Kommen Abkommen mit Italien nur dann zum Abschluss, wenn sie zum Vorteil Italiens sind?

ShortId
20.4637
Id
20204637
Updated
28.07.2023 00:56
Language
de
Title
Kommen Abkommen mit Italien nur dann zum Abschluss, wenn sie zum Vorteil Italiens sind?
AdditionalIndexing
08;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz und Italien konnten letztes Jahr mehrere ausstehende Anliegen regeln, die teilweise seit Jahren hängig waren. Dazu gehört auch das Abkommen über die Besteuerung der Grenzgänger, das am 23. Dezember 2020 in Rom unterzeichnet wurde und insbesondere für den Kanton Tessin von Bedeutung ist. Das Abkommen wird demnächst dem schweizerischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Sobald es in Kraft tritt, wird es das Abkommen von 1974 ersetzen und die aktuelle Regelung der Besteuerung von Grenzgängern deutlich verbessern. Dies wird zur Weiterführung der guten Beziehungen zwischen den beiden Ländern beitragen. Die Behörden der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis waren an den Arbeiten beteiligt und hatten den Abschluss des Abkommens unterstützt.</p><p>In Bezug auf die Gemeinde Campione d'Italia ist zunächst die Rückzahlung seitens Italiens der Schulden der Gemeinde gegenüber öffentlichen Einrichtungen und Privatunternehmen im Kanton Tessin zu erwähnen. Der Notenaustausch vom 18. Dezember 2020 über die Beibehaltung der Immatrikulation der aktuell in Campione d'Italia zugelassenen Fahrzeuge in der Schweiz hat rein informativen Charakter und zeigt einzig die geltenden rechtlichen Bestimmungen auf. Es gilt zu beachten, dass Fahrzeuge mit Standort Campione d'Italia nicht neu in der Schweiz immatrikuliert werden können, da sich diese nunmehr in einem Gebiet befinden, das nunmehr nicht mehr zum Zollgebiet der Schweiz gehört. Der genannte Notenaustausch ist kein internationales Abkommen und enthält für die Schweiz keinerlei neue rechtliche Verpflichtung. Was die Fahrzeuge mit Standort Campione d'Italia betrifft, die früher gemäss den Schweizer Bestimmungen verzollt wurden und immer noch in der Schweiz immatrikuliert sind, bleibt die Situation unverändert, solange diese Fahrzeuge den Fahrzeugausweis und die Schweizer Kontrollschilder beibehalten. Die im italienischen Recht festgelegte Frist zur Immatrikulation dieser Fahrzeuge in Italien ist der 31. Dezember 2022.</p><p>Auf die Frage zur Arbeitslosenentschädigung, welche die Schweiz an die ehemaligen Mitarbeitenden des Casinos und der Gemeinde Campione d'Italia ausbezahlt, ist der Bundesrat bereits in seinen Antworten auf die Interpellationen 18.3728 und 19.3629 ausführlich eingegangen. Es sei daran erinnert, dass die Schweiz Arbeitslosenentschädigungen nur an Personen ausrichtet, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Leistungen, welche die Schweiz in den ersten drei bis fünf Monaten ausbezahlt hat, hat sie bereits von Italien zurückgefordert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Aussenministerien der Schweiz und Italiens haben sich darauf geeinigt, dass die Bürgerinnen und Bürger von Campione d'Italia weiterhin Schweizer Autokennzeichen verwenden dürfen. Da die Enklave neu zum Zollgebiet der EU gehört, hätten die Einwohnerinnen und Einwohner bis Januar 2021 ihre Kontrollschilder abmontieren und die Fahrzeuge in Italien immatrikulieren müssen, dies auf eigene Kosten.</p><p>Gleichzeitig hat Italien jedoch zum x-ten Mal die Unterzeichnung des "neuen" Abkommens über die Grenzgängerbesteuerung verschoben und erklärt, es habe "andere Prioritäten".</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>- Werden Abkommen mit Italien nur dann abgeschlossen, wenn sie zum Vorteil Italiens sind?</p><p>- Aus welchem Grund geht die Schweiz immer und immer wieder Konzessionen gegenüber Italien ein, ohne dafür eine Gegenleistung zu bekommen?</p><p>- Inwieweit wurde das kontroverse Dokument zur Grenzgängerbesteuerung, um das seit Jahren gerungen wird, bei den Verhandlungen über die Nummernschilder in Campione d'Italia berücksichtigt?</p><p>- Die Schweizer Arbeitslosenversicherung (ALV) kommt für die Entschädigungen auf für die ehemaligen Angestellten des Casinos und der Gemeinde Campione d'Italia, die im Tessin wohnen (einschliesslich solcher mit Ausweis B), obschon diese nie die entsprechenden Beiträge einbezahlt haben. Wie viel hat diese Operation die Schweizer ALV gekostet, wenn man berücksichtigt, was der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 19.3629 selber einräumt: "Die von der Schweiz ausbezahlten Arbeitslosenentschädigungen für ehemalige Mitarbeitende des Casinos und der Gemeinde Campione d'Italia können [...] den Nettolöhnen vor der Arbeitslosigkeit entsprechen oder sogar noch höher ausfallen."</p>
