Was ist mit den ungerechtfertigten Subventionen für den öffentlichen Verkehr?

ShortId
20.4655
Id
20204655
Updated
28.07.2023 00:52
Language
de
Title
Was ist mit den ungerechtfertigten Subventionen für den öffentlichen Verkehr?
AdditionalIndexing
12;48;34;04;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. / 2. Seit 2018 überprüft und gestaltet das Bundesamt für Verkehr (BAV) sein Aufsichtskonzept über die subventionierten Bereiche des öffentlichen Verkehrs neu, insbesondere auf Basis interner und externer Prüfungen. Im Mai 2019 hat der Bundesrat den Massnahmenfahrplan des BAV gutgeheissen, der vor allem auf eine bessere und klarere Regelung der Verantwortlichkeiten gegenüber den subventionierten Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs abzielt.</p><p>Mehrere Massnahmen wurden bereits umgesetzt:</p><p>- Dank einer internen Reorganisation beim BAV sind die Aufgaben der am Prozess zur Gewährung und Überwachung von Subventionen beteiligten Teams neu nach den verschiedenen Sparten ausgerichtet: regionaler Personenverkehr (RPV), Bahninfrastruktur, Güterverkehr.</p><p>- Die Genehmigung der Jahresrechnungsentwürfe der Unternehmen durch das BAV ist abgeschafft. Die Verantwortung dafür, dass die Rechnungsabschlüsse korrekt erstellt und präsentiert werden, wird damit eindeutig den Transportunternehmen zugewiesen.</p><p>- Unternehmen, die jährlich mehr als 10 Millionen Franken Abgeltungen für den RPV und die Infrastruktur erhalten, müssen ihre Jahresrechnungen einer ordentlichen Revision unterziehen lassen.</p><p>- Transportunternehmen, die pro Jahr mehr als eine Million Franken Subventionen erhalten, müssen künftig eine Spezialprüfung durchführen lassen. Das BAV hat zu diesem Zweck eine Richtlinie veröffentlicht.</p><p>- Die Transportunternehmen müssen in einer Selbstdeklaration bestätigen, dass sie die subventionsrechtlichen Vorschriften einhalten.</p><p>Zwei Massnahmen sind noch in Ausarbeitung:</p><p>- Das BAV entwickelt neue Controllingsysteme für die subventionierten Sparten des öffentlichen Verkehrs. Ziel ist es zu überprüfen, ob die Subventionen effizient gewährt und verwendet werden, und dies sowohl in den Angeboten der Transportunternehmen als auch in ihren Jahresrechnungen.</p><p>- Im Oktober 2020 hat das BAV gemeinsam mit den Kantonen und den Transportunternehmen eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um Auslegungsfragen zu den Angeboten und der effektiven Jahresrechnung zu klären. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in einem Leitfaden zusammengetragen und veröffentlicht werden.</p><p>Diese Massnahmen gelten für alle subventionierten Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs.</p><p>3. In Abstimmung mit den Kantonen und Transportunternehmen muss vorrangig geklärt werden, welche Regeln für komplexe Unternehmensstrukturen gelten sollen. Die dahingehenden Arbeiten haben begonnen.</p><p>4. Die Festlegung der Unternehmensziele ist Sache der Eigner. Diese differenzieren die Ziele nach Sparten, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen. Die Rechtslage ist klar: Gewinnziele, die von den Eignern vorgegeben werden, können nicht zur Rechtfertigung für Verstösse gegen das Subventionsgesetz oder gegen das Personenbeförderungsgesetz herangezogen werden.</p><p>5. Der Bundesrat hat im Mai 2019 der Schaffung von acht zusätzlichen, mittlerweile besetzten Stellen zugestimmt. Damit verfügt das BAV nach eigener Einschätzung über ausreichende personelle Ressourcen in dieser Phase.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nach der Postauto-Affäre mit ihren 205 Millionen Franken an erschlichenen Subventionen wurden noch gegen zwei weitere grosse Transportunternehmen Klagen wegen Betrugs eingereicht: Die BLS soll in den Jahren 2011-2018 43,6 Millionen Franken unrechtmässig einkassiert haben, während die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) seit 2010 16 Millionen erschlichen haben sollen. Laut dem Bundesamt für Verkehr (BAV), das die Untersuchung durchgeführt hat, haben die BLS und die VBL einen Teil ihrer Einnahmen vor den sie unterstützenden Gemeinwesen versteckt, um dadurch höhere Subventionen zu erhalten.