Trotz Direktzahlungen für ökologische Leistungen schwindet die Biodiversität in der Landwirtschaft weiter. Wie will der Bundesrat das Problem angehen?

ShortId
20.4629
Id
20204629
Updated
28.07.2023 00:59
Language
de
Title
Trotz Direktzahlungen für ökologische Leistungen schwindet die Biodiversität in der Landwirtschaft weiter. Wie will der Bundesrat das Problem angehen?
AdditionalIndexing
24;55;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. und 2. Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation 19.4516 Fivaz "Der Verlust der Biodiversität trägt wesentlich zu einem Rückgang der biologischen Schädlingsbekämpfung und der Bestäubung sowie zu geringeren landwirtschaftlichen Erträgen bei" darauf hingewiesen, dass die Massnahmen der Biodiversitätsbeiträge wirken, diese Wirkung aber zu gering ist. Deshalb schlägt der Bundesrat in der Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 verschiedene Massnahmen innerhalb der Biodiversitätsbeiträge, aber auch anderer ökologischer Leistungen wie jener des ÖLN und weiterer Instrumente vor, um die Defizite zu beheben. Diese Massnahmen dienen einerseits der direkten Sicherung von wertvollen Flächen, der besseren Förderung von Vernetzung, Qualität und Strukturen, andererseits auch dem Schutz der Biodiversität, beispielsweise durch den reduzierten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, der Reduktion der Nährstoffüberschüsse und der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft.</p><p>3. und 4. Mit dem landwirtschaftlichen Kontrollsystem werden die aktuell geltenden Bewirtschaftungsanforderungen überprüft. Das Kontrollsystem wurde aufgrund der Erfahrungen überarbeitet und risikobasiert ausgestaltet. Es wird periodisch überprüft und verbessert. Aus heutiger Sicht sind die Kontrollen ausreichend.</p><p>Das seit der Revision der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (SR 910.15) verstärkt risikobasierte Kontrollsystem stützt sich auf die beiden Pfeiler "Grundkontrollen" und "Risikobasierte Kontrollen". Mit Grundkontrollen wird jeder Direktzahlungsbetrieb periodisch standardmässig kontrolliert, während mit risikobasierten Kontrollen Betriebe gezielt aufgrund von Risikokriterien ausgewählt und kontrolliert werden. Als Risikokriterien gelten: Mängel im Vorjahr, begründeter Verdacht auf Nichteinhaltung von Vorschriften, wesentliche Änderungen auf dem Betrieb und Bereiche mit höheren Risiken. 2021 sind diese Bereiche der Pflanzenschutz, Pufferstreifen, Weideflächen bei RAUS sowie der Erosionsschutz. Die Kantone haben die Vorgabe, neben den Kontrollen aufgrund eines Mangels im Vorjahr, jährlich mindestens 5 Prozent der Betriebe vor Ort nach den übrigen Risikokriterien zu kontrollieren.</p><p>Wenn bei einem Betrieb bei einer Kontrolle beispielsweise ein Mangel im Bereich der ökologischen Leistungen festgestellt wird, wird dieser Bereich im Folgejahr wieder kontrolliert. Bei wiederholten Mängeln im gleichen Bereich werden die Kürzungen verdoppelt oder sogar vervierfacht. Dabei liegt die Spannweite bei einer Kürzung von 100 Franken bis hin zu einer vollständigen Kürzung der Direktzahlungen. Insgesamt sind die Kürzungen verhältnismässig.</p><p>5. Neben der Landwirtschaft wirken auch verschiedene andere Sektoren auf die Biodiversität ein, wie beispielsweise die Ausbreitung des Siedlungsraums. Diese ausserlandwirtschaftlichen Einflüsse werden mit Massnahmen im Rahmen des Aktionsplans zur Strategie Biodiversität angegangen.