Massnahmen zur Gewaltprävention

ShortId
20.4641
Id
20204641
Updated
28.07.2023 00:57
Language
de
Title
Massnahmen zur Gewaltprävention
AdditionalIndexing
28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat bereits in seinem am 27. Juni 2012 verabschiedeten Bericht "Gewalt und Vernachlässigung in der Familie: notwendige Massnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und der staatlichen Sanktionierung" (in Erfüllung des Postulates Fehr Jacqueline 07.3725) auf die Wichtigkeit eines ausgebauten Kinder- und Jugendhilfesystems verwiesen. Aus Sicht des Bundesrates ist es für den Schutz von Kindern vor Gewalt in der Familie wichtig, dass Eltern und andere Erziehungspersonen auf Beratungs- und Unterstützungsangebote zurückgreifen können.</p><p>2. Die Kinder- und Jugendhilfe liegt in erster Linie in der Zuständigkeit der Kantone, der Bund ist subsidiär tätig. Er hat in den letzten Jahren im Rahmen des per 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG, SR 446.1) kantonale Programme zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mitfinanziert (<a href="http://www.bsv.admin.ch/">https://www.bsv.admin.ch</a> &gt; Finanzhilfen &gt; ausserschulische Kinder- und Jugendförderung &gt; für Kantone: Art. 26 KJFG). In verschiedenen Kantonen wurden dabei auch Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern weiterentwickelt. Zudem richtet der Bund Finanzhilfen aus an private Organisationen, die Tätigkeiten zugunsten von Familien wahrnehmen und unterstützen. Dazu zählen bspw. der Schweizerische Fachverband Mütter- und Väterberatung und die Elternberatung der Stiftung Pro Juventute (<a href="https://www.projuventute.ch">https://www.projuventute.ch</a> &gt; Elternberatung), die in der ganzen Schweiz rund um die Uhr erreichbar ist.</p><p>In verschiedenen Kantonen erhalten Eltern nach der Geburt eines Kindes bereits heute Informationen zur Entwicklung von Kindern sowie Angaben zu Anlaufstellen, bei denen sie in schwierigen Situationen Hilfe erhalten. Beispiel dafür sind die Elternbriefe der Stiftung Pro Juventute (<a href="https://www.projuventute.ch">https://www.projuventute.ch</a> &gt; Angebote &gt; Ratgeber Elternbriefe), die in vielen Gemeinden gratis an neue Eltern abgegeben werden und Informationen zu verschiedenen Entwicklungsphasen von Kindern sowie Beratungsangeboten enthalten. Auch die Mütter- und Väterberatung übernimmt in den meisten Kantonen eine wichtige Informations- und Unterstützungsfunktion für Eltern.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates sind seitens des Bundes keine weiteren Massnahmen nötig.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Eltern wissen heute, dass Gewalt gegen ihre Kinder nicht zielführend ist und auch nicht toleriert wird. Gesetze dazu existieren ebenfalls. Trotzdem kommen Gewalttaten in Familien noch allzu oft vor, da die Eltern immer öfters einer Mehrfachbelastung ausgesetzt und dadurch überfordert sind im Umgang mit ihren Kindern, vor allem in der Trotzphase oder der Pubertät. </p><p>Deshalb ist Handlungsbedarf angesagt.</p><p>Es wäre sinnvoll, wenn Eltern eine Tel. Nr. oder Handy App von Hilfe- und Beratungsstellen (welche ja bereits vorhanden sind) zur Hand hätten, wenn Kinder aggressiv oder handgreiflich werden, damit der Streit nicht eskaliert und die Eltern Gewalt anwenden würden.</p><p>Fragen:</p><p>1. Wäre es nicht an der Zeit, die Probleme an den Wurzeln anzupacken, nämlich mit Hilfestellungen an die Eltern? </p><p>2. Wäre der Bundesrat bereit zu veranlassen, dass Eltern schon von den ersten Kontaktpersonen nach einer Geburt (zum Beispiel Hebammen, Frauenärzte/innen, Mütter-/ Väterberatung) einen Flyer mit einigen Fakten zu den schwierigen Entwicklungsphasen der Kinder und Adressen mit Tel Nr. und Handy App von Anlaufstellen erhalten, bei welchen sie in kritischen Erziehungssituationen Soforthilfe erhalten können?</p>
