Zuwanderung in die Sozialwerke

ShortId
20.4623
Id
20204623
Updated
28.07.2023 01:01
Language
de
Title
Zuwanderung in die Sozialwerke
AdditionalIndexing
44;2836;2811;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./6.-8. Die Zuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit (FZA) erfolgt in erster Linie in den Arbeitsmarkt. Wer sich in der Schweiz aufhalten möchte, braucht einen gültigen Arbeitsvertrag, muss selbstständig erwerbend sein oder bei Nichterwerbstätigkeit ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können und über eine umfassende Krankenversicherung verfügen. Wie bereits in der Botschaft zur Begrenzungsinitiative (<a href="https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2019/5027.pdf">BBl 2019 5027</a>) und im 16. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen festgehalten, hat die Zuwanderung im Rahmen des FZA insgesamt nicht zu einer Zunahme der Sozialleistungsbezüge geführt. EU- und EFTA-Staatsangehörige leisten heute deutlich mehr Beiträge an die Sozialversicherungen, als sie daraus beziehen. Unabhängig davon hat der Bundesrat in den letzten Jahren bereits verschiedene Massnahmen umgesetzt, um missbräuchliche Aufenthaltsrechte und Sozialleistungsbezüge zu verhindern. Zudem hat das Parlament im Zuge der Umsetzung von Artikel 121a BV (Masseneinwanderungsinitiative) Vollzugsverbesserungen beim FZA verabschiedet. Konkret wurde mittels Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes ausgeschlossen, dass Ausländerinnen und Ausländer, die sich lediglich zum Zweck der Stellensuche in der Schweiz aufhalten, in der Schweiz Sozialhilfe beziehen. Zudem wurde der Zeitpunkt des Erlöschens des Aufenthaltsrechts von EU/EFTA-Staatsangehörigen bei einem unfreiwilligen Stellenverlust präzisiert. Schliesslich wurde beim Bezug von Ergänzungsleistungen ein Datenaustausch zwischen den Behörden eingeführt (BBl 2016 3007). </p><p>2.-4. Die Berichte des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen, die von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe aus Vertretern des SECO (Leitung), BFS, SEM und BSV erarbeitet werden, beurteilen die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen auf nationaler Ebene und in den Grossregionen der Schweiz. Darin werden u.a. jeweils die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Sozialleistungen, namentlich Ergänzungsleistungen, Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe, dargelegt. Es wird auf die Zahlen in diesen Berichten verwiesen. </p><p>5. Es bestehen auch heute keine systematischen Erhebungen zu den Massnahmen aller Kantone und Gemeinden, die zu einer Abnahme der Sozialhilfeabhängigkeit geführt haben könnten. Der Bund unterstützt die Kantone im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme bei der Integrationsförderung von Zugewanderten. </p><p>9./10. Der Abschluss eines institutionellen Abkommens soll den Zugang zum EU-Binnenmarkt konsolidieren und weiterentwickeln. Der Bundesrat erachtet den verhandelten Textentwurf in weiten Teilen als im Interesse der Schweiz. Es besteht aber die Notwendigkeit von Klärungen und Präzisierungen in den Bereichen flankierende Massnahmen (FlaM), staatliche Beihilfen sowie Unionsbürgerrichtlinie (UBRL). Entsprechende Gespräche mit der EU sind aktuell in Gang. Eine Übernahme der UBRL würde in gewissen Bereichen die Sozialhilfeansprüche ausweiten. Eine Anpassung der bisherigen FZA-Regelungen in Bezug auf die Sozialleistungen ist hingegen nicht Gegenstand des institutionellen Rahmenabkommens. Mit der Ablehnung der Begrenzungsinitiative haben sich Volk und Stände zum Personenfreizügigkeitsabkommen in seiner aktuellen Form bekannt. </p><p>Aufgrund der regelmässig publizierten Berichte, der bereits getroffenen Massnahmen zur Eindämmung von missbräuchlichen Aufenthaltsrechten sowie des fehlenden Anlasses zur Anpassung des FZA in diesem Bereich spricht sich der Bundesrat gegen die Erstellung des mit diesem Postulat verlangten Berichts aus.