Bevorzugter Marktzugang für nachhaltige Produkte

ShortId
20.4648
Id
20204648
Updated
28.07.2023 00:54
Language
de
Title
Bevorzugter Marktzugang für nachhaltige Produkte
AdditionalIndexing
08;52;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bi- und multilaterale Handelsabkommen, welche internationale Menschenrechts- und Umweltstandards möglichst verbindlich berücksichtigen, stärken die nachhaltige Entwicklung. Damit tragen sie langfristig zur Verbesserung der Lebensbedingungen und der Entwicklung der Absatzmärkte in allen beteiligten Vertragsstaaten bei. </p><p>Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen Indonesien und den EFTA Staaten haben gezeigt, dass es möglich ist, ein umfassendes und beidseits verbindliches Nachhaltigkeitskapitel in einem Freihandelsabkommen zu verankern, welches nicht nur als Absichtserklärung dient. Zollkonzessionen wurden mit der Erfüllung von Nachhaltigkeitsbedingungen verbunden. Zum ersten Mal verknüpft eine Sonderbestimmung in einem Freihandelsabkommen den zollreduzierten Palmölimport direkt und verbindlich mit detaillierten Nachhaltigkeitsbestimmungen. Die Verknüpfung von Zollkonzessionen mit Nachhaltigkeitsbedingungen entspricht dem so genannten PPMs-Ansatz (Process and Production Methods). Dieser innovative Ansatz, nachhaltig produzierte Produkte zolltariflich zu bevorzugen, soll vom Bundesrat in die laufenden und zukünftigen Verhandlungen zu anderen Freihandelsabkommen aufgenommen werden und wo möglich auf weitere Produktegruppen basierend auf internationalen Standards ausgedehnt werden.</p>
  • <p>Bei Verhandlungen über Freihandelsabkommen (FHA) setzt sich der Bundesrat aktiv für die Aufnahme von verbindlichen Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung ein. Alle neueren FHA der Schweiz enthalten solche Bestimmungen. Die Schweiz und ihre EFTA-Partner haben ausserdem 2019 ihr Modell für das Nachhaltigkeitskapitel überarbeitet und unter anderem einen griffigeren Ansatz für die Streitbeilegung im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen eingeführt. Der überarbeitete Ansatz sieht vor, dass die Vertragsparteien ein unabhängiges Expertenpanel einsetzen können, um damit zur Beilegung von Streitigkeiten beizutragen, die sich nicht durch die bereits heute bestehende Möglichkeit von Konsultationen regeln lassen. Dieser erweiterte Ansatz wird nun bei Verhandlungen über FHA allen Partnern der Schweiz/EFTA vorgeschlagen. Gleichzeitig hat die Schweiz zusammen mit ihren EFTA-Partnern Massnahmen beschlossen, um den Follow-up im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitsbestimmungen in den FHA zu verbessern, insbesondere betreffend die Informationsbeschaffung im Vorfeld der Treffen der gemischten Ausschüsse dieser Abkommen.</p><p>In Bezug auf den zweiten Aspekt der Motion, nämlich die Forderung, dass die Gewährung des präferenziellen Marktzugangs an Nachhaltigkeitskriterien bezüglich der Produktion geknüpft sein soll, kann der Bundesrat der Motion nicht generell Folge leisten. Einerseits existieren nur für eine Minderheit der gehandelten Industrie- und Agrarprodukte glaubwürdige Nachhaltigkeitslabels. Andererseits gehen diese bisher vor allem auf private Initiativen zurück. Diese Initiativen stellen einen Mehrwert für die nachhaltige Entwicklung dar, können jedoch nicht als internationale Standards betrachtet werden, die gleichermassen anerkannt sind wie etwa diejenigen des Codex Alimentarius oder der Weltorganisation für Tiergesundheit im Bereich der gesundheitspolizeilichen Massnahmen. Solange noch keine gleichwertigen internationalen Standards für die nachhaltige Produktion bestehen, bringt die Berücksichtigung von privaten Standards in Handelsabkommen zwischen Staaten zahlreiche Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf deren Akzeptanz und im Hinblick auf die Überprüfung ihrer Einhaltung. Generell ist die Anwendung von an Produktionsverfahren und -methoden geknüpften Kriterien, die sich nicht in den physischen Eigenschaften des Produkts niederschlagen, im Rahmen von Handelsabkommen auf internationaler Ebene ein umstrittenes Thema, insbesondere von Seiten der Entwicklungsländer, die hinter solchen Kriterien oft protektionistische Beweggründe seitens der Industrieländer sehen. Auch sind in diesem Bereich keine Best Practices zu finden, auf die man sich abstützen könnte, da bisher kein anderes Land solche Bedingungen in FHA aufgenommen hat.</p><p>Trotz dieses schwierigen Kontexts und obwohl keine international anerkannten Standards für eine nachhaltige Produktion bestehen, wird der Bundesrat auch in Zukunft jeweils abhängig von den Produkten und vom Partnerland von Fall zu Fall prüfen, ob es sinnvoll und machbar ist, den im FHA mit Indonesien für nachhaltig produziertes Palmöl gewählten Ansatz erneut anzuwenden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich in zukünftigen Freihandelsabkommen für griffige Nachhaltigkeitsbestimmungen einzusetzen und nachhaltig produzierten Produkten gemäss international anerkannter Standards einen präferentiellen Marktzugang zu gewähren.</p>