</p><p>6. Die Sistierung der AP22+ ist ein Zwischenergebnis. Der Nationalrat wird sich nun mit der AP22+ befassen. Es ist daher zu früh, bereits ein weiteres Vorgehen festzulegen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat führt in seiner Antwort auf meine Frage 20.5982 aus, dass sich die Kürzungen der Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe aufgrund von Verstössen gegen die geforderten ökologischen Leistungen im 2019 auf insgesamt 9 404 335 Franken beliefen. Bei den Sömmerungsbetrieben beliefen sie sich zusätzliche auf 771 502 Franken. </p><p>Im 2019 beliefen sich die Direktzahlungen an die Landwirtschaft auf insgesamt 2 819 000 000 Franken oder 2,8 Milliarden Franken. Wegen Verstössen gegen die geforderten ökologischen Leistungen wurden demzufolge Direktzahlungen im Umfang von nur gerade 3,6 Promille gekürzt. Bei insgesamt 50 038 Betrieben und durchschnittlich 56 337 Franken an Direktzahlungen pro Bauernbetrieb ergeben sich pro Betrieb demnach durchschnittlich 203 Franken an Kürzungen.</p><p>Vor dem Hintergrund dieser marginalen Kürzungen und der Tatsache, dass der Biodiversitätsverlust in der Landwirtschaft trotz der ökologischen Leistungen bisher nicht aufgehalten werden konnte (siehe dazu 20.6088), bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb schwindet die Biodiversität derart rasant, obwohl der grösste Teil der direktzahlungsberechtigten Betriebe offenbar die geforderten ökologischen Leistungen erfüllen?</p><p>2. Sind die Vorgaben an die ökologischen Leistungen ausreichend wirkungsvoll ausgestaltet? Wenn ja, weshalb werden die Ziele trotzdem nicht erreicht? Wenn nein, was ist zu tun? </p><p>3. Sind unzureichende Kontrollen eine mögliche Begründung für den Biodiversitätsverlust in der Landwirtschaft? Wenn ja, was ist zu tun? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Ist es möglich, dass die heute bei Verstössen drohenden Sanktionen zu schwach sind, um ausreichend Anreize zur vollständigen Erbringung der vereinbarten ökologischen Leistung darzustellen? Wenn ja, was ist zu tun? Wenn nein, warum nicht?</p><p>5. Gibt es aus Sicht des Bundesrates weitere Erklärungsvarianten?</p><p>6. Angesichts der vom Ständerat beschlossenen Sistierung der AP22+: Wie will der Bundesrat dieses Problem angehen?</p>
  • Trotz Direktzahlungen für ökologische Leistungen schwindet die Biodiversität in der Landwirtschaft weiter. Wie will der Bundesrat das Problem angehen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. und 2. Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation 19.4516 Fivaz "Der Verlust der Biodiversität trägt wesentlich zu einem Rückgang der biologischen Schädlingsbekämpfung und der Bestäubung sowie zu geringeren landwirtschaftlichen Erträgen bei" darauf hingewiesen, dass die Massnahmen der Biodiversitätsbeiträge wirken, diese Wirkung aber zu gering ist. Deshalb schlägt der Bundesrat in der Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 verschiedene Massnahmen innerhalb der Biodiversitätsbeiträge, aber auch anderer ökologischer Leistungen wie jener des ÖLN und weiterer Instrumente vor, um die Defizite zu beheben. Diese Massnahmen dienen einerseits der direkten Sicherung von wertvollen Flächen, der besseren Förderung von Vernetzung, Qualität und Strukturen, andererseits auch dem Schutz der Biodiversität, beispielsweise durch den reduzierten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, der Reduktion der Nährstoffüberschüsse und der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft.</p><p>3. und 4. Mit dem landwirtschaftlichen Kontrollsystem werden die aktuell geltenden Bewirtschaftungsanforderungen überprüft. Das Kontrollsystem wurde aufgrund der Erfahrungen überarbeitet und risikobasiert ausgestaltet. Es wird periodisch überprüft und verbessert. Aus heutiger Sicht sind die Kontrollen ausreichend.</p><p>Das seit der Revision der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (SR 910.15) verstärkt risikobasierte Kontrollsystem stützt sich auf die beiden Pfeiler "Grundkontrollen" und "Risikobasierte Kontrollen". Mit Grundkontrollen wird jeder Direktzahlungsbetrieb periodisch standardmässig kontrolliert, während mit risikobasierten Kontrollen Betriebe gezielt aufgrund von Risikokriterien ausgewählt und kontrolliert werden. Als Risikokriterien gelten: Mängel im Vorjahr, begründeter Verdacht auf Nichteinhaltung von Vorschriften, wesentliche Änderungen auf dem Betrieb und Bereiche mit höheren Risiken. 