Zivil vor militärisch in der Corona-Krise

ShortId
20.4631
Id
20204631
Updated
28.07.2023 01:00
Language
de
Title
Zivil vor militärisch in der Corona-Krise
AdditionalIndexing
2841;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Ja. Für die Anordnung ausserordentlicher Zivildienstleistungen gemäss Art. 14 des Zivildienstgesetzes (SR 824.0) bestand insbesondere auch deshalb kein Anlass, als für die zusätzlichen Aufgebote vollständig auf Zivis mit Restdiensttagen abgestellt werden konnte.</p><p>2. Anzahl und Zeitpunkt der zusätzlichen Aufgebote und Einsätze von Zivis im Zusammenhang mit Covid-19 richten sich nach dem konkret ausgewiesenen aktuellen Unterstützungsbedarf der zivilen Gesundheitseinrichtungen. Wenn sie in der Lage sind, Zivis zu führen, zu betreuen und während der Einsatzdauer mit den zugewiesenen Aufgaben durchgehend zu beschäftigen, werden diese aufgeboten und eingesetzt. Es hat sich gezeigt, dass Spital- und Pflegeeinrichtungen dies bei Notfalleinsätzen - im Gegensatz zu planbaren Einsätzen - oft nicht sicherstellen können. Die kantonalen Führungsorgane, die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, die Kantonsärztinnen und -ärzte sowie die zuständigen interkantonalen Konferenzen und Fachvereinigungen wurden vom Bundesamt für Zivildienst (ZIVI) darüber informiert, wie sie Bedarf nach Bundesmitteln geltend machen können. Auch die (potenziellen) Einsatzbetriebe verfügen über entsprechende Information. Siehe auch Ziffer 4.</p><p>3. Die Kantone beglaubigen auf dem Formular Subsidiaritätserklärung mit ihrer Unterschrift (Regierungsrat oder kantonale Amtsstelle), dass sie alle Mittel kumulativ ausgeschöpft haben, wenn sie dem Bundesstab Bevölkerungsschutz (BSTB) im Prozess Ressourcenmanagement Bund (ResMaB) Antrag auf Unterstützung durch Bundesmittel stellen.</p><p>4. Die Kantone haben ihre Unterstützungsbegehren an den BSTB nach den Kriterien PPQQZD (Priorität, Produkt, Qualität, Quantität, Zeitverhältnisse, Durchhaltefähigkeit) in einem standardisierten ResMaB Formular zu detaillieren. Unvollständige oder ungenügende Angaben werden zur Ergänzung zurückgewiesen. Die Kantone beschreiben so die benötigte Leistung, entschieden aber nicht über den Leistungserbringer. Anhand der Leistungsbeschreibung, wird über die Zuweisung des geeignetsten Mittels entschieden (siehe auch Ziff. 5). Sanitätssoldaten, die aufgrund ihrer Ausbildung über mehr und höhere Kompetenzen in der Pflegeunterstützung als Zivis und Zivilschützer verfügen, werden nur dort eingesetzt, wo der Bedarf an entsprechend qualifizierter Entlastung des zivilen Pflegepersonals ausgewiesen ist. Einsätze von Sanitätssoldaten werden umgehend beendet oder an Zivis oder Zivilschützer übergeben, sobald dieser qualifizierte Bedarf nicht mehr besteht.</p><p>5. Kantonale Unterstützungsbegehren, unbesehen ob sie via das Sanitätsdienstliche Koordinationsgremium (SANKO) oder die Nationale Alarmzentrale eingebracht wurden, werden im Prozess ResMaB mit Beteiligung aller betroffenen Bundesstellen und in Koordination mit den zuständigen Fachorganen geprüft. Wenn und soweit Bedarf, Subsidiarität und die weiteren gesetzlichen Einsatzvoraussetzungen gegeben sind, wird für die Umsetzung des Begehrens das geeignetste Instrument (Zivildienst, Armee) bestimmt. Über den Einsatz des Zivilschutzes als Mittel der Kantone entscheiden diese selbst, wobei im Prozess ResMaB allenfalls Empfehlungen formuliert werden, soweit es um Einsätze geht, die das vom Bundesrat gesprochene Kontingent an Schutzdiensttagen betreffen. Einsätze der Armee erfordern gemäss Ziffer 3 die Unterschrift des Regierungsrats und zudem eine individuelle Prüfung und Freigabe durch die Vorsitzende des BSTB.