Bundesnahe Pensionskassen sollen nicht in Atomwaffen investieren

ShortId
20.4635
Id
20204635
Updated
28.07.2023 00:57
Language
de
Title
Bundesnahe Pensionskassen sollen nicht in Atomwaffen investieren
AdditionalIndexing
04;2836;24;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aktuell schliessen die Publica und viele Pensionskassen der bundesnahen Betriebe nur Produzenten von Streumunition oder von Anti-Personenminen vollständig aus ihren Anlagen aus. Atomwaffen-Produzenten werden meist nur dann ausgeschlossen, wenn die entsprechende Firma aus einem Land stammt, das gemäss dem Atomwaffensperrvertrag (NPT) keine Atomwaffen erwerben darf. Dies hat zur Folge, dass US-amerikanische, britische, chinesische, russische oder französische Produzenten von Atomwaffen nicht aus den Anlagen der Publica und der Pensionskassen der bundesnahen Betriebe ausgeschlossen werden. Im Abstimmungskampf zur Kriegsgeschäfte-Initiative hat der Bundesrat immer betont, dass die Finanzierung von Atomwaffen schon heutzutage verboten ist. Dies stimmt wegen der vorhandenen Gesetzeslücke im Artikel 8 des Kriegsmaterialgesetzes nicht. Mit der vorliegenden Motion soll die der Bundesrat wenigstens bei der Publica und den Pensionskassen der bundesnahen Betriebe dafür sorgen, dass nicht in die Herstellung von Atomwaffen investiert wird.</p>
  • <p>Die Festlegung der Anlagestrategie und deren Umsetzung liegen in der Verantwortung der obersten Organe der jeweiligen Pensionskasse. Diese treffen die Anlageentscheide stets unter Wahrung der Rechtsordnung. Sie können autonom über die Grundsätze und die Strategie ihrer Anlagen im Rahmen einer ertrags- und risikogerechten Vermögensbewirtschaftung entscheiden. Diese Entscheidung sollen sie unabhängig von einer politischen Einflussnahme treffen können.</p><p>Im Jahr 2015 haben PUBLICA, die Pensionskassen von SBB (PK SBB), Post (PK Post) und Swisscom (comPlan) gemeinsam mit weiteren Investoren den Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen, SVVK-ASIR, gegründet. Der Verein analysiert in regelmässigen Abständen die Aktien- und Unternehmensanleihen-Portfolios der Mitglieder auf potenzielle Verletzungen von Schweizer Gesetzen und Verordnungen und von internationalen Konventionen, die von der Schweiz ratifiziert wurden.</p><p>Auf Empfehlung des SVVK-ASIR (vgl. Kontroverse Waffen Richtlinie vom Januar 2018) schliessen die oben genannten Pensionskassen Unternehmen aus ihren Portfolios aus, die an der Entwicklung, Herstellung, Lagerung oder dem Vertrieb von Nuklearwaffen für einen Nichtkernwaffenstaat beteiligt sind. Die Liste der zum Ausschluss empfohlenen Unternehmen inklusive einem Argumentarium werden auf der Webseite des Vereins publiziert.</p><p>In Bezug auf Investitionen in Hersteller von Atomwaffen-Komponenten innerhalb der fünf Kernwaffenländer verfolgen die Pensionskassen die politische Diskussion in der Schweiz. Bei einer Änderung der rechtlichen Grundlagen werden die genannten Pensionskassen die Situation zeitnah neu beurteilen und ihre Ausschlusskriterien entsprechend anpassen.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Pensionskasse des Bundes PUBLICA und die Pensionskassen der bundesnahen Unternehmen eine verantwortungsvolle Anlagestrategie verfolgen und damit die Stossrichtung der Motion erfüllen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass die bundeseigene Pensionskasse Publica und die Pensionskassen der bundesnahen Betriebe (Swisscom, Post, Ruag, SBB, etc.) Unternehmen aus ihren Anlagen ausschliessen, die an der Herstellung von Atomwaffen beteiligt sind.</p>