  • Kommen Abkommen mit Italien nur dann zum Abschluss, wenn sie zum Vorteil Italiens sind?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz und Italien konnten letztes Jahr mehrere ausstehende Anliegen regeln, die teilweise seit Jahren hängig waren. Dazu gehört auch das Abkommen über die Besteuerung der Grenzgänger, das am 23. Dezember 2020 in Rom unterzeichnet wurde und insbesondere für den Kanton Tessin von Bedeutung ist. Das Abkommen wird demnächst dem schweizerischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Sobald es in Kraft tritt, wird es das Abkommen von 1974 ersetzen und die aktuelle Regelung der Besteuerung von Grenzgängern deutlich verbessern. Dies wird zur Weiterführung der guten Beziehungen zwischen den beiden Ländern beitragen. Die Behörden der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis waren an den Arbeiten beteiligt und hatten den Abschluss des Abkommens unterstützt.</p><p>In Bezug auf die Gemeinde Campione d'Italia ist zunächst die Rückzahlung seitens Italiens der Schulden der Gemeinde gegenüber öffentlichen Einrichtungen und Privatunternehmen im Kanton Tessin zu erwähnen. Der Notenaustausch vom 18. Dezember 2020 über die Beibehaltung der Immatrikulation der aktuell in Campione d'Italia zugelassenen Fahrzeuge in der Schweiz hat rein informativen Charakter und zeigt einzig die geltenden rechtlichen Bestimmungen auf. Es gilt zu beachten, dass Fahrzeuge mit Standort Campione d'Italia nicht neu in der Schweiz immatrikuliert werden können, da sich diese nunmehr in einem Gebiet befinden, das nunmehr nicht mehr zum Zollgebiet der Schweiz gehört. Der genannte Notenaustausch ist kein internationales Abkommen und enthält für die Schweiz keinerlei neue rechtliche Verpflichtung. Was die Fahrzeuge mit Standort Campione d'Italia betrifft, die früher gemäss den Schweizer Bestimmungen verzollt wurden und immer noch in der Schweiz immatrikuliert sind, bleibt die Situation unverändert, solange diese Fahrzeuge den Fahrzeugausweis und die Schweizer Kontrollschilder beibehalten. Die im italienischen Recht festgelegte Frist zur Immatrikulation dieser Fahrzeuge in Italien ist der 31. Dezember 2022.</p><p>Auf die Frage zur Arbeitslosenentschädigung, welche die Schweiz an die ehemaligen Mitarbeitenden des Casinos und der Gemeinde Campione d'Italia ausbezahlt, ist der Bundesrat bereits in seinen Antworten auf die Interpellationen 18.3728 und 19.3629 ausführlich eingegangen. Es sei daran erinnert, dass die Schweiz Arbeitslosenentschädigungen nur an Personen ausrichtet, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Leistungen, welche die Schweiz in den ersten drei bis fünf Monaten ausbezahlt hat, hat sie bereits von Italien zurückgefordert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Aussenministerien der Schweiz und Italiens haben sich darauf geeinigt, dass die Bürgerinnen und Bürger von Campione d'Italia weiterhin Schweizer Autokennzeichen verwenden dürfen. Da die Enklave neu zum Zollgebiet der EU gehört, hätten die Einwohnerinnen und Einwohner bis Januar 2021 ihre Kontrollschilder abmontieren und die Fahrzeuge in Italien immatrikulieren müssen, dies auf eigene Kosten.</p><p>Gleichzeitig hat Italien jedoch zum x-ten Mal die Unterzeichnung des "neuen" Abkommens über die Grenzgängerbesteuerung verschoben und erklärt, es habe "andere Prioritäten".</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>- Werden Abkommen mit Italien nur dann abgeschlossen, wenn sie zum Vorteil Italiens sind?</p><p>- Aus welchem Grund geht die Schweiz immer und immer wieder Konzessionen gegenüber Italien ein, ohne dafür eine Gegenleistung zu bekommen?</p><p>- Inwieweit wurde das kontroverse Dokument zur Grenzgängerbesteuerung, um das seit Jahren gerungen wird, bei den Verhandlungen über die Nummernschilder in Campione d'Italia berücksichtigt?</p><p>- Die Schweizer Arbeitslosenversicherung (ALV) kommt für die Entschädigungen auf für die ehemaligen Angestellten des Casinos und der Gemeinde Campione d'Italia, die im Tessin wohnen (einschliesslich solcher mit Ausweis B), obschon diese nie die entsprechenden Beiträge einbezahlt haben. Wie viel hat diese Operation die Schweizer ALV gekostet, wenn man berücksichtigt, was der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 19.3629 selber einräumt: "Die von der Schweiz ausbezahlten Arbeitslosenentschädigungen für ehemalige Mitarbeitende des Casinos und der Gemeinde Campione d'Italia können [...] den Nettolöhnen vor der Arbeitslosigkeit entsprechen oder sogar noch höher ausfallen."</p>
    • Kommen Abkommen mit Italien nur dann zum Abschluss, wenn sie zum Vorteil Italiens sind?

Back to List