Bezüglich Schutzgebieten ist die Schweiz eines der Schlusslichter Europas. Was tut der Bundesrat?

ShortId
20.4645
Id
20204645
Updated
28.07.2023 00:56
Language
de
Title
Bezüglich Schutzgebieten ist die Schweiz eines der Schlusslichter Europas. Was tut der Bundesrat?
AdditionalIndexing
52;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1) Im Rahmen der Programmvereinbarungen Naturschutz 2020-2024 planen die Kantone die Ökologische Infrastruktur, bestehend aus Schutzgebieten und deren Vernetzung. Die Weiterentwicklung des Smaragdnetzwerkes wird in diese Planung integriert. Die Kantone prüfen, ob bestehende oder neue Gebiete, die dem Schutz von Tieren und Pflanzen dienen, zum Smaragdnetzwerk beitragen können. Dazu stellt der Bund Grundlagen zum ökologischen Wert von Gebieten zur Verfügung. Diese Planung orientiert sich an den Zielvorgaben der Strategie Biodiversität Schweiz.</p><p>2) Die Prüfung der Grundlagen bis hin zur Bezeichnung und Ausscheidung der ergänzenden Smaragdgebiete und deren Sicherung im kantonalen Recht, beispielsweise als regionale Biotope, obliegt im Rahmen der Erfüllung der Planung der Ökologischen Infrastruktur den Kantonen. Den Planungsauftrag haben die Kantone mit den Programmvereinbarungen Naturschutz 2020-2024 übernommen. Bis 2024 werden die zusätzlichen Smaragdgebiete bekannt sein, welche aus Sicht der Kantone ausgeschieden werden können. Die Eingaben werden anschliessend vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) geprüft und bei dem Sekretariat der Berner Konvention eingegeben.</p><p>3) Die Überprüfung des Fortschrittes erfolgt unverändert anhand der etablierten nationalen (z.B. BAFU-Bericht zum Zustand der Biodiversität) und internationalen Berichterstattungen (z.B. Berner Konvention).</p><p>4) Der Bundesrat beabsichtigt mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative schweizweit genügend Schutzfläche und deren Vernetzung zu schaffen, um den Verlust von Tier- und Pflanzenarten zu stoppen. Dazu sollen auch ausreichend ergänzende Mittel zur Verfügung gestellt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweiz ist bezüglich Schutzgebieten seit Jahren eines der Schlusslichter Europas. Nun zeigt sich, dass sie auch bei den Smaragdgebieten weniger als einen Fünfzigstel der nötigen Arbeit getan hat. Gemäss dem Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume werden mit dem Smaragd-Programm des Europarats grösserflächige Gebiete gesichert, in denen abgestimmte Massnahmen für die Erhaltung gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume getroffen werden sollen. Eine angepasste Nutzung ist möglich. Eines der bekanntesten von nur gerade 37 Smaragdgebieten in der Schweiz ist der Oberaargau im Kanton Bern.</p><p>Seit Jahren stagnieren die Arbeiten am Smaragdnetzwerk beim Bund. Es wurden wissenschaftliche Studien in Auftrag geben und dann doch nicht genutzt, um das Smaragdnetzwerk wie vom Europarat vorgegeben bis Ende 2020 fertigzustellen. Nachdem die Frist verstrichen ist, erhält die Schweiz nun eine letzte Chance: Bis 2030 muss sie nicht nur das Smaragdnetzwerk aufgebaut, sondern zusätzlich Managementpläne erarbeitet und umsetzt haben. Im Hinblick auf die Schutzziele müssen diese eine angepasste Nutzung garantieren.</p><p>Nachdem mittlerweile sogar Länder wie Armenien und die Ukraine mit ihren Smaragdprogrammen auf gutem Weg sind, sollte die Schweiz diese Chance nutzen, statt sich im Naturschutz weiter zu blamieren.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen ergreift er, damit nach der Jahreswende im 2021 rasch an der Fertigstellung des Smaragdnetzwerks gearbeitet wird und bis wann will er diese Arbeiten am Smaragdnetzwerk abschliessen?</p><p>2. Wie geht er vor, damit bis 2023 die erforderlichen Smaragdgebiete ausgeschieden bzw. bis 2025 die Managementpläne ausgearbeitet sind und anschliessend deren Umsetzung mit den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern angegangen werden kann?</p><p>3. Wann plant er, mit Zwischenberichten den Stand der Dinge darzulegen, damit bei Bedarf korrigierend eingegriffen werden kann?</p><p>4. Hat der Bundesrat die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt, damit die Arbeiten nun rasch an die Hand genommen werden können? Wenn nein, was muss getan werden und von wem?</p>
