Massnahmen für den Erhalt von vom Aussterben bedrohten Pflanzenarten am Alpenrhein

ShortId
20.4617
Id
20204617
Updated
28.07.2023 01:01
Language
de
Title
Massnahmen für den Erhalt von vom Aussterben bedrohten Pflanzenarten am Alpenrhein
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu 1) Der Kanton St. Gallen und das Fürstentum Liechtenstein haben einen Strategiebericht für die Ertüchtigung der Rheindämme am Alpenrhein ausgearbeitet. Auf dieser Basis sollen in den nächsten Jahren konkrete Bauprojekte erarbeitet werden. Der Strategiebericht beinhaltet Massnahmen zur Weiterentwicklung des Hochwasserschutzes und der Ökologie auf dem gemeinsamen Rheinabschnitt. Nebst der Sanierung der 150 Jahre alten Hochwasserdämme sieht die Strategie die verbindliche Planung zweier Flussaufweitungen in "Schaan, Buchs und Eschen" sowie in "Sevelen / Vaduz" vor. Zudem beinhaltet die Strategie lokale ökologische Aufwertungsmassnahmen auf den restlichen Abschnitten.</p><p>Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) begleitet die Projekte im Kanton St. Gallen als Subventions- und Aufsichtsbehörde. Das BAFU hat am 4. November 2020 zur strategischen und planerischen Ausrichtung des Projekts Stellung genommen und begrüsst, dass parallel zur Realisierung der dringendsten Dammverstärkungen die beiden Aufweitungen weiterverfolgt werden. Das BAFU empfiehlt zudem die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts, in welchem weitere Aufweitungen aus dem "Entwicklungskonzept Alpenrhein" der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) (Aufweitungen Sargans, Saarmündung und Bangs) geprüft werden.</p><p>Zu 2) Die internationalen Bestrebungen für die ökologische Aufwertung des Alpenrheins fliessen in die Strategie des Kantons St. Gallen und des Fürstentums Liechtenstein ein.</p><p>Zu 3) Die Schutzbestimmungen nach dem Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention, SR 0.455) gelten sowohl bei baulichen Massnahmen als auch bei Unterhaltsarbeiten. Die Unterhaltsarbeiten und Pflegeeingriffe am Alpenrhein werden in Etappen und nach einem abgestimmten Pflegekonzept ausgeführt, um die Bestände der Deutschen Tamariske, des Kleinen Rohrkolbens sowie anderer Pionierpflanzen möglichst gut zu schützen. Das Vorkommen der beiden Arten wird vom BAFU im Rahmen der Artenförderung und der Forschung schweizweit prioritär gefördert. Mit den Aufweitungen am Alpenrhein wird ein wichtiger Beitrag gegen ihr Aussterben geleistet.</p><p>Zu 4) Das Entwicklungskonzept Alpenrhein und der Strategiebericht des Kantons St. Gallen bilden die Grundlage für eine nachhaltige Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Ökologie am Alpenrein. Aufweitungen sind auf der gesamten Strecke des Alpenrheins vorgesehen. Die entsprechenden Arbeiten werden mit den genannten Projekten aufgenommen und in den nächsten Jahren umgesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Kanton St. Gallen hat zusammen mit Liechtenstein angekündigt, während der nächsten 20 Jahre Dammertüchtigungen durchzuführen, weil die Hochwassersicherheit nicht mehr garantieren werden kann. Diese Dammertüchtigungen sollen allerdings ohne jegliche Aufweitungen und Revitalisierungen realisiert werden, obwohl dies dringend nötig wäre und seit Jahrzehnten geplant wird. Auf dem betroffenen Flussabschnitt existieren vereinzelt geschützte Arten, die akut vom Aussterben bedroht sind und für welche die Schweiz eine prioritäre Verantwortung trägt; so beispielsweise der Zwerg-Rohrkolben, der europaweit vom Aussterben bedroht ist und gemäss Berner Konvention streng geschützt ist. Auch die Deutsche Tamariske, welche in der Roten Liste der Schweiz als "vom Aussterben bedroht" geführt wird. </p><p>Durch die wasserbaulich eingeleiteten Massnahmen, unter anderem die Kiesbankabschürfungen, werden diese geschützten Arten liquidiert und zum Aussterben gebracht. Dabei wären Rheinaufweitungen erforderlich, um die genannten Pflanzenarten zu fördern und die Hochwassersicherheit zu erhöhen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>1. Trägt die flächendeckend angekündigte Dammertüchtigung ohne verbindliche Planung von Rheinaufweitungen den Gewässerschutzvorschriften Rechnung? </p><p>2. Dürfen die mehrere Jahrzehnte langen, internationalen Bestrebungen zwecks ökologischer Sanierung des Rheins einfach ausgeblendet werden?</p><p>3. Müssten nicht besondere Massnahmen ergriffen werden, um die nach Berner Konvention streng geschützten Arten wie die Deutsche Tamariske und den Kleinen Rohrkolben im Alpenrhein zwischen Trübbach und der Illmündung zu erhalten und zu fördern?</p><p>4. Braucht es nicht jetzt rasch Fördermassnahmen für eine nachhaltige Zukunft des Alpenrheins und nicht erst in 20 Jahren? </p>
