Wenn der Hunger vor der Tür steht, hauen die Forscherinnen und Forscher durch das Fenster ab

ShortId
20.4622
Id
20204622
Updated
28.07.2023 01:01
Language
de
Title
Wenn der Hunger vor der Tür steht, hauen die Forscherinnen und Forscher durch das Fenster ab
AdditionalIndexing
32;36;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Arbeitsbedingungen und die Laufbahnperspektiven des akademischen Mittelbaus im Bereich Lehre und Forschung sind Gegenstand von Hinterfragungen und von Initiativen (12.3343, 20.3121; SAGW; oben genannte Petition). Dass mehrheitlich und über lange Zeit befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden, wirkt sich negativ auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auf ihre Forschung und Lehre aus. Die Betreuung der Studierenden beruht zu 80 Prozent auf diesem befristet angestellten Personal (vgl. den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 12.3343 "Massnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Schweiz" der WBK-S, SBFI 2014, S. 23).</p><p>Um Abhilfe zu schaffen, favorisiert der Bundesrat in erster Linie die Schaffung von Tenure-Track-Assistenzprofessuren (BFI-Botschaft 2017-2020) und die Förderung transversaler Kompetenzen der Doktorandinnen und Doktoranden im Hinblick auf einen Eintritt in den Arbeitsmarkt ausserhalb der akademischen Welt.</p><p>Diese Art von Massnahmen genügt nicht.</p><p>Das haben nicht nur die direkt Betroffenen selber gemerkt. So bemängelt etwa auch Swissuniversities die "limitierte" Wirkung der Tenure-Track-Assistenzprofessuren (Strategische Planung 2021-2024, S. 39).</p><p>Auch das Förderinstrument in Form der Eccellenza Grants des SNF ist keine bessere Lösung für den Nachwuchs. Im November wurde diese Form der Förderung eingestellt; davor war sie Personen zugutegekommen, die bereits einen akademischen Titel erlangt hatten. Das Förderinstrument, das nun an seine Stelle tritt (die Eccellenza Professorial Fellowships), ist für bereits sehr fortgeschrittene Forscherinnen und Forscher gedacht und verspricht keine Verbesserung der Situation.</p><p>Die Massnahmen zur Förderung der Kompetenzen der Doktorandinnen und Doktoranden im Hinblick auf ihren Eintritt in den ausserakademischen Arbeitsmarkt finden ihre Grenzen im Umstand, dass die Prekarität auch (und vor allem) jene Personen trifft, die nicht mehr in Ausbildung sind (Lehrbeauftragte, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und die mit kleinen Teilzeitpensen und/oder immer wieder verlängerten befristeten Verträgen angestellt sind.</p><p>Der erschreckend hohe Anteil prekärer Arbeitsverhältnisse im Mittelbau des Hochschulbereichs lässt sich nicht mit einem temporären Charakter der Forschungs- und Lehrverpflichtungen rechtfertigen. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Betrachtet man die vom Bund aufgewendeten Mittel für Forschung und Wissenschaft - etwa via SNF -, so kommt man zum Schluss, dass der Bund sehr wohl über genügend Spielraum verfügt, um eine ambitionierte Politik stabiler Anstellungen an die Hand zu nehmen.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat möchte daran erinnern, dass der Bereich des Nachwuchses in die Zuständigkeit der Hochschulen und deren Trägerschaften respektive des ETH-Rats fällt. In den Jahren 2017-2020 haben die zahlreichen Massnahmen der Hochschulen zugunsten des Nachwuchses, die von Bund und Kantonen unterstützt wurden, insbesondere zu Fortschritten bei der Schaffung von Tenure-Track-Assistenzprofessuren, zu mehr unbefristeten Stellen vor der Professur, einer Verbesserung der Anstellungs- und Arbeitsverhältnisse von Doktorierenden sowie einer verstärkten Begleitung zu Beginn der Karriere geführt. In Bezug auf dieses Thema und die Massnahmen für die Jahre 2021-2024 verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme zur Interpellation 20.3121 "Schwierige Lage des Mittelbaus an den Hochschulen" von Fabien Fivaz. Alle diese Massnahmen werden in der BFI-Periode 2021-2024 weitergeführt und ausgebaut, damit ihre Wirksamkeit bestmöglich verstärkt wird.