Auflösung der Kommission für Wirtschaftspolitik

ShortId
20.4647
Id
20204647
Updated
28.07.2023 00:54
Language
de
Title
Auflösung der Kommission für Wirtschaftspolitik
AdditionalIndexing
421;2841;15;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Vorstoss 18.3782 befasste sich bereits mit der Kommission für Wirtschaftspolitik. Gem. Artikel 1 und 2 der Verordnung über die Kommission für Wirtschaftspolitik (SR 172.327.9) handelt es sich bei der Kommission um eine ständige Verwaltungskommission mit beratender Funktion. Die Kommission berät das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in Fragen einer innovativen, wettbewerbsorientierten und Arbeitsplätze schaffenden Wirtschaftspolitik und ihrer Rahmenbedingungen."</p><p>Auch wenn die Kommission keine Entscheidungsbefugnis hat, wird von ihr erwartet, dass sie in Zeiten einer Wirtschaftskrise entschlossen auftritt. Es stellt sich deshalb die Frage der Daseinsberechtigung. Gem. ihrem Auftrag unterstützt die Kommission das WBF/SECO zu Informationszwecken, sie trägt Gutachten der verschiedenen Interessengruppen zusammen und nimmt wirksam die Anliegen und Standpunkte der Kommissionsmitglieder auf. Zudem soll sie zu sachkundigem und proaktivem Handeln der Verwaltung beitragen sowie ihren Anteil zur Begrenzung der Regulierungskosten leisten. Die Interpellation 20.3658 lässt zum zweiten Mal die Alarmglocken läuten. Betrachtet man die zahlreichen Beschlüsse und Informationen des Bundesrates seit Ausbruch der Coronakrise, wird klar, dass die Krise weitgehend vom EDI und nicht von der KfW bewältigt wurde. Die Expertenkommission des BAG hat sehr gut funktioniert, und obwohl auch sie über keine Entscheidungsbefugnis verfügt, wurden die Erwartungen ihrer Mitglieder kommuniziert. Das Führungsproblem liegt nicht beim SECO, denn die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Herrn Boris Zürcher hat sehr gut gearbeitet. Das Problem liegt beim Kommissionspräsidium, da dieses die Anliegen der KMU in keiner Weise gestützt hat. Seit Beginn der Wirtschaftskrise ist keine der vom Bundesrat ergriffenen Massnahmen auf die Arbeit der Kommission zurückzuführen, die damit der Bundesverwaltung geholfen hätte, ihren Auftrag zur Eindämmung der Wirtschaftskrise und zur Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen effektiver zu erfüllen. Die KMU werden nun die Kosten und Auswirkungen der Wirtschaftskrise in erster Linie zu spüren bekommen und sie werden für die anhaltende Untätigkeit der Kommission büssen müssen (Konkurse, Wettbewerbsvorteil für Grossunternehmen durch Machtkonzentration, Arbeitsplatzverluste, usw.).</p>
  • <p>Wie in der Antwort des Bundesrates vom 14.11.2018 auf die Interpellation 18.3782 erwähnt, ist die Kommission für Wirtschaftspolitik eine wichtige Dialog- und Informationsplattform für die Verwaltung. Sie ermöglicht dem WBF und dem SECO auf eine effiziente Art und Weise, aktuelle Informationen hochrangigen Vertretern von Kantonen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie Wirtschafts- und Interessenverbänden weiterzugeben und deren Expertise einzuholen. Die Kommission trägt zu einer informierten und proaktiven Verwaltungstätigkeit bei.</p><p>Im 2020 spielte die Kommission bei der Krisenbewältigung eine wichtige Rolle. Gesamthaft wurden im Jahr 2020 fünf Plenarsitzungen und zusätzlich neun der Covid-19-Pandemie gewidmeten Sitzungen eines Ad-Hoc-Ausschusses durchgeführt. Dies erlaubte den frühzeitigen Miteinbezug der Anliegen der Kommissionsmitglieder sowie deren Branchen- oder Fachwissen bei der Vorbereitung und Umsetzung von Beschlüssen des Bundesrats.