Staatsgelder für Masturbationskampagne?

ShortId
20.4651
Id
20204651
Updated
28.07.2023 00:53
Language
de
Title
Staatsgelder für Masturbationskampagne?
AdditionalIndexing
28;24;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Migros-Magazin Nr. 49 (französische Ausgabe Kantone Waadt und Genf), S. 56 - 59, vom 30. November 2020 wird Noemi Grütter, Co-Präsidentin des Vorstands von Sexuelle Gesundheit Schweiz eine Plattform geboten, um über Masturbation zu "philosophieren". Im Interview macht sie sich für eine offensivere Thematisierung von Masturbation stark. Insbesondere setzt sie sich dafür ein, dass das Thema systematisch in die Sexualkundekurse in der ganzen Schweiz einzubauen ist und Kinder schon in sehr jungen Jahren bei ihren Erfahrungen mit Masturbation schulisch "begleitet" werden. Da Sexuelle Gesundheit Schweiz jedes Jahr beträchtliche Bundesgelder erhält, stellen sich mir einige Fragen.</p>
  • <p>1., 2. und 3. Sexualaufklärung und die Art und Weise ihrer Ausgestaltung führen seit deren Beginn zu Diskussionen. Der Bundesrat erachtet diese Diskussionen als wichtig. Im Interesse von wirksamer Prävention und Gesundheitsförderung ist es unabdingbar, eine zielgruppengerechte Auseinandersetzung mit Themen der Sexualität zu fördern und evidenzbasiertes Wissen zu vermitteln. Wie der Bundesrat in seinem Bericht zur Beantwortung des Postulats 14.4115 "Theoretische Grundlagen der Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz zur sexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Unabhängige wissenschaftliche Untersuchung" festgehalten hat, sollte Sexualaufklärung im Elternhaus beginnen und zu Präventionszwecken in der Schule fortgeführt werden. Der Bundesrat respektiert die kantonale Hoheit in diesem Bereich und überlässt es den Kantonen, die Sexualaufklärung in der Schulbildung zu regeln. Deshalb äussert sich der Bundesrat - mit Ausnahme von Themen, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen - nicht zu den einzelnen Inhalten der Sexualaufklärung.</p><p>4., 5. Wie der Bundesrat in den Antworten auf die Interpellationen Frehner 18.3075 und 19.4103 ausgeführt hat, unterstützt der Bund die Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGCH) auf der Basis des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) mittels Finanzhilfe für Massnahmen zur Zielerreichung des Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS). SGCH involviert die Zielgruppen der Prävention bei der Ausarbeitung ihrer Massnahmen. Das BAG unterstützt den von SGCH gepflegten partizipativen Ansatz mit dem Jugendnetzwerk zur Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmassnahmen. Bei der genannten Kampagne handelt es sich um ein Projekt des Jugendnetzwerks. Der Bund unterstützte im Rahmen der Präventionsarbeiten von SGCH im 2020 die fachliche Begleitung und Koordination des Jugendnetzwerks mit 50 000 Franken. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Kampagne folglich nicht direkt mitfinanziert, aber durch die Unterstützung des Jugendnetzwerks einen Beitrag dazu geleistet. Das genannte Partizipationsprojekt wird zudem über das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG, SR 446.1) mit einer einmaligen Finanzhilfe in Höhe von 20 000 Franken unterstützt. Der Bundesrat erachtet die SGCH als geeignete Akteurin, um einen Beitrag zur Zielerreichung des NPHS zu leisten und sieht keinen Anlass, die Zusammenarbeit grundsätzlich in Frage zu stellen. Er betont jedoch, dass eine Bedingung für Finanzhilfen ist, dass alle durch SGCH erbrachten und durch das BAG unterstützten Massnahmen den Zielen der Prävention von HIV und anderer sexuell übertragbare Infektionen dienen. Die Wirkungszusammenhänge müssen entweder direkt oder indirekt nachvollziehbar und wissenschaftlich oder fachlich begründet sein. Im Fall der Kampagne des Jugendnetzwerks ist der präventive Effekt nicht auf den ersten Blick ersichtlich; insbesondere die Sexualaufklärung berücksichtigt jedoch mehrdimensionale und auch indirekte Wirkungszusammenhänge. Das BAG ist im Gespräch mit Sexuelle Gesundheit Schweiz im Hinblick auf die Umsetzung der mitfinanzierten Projekte im Sinne des NPHS.