Mehr wissen über schulisches Mobbing in der Schweiz. Zum besseren Schutz der Kinder

ShortId
20.4638
Id
20204638
Updated
28.07.2023 00:56
Language
de
Title
Mehr wissen über schulisches Mobbing in der Schweiz. Zum besseren Schutz der Kinder
AdditionalIndexing
32;28;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Mobbing im schulischen Umfeld ist ein soziales Problem, das zwar tendenziell marginalisiert wird, jedoch weit verbreitet ist und gravierende Folgen haben kann. Zum einen werden die Opfer von Mobbing in ihrem Selbstwertgefühl beeinträchtigt, wodurch die Risiken von Depressionen, asozialem Verhalten, psychotischen Symptomen und sogar Suizid steigen. Zum andern können aber auch die Kinder, von denen das Mobbing ausgeht, psychische Störungen und Persönlichkeitsstörungen aufweisen und dazu neigen, in die Kriminalität abzugleiten. </p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation 20.4178 anerkennt der Bundesrat die Problematik und zeigt, dass er sich der angesprochenen Situation bewusst ist. Parallel zur Sensibilisierungskampagne über Cybermobbing mittels der nationalen Plattform "Jugend und Medien" ist es jetzt aber an der Zeit, gegen Gewalt und Einschüchterungen im schulischen Umfeld vorzugehen.</p><p>Gemäss der Onlineplattform engage.ch, aufgrund derer die Interpellation 20.4178 eingereicht wurde, sowie der Kinderkonferenz 2020 ist die Problematik an den Schulen einfach zu gross. Die Kinder sind der Meinung, dass das Recht auf Schutz nicht hinreichend gewährleistet ist, denn es gebe Mobbing unter den Kindern (Forderungen 2020). Indem der Bundesrat diesen Bericht erarbeitet, erfüllt er seine Pflicht aus der Kinderrechtskonvention, nämlich, die Bedürfnisses der Kinder anzuhören und sie zu beteiligen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort vom 11. November 2020 auf die Interpellation 20.4178 "Mobbing an Schulen. Wie kann man es stoppen?" zum Thema Mobbing geäussert. Er kam zum Schluss, dass in Anbetracht der bereits umgesetzten Initiativen in den Kantonen, die für diesen Bereich zuständig sind, sowie angesichts der Massnahmen des Bundes weder neue spezifische Massnahmen noch ein zusätzlicher nationaler Aktionsplan notwendig sind.</p><p>Die PISA-Erhebung bei rund 6000 Schülerinnen und Schülern sowie 200 Schulen zeigt bereits die Häufigkeit verschiedener Situationen, die eine Form von Mobbing darstellen. Sie ermöglicht Vergleiche zwischen 2015 und 2018 sowie zwischen der Schweiz und anderen Ländern. Sie erfasst auch die unterschiedlichen Haltungen der 15-Jährigen in der Schweiz in Bezug auf Mobbing. Ausserdem enthält sie detaillierte Daten zu allen teilnehmenden Ländern, darunter der Schweiz. Die Daten sind in einem nationalen Bericht zusammengefasst (PISA 2018: Schülerinnen und Schüler der Schweiz im internationalen Vergleich. Bern und Genf, SBFI/EDK und Konsortium PISA.ch [2019], Kapitel 7). PISA.ch ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen.</p><p>Gemäss Artikel 62 Absatz 1 Bundesverfassung sind die Kantone für das Schulwesen verantwortlich. Entsprechend sind die Kantone und ihre Schulen für Fragen wie das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler und Mobbing zuständig. Das Informations- und Dokumentationszentrum der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren sammelt die kantonalen Materialien zu Krisensituationen in der Schule, darunter auch Mobbing (<a href="https://edudoc.ch/record/209670?ln=fr">https://edudoc.ch/record/209670?ln=de</a>).