  • Massnahmen für den Erhalt von vom Aussterben bedrohten Pflanzenarten am Alpenrhein
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu 1) Der Kanton St. Gallen und das Fürstentum Liechtenstein haben einen Strategiebericht für die Ertüchtigung der Rheindämme am Alpenrhein ausgearbeitet. Auf dieser Basis sollen in den nächsten Jahren konkrete Bauprojekte erarbeitet werden. Der Strategiebericht beinhaltet Massnahmen zur Weiterentwicklung des Hochwasserschutzes und der Ökologie auf dem gemeinsamen Rheinabschnitt. Nebst der Sanierung der 150 Jahre alten Hochwasserdämme sieht die Strategie die verbindliche Planung zweier Flussaufweitungen in "Schaan, Buchs und Eschen" sowie in "Sevelen / Vaduz" vor. Zudem beinhaltet die Strategie lokale ökologische Aufwertungsmassnahmen auf den restlichen Abschnitten.</p><p>Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) begleitet die Projekte im Kanton St. Gallen als Subventions- und Aufsichtsbehörde. Das BAFU hat am 4. November 2020 zur strategischen und planerischen Ausrichtung des Projekts Stellung genommen und begrüsst, dass parallel zur Realisierung der dringendsten Dammverstärkungen die beiden Aufweitungen weiterverfolgt werden. Das BAFU empfiehlt zudem die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts, in welchem weitere Aufweitungen aus dem "Entwicklungskonzept Alpenrhein" der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) (Aufweitungen Sargans, Saarmündung und Bangs) geprüft werden.</p><p>Zu 2) Die internationalen Bestrebungen für die ökologische Aufwertung des Alpenrheins fliessen in die Strategie des Kantons St. Gallen und des Fürstentums Liechtenstein ein.</p><p>Zu 3) Die Schutzbestimmungen nach dem Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention, SR 0.455) gelten sowohl bei baulichen Massnahmen als auch bei Unterhaltsarbeiten. Die Unterhaltsarbeiten und Pflegeeingriffe am Alpenrhein werden in Etappen und nach einem abgestimmten Pflegekonzept ausgeführt, um die Bestände der Deutschen Tamariske, des Kleinen Rohrkolbens sowie anderer Pionierpflanzen möglichst gut zu schützen. Das Vorkommen der beiden Arten wird vom BAFU im Rahmen der Artenförderung und der Forschung schweizweit prioritär gefördert. Mit den Aufweitungen am Alpenrhein wird ein wichtiger Beitrag gegen ihr Aussterben geleistet.</p><p>Zu 4) Das Entwicklungskonzept Alpenrhein und der Strategiebericht des Kantons St. Gallen bilden die Grundlage für eine nachhaltige Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Ökologie am Alpenrein. Aufweitungen sind auf der gesamten Strecke des Alpenrheins vorgesehen. Die entsprechenden Arbeiten werden mit den genannten Projekten aufgenommen und in den nächsten Jahren umgesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Kanton St. Gallen hat zusammen mit Liechtenstein angekündigt, während der nächsten 20 Jahre Dammertüchtigungen durchzuführen, weil die Hochwassersicherheit nicht mehr garantieren werden kann. Diese Dammertüchtigungen sollen allerdings ohne jegliche Aufweitungen und Revitalisierungen realisiert werden, obwohl dies dringend nötig wäre und seit Jahrzehnten geplant wird. Auf dem betroffenen Flussabschnitt existieren vereinzelt geschützte Arten, die akut vom Aussterben bedroht sind und für welche die Schweiz eine prioritäre Verantwortung trägt; so beispielsweise der Zwerg-Rohrkolben, der europaweit vom Aussterben bedroht ist und gemäss Berner Konvention streng geschützt ist. Auch die Deutsche Tamariske, welche in der Roten Liste der Schweiz als "vom Aussterben bedroht" geführt wird. </p><p>Durch die wasserbaulich eingeleiteten Massnahmen, unter anderem die Kiesbankabschürfungen, werden diese geschützten Arten liquidiert und zum Aussterben gebracht. Dabei wären Rheinaufweitungen erforderlich, um die genannten Pflanzenarten zu fördern und die Hochwassersicherheit zu erhöhen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>1. Trägt die flächendeckend angekündigte Dammertüchtigung ohne verbindliche Planung von Rheinaufweitungen den Gewässerschutzvorschriften Rechnung? </p><p>2. Dürfen die mehrere Jahrzehnte langen, internationalen Bestrebungen zwecks ökologischer Sanierung des Rheins einfach ausgeblendet werden?</p><p>3. Müssten nicht besondere Massnahmen ergriffen werden, um die nach Berner Konvention streng geschützten Arten wie die Deutsche Tamariske und den Kleinen Rohrkolben im Alpenrhein zwischen Trübbach und der Illmündung zu erhalten und zu fördern?</p><p>4. Braucht es nicht jetzt rasch Fördermassnahmen für eine nachhaltige Zukunft des Alpenrheins und nicht erst in 20 Jahren? </p>
    • Massnahmen für den Erhalt von vom Aussterben bedrohten Pflanzenarten am Alpenrhein

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