  • Bundesnahe Pensionskassen sollen nicht in Atomwaffen investieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aktuell schliessen die Publica und viele Pensionskassen der bundesnahen Betriebe nur Produzenten von Streumunition oder von Anti-Personenminen vollständig aus ihren Anlagen aus. Atomwaffen-Produzenten werden meist nur dann ausgeschlossen, wenn die entsprechende Firma aus einem Land stammt, das gemäss dem Atomwaffensperrvertrag (NPT) keine Atomwaffen erwerben darf. Dies hat zur Folge, dass US-amerikanische, britische, chinesische, russische oder französische Produzenten von Atomwaffen nicht aus den Anlagen der Publica und der Pensionskassen der bundesnahen Betriebe ausgeschlossen werden. Im Abstimmungskampf zur Kriegsgeschäfte-Initiative hat der Bundesrat immer betont, dass die Finanzierung von Atomwaffen schon heutzutage verboten ist. Dies stimmt wegen der vorhandenen Gesetzeslücke im Artikel 8 des Kriegsmaterialgesetzes nicht. Mit der vorliegenden Motion soll die der Bundesrat wenigstens bei der Publica und den Pensionskassen der bundesnahen Betriebe dafür sorgen, dass nicht in die Herstellung von Atomwaffen investiert wird.</p>
    • <p>Die Festlegung der Anlagestrategie und deren Umsetzung liegen in der Verantwortung der obersten Organe der jeweiligen Pensionskasse. Diese treffen die Anlageentscheide stets unter Wahrung der Rechtsordnung. Sie können autonom über die Grundsätze und die Strategie ihrer Anlagen im Rahmen einer ertrags- und risikogerechten Vermögensbewirtschaftung entscheiden. Diese Entscheidung sollen sie unabhängig von einer politischen Einflussnahme treffen können.</p><p>Im Jahr 2015 haben PUBLICA, die Pensionskassen von SBB (PK SBB), Post (PK Post) und Swisscom (comPlan) gemeinsam mit weiteren Investoren den Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen, SVVK-ASIR, gegründet. Der Verein analysiert in regelmässigen Abständen die Aktien- und Unternehmensanleihen-Portfolios der Mitglieder auf potenzielle Verletzungen von Schweizer Gesetzen und Verordnungen und von internationalen Konventionen, die von der Schweiz ratifiziert wurden.</p><p>Auf Empfehlung des SVVK-ASIR (vgl. Kontroverse Waffen Richtlinie vom Januar 2018) schliessen die oben genannten Pensionskassen Unternehmen aus ihren Portfolios aus, die an der Entwicklung, Herstellung, Lagerung oder dem Vertrieb von Nuklearwaffen für einen Nichtkernwaffenstaat beteiligt sind. Die Liste der zum Ausschluss empfohlenen Unternehmen inklusive einem Argumentarium werden auf der Webseite des Vereins publiziert.</p><p>In Bezug auf Investitionen in Hersteller von Atomwaffen-Komponenten innerhalb der fünf Kernwaffenländer verfolgen die Pensionskassen die politische Diskussion in der Schweiz. Bei einer Änderung der rechtlichen Grundlagen werden die genannten Pensionskassen die Situation zeitnah neu beurteilen und ihre Ausschlusskriterien entsprechend anpassen.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Pensionskasse des Bundes PUBLICA und die Pensionskassen der bundesnahen Unternehmen eine verantwortungsvolle Anlagestrategie verfolgen und damit die Stossrichtung der Motion erfüllen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass die bundeseigene Pensionskasse Publica und die Pensionskassen der bundesnahen Betriebe (Swisscom, Post, Ruag, SBB, etc.) Unternehmen aus ihren Anlagen ausschliessen, die an der Herstellung von Atomwaffen beteiligt sind.</p>
    • Bundesnahe Pensionskassen sollen nicht in Atomwaffen investieren

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