</p><p>2./3. Die Nachwuchsförderung bleibt eine strategische Priorität der Hochschulen, die von der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) und vom Bundesrat in seiner BFI-Botschaft 2021-2024 übernommen wurde. In Bezug auf die in der Interpellation erwähnten Empfehlungen haben die Hochschulen einerseits neue unbefristete Stellen geschaffen (Maîtres d'enseignement et de recherche, Senior Scientist usw.) und andererseits die Anzahl Festanstellungen erhöht. Bei den finanziellen Aspekten (Empfehlung Nr. 19) erfordert die Schaffung unbefristeter Stellen auf Professorenstufe und davor entsprechende Ressourcen. In diesem Sinne muss die Grundfinanzierung der Hochschulen mit dem Wachstum der kompetitiven Forschungsförderung über die Projektfinanzierung Schritt halten. In der BFI-Botschaft 2021-2024 ist entsprechend eine stabile jährliche Erhöhung um 2 Prozent der Grundbeiträge an die Hochschulen vorgesehen. Was die Postdocs (Empfehlung Nr. 23) anbelangt, planen die Hochschulen, die Phase nach dem Doktorat besser zu strukturieren, mit spezifischen Zielen und einer Evaluation nach jeder Phase sowie grösserer Flexibilität bei der Arbeits- und Forschungszeit und attraktiven Karrieremöglichkeiten. Der Bundesrat ist sich der Unsicherheiten der Karriere junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Hochschulen mit unbefristeten Verträgen bewusst. Die Situation hängt indessen von der Funktion, der akademischen Karrierestufe und den institutionellen Rahmenbedingungen ab und sieht je nach Hochschule und Fachrichtung sehr unterschiedlich aus. Entsprechend vielfältig sind auch die Ziele bei der Nachwuchsförderung und es sind unterschiedliche Massnahmen gefragt. In ihrer strategischen Planung 2021-2024 hält swissuniversities für die Nachwuchsausbildung das allgemeine Ziel fest, dass diese im weltweiten Wettbewerb sowohl inner- als auch ausserhalb der Hochschulen erfolgreiche wissenschaftliche Karrierewege ermöglichen soll.</p><p>4./5. Der Gesundheitsschutz des akademischen Personals gehört zu den Pflichten der Hochschulen als Arbeitgeber. Manche von ihnen erheben Daten zu diesem Thema (siehe die Erhebungen zum Doktorat der EPFL). Die Karriereentwicklung und die Nachwuchsförderung sind auch Gegenstand der Qualitätssicherung und der Akkreditierung im Rahmen des HFKG. Der Bund wird die Hochschulen 2021-2024 weiterhin in ihren Bemühungen unterstützen, die Vereinbarung von beruflichen, persönlichen und familiären Aufgaben ihrer Mitarbeitenden zu fördern. Dazu gehören die frühzeitige Abklärung von Karriereperspektiven vor dem Postdoc mit transparenten Evaluations- und Förderkriterien, die stetige Verbesserung der Anstellungsbedingungen sowie die Information und Begleitung junger Forschender. Das Fachwissen und die Bandbreite der vom Mittelbau erworbenen Qualifikationen können auch ausserhalb der Hochschulen gewinnbringend und ambitioniert eingesetzt werden: Diesbezüglich haben sich die Hochschulen überdies zum Ziel gesetzt, die Durchlässigkeit zwischen der wissenschaftlichen Karriere an den Hochschulen und attraktiven ausserakademischen Stellen zu verbessern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Anknüpfend an meine Frage 20.5974 bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie schätzt der Bundesrat die Wirksamkeit der Massnahmen gemäss der BFI-Botschaft 2017-2020, die er fortzuführen gedenkt, ein?</p><p>2. Wie steht er zu den Empfehlungen 9, 19, 20 und 23 des Berichts "Next Generation: Für eine wirksame Nachwuchsförderung" (S. 63-65), was die Förderung unbefristeter Stellen im akademischen Mittelbau betrifft?</p><p>3. Was ist seine Haltung gegenüber den Forderungen der Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, wie sie in der Petition "Für mehr Festanstellungen im akademischen Bereich" (<a href="http://www.petition-academia.ch">www.petition-academia.ch</a>) formuliert sind, und gegenüber den Klagen über prekäre Arbeitsverhältnisse der Betroffenen, wie sie auch von den Medien verbreitet werden?</p><p>4. Weiss er um die Auswirkungen des Systems des permanenten Wettbewerbs auf die Gesundheit des akademischen Personals und auf die Qualität von dessen Forschungen? Kann er seine allfälligen Feststellungen dokumentieren? Falls nein: Was könnte er unternehmen, um diese Situation zu dokumentieren, und hat er vor, dies auch zu tun?</p><p>5. Welche Massnahmen könnte und wird er ergreifen, um das Problem der Prekarität der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen zu lösen, die zwar hochqualifiziert sind, aber zu alt, um sich ausserhalb der akademischen Welt neu zu orientieren?</p>
