Verankerung und Ausbau einer nachhaltigen Schuldenprävention und Schuldenberatung in den Kantonen

ShortId
20.4636
Id
20204636
Updated
28.07.2023 00:58
Language
de
Title
Verankerung und Ausbau einer nachhaltigen Schuldenprävention und Schuldenberatung in den Kantonen
AdditionalIndexing
2841;15;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Schweizweit nimmt die Verschuldung der Privathaushalte laufend zu. Dies lässt sich auch an den Betreibungszahlen feststellen, welche im Jahre 2019 erstmals die 3-Millionen-Grenze überschritten haben. Auch zahlreiche Studien weisen nach, dass die Zahl der ver- und überschuldeten Privatpersonen zunimmt. Selbst wenn ein Restschuldbefreiungsverfahren für Privatpersonen Tatsache werden sollte, ist damit zu rechnen, dass die Verschuldensproblematik nicht gelöst sein wird. Die in mehreren Kantonen institutionalisierten Schuldenpräventions- und -beratungsstellen haben sich etabliert, insbesondere zeigen die Präventionskurse im obligatorischen Schulunterricht und bei jungen Erwachsenen Erfolge. Aufgrund der Knappheit der Ressourcen müssen Schuldenberatungsstellen teilweise Hilfesuchende abweisen. Es ist aufgrund der zunehmenden Verknappung der finanziellen Mitteln der öffentlichen Hand im Rahmen der Auswirkungen der Covid 19-Pandemie davon auszugehen, dass sich der finanzielle Druck auf Schuldenpräventions- und beratungsstellen weiter verschärfen wird, dabei ist davon auszugehen, dass aufgrund der wirtschaftlichen Krise die Nachfrage nach Schuldenberatung zunehmen wird. In etlichen Kantonen erwirtschaften die Betreibungs- und Konkursämter offenbar Gewinne, was an und für sich schon problematisch ist. Im Rahmen einer umfassenden Vollkostenrechung könnten zur Finanzierung der Schuldenpräventions- und Beratungsstellen die im Betreibungs- und Konkurswesen in den Kantonen erwirtschafteten Gewinne verwendet werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass in allen Kantonen ein bedarfsgerechtes Angebot an Schuldenberatung und -prävention vorhanden sein sollte. Wie die Motionärin anerkennt, verfügen bereits mehrere Kantone über ein gut etabliertes Angebot und zeigen damit, dass geeignete Lösungen im Rahmen des Föderalismus entwickelt werden können. Der Bundesrat sieht daher keinen zwingenden Grund, den Kantonen durch die Schaffung neuer Bundesnormen Verpflichtungen aufzuerlegen. Zudem ist die in der Begründung der Motion erwähnte Finanzierung über Gebühren, welche die Vollzugsorgane des Bundesgesetzes über Schuldenbetreibung und Konkurs (SchKG; SR 281.1) erheben, ausgeschlossen, weil sie nicht gesetzeskonform ist.</p><p>Sollte der Erstrat die Motion entgegen dem Antrag des Bundesrates annehmen, so wird der Bundesrat dem Zweitrat die Abänderung in einen Prüfauftrag vorschlagen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit gesamtschweizerisch in allen Kantonen eine nachhaltige Schuldenprävention und -beratung institutionalisiert und ausgebaut werden kann.</p>
  • Verankerung und Ausbau einer nachhaltigen Schuldenprävention und Schuldenberatung in den Kantonen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Schweizweit nimmt die Verschuldung der Privathaushalte laufend zu. Dies lässt sich auch an den Betreibungszahlen feststellen, welche im Jahre 2019 erstmals die 3-Millionen-Grenze überschritten haben. Auch zahlreiche Studien weisen nach, dass die Zahl der ver- und überschuldeten Privatpersonen zunimmt. Selbst wenn ein Restschuldbefreiungsverfahren für Privatpersonen Tatsache werden sollte, ist damit zu rechnen, dass die Verschuldensproblematik nicht gelöst sein wird. Die in mehreren Kantonen institutionalisierten Schuldenpräventions- und -beratungsstellen haben sich etabliert, insbesondere zeigen die Präventionskurse im obligatorischen Schulunterricht und bei jungen Erwachsenen Erfolge. Aufgrund der Knappheit der Ressourcen müssen Schuldenberatungsstellen teilweise Hilfesuchende abweisen. Es ist aufgrund der zunehmenden Verknappung der finanziellen Mitteln der öffentlichen Hand im Rahmen der Auswirkungen der Covid 19-Pandemie davon auszugehen, dass sich der finanzielle Druck auf Schuldenpräventions- und beratungsstellen weiter verschärfen wird, dabei ist davon auszugehen, dass aufgrund der wirtschaftlichen Krise die Nachfrage nach Schuldenberatung zunehmen wird. In etlichen Kantonen erwirtschaften die Betreibungs- und Konkursämter offenbar Gewinne, was an und für sich schon problematisch ist. Im Rahmen einer umfassenden Vollkostenrechung könnten zur Finanzierung der Schuldenpräventions- und Beratungsstellen die im Betreibungs- und Konkurswesen in den Kantonen erwirtschafteten Gewinne verwendet werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass in allen Kantonen ein bedarfsgerechtes Angebot an Schuldenberatung und -prävention vorhanden sein sollte. Wie die Motionärin anerkennt, verfügen bereits mehrere Kantone über ein gut etabliertes Angebot und zeigen damit, dass geeignete Lösungen im Rahmen des Föderalismus entwickelt werden können. Der Bundesrat sieht daher keinen zwingenden Grund, den Kantonen durch die Schaffung neuer Bundesnormen Verpflichtungen aufzuerlegen. Zudem ist die in der Begründung der Motion erwähnte Finanzierung über Gebühren, welche die Vollzugsorgane des Bundesgesetzes über Schuldenbetreibung und Konkurs (SchKG; SR 281.1) erheben, ausgeschlossen, weil sie nicht gesetzeskonform ist.</p><p>Sollte der Erstrat die Motion entgegen dem Antrag des Bundesrates annehmen, so wird der Bundesrat dem Zweitrat die Abänderung in einen Prüfauftrag vorschlagen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit gesamtschweizerisch in allen Kantonen eine nachhaltige Schuldenprävention und -beratung institutionalisiert und ausgebaut werden kann.</p>
    • Verankerung und Ausbau einer nachhaltigen Schuldenprävention und Schuldenberatung in den Kantonen

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