</p><p>Wie der Bericht der Bundeskanzlei zur Auswertung des Krisenmanagements in der ersten Phase der Covid-19-Pandemie zeigte, verlief die Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Soziales rasch und zielführend, sofern sie auf bestehende Strukturen und Kontakte aufbaute. Zentrale Grundlage dieser Auswertung der Bundeskanzlei war eine an einen externen Partner mandatierte unabhängige Datenerhebung und Erstauswertung. Sie zeigte, dass sich beim Einbezug der Wirtschaft die bewährten Kanäle und bestehende Kommissionen - inklusive der Kommission für Wirtschaftspolitik - bezahlt machten. In anderen Bereichen mussten teilweise Kontakte erst geknüpft und Gremien zur Zusammenarbeit geschaffen werden. Mit der Kenntnisnahme des Berichts der Bundeskanzlei vom 11. Dezember 2020 beauftragte der Bundesrat die Departemente und die Bundeskanzlei sicherzustellen, dass sie ihre bestehenden Netzwerke ins Krisenmanagement der Bundesverwaltung integrieren können. Bereits bestehende Netzwerke sollen in der normalen Lage ausgebaut werden, damit sie auch in Krisen genutzt werden können. Eine Auflösung der Kommission für Wirtschaftspolitik würde der Erkenntnis des Bundesrats über den Nutzen berstender Gremien sowie dem im Dezember verabschiedeten Vorgehen zuwiderlaufen und damit das zukünftige Krisenmanagement des Bundes schwächen. Der frühzeitige Miteinbezug von Branchen- und Fachwissen der Kommissionsmitglieder sowie deren Anliegen wäre schwieriger und könnten allenfalls nicht zeitgerecht in den Entscheidungsprozess des Bundesrats einfliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Kommission für Wirtschaftspolitik aufzulösen. Sei es während der Coronakrise oder in guten Zeiten: Die Kommission ist inexistent und wird ihrer Rolle als wichtiger Akteur an der Seite des Bundesrates zur Eindämmung der aktuellen Wirtschaftskrise in keinem Moment gerecht.</p>
  • Auflösung der Kommission für Wirtschaftspolitik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Vorstoss 18.3782 befasste sich bereits mit der Kommission für Wirtschaftspolitik. Gem. Artikel 1 und 2 der Verordnung über die Kommission für Wirtschaftspolitik (SR 172.327.9) handelt es sich bei der Kommission um eine ständige Verwaltungskommission mit beratender Funktion. Die Kommission berät das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in Fragen einer innovativen, wettbewerbsorientierten und Arbeitsplätze schaffenden Wirtschaftspolitik und ihrer Rahmenbedingungen."</p><p>Auch wenn die Kommission keine Entscheidungsbefugnis hat, wird von ihr erwartet, dass sie in Zeiten einer Wirtschaftskrise entschlossen auftritt. Es stellt sich deshalb die Frage der Daseinsberechtigung. Gem. ihrem Auftrag unterstützt die Kommission das WBF/SECO zu Informationszwecken, sie trägt Gutachten der verschiedenen Interessengruppen zusammen und nimmt wirksam die Anliegen und Standpunkte der Kommissionsmitglieder auf. Zudem soll sie zu sachkundigem und proaktivem Handeln der Verwaltung beitragen sowie ihren Anteil zur Begrenzung der Regulierungskosten leisten. Die Interpellation 20.3658 lässt zum zweiten Mal die Alarmglocken läuten. Betrachtet man die zahlreichen Beschlüsse und Informationen des Bundesrates seit Ausbruch der Coronakrise, wird klar, dass die Krise weitgehend vom EDI und nicht von der KfW bewältigt wurde. Die Expertenkommission des BAG hat sehr gut funktioniert, und obwohl auch sie über keine Entscheidungsbefugnis verfügt, wurden die Erwartungen ihrer Mitglieder kommuniziert. Das Führungsproblem liegt nicht beim SECO, denn die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Herrn Boris Zürcher hat sehr gut gearbeitet. Das Problem liegt beim Kommissionspräsidium, da