  • Massnahmen zur Gewaltprävention
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat bereits in seinem am 27. Juni 2012 verabschiedeten Bericht "Gewalt und Vernachlässigung in der Familie: notwendige Massnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und der staatlichen Sanktionierung" (in Erfüllung des Postulates Fehr Jacqueline 07.3725) auf die Wichtigkeit eines ausgebauten Kinder- und Jugendhilfesystems verwiesen. Aus Sicht des Bundesrates ist es für den Schutz von Kindern vor Gewalt in der Familie wichtig, dass Eltern und andere Erziehungspersonen auf Beratungs- und Unterstützungsangebote zurückgreifen können.</p><p>2. Die Kinder- und Jugendhilfe liegt in erster Linie in der Zuständigkeit der Kantone, der Bund ist subsidiär tätig. Er hat in den letzten Jahren im Rahmen des per 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG, SR 446.1) kantonale Programme zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mitfinanziert (<a href="http://www.bsv.admin.ch/">https://www.bsv.admin.ch</a> &gt; Finanzhilfen &gt; ausserschulische Kinder- und Jugendförderung &gt; für Kantone: Art. 26 KJFG). In verschiedenen Kantonen wurden dabei auch Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern weiterentwickelt. Zudem richtet der Bund Finanzhilfen aus an private Organisationen, die Tätigkeiten zugunsten von Familien wahrnehmen und unterstützen. Dazu zählen bspw. der Schweizerische Fachverband Mütter- und Väterberatung und die Elternberatung der Stiftung Pro Juventute (<a href="https://www.projuventute.ch">https://www.projuventute.ch</a> &gt; Elternberatung), die in der ganzen Schweiz rund um die Uhr erreichbar ist.</p><p>In verschiedenen Kantonen erhalten Eltern nach der Geburt eines Kindes bereits heute Informationen zur Entwicklung von Kindern sowie Angaben zu Anlaufstellen, bei denen sie in schwierigen Situationen Hilfe erhalten. Beispiel dafür sind die Elternbriefe der Stiftung Pro Juventute (<a href="https://www.projuventute.ch">https://www.projuventute.ch</a> &gt; Angebote &gt; Ratgeber Elternbriefe), die in vielen Gemeinden gratis an neue Eltern abgegeben werden und Informationen zu verschiedenen Entwicklungsphasen von Kindern sowie Beratungsangeboten enthalten. Auch die Mütter- und Väterberatung übernimmt in den meisten Kantonen eine wichtige Informations- und Unterstützungsfunktion für Eltern.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates sind seitens des Bundes keine weiteren Massnahmen nötig.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Eltern wissen heute, dass Gewalt gegen ihre Kinder nicht zielführend ist und auch nicht toleriert wird. Gesetze dazu existieren ebenfalls. Trotzdem kommen Gewalttaten in Familien noch allzu oft vor, da die Eltern immer öfters einer Mehrfachbelastung ausgesetzt und dadurch überfordert sind im Umgang mit ihren Kindern, vor allem in der Trotzphase oder der Pubertät. </p><p>Deshalb ist Handlungsbedarf angesagt.</p><p>Es wäre sinnvoll, wenn Eltern eine Tel. Nr. oder Handy App von Hilfe- und Beratungsstellen (welche ja bereits vorhanden sind) zur Hand hätten, wenn Kinder aggressiv oder handgreiflich werden, damit der Streit nicht eskaliert und die Eltern Gewalt anwenden würden.</p><p>Fragen:</p><p>1. Wäre es nicht an der Zeit, die Probleme an den Wurzeln anzupacken, nämlich mit Hilfestellungen an die Eltern? </p><p>2. Wäre der Bundesrat bereit zu veranlassen, dass Eltern schon von den ersten Kontaktpersonen nach einer Geburt (zum Beispiel Hebammen, Frauenärzte/innen, Mütter-/ Väterberatung) einen Flyer mit einigen Fakten zu den schwierigen Entwicklungsphasen der Kinder und Adressen mit Tel Nr. und Handy App von Anlaufstellen erhalten, bei welchen sie in kritischen Erziehungssituationen Soforthilfe erhalten können?</p>
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