  • Bevorzugter Marktzugang für nachhaltige Produkte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bi- und multilaterale Handelsabkommen, welche internationale Menschenrechts- und Umweltstandards möglichst verbindlich berücksichtigen, stärken die nachhaltige Entwicklung. Damit tragen sie langfristig zur Verbesserung der Lebensbedingungen und der Entwicklung der Absatzmärkte in allen beteiligten Vertragsstaaten bei. </p><p>Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen Indonesien und den EFTA Staaten haben gezeigt, dass es möglich ist, ein umfassendes und beidseits verbindliches Nachhaltigkeitskapitel in einem Freihandelsabkommen zu verankern, welches nicht nur als Absichtserklärung dient. Zollkonzessionen wurden mit der Erfüllung von Nachhaltigkeitsbedingungen verbunden. Zum ersten Mal verknüpft eine Sonderbestimmung in einem Freihandelsabkommen den zollreduzierten Palmölimport direkt und verbindlich mit detaillierten Nachhaltigkeitsbestimmungen. Die Verknüpfung von Zollkonzessionen mit Nachhaltigkeitsbedingungen entspricht dem so genannten PPMs-Ansatz (Process and Production Methods). Dieser innovative Ansatz, nachhaltig produzierte Produkte zolltariflich zu bevorzugen, soll vom Bundesrat in die laufenden und zukünftigen Verhandlungen zu anderen Freihandelsabkommen aufgenommen werden und wo möglich auf weitere Produktegruppen basierend auf internationalen Standards ausgedehnt werden.</p>
    • <p>Bei Verhandlungen über Freihandelsabkommen (FHA) setzt sich der Bundesrat aktiv für die Aufnahme von verbindlichen Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung ein. Alle neueren FHA der Schweiz enthalten solche Bestimmungen. Die Schweiz und ihre EFTA-Partner haben ausserdem 2019 ihr Modell für das Nachhaltigkeitskapitel überarbeitet und unter anderem einen griffigeren Ansatz für die Streitbeilegung im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen eingeführt. Der überarbeitete Ansatz sieht vor, dass die Vertragsparteien ein unabhängiges Expertenpanel einsetzen können, um damit zur Beilegung von Streitigkeiten beizutragen, die sich nicht durch die bereits heute bestehende Möglichkeit von Konsultationen regeln lassen. Dieser erweiterte Ansatz wird nun bei Verhandlungen über FHA allen Partnern der Schweiz/EFTA vorgeschlagen. Gleichzeitig hat die Schweiz zusammen mit ihren EFTA-Partnern Massnahmen beschlossen, um den Follow-up im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitsbestimmungen in den FHA zu verbessern, insbesondere betreffend die Informationsbeschaffung im Vorfeld der Treffen der gemischten Ausschüsse dieser Abkommen.</p><p>In Bezug auf den zweiten Aspekt der Motion, nämlich die Forderung, dass die Gewährung des präferenziellen Marktzugangs an Nachhaltigkeitskriterien bezüglich der Produktion geknüpft sein soll, kann der Bundesrat der Motion nicht generell Folge leisten. Einerseits existieren nur für eine Minderheit der gehandelten Industrie- und Agrarprodukte glaubwürdige Nachhaltigkeitslabels. Andererseits gehen diese bisher vor allem auf private Initiativen zurück. Diese Initiativen stellen einen Mehrwert für die nachhaltige Entwicklung dar, können jedoch nicht als internationale Standards betrachtet werden, die gleichermassen anerkannt sind wie etwa diejenigen des Codex Alimentarius oder der Weltorganisation für Tiergesundheit im Bereich der gesundheitspolizeilichen Massnahmen. Solange noch keine gleichwertigen internationalen Standards für die nachhaltige Produktion bestehen, bringt die Berücksichtigung von privaten Standards in Handelsabkommen zwischen Staaten zahlreiche Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf deren Akzeptanz und im Hinblick auf die Überprüfung ihrer Einhaltung. Generell ist die Anwendung von an Produktionsverfahren und -methoden geknüpften Kriterien, die sich nicht in den physischen Eigenschaften des Produkts niederschlagen, im Rahmen von Handelsabkommen auf internationaler Ebene ein umstrittenes Thema, insbesondere von Seiten der Entwicklungsländer, die hinter solchen Kriterien oft protektionistische Beweggründe seitens der Industrieländer sehen. Auch sind in diesem Bereich keine Best Practices zu finden, auf die man sich abstützen könnte, da bisher kein anderes Land solche Bedingungen in FHA aufgenommen hat.</p><p>Trotz dieses schwierigen Kontexts und obwohl keine international anerkannten Standards für eine nachhaltige Produktion bestehen, wird der Bundesrat auch in Zukunft jeweils abhängig von den Produkten und vom Partnerland von Fall zu Fall prüfen, ob es sinnvoll und machbar ist, den im FHA mit Indonesien für nachhaltig produziertes Palmöl gewählten Ansatz erneut anzuwenden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich in zukünftigen Freihandelsabkommen für griffige Nachhaltigkeitsbestimmungen einzusetzen und nachhaltig produzierten Produkten gemäss international anerkannter Standards einen präferentiellen Marktzugang zu gewähren.</p>
    • Bevorzugter Marktzugang für nachhaltige Produkte

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