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat bei den Corona-Einsätzen der Armee einen Paradigmenwechsel vollzogen. In der zweiten Welle wird die Armee nur eingesetzt, wenn die Bedingungen der Subsidiarität erfüllt sind und die zivilen Mittel - darunter explizit auch der Zivildienst - nicht ausreichen. Er wendet damit den Grundsatz "zivil vor militärisch" konsequent an.</p><p>Gemäss Medienmitteilung vom 4. November 2020 gilt: "Die Kantone müssen bei ihren Gesuchen aufzeigen, dass sie sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden zivilen Mittel und Instrumente ausgeschöpft haben, um die Voraussetzungen für die Subsidiarität für einen Armeeeinsatz zu erfüllen. Dabei handelt es sich um die Mittel von Zivilschutz, Zivildienst, und Feuerwehr wie auch aus dem privaten Sektor (...)." Und weiter: "Der Bundesstab Bevölkerungsschutz unter Leitung des Bundesamtes für Gesundheit prüft die Einhaltung dieser Bedingungen in Absprache mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren."</p><p>In diesem Kontext bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist es korrekt, dass (bisher) der gesamte Bedarf nach Zivildienstleistenden in der Corona-Krise ohne ausserordentliche Einsatzaufgebote gedeckt werden konnte?</p><p>2. Warum werden/wurden in der COVID-19-Pandemie nicht mehr Zivildienstleistende in der Pflege und Betreuung eingesetzt, trotz Personalnotstand?</p><p>3. Wie zeigen/zeigten die Kantone in ihren Gesuchen auf, "dass sie sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden zivilen Mittel und Instrumente ausgeschöpft haben", insb. in Bezug auf den Zivildienst?</p><p>4. Wie zeigen/zeigten die Kantone auf, dass Soldaten besser geeignet seien, insb., dass die Ausbildung und Erfahrung der Zivildienstleistenden nicht genüge, um die Leistungen in den beiden ersten Bereichen gemäss Medienmitteilung zu erfüllen (in privaten Spital- und kantonalen Gesundheitseinrichtungen)?</p><p>5. Wie kann der Bundesrat durchsetzen, dass sein Entscheid, prioritär den Zivildienst einzusetzen, umgesetzt wird/wurde?</p>
  • Zivil vor militärisch in der Corona-Krise
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Ja. Für die Anordnung ausserordentlicher Zivildienstleistungen gemäss Art. 14 des Zivildienstgesetzes (SR 824.0) bestand insbesondere auch deshalb kein Anlass, als für die zusätzlichen Aufgebote vollständig auf Zivis mit Restdiensttagen abgestellt werden konnte.</p><p>2. Anzahl und Zeitpunkt der zusätzlichen Aufgebote und Einsätze von Zivis im Zusammenhang mit Covid-19 richten sich nach dem konkret ausgewiesenen aktuellen Unterstützungsbedarf der zivilen Gesundheitseinrichtungen. Wenn sie in der Lage sind, Zivis zu führen, zu betreuen und während der Einsatzdauer mit den zugewiesenen Aufgaben durchgehend zu beschäftigen, werden diese aufgeboten und eingesetzt. Es hat sich gezeigt, dass Spital- und Pflegeeinrichtungen dies bei Notfalleinsätzen - im Gegensatz zu planbaren Einsätzen - oft nicht sicherstellen können. Die kantonalen Führungsorgane, die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, die Kantonsärztinnen und -ärzte sowie die zuständigen interkantonalen Konferenzen und Fachvereinigungen wurden vom Bundesamt für Zivildienst (ZIVI) darüber informiert, wie sie Bedarf nach Bundesmitteln geltend machen können. Auch die (potenziellen) Einsatzbetriebe verfügen über entsprechende Information. Siehe auch Ziffer 4.</p><p>3. Die Kantone beglaubigen auf dem Formular Subsidiaritätserklärung mit ihrer Unterschrift (Regierungsrat oder kantonale Amtsstelle), dass sie alle Mittel kumulativ ausgeschöpft haben, wenn sie dem Bundesstab Bevölkerungsschutz (BSTB) im Prozess Ressourcenmanagement Bund (ResMaB) Antrag auf Unterstützung durch Bundesmittel stellen.