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, welcher folgende Fragen beantwortet:</p><p>1. Welche Probleme der Zuwanderung in die Sozialwerke wurden in den letzten Jahren festgestellt? Gibt es regionale oder branchenspezifische Tendenzen?</p><p>2. Wie viele Personen beziehen Sozialhilfe, die in den letzten fünf Jahren eingewandert sind (aufgesplittet nach Herkunftsland)?</p><p>3. Wie viele Personen haben in den ersten fünf Jahren nach ihrer Einwanderung in die Schweiz mindestens einmal Arbeitslosengelder bezogen (aufgesplittet nach Herkunftsland)?</p><p>4. Wie viele Personen beziehen Ergänzungsleistungen, die in den letzten fünf Jahren eingewandert sind (aufgesplittet nach Herkunftsland)?</p><p>5. Gibt es Kantone oder Gemeinden, welche durch spezielle Massnahmen eine Abnahme der Sozialhilfeabhängigkeit von Zugewanderten erreichen konnten? Wenn ja, was sind dies für Massnahmen?</p><p>6. Welche Massnahmen können ergriffen werden, um die Anreize für Zuwanderer, in unsere Sozialwerke einzuwandern, zu minimieren und damit die Zuwanderung in unsere Sozialwerke zu verhindern?</p><p>7. Welche rechtlichen Hürden, Streichungen und Anpassungen von Sozialleistungen für Einwanderer wurden bisher geprüft?</p><p>8. Welche der geprüften Massnahmen könnten ohne Anpassung der Personenfreizügigkeit umgesetzt werden?</p><p>9. Für die restlichen Massnahmen: Wie könnte und müsste hierfür das Abkommen zur Personenfreizügigkeit angepasst werden?</p><p>10. Ist er bereit, diese Fragen im Rahmen seiner weiteren Abklärungen zum Entwurf eines Rahmenabkommens mit der EU einzubringen und beispielsweise eine Revision des Abkommens zur Personenfreizügigkeit zu fordern? Wenn nein, warum nicht?</p>
  • Zuwanderung in die Sozialwerke
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./6.-8. Die Zuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit (FZA) erfolgt in erster Linie in den Arbeitsmarkt. Wer sich in der Schweiz aufhalten möchte, braucht einen gültigen Arbeitsvertrag, muss selbstständig erwerbend sein oder bei Nichterwerbstätigkeit ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können und über eine umfassende Krankenversicherung verfügen. Wie bereits in der Botschaft zur Begrenzungsinitiative (<a href="https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2019/5027.pdf">BBl 2019 5027</a>) und im 16. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen festgehalten, hat die Zuwanderung im Rahmen des FZA insgesamt nicht zu einer Zunahme der Sozialleistungsbezüge geführt. EU- und EFTA-Staatsangehörige leisten heute deutlich mehr Beiträge an die Sozialversicherungen, als sie daraus beziehen. Unabhängig davon hat der Bundesrat in den letzten Jahren bereits verschiedene Massnahmen umgesetzt, um missbräuchliche Aufenthaltsrechte und Sozialleistungsbezüge zu verhindern. Zudem hat das Parlament im Zuge der Umsetzung von Artikel 121a BV (Masseneinwanderungsinitiative) Vollzugsverbesserungen beim FZA verabschiedet. Konkret wurde mittels Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes ausgeschlossen, dass Ausländerinnen und Ausländer, die sich lediglich zum Zweck der Stellensuche in der Schweiz aufhalten, in der Schweiz Sozialhilfe beziehen. Zudem wurde der Zeitpunkt des Erlöschens des Aufenthaltsrechts von EU/EFTA-Staatsangehörigen bei einem unfreiwilligen Stellenverlust präzisiert. Schliesslich wurde beim Bezug von Ergänzungsleistungen ein Datenaustausch zwischen den Behörden eingeführt (BBl 2016 3007). </p><p>2.