der Impfung einen Strahl Hoffnung auf eine definitive Lösung. Hinsichtlich Zulassung kommt man, zwar mit einer gewissen Verzögerung, aber immerhin zu einem Ende. Was aber die Organisation der Verteilung anbelangt, bleiben noch viele Fragen offen.</p><p>Da die Zeit drängt, würde die Bevölkerung eine auf ein schlechtes Funktionieren der Logistik zurückzuführende Verzögerung wohl kaum verstehen, wo doch für die Vorbereitung einige Monate zur Verfügung standen. </p><p>Darum frage ich mich, ob sich die Kantone genügend vorbereiten und ob es nicht besser gewesen wäre, die Organisation gesamtschweizerisch zu planen, vor allem aber auch, ob ein Plan B besteht für den Fall, dass grössere Probleme auftauchen sollten.</p>
    • <p><b>1. bis 3. </b>Das Epidemiengesetz (EpG, SR 818.101) definiert die grundsätzliche Arbeitsteilung zwischen Bund und Kantonen in einer Pandemie und ermöglicht eine gesamtschweizerisch kohärente Massnahmenplanung. Die Durchführung der Covid-19 Impfungen liegt in der Kompetenz der Kantone: Sie sind für die Förderung von Impfungen zuständig und müssen dafür sorgen, dass die von den Impfempfehlungen betroffenen Personen vollständig geimpft sind. Auch sind sie zuständig für die Durchführung von Massenimpfungen (inkl. Bereitstellung der dazu notwendigen Infrastruktur). Wie die Kantone die Covid-19-Impfungen organisieren, liegt in ihrem Verantwortungsbereich. Der Bund verfügt im Bereich der Impfungen lediglich über Kompetenzen bezüglich der Planung (nationale Strategien), der Überwachung und Evaluation, der Versorgung mit Impfstoffen und der Förderung von deren Herstellung sowie der Aufsicht und Koordination der kantonalen Vollzugsmassnahmen. In diesem Rahmen erfolgt die Beschaffung von Impfstoffen durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in enger Zusammenarbeit mit der Armeeapotheke. Letztere ist für die Lagerung und Transport zuständig. Der Bund verfügt über keine gesetzliche Grundlage, um Impfzentren zu betreiben, wie dies von der Interpellantin vorgeschlagen wird. Der Bundesrat sieht keinen Grund, bei der Impfung der Covid-19-Impfstoffe von der bewährten und gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabenteilung abzuweichen. Die Kantone verfügen über die notwendigen Kompetenzen und Ressourcen, um eine effiziente und zielgerichtete Impfung ihrer Bevölkerung umzusetzen. Der Bund unterstützt die Kantone neben den bereits genannten Punkten, indem er eine IT-Lösung bereitstellt. Gestützt auf das Epidemiengesetz kann der Bund den Kantonen Massnahmen für einen einheitlichen Vollzug vorschreiben. Das BAG hat zu diesem Zweck zu Handen der Kantone eine Weisung erlassen, um die Erhebung und Übermittlung der Monitoring-Daten zu Covid-19 Impfungen durch die Kantone an das BAG sicherzustellen. <b></b></p><p><b>4. </b>Der Start der nationalen Impfkampagne wurde auf den 4. Januar 2021 festgelegt. Die Kantone wurden angehalten, spätestens bis zu diesem Zeitpunkt den bedarfsgerechten Vollzug der Impfungen sicherzustellen. Bereits in den letzten Dezemberwochen 2020 konnten Kantone Impfstoffdosen vom Bund beziehen, um punktuell erste Impfungen durchzuführen. </p><p>Die Priorisierung von besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen soll in den Kantonen gemäss der Impfempfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) und des BAG umgesetzt werden. Ziel ist, dass die gelieferten Covid-19-Impfstoffe so rasch als möglich verabreicht werden. Dies bei gleichzeitiger Planung, dass bei den Impflingen auch die 2. Impfung durch die Kantone garantiert werden kann.</p><p><b>5. </b>Ein Monitoring-System für die Verfolgung der gelieferten Impfstoffdosen, der Durchimpfungsrate, Impfaktivitäten in den Kantonen und Meldung allfälliger unerwünschter Impferscheinungen (UIE) wird in Zusammenarbeit mit Swissmedic und der Logistikbasis der Armee (LBA) aufgesetzt. Dieses ermöglicht eine zeitnahe Analyse der Lage und erlaubt, gegebenenfalls zielgerichtete Massnahmen zu ergreifen und Anpassungen vorzunehmen. Die Funktionsfähigkeit des Systems wird auf Mitte Februar angestrebt. In der Zwischenzeit melden die Kantone die Anzahl total geimpfter Personen direkt an das BAG, welches die Daten veröffentlicht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In den kommenden Wochen wird auch in der Schweiz der Covid-19-Impfstoff verfügbar sein. Bei dessen Beschaffung wurden augenscheinlich die richtigen Schritte unternommen: Die Lieferung der wirksamsten Impfstoffe wurde frühzeitig sichergestellt. In Bezug auf dessen Verteilung hingegen bestehen angesichts der Aufteilung der Logistik auf Bund und Kantone etliche Zweifel. </p><p>In Anbetracht der besonderen Lage und der Tatsache, dass es sich um rein logistische und organisatorische Aufgaben handelt, bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Warum hat man entschieden, auf kantonale Lösungen zu setzen?</p><p>2. Wäre es, in Anbetracht der Tatsache, dass es sich im Grunde genommen um eine Herausforderung logistischer und organisatorischer Natur handelt, nicht besser gewesen, auf eine gesamtschweizerische Lösung zu setzen und beispielsweise in den Kantonen Impfzentren zu schaffen, die direkt von der Armee geführt werden?</p><p>3. Welche Vor- und Nachteile hat die gewählte Lösung? Und welche Vor- und Nachteile hätte eine gesamtschweizerische Lösung? Wie wurde abgewogen und gewichtet?</p><p>4. Welche Ziele sollen in Bezug auf die Regionen, die verschiedenen Bevölkerungsgruppen innerhalb welcher Zeiträume erreicht werden? </p><p>5. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, wenn sich die gewählte Vorgehensweise als zu langsam oder als schlecht funktionierend herausstellen sollte, und innerhalb welcher Fristen?</p>
    • Covid-19 und Verteilung des Impfstoffs. Wäre nicht eine gesamtschweizerische Lösung besser?

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