Verschreibung von Psychopharmaka in Altersheimen vermindern

ShortId
20.4653
Id
20204653
Updated
28.07.2023 00:53
Language
de
Title
Verschreibung von Psychopharmaka in Altersheimen vermindern
AdditionalIndexing
28;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Medienbeitrag "Altersheime stellen Bewohner mit Psychopillen ruhig" (Gesundheitstipp Sep.2020) werden Insassen oft starke Psychopharmaka verabreicht. Eine der Nebenwirkungen solcher Psychopharmaka verursacht, dass die Person keine Freude mehr empfinden kann. Dies ist eine fatale Verletzung der Menschenwürde und massive Reduktion der Lebensqualität. Auch ist durch die Einnahme von Psychopharmaka eine erhöhte Sturzgefahr vorprogrammiert.</p>
  • <p>Der Bundesrat legt grossen Wert darauf, dass Psychopharmaka, wie alle Arzneimittel, fachgerecht eingesetzt werden, das heisst nach den anerkannten Regeln der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften. Er hatte bereits mehrmals Gelegenheit, sich zum sachgerechten Umgang mit Psychopharmaka zu äussern (Interpellation 20.3029 Brenzikofer, Motion 19.4305 Estermann, Interpellation von Siebenthal 18.3521, Motion von Siebenthal 16.3152).</p><p>Ärztinnen und Ärzte müssen den Einsatz von Arzneimitteln im Rahmen ihrer beruflichen Sorgfaltspflicht stets genau abwägen. Psychopharmaka dürfen nur durch einen Facharzt, eine Fachärztin verschrieben und unter deren Überwachung eingesetzt werden. Fachgesellschaften sind für die Entwicklung von Richtlinien und Leitfäden für einen angemessenen Gebrauch von Psychopharmaka verantwortlich. Die Aufsicht über die universitären Medizinalpersonen obliegt den Kantonen.</p><p>Der Bundesrat ist weiterhin der Auffassung, dass die beschriebene Zuordnung von Aufgaben und Verantwortung einen angemessenen Einsatz von Psychopharmaka sicherstellen kann. Eine Verschärfung der Gesetzgebung erachtet er daher als nicht notwendig.</p><p>Die Umsetzung des bereits in der Motion Estermann 18.4302 erwähnten Vieraugenprinzips wäre mit einem deutlichen Mehraufwand, aber auch fraglichem Nutzen verbunden: Zum einen würde dies de facto eine komplette zweite Anamnese inklusive klinischer Untersuchung bedeuten. Zum anderen ist nicht immer eine zweite Ärztin, ein zweiter Arzt verfügbar, um die Verschreibung zu validieren. Dem Bundesrat erscheint dieser Vorschlag nicht zielführend.</p><p>Was die Situation von Menschen in Alters- und Pflegeheimen betrifft, hat der Bund im Rahmen der Plattformen "Demenz" und "Palliative Care" Massnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen ergriffen, wie z.B. Empfehlungen für Langzeitinstitutionen, die auch den Einsatz von Psychopharmaka thematisieren.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Auffassung, dass es im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes keinen zusätzlichen Handlungsbedarf gibt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen einzuleiten, die verhindern, dass in Alters- und Pflegeheimen Psychopharmaka eingesetzt werden, welche die Aktivität und Lebensfreude der Insassen einschränken und damit die Menschenwürde beeinträchtigen. Es sollte dabei sorgfältig abgewogen werden, ob der Einsatz solcher Psychopharmaka wirklich notwendig ist. Psychopharmaka dürfen nur unter strengen Voraussetzungen verschrieben werden. Eine allfällige Verschreibung sollte unter Anwendung des 4-Augenprinzips vorgenommen werden.</p>
  • Verschreibung von Psychopharmaka in Altersheimen vermindern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Medienbeitrag "Altersheime stellen Bewohner mit Psychopillen ruhig" (Gesundheitstipp Sep.2020) werden Insassen oft starke Psychopharmaka verabreicht. Eine der Nebenwirkungen solcher Psychopharmaka verursacht, dass die Person keine Freude mehr empfinden kann. Dies ist eine fatale Verletzung der Menschenwürde und massive Reduktion der Lebensqualität. Auch ist durch die Einnahme von Psychopharmaka eine erhöhte Sturzgefahr vorprogrammiert.</p>
    • <p>Der Bundesrat legt grossen Wert darauf, dass Psychopharmaka, wie alle Arzneimittel, fachgerecht eingesetzt werden, das heisst nach den anerkannten Regeln der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften. Er hatte bereits mehrmals Gelegenheit, sich zum sachgerechten Umgang mit Psychopharmaka zu äussern (Interpellation 20.3029 Brenzikofer, Motion 19.4305 Estermann, Interpellation von Siebenthal 18.3521, Motion von Siebenthal 16.3152).</p><p>Ärztinnen und Ärzte müssen den Einsatz von Arzneimitteln im Rahmen ihrer beruflichen Sorgfaltspflicht stets genau abwägen. Psychopharmaka dürfen nur durch einen Facharzt, eine Fachärztin verschrieben und unter deren Überwachung eingesetzt werden. Fachgesellschaften sind für die Entwicklung von Richtlinien und Leitfäden für einen angemessenen Gebrauch von Psychopharmaka verantwortlich. Die Aufsicht über die universitären Medizinalpersonen obliegt den Kantonen.</p><p>Der Bundesrat ist weiterhin der Auffassung, dass die beschriebene Zuordnung von Aufgaben und Verantwortung einen angemessenen Einsatz von Psychopharmaka sicherstellen kann. Eine Verschärfung der Gesetzgebung erachtet er daher als nicht notwendig.</p><p>Die Umsetzung des bereits in der Motion Estermann 18.4302 erwähnten Vieraugenprinzips wäre mit einem deutlichen Mehraufwand, aber auch fraglichem Nutzen verbunden: Zum einen würde dies de facto eine komplette zweite Anamnese inklusive klinischer Untersuchung bedeuten. Zum anderen ist nicht immer eine zweite Ärztin, ein zweiter Arzt verfügbar, um die Verschreibung zu validieren. Dem Bundesrat erscheint dieser Vorschlag nicht zielführend.</p><p>Was die Situation von Menschen in Alters- und Pflegeheimen betrifft, hat der Bund im Rahmen der Plattformen "Demenz" und "Palliative Care" Massnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen ergriffen, wie z.B. Empfehlungen für Langzeitinstitutionen, die auch den Einsatz von Psychopharmaka thematisieren.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Auffassung, dass es im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes keinen zusätzlichen Handlungsbedarf gibt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen einzuleiten, die verhindern, dass in Alters- und Pflegeheimen Psychopharmaka eingesetzt werden, welche die Aktivität und Lebensfreude der Insassen einschränken und damit die Menschenwürde beeinträchtigen. Es sollte dabei sorgfältig abgewogen werden, ob der Einsatz solcher Psychopharmaka wirklich notwendig ist. Psychopharmaka dürfen nur unter strengen Voraussetzungen verschrieben werden. Eine allfällige Verschreibung sollte unter Anwendung des 4-Augenprinzips vorgenommen werden.</p>
    • Verschreibung von Psychopharmaka in Altersheimen vermindern

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