</p><p>Einige Beispiele laufender Initiativen auf nationaler Ebene wurden bereits in der Antwort auf die Interpellation 20.4178 beschrieben. Hier sei noch das Schulnetz21 erwähnt, das vom BAG und der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz finanziert wird. Schulnetz21 unterstützt Schulleitungen und Lehrpersonen in der Schaffung eines guten Schulklimas, das präventiv gegen Gewalt wirkt. Im September 2020 hat der Bundesrat zudem die Annahme der Motion 20.3687 für eine Social-Media-Kampagne zur Sensibilisierung der Kinder und Jugendlichen für Mobbing und Cybermobbing beantragt. Schliesslich hat der Bund im Dezember 2020 im Rahmen der UNO-Kinderrechtskonvention einen Bericht über die Situation der Kinderrechte in der Schweiz verabschiedet. Einige Massnahmen könnten auch Mobbing im schulischen Umfeld betreffen (5. und 6. Bericht der Schweiz zum UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes. <a href="http://www.bsv.admin.ch/">www.bsv.admin.ch</a> &gt; Sozialpolitische Themen &gt; Internationale Organisation &gt; UNO).</p><p>Mit der Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte (SR 311.039.1) verfügt der Bund bereits über Rechtsgrundlagen, um privaten gemeinnützigen Organisationen, die sprachregional oder gesamtschweizerisch im Bereich der Prävention von Gewalt an Kindern und Jugendlichen tätig sind, Finanzhilfen auszurichten. Mangels Gesuch wird zurzeit keine Organisation unterstützt, die spezifisch im Bereich Mobbing-Prävention tätig ist.</p><p>Angesichts der kantonalen Zuständigkeit und der bereits getroffenen Massnahmen erachtet der Bundesrat einen spezifischen Bericht über Mobbing in der Schule nicht als angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über schulisches Mobbing vorzulegen mit quantitativen und qualitativen Informationen, die die Grundlage bilden können für die Entwicklung von Massnahmen gegen wiederkehrende verbale, physische und psychische Übergriffe im schulischen Umfeld.</p><p>Der Bericht soll insbesondere Folgendes enthalten:</p><p>1. spezifische statistische Daten zum schulischen Mobbing in der Schweiz</p><p>2. eine Bilanz der bisherigen Unterstützungsleistungen des Bundes</p><p>3. eine lückenlose Auflistung der bisherigen Massnahmen des Bundes und der Kantone gegen schulisches Mobbing</p><p>4. eine Einschätzung der Möglichkeiten, Finanzhilfen bereitzustellen zur Unterstützung von Präventionsmassnahmen gegen schulisches Mobbing, analog zu den Finanzhilfen, die zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zur Verfügung stehen.</p>
  • Mehr wissen über schulisches Mobbing in der Schweiz. Zum besseren Schutz der Kinder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Mobbing im schulischen Umfeld ist ein soziales Problem, das zwar tendenziell marginalisiert wird, jedoch weit verbreitet ist und gravierende Folgen haben kann. Zum einen werden die Opfer von Mobbing in ihrem Selbstwertgefühl beeinträchtigt, wodurch die Risiken von Depressionen, asozialem Verhalten, psychotischen Symptomen und sogar Suizid steigen. Zum andern können aber auch die Kinder, von denen das Mobbing ausgeht, psychische Störungen und Persönlichkeitsstörungen aufweisen und dazu neigen, in die Kriminalität abzugleiten. </p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation 20.4178 anerkennt der Bundesrat die Problematik und zeigt, dass er sich der angesprochenen Situation bewusst ist. Parallel zur Sensibilisierungskampagne über Cybermobbing mittels der nationalen Plattform "Jugend und Medien" ist es jetzt aber an der Zeit, gegen Gewalt und Einschüchterungen im schulischen Umfeld vorzugehen.</p><p>Gemäss der Onlineplattform engage.ch, aufgrund derer die Interpellation 20.4178 eingereicht wurde, sowie der Kinderkonferenz 2020 ist die Problematik an den Schulen einfach zu gross. Die Kinder sind der Meinung, dass das Recht auf Schutz nicht hinreichend gewährleistet ist, denn es gebe Mobbing unter den Kindern (Forderungen 2020). Indem der Bundesrat diesen Bericht erarbeitet, erfüllt er seine Pflicht aus der Kinderrechtskonvention, nämlich, die Bedürfnisses der Kinder anzuhören und sie zu beteiligen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort vom 11. November 2020 auf die Interpellation 20.4178 "Mobbing an Schulen. Wie kann man es stoppen?" zum Thema Mobbing geäussert. Er kam zum Schluss, dass in Anbetracht der bereits umgesetzten Initiativen in den Kantonen, die für diesen Bereich zuständig sind, sowie angesichts der Massnahmen des Bundes weder neue spezifische Massnahmen noch ein zusätzlicher nationaler Aktionsplan notwendig sind.