-4. Die Berichte des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen, die von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe aus Vertretern des SECO (Leitung), BFS, SEM und BSV erarbeitet werden, beurteilen die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen auf nationaler Ebene und in den Grossregionen der Schweiz. Darin werden u.a. jeweils die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Sozialleistungen, namentlich Ergänzungsleistungen, Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe, dargelegt. Es wird auf die Zahlen in diesen Berichten verwiesen. </p><p>5. Es bestehen auch heute keine systematischen Erhebungen zu den Massnahmen aller Kantone und Gemeinden, die zu einer Abnahme der Sozialhilfeabhängigkeit geführt haben könnten. Der Bund unterstützt die Kantone im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme bei der Integrationsförderung von Zugewanderten. </p><p>9./10. Der Abschluss eines institutionellen Abkommens soll den Zugang zum EU-Binnenmarkt konsolidieren und weiterentwickeln. Der Bundesrat erachtet den verhandelten Textentwurf in weiten Teilen als im Interesse der Schweiz. Es besteht aber die Notwendigkeit von Klärungen und Präzisierungen in den Bereichen flankierende Massnahmen (FlaM), staatliche Beihilfen sowie Unionsbürgerrichtlinie (UBRL). Entsprechende Gespräche mit der EU sind aktuell in Gang. Eine Übernahme der UBRL würde in gewissen Bereichen die Sozialhilfeansprüche ausweiten. Eine Anpassung der bisherigen FZA-Regelungen in Bezug auf die Sozialleistungen ist hingegen nicht Gegenstand des institutionellen Rahmenabkommens. Mit der Ablehnung der Begrenzungsinitiative haben sich Volk und Stände zum Personenfreizügigkeitsabkommen in seiner aktuellen Form bekannt. </p><p>Aufgrund der regelmässig publizierten Berichte, der bereits getroffenen Massnahmen zur Eindämmung von missbräuchlichen Aufenthaltsrechten sowie des fehlenden Anlasses zur Anpassung des FZA in diesem Bereich spricht sich der Bundesrat gegen die Erstellung des mit diesem Postulat verlangten Berichts aus.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, welcher folgende Fragen beantwortet:</p><p>1. Welche Probleme der Zuwanderung in die Sozialwerke wurden in den letzten Jahren festgestellt? Gibt es regionale oder branchenspezifische Tendenzen?</p><p>2. Wie viele Personen beziehen Sozialhilfe, die in den letzten fünf Jahren eingewandert sind (aufgesplittet nach Herkunftsland)?</p><p>3. Wie viele Personen haben in den ersten fünf Jahren nach ihrer Einwanderung in die Schweiz mindestens einmal Arbeitslosengelder bezogen (aufgesplittet nach Herkunftsland)?</p><p>4. Wie viele Personen beziehen Ergänzungsleistungen, die in den letzten fünf Jahren eingewandert sind (aufgesplittet nach Herkunftsland)?</p><p>5. Gibt es Kantone oder Gemeinden, welche durch spezielle Massnahmen eine Abnahme der Sozialhilfeabhängigkeit von Zugewanderten erreichen konnten? Wenn ja, was sind dies für Massnahmen?</p><p>6. Welche Massnahmen können ergriffen werden, um die Anreize für Zuwanderer, in unsere Sozialwerke einzuwandern, zu minimieren und damit die Zuwanderung in unsere Sozialwerke zu verhindern?</p><p>7. Welche rechtlichen Hürden, Streichungen und Anpassungen von Sozialleistungen für Einwanderer wurden bisher geprüft?</p><p>8. Welche der geprüften Massnahmen könnten ohne Anpassung der Personenfreizügigkeit umgesetzt werden?</p><p>9. Für die restlichen Massnahmen: Wie könnte und müsste hierfür das Abkommen zur Personenfreizügigkeit angepasst werden?</p><p>10. Ist er bereit, diese Fragen im Rahmen seiner weiteren Abklärungen zum Entwurf eines Rahmenabkommens mit der EU einzubringen und beispielsweise eine Revision des Abkommens zur Personenfreizügigkeit zu fordern? Wenn nein, warum nicht?</p>
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