2021 sind diese Bereiche der Pflanzenschutz, Pufferstreifen, Weideflächen bei RAUS sowie der Erosionsschutz. Die Kantone haben die Vorgabe, neben den Kontrollen aufgrund eines Mangels im Vorjahr, jährlich mindestens 5 Prozent der Betriebe vor Ort nach den übrigen Risikokriterien zu kontrollieren.</p><p>Wenn bei einem Betrieb bei einer Kontrolle beispielsweise ein Mangel im Bereich der ökologischen Leistungen festgestellt wird, wird dieser Bereich im Folgejahr wieder kontrolliert. Bei wiederholten Mängeln im gleichen Bereich werden die Kürzungen verdoppelt oder sogar vervierfacht. Dabei liegt die Spannweite bei einer Kürzung von 100 Franken bis hin zu einer vollständigen Kürzung der Direktzahlungen. Insgesamt sind die Kürzungen verhältnismässig.</p><p>5. Neben der Landwirtschaft wirken auch verschiedene andere Sektoren auf die Biodiversität ein, wie beispielsweise die Ausbreitung des Siedlungsraums. Diese ausserlandwirtschaftlichen Einflüsse werden mit Massnahmen im Rahmen des Aktionsplans zur Strategie Biodiversität angegangen.</p><p>6. Die Sistierung der AP22+ ist ein Zwischenergebnis. Der Nationalrat wird sich nun mit der AP22+ befassen. Es ist daher zu früh, bereits ein weiteres Vorgehen festzulegen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat führt in seiner Antwort auf meine Frage 20.5982 aus, dass sich die Kürzungen der Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe aufgrund von Verstössen gegen die geforderten ökologischen Leistungen im 2019 auf insgesamt 9 404 335 Franken beliefen. Bei den Sömmerungsbetrieben beliefen sie sich zusätzliche auf 771 502 Franken. </p><p>Im 2019 beliefen sich die Direktzahlungen an die Landwirtschaft auf insgesamt 2 819 000 000 Franken oder 2,8 Milliarden Franken. Wegen Verstössen gegen die geforderten ökologischen Leistungen wurden demzufolge Direktzahlungen im Umfang von nur gerade 3,6 Promille gekürzt. Bei insgesamt 50 038 Betrieben und durchschnittlich 56 337 Franken an Direktzahlungen pro Bauernbetrieb ergeben sich pro Betrieb demnach durchschnittlich 203 Franken an Kürzungen.</p><p>Vor dem Hintergrund dieser marginalen Kürzungen und der Tatsache, dass der Biodiversitätsverlust in der Landwirtschaft trotz der ökologischen Leistungen bisher nicht aufgehalten werden konnte (siehe dazu 20.6088), bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb schwindet die Biodiversität derart rasant, obwohl der grösste Teil der direktzahlungsberechtigten Betriebe offenbar die geforderten ökologischen Leistungen erfüllen?</p><p>2. Sind die Vorgaben an die ökologischen Leistungen ausreichend wirkungsvoll ausgestaltet? Wenn ja, weshalb werden die Ziele trotzdem nicht erreicht? Wenn nein, was ist zu tun? </p><p>3. Sind unzureichende Kontrollen eine mögliche Begründung für den Biodiversitätsverlust in der Landwirtschaft? Wenn ja, was ist zu tun? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Ist es möglich, dass die heute bei Verstössen drohenden Sanktionen zu schwach sind, um ausreichend Anreize zur vollständigen Erbringung der vereinbarten ökologischen Leistung darzustellen? Wenn ja, was ist zu tun? Wenn nein, warum nicht?</p><p>5. Gibt es aus Sicht des Bundesrates weitere Erklärungsvarianten?</p><p>6. Angesichts der vom Ständerat beschlossenen Sistierung der AP22+: Wie will der Bundesrat dieses Problem angehen?</p>
    • Trotz Direktzahlungen für ökologische Leistungen schwindet die Biodiversität in der Landwirtschaft weiter. Wie will der Bundesrat das Problem angehen?

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