</p><p>4. Die Kantone haben ihre Unterstützungsbegehren an den BSTB nach den Kriterien PPQQZD (Priorität, Produkt, Qualität, Quantität, Zeitverhältnisse, Durchhaltefähigkeit) in einem standardisierten ResMaB Formular zu detaillieren. Unvollständige oder ungenügende Angaben werden zur Ergänzung zurückgewiesen. Die Kantone beschreiben so die benötigte Leistung, entschieden aber nicht über den Leistungserbringer. Anhand der Leistungsbeschreibung, wird über die Zuweisung des geeignetsten Mittels entschieden (siehe auch Ziff. 5). Sanitätssoldaten, die aufgrund ihrer Ausbildung über mehr und höhere Kompetenzen in der Pflegeunterstützung als Zivis und Zivilschützer verfügen, werden nur dort eingesetzt, wo der Bedarf an entsprechend qualifizierter Entlastung des zivilen Pflegepersonals ausgewiesen ist. Einsätze von Sanitätssoldaten werden umgehend beendet oder an Zivis oder Zivilschützer übergeben, sobald dieser qualifizierte Bedarf nicht mehr besteht.</p><p>5. Kantonale Unterstützungsbegehren, unbesehen ob sie via das Sanitätsdienstliche Koordinationsgremium (SANKO) oder die Nationale Alarmzentrale eingebracht wurden, werden im Prozess ResMaB mit Beteiligung aller betroffenen Bundesstellen und in Koordination mit den zuständigen Fachorganen geprüft. Wenn und soweit Bedarf, Subsidiarität und die weiteren gesetzlichen Einsatzvoraussetzungen gegeben sind, wird für die Umsetzung des Begehrens das geeignetste Instrument (Zivildienst, Armee) bestimmt. Über den Einsatz des Zivilschutzes als Mittel der Kantone entscheiden diese selbst, wobei im Prozess ResMaB allenfalls Empfehlungen formuliert werden, soweit es um Einsätze geht, die das vom Bundesrat gesprochene Kontingent an Schutzdiensttagen betreffen. Einsätze der Armee erfordern gemäss Ziffer 3 die Unterschrift des Regierungsrats und zudem eine individuelle Prüfung und Freigabe durch die Vorsitzende des BSTB.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat bei den Corona-Einsätzen der Armee einen Paradigmenwechsel vollzogen. In der zweiten Welle wird die Armee nur eingesetzt, wenn die Bedingungen der Subsidiarität erfüllt sind und die zivilen Mittel - darunter explizit auch der Zivildienst - nicht ausreichen. Er wendet damit den Grundsatz "zivil vor militärisch" konsequent an.</p><p>Gemäss Medienmitteilung vom 4. November 2020 gilt: "Die Kantone müssen bei ihren Gesuchen aufzeigen, dass sie sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden zivilen Mittel und Instrumente ausgeschöpft haben, um die Voraussetzungen für die Subsidiarität für einen Armeeeinsatz zu erfüllen. Dabei handelt es sich um die Mittel von Zivilschutz, Zivildienst, und Feuerwehr wie auch aus dem privaten Sektor (...)." Und weiter: "Der Bundesstab Bevölkerungsschutz unter Leitung des Bundesamtes für Gesundheit prüft die Einhaltung dieser Bedingungen in Absprache mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren."</p><p>In diesem Kontext bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist es korrekt, dass (bisher) der gesamte Bedarf nach Zivildienstleistenden in der Corona-Krise ohne ausserordentliche Einsatzaufgebote gedeckt werden konnte?</p><p>2. Warum werden/wurden in der COVID-19-Pandemie nicht mehr Zivildienstleistende in der Pflege und Betreuung eingesetzt, trotz Personalnotstand?</p><p>3. Wie zeigen/zeigten die Kantone in ihren Gesuchen auf, "dass sie sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden zivilen Mittel und Instrumente ausgeschöpft haben", insb. in Bezug auf den Zivildienst?</p><p>4. Wie zeigen/zeigten die Kantone auf, dass Soldaten besser geeignet seien, insb., dass die Ausbildung und Erfahrung der Zivildienstleistenden nicht genüge, um die Leistungen in den beiden ersten Bereichen gemäss Medienmitteilung zu erfüllen (in privaten Spital- und kantonalen Gesundheitseinrichtungen)?</p><p>5. Wie kann der Bundesrat durchsetzen, dass sein Entscheid, prioritär den Zivildienst einzusetzen, umgesetzt wird/wurde?</p>
    • Zivil vor militärisch in der Corona-Krise

Back to List