</p><p>6. Die Finanzhilfen an SGCH werden jährlich gewährt. Die Finanzhilfen auf der Basis des Epidemiengesetzes ist entsprechend bis 2021 geregelt und beträgt für 2021 750 000 Franken, davon 54 000 Franken für fachliche Begleitung und Koordination des Jugendnetzwerks.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wie steht der Bundesrat dazu, dass sich die Co-Präsidentin von Sexuelle Gesundheit Schweiz, einer privaten Organisation, die vom Bund jährlich beträchtliche Gelder erhält, so offensiv zum Thema Masturbation äussert?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Ansicht von Frau Grütter, dass das Thema Masturbation systematisch in die Sexualkundekurse in der ganzen Schweiz eingebaut werden soll?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Ansicht von Frau Grütter, dass Kinder im Sexualkundeunterricht schon in sehr jungen Jahren bei ihren Erfahrungen mit Masturbation "begleitet" werden sollen?</p><p>4. Sind Bundesgelder in die Masturbationskampagne von Sexuelle Gesundheit Schweiz geflossen?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit - nach nun schon einigen unschönen Vorkommnissen rund um Sexuelle Gesundheit Schweiz (s. z.B. die Interpellationen 19.4103, 19.3606, 18.3075 und das Postulat 14.4115) -, die Gelder an die Organisation zu streichen oder wenigstens zu kürzen?</p><p>6. Falls der Bundesrat keine Streichung der Beiträge vorsieht: Welche Beträge soll die Organisation in den nächsten vier Jahren erhalten?</p>
  • Staatsgelder für Masturbationskampagne?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Migros-Magazin Nr. 49 (französische Ausgabe Kantone Waadt und Genf), S. 56 - 59, vom 30. November 2020 wird Noemi Grütter, Co-Präsidentin des Vorstands von Sexuelle Gesundheit Schweiz eine Plattform geboten, um über Masturbation zu "philosophieren". Im Interview macht sie sich für eine offensivere Thematisierung von Masturbation stark. Insbesondere setzt sie sich dafür ein, dass das Thema systematisch in die Sexualkundekurse in der ganzen Schweiz einzubauen ist und Kinder schon in sehr jungen Jahren bei ihren Erfahrungen mit Masturbation schulisch "begleitet" werden. Da Sexuelle Gesundheit Schweiz jedes Jahr beträchtliche Bundesgelder erhält, stellen sich mir einige Fragen.</p>
    • <p>1., 2. und 3. Sexualaufklärung und die Art und Weise ihrer Ausgestaltung führen seit deren Beginn zu Diskussionen. Der Bundesrat erachtet diese Diskussionen als wichtig. Im Interesse von wirksamer Prävention und Gesundheitsförderung ist es unabdingbar, eine zielgruppengerechte Auseinandersetzung mit Themen der Sexualität zu fördern und evidenzbasiertes Wissen zu vermitteln. Wie der Bundesrat in seinem Bericht zur Beantwortung des Postulats 14.4115 "Theoretische Grundlagen der Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz zur sexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Unabhängige wissenschaftliche Untersuchung" festgehalten hat, sollte Sexualaufklärung im Elternhaus beginnen und zu Präventionszwecken in der Schule fortgeführt werden. Der Bundesrat respektiert die kantonale Hoheit in diesem Bereich und überlässt es den Kantonen, die Sexualaufklärung in der Schulbildung zu regeln. Deshalb äussert sich der Bundesrat - mit Ausnahme von Themen, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen - nicht zu den einzelnen Inhalten der Sexualaufklärung.