  • Bezüglich Schutzgebieten ist die Schweiz eines der Schlusslichter Europas. Was tut der Bundesrat?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1) Im Rahmen der Programmvereinbarungen Naturschutz 2020-2024 planen die Kantone die Ökologische Infrastruktur, bestehend aus Schutzgebieten und deren Vernetzung. Die Weiterentwicklung des Smaragdnetzwerkes wird in diese Planung integriert. Die Kantone prüfen, ob bestehende oder neue Gebiete, die dem Schutz von Tieren und Pflanzen dienen, zum Smaragdnetzwerk beitragen können. Dazu stellt der Bund Grundlagen zum ökologischen Wert von Gebieten zur Verfügung. Diese Planung orientiert sich an den Zielvorgaben der Strategie Biodiversität Schweiz.</p><p>2) Die Prüfung der Grundlagen bis hin zur Bezeichnung und Ausscheidung der ergänzenden Smaragdgebiete und deren Sicherung im kantonalen Recht, beispielsweise als regionale Biotope, obliegt im Rahmen der Erfüllung der Planung der Ökologischen Infrastruktur den Kantonen. Den Planungsauftrag haben die Kantone mit den Programmvereinbarungen Naturschutz 2020-2024 übernommen. Bis 2024 werden die zusätzlichen Smaragdgebiete bekannt sein, welche aus Sicht der Kantone ausgeschieden werden können. Die Eingaben werden anschliessend vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) geprüft und bei dem Sekretariat der Berner Konvention eingegeben.</p><p>3) Die Überprüfung des Fortschrittes erfolgt unverändert anhand der etablierten nationalen (z.B. BAFU-Bericht zum Zustand der Biodiversität) und internationalen Berichterstattungen (z.B. Berner Konvention).</p><p>4) Der Bundesrat beabsichtigt mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative schweizweit genügend Schutzfläche und deren Vernetzung zu schaffen, um den Verlust von Tier- und Pflanzenarten zu stoppen. Dazu sollen auch ausreichend ergänzende Mittel zur Verfügung gestellt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweiz ist bezüglich Schutzgebieten seit Jahren eines der Schlusslichter Europas. Nun zeigt sich, dass sie auch bei den Smaragdgebieten weniger als einen Fünfzigstel der nötigen Arbeit getan hat. Gemäss dem Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume werden mit dem Smaragd-Programm des Europarats grösserflächige Gebiete gesichert, in denen abgestimmte Massnahmen für die Erhaltung gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume getroffen werden sollen. Eine angepasste Nutzung ist möglich. Eines der bekanntesten von nur gerade 37 Smaragdgebieten in der Schweiz ist der Oberaargau im Kanton Bern.</p><p>Seit Jahren stagnieren die Arbeiten am Smaragdnetzwerk beim Bund. Es wurden wissenschaftliche Studien in Auftrag geben und dann doch nicht genutzt, um das Smaragdnetzwerk wie vom Europarat vorgegeben bis Ende 2020 fertigzustellen. Nachdem die Frist verstrichen ist, erhält die Schweiz nun eine letzte Chance: Bis 2030 muss sie nicht nur das Smaragdnetzwerk aufgebaut, sondern zusätzlich Managementpläne erarbeitet und umsetzt haben. Im Hinblick auf die Schutzziele müssen diese eine angepasste Nutzung garantieren.</p><p>Nachdem mittlerweile sogar Länder wie Armenien und die Ukraine mit ihren Smaragdprogrammen auf gutem Weg sind, sollte die Schweiz diese Chance nutzen, statt sich im Naturschutz weiter zu blamieren.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen ergreift er, damit nach der Jahreswende im 2021 rasch an der Fertigstellung des Smaragdnetzwerks gearbeitet wird und bis wann will er diese Arbeiten am Smaragdnetzwerk abschliessen?</p><p>2. Wie geht er vor, damit bis 2023 die erforderlichen Smaragdgebiete ausgeschieden bzw. bis 2025 die Managementpläne ausgearbeitet sind und anschliessend deren Umsetzung mit den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern angegangen werden kann?</p><p>3. Wann plant er, mit Zwischenberichten den Stand der Dinge darzulegen, damit bei Bedarf korrigierend eingegriffen werden kann?</p><p>4. Hat der Bundesrat die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt, damit die Arbeiten nun rasch an die Hand genommen werden können? Wenn nein, was muss getan werden und von wem?</p>
    • Bezüglich Schutzgebieten ist die Schweiz eines der Schlusslichter Europas. Was tut der Bundesrat?

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