Implikationen des Kriegs um Bergkarabach

ShortId
20.4643
Id
20204643
Updated
28.07.2023 00:55
Language
de
Title
Implikationen des Kriegs um Bergkarabach
AdditionalIndexing
08;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der Bundesrat befürwortet eine diplomatische Lösung in Übereinstimmung mit den Prinzipien des Völkerrechts, die einen gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Armenien und Aserbaidschan sichert. Die Mediation dieses Konflikts liegt in den Händen der drei Co-Vorsitzenden der Minsker Gruppe der OSZE, welche die Schweiz im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt. So stand sie in der Vergangenheit für hochrangige Treffen zwischen Armenien und Aserbaidschan zur Verfügung. Diese Möglichkeit besteht weiterhin.</p><p>3. Abgesehen von den Bemühungen um eine friedliche Konfliktlösung verfolgt der Bundesrat die Entwicklungen in der Region. Er behält ein besonderes Augenmerk auf die Beziehung zwischen der NATO und ihrem Mitglied Türkei.</p><p>4. Die Schweiz und die EU tauschen sich regelmässig über regionale Angelegenheiten aus. Der Bundesrat kann gemäss dem Embargogesetz (SR 946.231) Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von der UNO oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz (in der Praxis EU), beschlossen worden sind und die der Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen. Im Moment liegen keine Beschlüsse vor, welche im direkten Zusammenhang mit der jetzigen Situation rund um Nagorno-Karabakh stehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 10. November fanden die schweren Kampfhandlungen zwischen Armenien und Aserbaidschan um Berg-Karabach mit dem von Russland vermittelten Waffenstillstandsabkommen ein Ende. Die durch Russland geschaffenen Fakten und die vorläufig eingefrorene Situation führen zu Handlungs- und Klärungsbedarf seitens der Schweiz: Einerseits stellt sich die Frage, wie die Schweiz im Geiste ihrer humanitären Tradition für die Bevölkerung Berg-Karabachs aktiv werden kann, andererseits gilt es, die Lehren für die Sicherheit unseres Landes aus der Situation im Südkaukasus zu ziehen. Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Welche Bemühungen zur Vermittlung eines dauerhaften Friedens im Südkaukasus erachtet der Bundesrat als möglich oder hat er auf diplomatischer Ebene bereits unternommen?</p><p>2. Die armenische Bevölkerung von Berg-Karabach hat keinen international anerkannten und dadurch schützenden Staat. Sie wird derzeit von russischen Friedenstruppen geschützt. Wie steht der Bundesrat zum Lebens- und Selbstbestimmungsrecht des Volkes von Berg-Karabach? Ist der Bundesrat bereit, einen unabhängigen Staat der Karabach-Armenier zu akzeptieren, sollte die internationale Staatengemeinschaft dies zum Schutz der Bevölkerung in Betracht ziehen?</p><p>3. Der Ausgang des Konflikts führte zu einer massiven Machtverschiebung in der Region. Neben der Erweiterung und Stärkung der russischen Machtsphäre fällt vor allem die türkische Machterweiterung ins Gewicht. Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat aus dieser Machterweiterung in der Region und in Bezug auf den türkischen Expansionismus im Allgemeinen?</p><p>4. Welche wirtschafts-, migrations- und aussenpolitschen Massnahmen hat der Bundesrat zur Hand und ist er bereit zu ergreifen, um weitere türkische Expansionen zu sanktionieren und zu verhindern, dass die Bemühungen der Türkei um eine Erweiterung der Einflusssphäre zu einer Destabilisierung der Sicherheitslage in Europa und im Nahen Osten führen? Wie koordiniert der Bundesrat solche Massnahmen mit jenen der Europäischen Union?</p>
  • Implikationen des Kriegs um Bergkarabach
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Bundesrat befürwortet eine diplomatische Lösung in Übereinstimmung mit den Prinzipien des Völkerrechts, die einen gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Armenien und Aserbaidschan sichert. Die Mediation dieses Konflikts liegt in den Händen der drei Co-Vorsitzenden der Minsker Gruppe der OSZE, welche die Schweiz im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt. So stand sie in der Vergangenheit für hochrangige Treffen zwischen Armenien und Aserbaidschan zur Verfügung. Diese Möglichkeit besteht weiterhin.</p><p>3. Abgesehen von den Bemühungen um eine friedliche Konfliktlösung verfolgt der Bundesrat die Entwicklungen in der Region. Er behält ein besonderes Augenmerk auf die Beziehung zwischen der NATO und ihrem Mitglied Türkei.</p><p>4. Die Schweiz und die EU tauschen sich regelmässig über regionale Angelegenheiten aus. Der Bundesrat kann gemäss dem Embargogesetz (SR 946.231) Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von der UNO oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz (in der Praxis EU), beschlossen worden sind und die der Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen. Im Moment liegen keine Beschlüsse vor, welche im direkten Zusammenhang mit der jetzigen Situation rund um Nagorno-Karabakh stehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 10. November fanden die schweren Kampfhandlungen zwischen Armenien und Aserbaidschan um Berg-Karabach mit dem von Russland vermittelten Waffenstillstandsabkommen ein Ende. Die durch Russland geschaffenen Fakten und die vorläufig eingefrorene Situation führen zu Handlungs- und Klärungsbedarf seitens der Schweiz: Einerseits stellt sich die Frage, wie die Schweiz im Geiste ihrer humanitären Tradition für die Bevölkerung Berg-Karabachs aktiv werden kann, andererseits gilt es, die Lehren für die Sicherheit unseres Landes aus der Situation im Südkaukasus zu ziehen. Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Welche Bemühungen zur Vermittlung eines dauerhaften Friedens im Südkaukasus erachtet der Bundesrat als möglich oder hat er auf diplomatischer Ebene bereits unternommen?</p><p>2. Die armenische Bevölkerung von Berg-Karabach hat keinen international anerkannten und dadurch schützenden Staat. Sie wird derzeit von russischen Friedenstruppen geschützt. Wie steht der Bundesrat zum Lebens- und Selbstbestimmungsrecht des Volkes von Berg-Karabach? Ist der Bundesrat bereit, einen unabhängigen Staat der Karabach-Armenier zu akzeptieren, sollte die internationale Staatengemeinschaft dies zum Schutz der Bevölkerung in Betracht ziehen?</p><p>3. Der Ausgang des Konflikts führte zu einer massiven Machtverschiebung in der Region. Neben der Erweiterung und Stärkung der russischen Machtsphäre fällt vor allem die türkische Machterweiterung ins Gewicht. Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat aus dieser Machterweiterung in der Region und in Bezug auf den türkischen Expansionismus im Allgemeinen?</p><p>4. Welche wirtschafts-, migrations- und aussenpolitschen Massnahmen hat der Bundesrat zur Hand und ist er bereit zu ergreifen, um weitere türkische Expansionen zu sanktionieren und zu verhindern, dass die Bemühungen der Türkei um eine Erweiterung der Einflusssphäre zu einer Destabilisierung der Sicherheitslage in Europa und im Nahen Osten führen? Wie koordiniert der Bundesrat solche Massnahmen mit jenen der Europäischen Union?</p>
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