</p><p>4., 5. Wie der Bundesrat in den Antworten auf die Interpellationen Frehner 18.3075 und 19.4103 ausgeführt hat, unterstützt der Bund die Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGCH) auf der Basis des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) mittels Finanzhilfe für Massnahmen zur Zielerreichung des Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS). SGCH involviert die Zielgruppen der Prävention bei der Ausarbeitung ihrer Massnahmen. Das BAG unterstützt den von SGCH gepflegten partizipativen Ansatz mit dem Jugendnetzwerk zur Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmassnahmen. Bei der genannten Kampagne handelt es sich um ein Projekt des Jugendnetzwerks. Der Bund unterstützte im Rahmen der Präventionsarbeiten von SGCH im 2020 die fachliche Begleitung und Koordination des Jugendnetzwerks mit 50 000 Franken. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Kampagne folglich nicht direkt mitfinanziert, aber durch die Unterstützung des Jugendnetzwerks einen Beitrag dazu geleistet. Das genannte Partizipationsprojekt wird zudem über das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG, SR 446.1) mit einer einmaligen Finanzhilfe in Höhe von 20 000 Franken unterstützt. Der Bundesrat erachtet die SGCH als geeignete Akteurin, um einen Beitrag zur Zielerreichung des NPHS zu leisten und sieht keinen Anlass, die Zusammenarbeit grundsätzlich in Frage zu stellen. Er betont jedoch, dass eine Bedingung für Finanzhilfen ist, dass alle durch SGCH erbrachten und durch das BAG unterstützten Massnahmen den Zielen der Prävention von HIV und anderer sexuell übertragbare Infektionen dienen. Die Wirkungszusammenhänge müssen entweder direkt oder indirekt nachvollziehbar und wissenschaftlich oder fachlich begründet sein. Im Fall der Kampagne des Jugendnetzwerks ist der präventive Effekt nicht auf den ersten Blick ersichtlich; insbesondere die Sexualaufklärung berücksichtigt jedoch mehrdimensionale und auch indirekte Wirkungszusammenhänge. Das BAG ist im Gespräch mit Sexuelle Gesundheit Schweiz im Hinblick auf die Umsetzung der mitfinanzierten Projekte im Sinne des NPHS.</p><p>6. Die Finanzhilfen an SGCH werden jährlich gewährt. Die Finanzhilfen auf der Basis des Epidemiengesetzes ist entsprechend bis 2021 geregelt und beträgt für 2021 750 000 Franken, davon 54 000 Franken für fachliche Begleitung und Koordination des Jugendnetzwerks.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wie steht der Bundesrat dazu, dass sich die Co-Präsidentin von Sexuelle Gesundheit Schweiz, einer privaten Organisation, die vom Bund jährlich beträchtliche Gelder erhält, so offensiv zum Thema Masturbation äussert?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Ansicht von Frau Grütter, dass das Thema Masturbation systematisch in die Sexualkundekurse in der ganzen Schweiz eingebaut werden soll?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Ansicht von Frau Grütter, dass Kinder im Sexualkundeunterricht schon in sehr jungen Jahren bei ihren Erfahrungen mit Masturbation "begleitet" werden sollen?</p><p>4. Sind Bundesgelder in die Masturbationskampagne von Sexuelle Gesundheit Schweiz geflossen?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit - nach nun schon einigen unschönen Vorkommnissen rund um Sexuelle Gesundheit Schweiz (s. z.B. die Interpellationen 19.4103, 19.3606, 18.3075 und das Postulat 14.4115) -, die Gelder an die Organisation zu streichen oder wenigstens zu kürzen?</p><p>6. Falls der Bundesrat keine Streichung der Beiträge vorsieht: Welche Beträge soll die Organisation in den nächsten vier Jahren erhalten?</p>
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