  • Wenn der Hunger vor der Tür steht, hauen die Forscherinnen und Forscher durch das Fenster ab
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Arbeitsbedingungen und die Laufbahnperspektiven des akademischen Mittelbaus im Bereich Lehre und Forschung sind Gegenstand von Hinterfragungen und von Initiativen (12.3343, 20.3121; SAGW; oben genannte Petition). Dass mehrheitlich und über lange Zeit befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden, wirkt sich negativ auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auf ihre Forschung und Lehre aus. Die Betreuung der Studierenden beruht zu 80 Prozent auf diesem befristet angestellten Personal (vgl. den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 12.3343 "Massnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Schweiz" der WBK-S, SBFI 2014, S. 23).</p><p>Um Abhilfe zu schaffen, favorisiert der Bundesrat in erster Linie die Schaffung von Tenure-Track-Assistenzprofessuren (BFI-Botschaft 2017-2020) und die Förderung transversaler Kompetenzen der Doktorandinnen und Doktoranden im Hinblick auf einen Eintritt in den Arbeitsmarkt ausserhalb der akademischen Welt.</p><p>Diese Art von Massnahmen genügt nicht.</p><p>Das haben nicht nur die direkt Betroffenen selber gemerkt. So bemängelt etwa auch Swissuniversities die "limitierte" Wirkung der Tenure-Track-Assistenzprofessuren (Strategische Planung 2021-2024, S. 39).</p><p>Auch das Förderinstrument in Form der Eccellenza Grants des SNF ist keine bessere Lösung für den Nachwuchs. Im November wurde diese Form der Förderung eingestellt; davor war sie Personen zugutegekommen, die bereits einen akademischen Titel erlangt hatten. Das Förderinstrument, das nun an seine Stelle tritt (die Eccellenza Professorial Fellowships), ist für bereits sehr fortgeschrittene Forscherinnen und Forscher gedacht und verspricht keine Verbesserung der Situation.</p><p>Die Massnahmen zur Förderung der Kompetenzen der Doktorandinnen und Doktoranden im Hinblick auf ihren Eintritt in den ausserakademischen Arbeitsmarkt finden ihre Grenzen im Umstand, dass die Prekarität auch (und vor allem) jene Personen trifft, die nicht mehr in Ausbildung sind (Lehrbeauftragte, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und die mit kleinen Teilzeitpensen und/oder immer wieder verlängerten befristeten Verträgen angestellt sind.</p><p>Der erschreckend hohe Anteil prekärer Arbeitsverhältnisse im Mittelbau des Hochschulbereichs lässt sich nicht mit einem temporären Charakter der Forschungs- und Lehrverpflichtungen rechtfertigen. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Betrachtet man die vom Bund aufgewendeten Mittel für Forschung und Wissenschaft - etwa via SNF -, so kommt man zum Schluss, dass der Bund sehr wohl über genügend Spielraum verfügt, um eine ambitionierte Politik stabiler Anstellungen an die Hand zu nehmen.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat möchte daran erinnern, dass der Bereich des Nachwuchses in die Zuständigkeit der Hochschulen und deren Trägerschaften respektive des ETH-Rats fällt. In den Jahren 2017-2020 haben die zahlreichen Massnahmen der Hochschulen zugunsten des Nachwuchses, die von Bund und Kantonen unterstützt wurden, insbesondere zu Fortschritten bei der Schaffung von Tenure-Track-Assistenzprofessuren, zu mehr unbefristeten Stellen vor der Professur, einer Verbesserung der Anstellungs- und Arbeitsverhältnisse von Doktorierenden sowie einer verstärkten Begleitung zu Beginn der Karriere geführt. In Bezug auf dieses Thema und die Massnahmen für die Jahre 2021-2024 verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme zur Interpellation 20.3121 "Schwierige Lage des Mittelbaus an den Hochschulen" von Fabien Fivaz. Alle diese Massnahmen werden in der BFI-Periode 2021-2024 weitergeführt und ausgebaut, damit ihre Wirksamkeit bestmöglich verstärkt wird.