Klare Regelung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten bei der Aufsicht durch die Bundesverwaltung

ShortId
20.4628
Id
20204628
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Klare Regelung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten bei der Aufsicht durch die Bundesverwaltung
AdditionalIndexing
15;52;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auf die Interpellation 20.4032 zum Fischsterben im Blausee im Zusammenhang mit Versäumnissen bei Arbeiten anlässlich der Sanierung des Lötschberg-Scheiteltunnels antwortet der Bundesrat auf Frage 7 betreffend Aufsicht und Kontrolle unklar. Bei umfangreichen, komplexen Projekten über mehrere Staatsebenen und sowie bei der Beteiligung von teil- oder vollstaatlich kontrollierten Unternehmen ist die Governance offensichtlich unbefriedigend. Ein "Schwarzpeterspiel" zwischen den Ämtern und der Staatsunternehmen ist weder zielführend noch für den Steuerzahler nachvollziehbar.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat keine Hinweise darauf, dass bei Projekten, an denen Amtsstellen verschiedener Staatsebenen und/oder teil- oder vollstaatlich kontrollierte Unternehmen beteiligt sind, die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten nicht eindeutig, transparent und nachvollziehbar geregelt wären. Dies gilt, beim aktuellen Stand der Erkenntnisse, auch für das Projekt "Sanierung des Lötschberg-Scheiteltunnels". In seiner Antwort auf die Frage 7 der Interpellation 20.4032 Grossen Jürg "Fischsterben im Blausee. Wurde das Grundwasser durch Aktivitäten im Zusammenhang mit der Sanierung des Lötschberg-Scheiteltunnels verschmutzt?" hat der Bundesrat im Detail Auskunft darüber gegeben, wer die Bewilligungs- und Aufsichtsstellen für die verschiedenen in der Interpellation angesprochenen Projekte sind und wer für die Einhaltung der Vorschriften zuständig war.</p><p>Die Abklärungen zu den Ursachen des Fischsterbens sind noch im Gang. Der Bundesrat wird gestützt auf die Ergebnisse der Ermittlungen der Bernischen Staatsanwaltschaft Massnahmen prüfen, sollten aus diesen Ermittlungen Hinweise auf unklare Zuständigkeiten oder Verantwortlichkeiten bei der Projektaufsicht hervorgehen.</p><p>Es gibt viele Projekte, bei denen Amtsstellen verschiedener Staatsebenen und staatlich beherrschte Unternehmen beteiligt sind. Zu denken ist dabei neben Bauvorhaben wie der Sanierung des Lötschberg-Scheiteltunnels oder dem Bau der NEAT beispielsweise an komplexe Gesetzgebungsprojekte wie die Harmonisierung des Beschaffungsrechts in der Schweiz, an die Organisation von Grossveranstaltungen wie die jährliche Durchführung des WEF oder an die Einführung komplexer Informatiklösungen im Rahmen von E-Gov-Vorhaben. Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten ergeben sich jeweils aus unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen des Bundes und der Kantone. Diese müssen sicherstellen, dass die Aufsicht - und nicht zuletzt auch die demokratische Kontrolle - durch die beteiligten Gemeinwesen bei der Ausgestaltung der jeweiligen Kooperation in angemessenem Masse ermöglicht wird.</p><p>Die allgemeinen Grundsätze der Aufsicht in der Bundesverwaltung sind insbesondere in den Artikeln 8 Absätze 3 - 4 und 36 Absatz 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sowie in den Artikeln 24 ff. der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (SR 172.010.1) geregelt. Zudem gibt es auch in zahlreichen anderen Erlassen spezifischere Vorgaben zur Ausübung der Aufsicht, die für Grossprojekte relevant sein können, so z. B. im Finanzkontrollgesetz (SR 614.0), im Subventionsgesetz (SR 616.1) sowie in vielen Spezialerlassen. Im Übrigen verfügen die Kantone und Gemeinden jeweils über eigene Regelungen der Aufsicht über ihre Verwaltungen.</p><p>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass kein Anlass besteht, um einen allgemeinen Bericht über die Aufsichtspflicht in der Bundesverwaltung zu erstellen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die Aufsichtspflicht in der Bundesverwaltung klarer geregelt werden kann. Der Bericht soll aufzeigen, wie die gesetzlichen Grundlagen über die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten sowie die Aufsicht für Projekte, an denen Amtsstellen verschiedener Staatsebenen und/oder teil- oder vollstaatlich kontrollierte Unternehmen beteiligt sind angepasst werden könnten, dass eindeutig, transparent und nachvollziehbar geregelt wird, wer für was die Verantwortung trägt.</p>