</p><p>Die PISA-Erhebung bei rund 6000 Schülerinnen und Schülern sowie 200 Schulen zeigt bereits die Häufigkeit verschiedener Situationen, die eine Form von Mobbing darstellen. Sie ermöglicht Vergleiche zwischen 2015 und 2018 sowie zwischen der Schweiz und anderen Ländern. Sie erfasst auch die unterschiedlichen Haltungen der 15-Jährigen in der Schweiz in Bezug auf Mobbing. Ausserdem enthält sie detaillierte Daten zu allen teilnehmenden Ländern, darunter der Schweiz. Die Daten sind in einem nationalen Bericht zusammengefasst (PISA 2018: Schülerinnen und Schüler der Schweiz im internationalen Vergleich. Bern und Genf, SBFI/EDK und Konsortium PISA.ch [2019], Kapitel 7). PISA.ch ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen.</p><p>Gemäss Artikel 62 Absatz 1 Bundesverfassung sind die Kantone für das Schulwesen verantwortlich. Entsprechend sind die Kantone und ihre Schulen für Fragen wie das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler und Mobbing zuständig. Das Informations- und Dokumentationszentrum der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren sammelt die kantonalen Materialien zu Krisensituationen in der Schule, darunter auch Mobbing (<a href="https://edudoc.ch/record/209670?ln=fr">https://edudoc.ch/record/209670?ln=de</a>).</p><p>Einige Beispiele laufender Initiativen auf nationaler Ebene wurden bereits in der Antwort auf die Interpellation 20.4178 beschrieben. Hier sei noch das Schulnetz21 erwähnt, das vom BAG und der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz finanziert wird. Schulnetz21 unterstützt Schulleitungen und Lehrpersonen in der Schaffung eines guten Schulklimas, das präventiv gegen Gewalt wirkt. Im September 2020 hat der Bundesrat zudem die Annahme der Motion 20.3687 für eine Social-Media-Kampagne zur Sensibilisierung der Kinder und Jugendlichen für Mobbing und Cybermobbing beantragt. Schliesslich hat der Bund im Dezember 2020 im Rahmen der UNO-Kinderrechtskonvention einen Bericht über die Situation der Kinderrechte in der Schweiz verabschiedet. Einige Massnahmen könnten auch Mobbing im schulischen Umfeld betreffen (5. und 6. Bericht der Schweiz zum UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes. <a href="http://www.bsv.admin.ch/">www.bsv.admin.ch</a> &gt; Sozialpolitische Themen &gt; Internationale Organisation &gt; UNO).</p><p>Mit der Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte (SR 311.039.1) verfügt der Bund bereits über Rechtsgrundlagen, um privaten gemeinnützigen Organisationen, die sprachregional oder gesamtschweizerisch im Bereich der Prävention von Gewalt an Kindern und Jugendlichen tätig sind, Finanzhilfen auszurichten. Mangels Gesuch wird zurzeit keine Organisation unterstützt, die spezifisch im Bereich Mobbing-Prävention tätig ist.</p><p>Angesichts der kantonalen Zuständigkeit und der bereits getroffenen Massnahmen erachtet der Bundesrat einen spezifischen Bericht über Mobbing in der Schule nicht als angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über schulisches Mobbing vorzulegen mit quantitativen und qualitativen Informationen, die die Grundlage bilden können für die Entwicklung von Massnahmen gegen wiederkehrende verbale, physische und psychische Übergriffe im schulischen Umfeld.</p><p>Der Bericht soll insbesondere Folgendes enthalten:</p><p>1. spezifische statistische Daten zum schulischen Mobbing in der Schweiz</p><p>2. eine Bilanz der bisherigen Unterstützungsleistungen des Bundes</p><p>3. eine lückenlose Auflistung der bisherigen Massnahmen des Bundes und der Kantone gegen schulisches Mobbing</p><p>4. eine Einschätzung der Möglichkeiten, Finanzhilfen bereitzustellen zur Unterstützung von Präventionsmassnahmen gegen schulisches Mobbing, analog zu den Finanzhilfen, die zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zur Verfügung stehen.</p>
    • Mehr wissen über schulisches Mobbing in der Schweiz. Zum besseren Schutz der Kinder

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