dieses die Anliegen der KMU in keiner Weise gestützt hat. Seit Beginn der Wirtschaftskrise ist keine der vom Bundesrat ergriffenen Massnahmen auf die Arbeit der Kommission zurückzuführen, die damit der Bundesverwaltung geholfen hätte, ihren Auftrag zur Eindämmung der Wirtschaftskrise und zur Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen effektiver zu erfüllen. Die KMU werden nun die Kosten und Auswirkungen der Wirtschaftskrise in erster Linie zu spüren bekommen und sie werden für die anhaltende Untätigkeit der Kommission büssen müssen (Konkurse, Wettbewerbsvorteil für Grossunternehmen durch Machtkonzentration, Arbeitsplatzverluste, usw.).</p>
    • <p>Wie in der Antwort des Bundesrates vom 14.11.2018 auf die Interpellation 18.3782 erwähnt, ist die Kommission für Wirtschaftspolitik eine wichtige Dialog- und Informationsplattform für die Verwaltung. Sie ermöglicht dem WBF und dem SECO auf eine effiziente Art und Weise, aktuelle Informationen hochrangigen Vertretern von Kantonen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie Wirtschafts- und Interessenverbänden weiterzugeben und deren Expertise einzuholen. Die Kommission trägt zu einer informierten und proaktiven Verwaltungstätigkeit bei.</p><p>Im 2020 spielte die Kommission bei der Krisenbewältigung eine wichtige Rolle. Gesamthaft wurden im Jahr 2020 fünf Plenarsitzungen und zusätzlich neun der Covid-19-Pandemie gewidmeten Sitzungen eines Ad-Hoc-Ausschusses durchgeführt. Dies erlaubte den frühzeitigen Miteinbezug der Anliegen der Kommissionsmitglieder sowie deren Branchen- oder Fachwissen bei der Vorbereitung und Umsetzung von Beschlüssen des Bundesrats.</p><p>Wie der Bericht der Bundeskanzlei zur Auswertung des Krisenmanagements in der ersten Phase der Covid-19-Pandemie zeigte, verlief die Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Soziales rasch und zielführend, sofern sie auf bestehende Strukturen und Kontakte aufbaute. Zentrale Grundlage dieser Auswertung der Bundeskanzlei war eine an einen externen Partner mandatierte unabhängige Datenerhebung und Erstauswertung. Sie zeigte, dass sich beim Einbezug der Wirtschaft die bewährten Kanäle und bestehende Kommissionen - inklusive der Kommission für Wirtschaftspolitik - bezahlt machten. In anderen Bereichen mussten teilweise Kontakte erst geknüpft und Gremien zur Zusammenarbeit geschaffen werden. Mit der Kenntnisnahme des Berichts der Bundeskanzlei vom 11. Dezember 2020 beauftragte der Bundesrat die Departemente und die Bundeskanzlei sicherzustellen, dass sie ihre bestehenden Netzwerke ins Krisenmanagement der Bundesverwaltung integrieren können. Bereits bestehende Netzwerke sollen in der normalen Lage ausgebaut werden, damit sie auch in Krisen genutzt werden können. Eine Auflösung der Kommission für Wirtschaftspolitik würde der Erkenntnis des Bundesrats über den Nutzen berstender Gremien sowie dem im Dezember verabschiedeten Vorgehen zuwiderlaufen und damit das zukünftige Krisenmanagement des Bundes schwächen. Der frühzeitige Miteinbezug von Branchen- und Fachwissen der Kommissionsmitglieder sowie deren Anliegen wäre schwieriger und könnten allenfalls nicht zeitgerecht in den Entscheidungsprozess des Bundesrats einfliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Kommission für Wirtschaftspolitik aufzulösen. Sei es während der Coronakrise oder in guten Zeiten: Die Kommission ist inexistent und wird ihrer Rolle als wichtiger Akteur an der Seite des Bundesrates zur Eindämmung der aktuellen Wirtschaftskrise in keinem Moment gerecht.</p>
    • Auflösung der Kommission für Wirtschaftspolitik

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