  • Klare Regelung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten bei der Aufsicht durch die Bundesverwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auf die Interpellation 20.4032 zum Fischsterben im Blausee im Zusammenhang mit Versäumnissen bei Arbeiten anlässlich der Sanierung des Lötschberg-Scheiteltunnels antwortet der Bundesrat auf Frage 7 betreffend Aufsicht und Kontrolle unklar. Bei umfangreichen, komplexen Projekten über mehrere Staatsebenen und sowie bei der Beteiligung von teil- oder vollstaatlich kontrollierten Unternehmen ist die Governance offensichtlich unbefriedigend. Ein "Schwarzpeterspiel" zwischen den Ämtern und der Staatsunternehmen ist weder zielführend noch für den Steuerzahler nachvollziehbar.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat keine Hinweise darauf, dass bei Projekten, an denen Amtsstellen verschiedener Staatsebenen und/oder teil- oder vollstaatlich kontrollierte Unternehmen beteiligt sind, die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten nicht eindeutig, transparent und nachvollziehbar geregelt wären. Dies gilt, beim aktuellen Stand der Erkenntnisse, auch für das Projekt "Sanierung des Lötschberg-Scheiteltunnels". In seiner Antwort auf die Frage 7 der Interpellation 20.4032 Grossen Jürg "Fischsterben im Blausee. Wurde das Grundwasser durch Aktivitäten im Zusammenhang mit der Sanierung des Lötschberg-Scheiteltunnels verschmutzt?" hat der Bundesrat im Detail Auskunft darüber gegeben, wer die Bewilligungs- und Aufsichtsstellen für die verschiedenen in der Interpellation angesprochenen Projekte sind und wer für die Einhaltung der Vorschriften zuständig war.</p><p>Die Abklärungen zu den Ursachen des Fischsterbens sind noch im Gang. Der Bundesrat wird gestützt auf die Ergebnisse der Ermittlungen der Bernischen Staatsanwaltschaft Massnahmen prüfen, sollten aus diesen Ermittlungen Hinweise auf unklare Zuständigkeiten oder Verantwortlichkeiten bei der Projektaufsicht hervorgehen.</p><p>Es gibt viele Projekte, bei denen Amtsstellen verschiedener Staatsebenen und staatlich beherrschte Unternehmen beteiligt sind. Zu denken ist dabei neben Bauvorhaben wie der Sanierung des Lötschberg-Scheiteltunnels oder dem Bau der NEAT beispielsweise an komplexe Gesetzgebungsprojekte wie die Harmonisierung des Beschaffungsrechts in der Schweiz, an die Organisation von Grossveranstaltungen wie die jährliche Durchführung des WEF oder an die Einführung komplexer Informatiklösungen im Rahmen von E-Gov-Vorhaben. Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten ergeben sich jeweils aus unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen des Bundes und der Kantone. Diese müssen sicherstellen, dass die Aufsicht - und nicht zuletzt auch die demokratische Kontrolle - durch die beteiligten Gemeinwesen bei der Ausgestaltung der jeweiligen Kooperation in angemessenem Masse ermöglicht wird.</p><p>Die allgemeinen Grundsätze der Aufsicht in der Bundesverwaltung sind insbesondere in den Artikeln 8 Absätze 3 - 4 und 36 Absatz 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sowie in den Artikeln 24 ff. der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (SR 172.010.1) geregelt. Zudem gibt es auch in zahlreichen anderen Erlassen spezifischere Vorgaben zur Ausübung der Aufsicht, die für Grossprojekte relevant sein können, so z. B. im Finanzkontrollgesetz (SR 614.0), im Subventionsgesetz (SR 616.1) sowie in vielen Spezialerlassen. Im Übrigen verfügen die Kantone und Gemeinden jeweils über eigene Regelungen der Aufsicht über ihre Verwaltungen.</p><p>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass kein Anlass besteht, um einen allgemeinen Bericht über die Aufsichtspflicht in der Bundesverwaltung zu erstellen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die Aufsichtspflicht in der Bundesverwaltung klarer geregelt werden kann. Der Bericht soll aufzeigen, wie die gesetzlichen Grundlagen über die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten sowie die Aufsicht für Projekte, an denen Amtsstellen verschiedener Staatsebenen und/oder teil- oder vollstaatlich kontrollierte Unternehmen beteiligt sind angepasst werden könnten, dass eindeutig, transparent und nachvollziehbar geregelt wird, wer für was die Verantwortung trägt.</p>
    • Klare Regelung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten bei der Aufsicht durch die Bundesverwaltung

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