</p><p>2./3. Die Nachwuchsförderung bleibt eine strategische Priorität der Hochschulen, die von der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) und vom Bundesrat in seiner BFI-Botschaft 2021-2024 übernommen wurde. In Bezug auf die in der Interpellation erwähnten Empfehlungen haben die Hochschulen einerseits neue unbefristete Stellen geschaffen (Maîtres d'enseignement et de recherche, Senior Scientist usw.) und andererseits die Anzahl Festanstellungen erhöht. Bei den finanziellen Aspekten (Empfehlung Nr. 19) erfordert die Schaffung unbefristeter Stellen auf Professorenstufe und davor entsprechende Ressourcen. In diesem Sinne muss die Grundfinanzierung der Hochschulen mit dem Wachstum der kompetitiven Forschungsförderung über die Projektfinanzierung Schritt halten. In der BFI-Botschaft 2021-2024 ist entsprechend eine stabile jährliche Erhöhung um 2 Prozent der Grundbeiträge an die Hochschulen vorgesehen. Was die Postdocs (Empfehlung Nr. 23) anbelangt, planen die Hochschulen, die Phase nach dem Doktorat besser zu strukturieren, mit spezifischen Zielen und einer Evaluation nach jeder Phase sowie grösserer Flexibilität bei der Arbeits- und Forschungszeit und attraktiven Karrieremöglichkeiten. Der Bundesrat ist sich der Unsicherheiten der Karriere junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Hochschulen mit unbefristeten Verträgen bewusst. Die Situation hängt indessen von der Funktion, der akademischen Karrierestufe und den institutionellen Rahmenbedingungen ab und sieht je nach Hochschule und Fachrichtung sehr unterschiedlich aus. Entsprechend vielfältig sind auch die Ziele bei der Nachwuchsförderung und es sind unterschiedliche Massnahmen gefragt. In ihrer strategischen Planung 2021-2024 hält swissuniversities für die Nachwuchsausbildung das allgemeine Ziel fest, dass diese im weltweiten Wettbewerb sowohl inner- als auch ausserhalb der Hochschulen erfolgreiche wissenschaftliche Karrierewege ermöglichen soll.</p><p>4./5. Der Gesundheitsschutz des akademischen Personals gehört zu den Pflichten der Hochschulen als Arbeitgeber. Manche von ihnen erheben Daten zu diesem Thema (siehe die Erhebungen zum Doktorat der EPFL). Die Karriereentwicklung und die Nachwuchsförderung sind auch Gegenstand der Qualitätssicherung und der Akkreditierung im Rahmen des HFKG. Der Bund wird die Hochschulen 2021-2024 weiterhin in ihren Bemühungen unterstützen, die Vereinbarung von beruflichen, persönlichen und familiären Aufgaben ihrer Mitarbeitenden zu fördern. Dazu gehören die frühzeitige Abklärung von Karriereperspektiven vor dem Postdoc mit transparenten Evaluations- und Förderkriterien, die stetige Verbesserung der Anstellungsbedingungen sowie die Information und Begleitung junger Forschender. Das Fachwissen und die Bandbreite der vom Mittelbau erworbenen Qualifikationen können auch ausserhalb der Hochschulen gewinnbringend und ambitioniert eingesetzt werden: Diesbezüglich haben sich die Hochschulen überdies zum Ziel gesetzt, die Durchlässigkeit zwischen der wissenschaftlichen Karriere an den Hochschulen und attraktiven ausserakademischen Stellen zu verbessern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Anknüpfend an meine Frage 20.5974 bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie schätzt der Bundesrat die Wirksamkeit der Massnahmen gemäss der BFI-Botschaft 2017-2020, die er fortzuführen gedenkt, ein?</p><p>2. Wie steht er zu den Empfehlungen 9, 19, 20 und 23 des Berichts "Next Generation: Für eine wirksame Nachwuchsförderung" (S. 63-65), was die Förderung unbefristeter Stellen im akademischen Mittelbau betrifft?</p><p>3. Was ist seine Haltung gegenüber den Forderungen der Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, wie sie in der Petition "Für mehr Festanstellungen im akademischen Bereich" (<a href="http://www.petition-academia.ch">www.petition-academia.ch</a>) formuliert sind, und gegenüber den Klagen über prekäre Arbeitsverhältnisse der Betroffenen, wie sie auch von den Medien verbreitet werden?</p><p>4. Weiss er um die Auswirkungen des Systems des permanenten Wettbewerbs auf die Gesundheit des akademischen Personals und auf die Qualität von dessen Forschungen? Kann er seine allfälligen Feststellungen dokumentieren? Falls nein: Was könnte er unternehmen, um diese Situation zu dokumentieren, und hat er vor, dies auch zu tun?</p><p>5. Welche Massnahmen könnte und wird er ergreifen, um das Problem der Prekarität der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen zu lösen, die zwar hochqualifiziert sind, aber zu alt, um sich ausserhalb der akademischen Welt neu zu orientieren?</p>
    • Wenn der Hunger vor der Tür steht, hauen die Forscherinnen und Forscher durch das Fenster ab

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