</p><p>Dass mehrere Unternehmen durch Tricksereien auf dem Buckel von Bund und Kantonen als Subventionsgebern Gewinne einfahren konnten, zeigt, dass das System nicht funktioniert. Alle Verfahren im Zusammenhang mit der Rechnungsprüfung bei diesen Unternehmen gehören auf den Prüfstand.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Beabsichtigt das BAV nach der Enthüllung dieser Fälle, die grössten Unternehmen des öffentlichen Verkehrs zu überprüfen?</p><p>2. Besteht die Absicht, das System der Subventionierung des öffentlichen Verkehrs zu analysieren?</p><p>3. Sind die in diesen Unternehmen durchgeführten Kontrollen den immer komplexeren Strukturen der Unternehmen angemessen?</p><p>4. Gibt es ein strukturelles Problem, das Anreize zu böswilligem Verhalten gibt? Ist es nicht widersprüchlich, wenn einerseits Rentabilitätsziele gesetzt werden und andererseits die Gesetzesbestimmungen es verbieten, in gewissen Bereichen Gewinne zu erzielen?</p><p>5. Verfügt das BAV über genügend Ressourcen, um seine Aufsichtspflicht ordnungsgemäss wahrzunehmen? Wenn nicht, ist der Bundesrat bereit zu einer personellen Verstärkung?</p>
  • Was ist mit den ungerechtfertigten Subventionen für den öffentlichen Verkehr?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. / 2. Seit 2018 überprüft und gestaltet das Bundesamt für Verkehr (BAV) sein Aufsichtskonzept über die subventionierten Bereiche des öffentlichen Verkehrs neu, insbesondere auf Basis interner und externer Prüfungen. Im Mai 2019 hat der Bundesrat den Massnahmenfahrplan des BAV gutgeheissen, der vor allem auf eine bessere und klarere Regelung der Verantwortlichkeiten gegenüber den subventionierten Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs abzielt.</p><p>Mehrere Massnahmen wurden bereits umgesetzt:</p><p>- Dank einer internen Reorganisation beim BAV sind die Aufgaben der am Prozess zur Gewährung und Überwachung von Subventionen beteiligten Teams neu nach den verschiedenen Sparten ausgerichtet: regionaler Personenverkehr (RPV), Bahninfrastruktur, Güterverkehr.</p><p>- Die Genehmigung der Jahresrechnungsentwürfe der Unternehmen durch das BAV ist abgeschafft. Die Verantwortung dafür, dass die Rechnungsabschlüsse korrekt erstellt und präsentiert werden, wird damit eindeutig den Transportunternehmen zugewiesen.</p><p>- Unternehmen, die jährlich mehr als 10 Millionen Franken Abgeltungen für den RPV und die Infrastruktur erhalten, müssen ihre Jahresrechnungen einer ordentlichen Revision unterziehen lassen.</p><p>- Transportunternehmen, die pro Jahr mehr als eine Million Franken Subventionen erhalten, müssen künftig eine Spezialprüfung durchführen lassen. Das BAV hat zu diesem Zweck eine Richtlinie veröffentlicht.</p><p>- Die Transportunternehmen müssen in einer Selbstdeklaration bestätigen, dass sie die subventionsrechtlichen Vorschriften einhalten.</p><p>Zwei Massnahmen sind noch in Ausarbeitung:</p><p>- Das BAV entwickelt neue Controllingsysteme für die subventionierten Sparten des öffentlichen Verkehrs. Ziel ist es zu überprüfen, ob die Subventionen effizient gewährt und verwendet werden, und dies sowohl in den Angeboten der Transportunternehmen als auch in ihren Jahresrechnungen.</p><p>- Im Oktober 2020 hat das BAV gemeinsam mit den Kantonen und den Transportunternehmen eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um Auslegungsfragen zu den Angeboten und der effektiven Jahresrechnung zu klären. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in einem Leitfaden zusammengetragen und veröffentlicht werden.</p><p>Diese Massnahmen gelten für alle subventionierten Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs.</p><p>3. In Abstimmung mit den Kantonen und Transportunternehmen muss vorrangig geklärt werden, welche Regeln für komplexe Unternehmensstrukturen gelten sollen. Die dahingehenden Arbeiten haben begonnen.</p><p>4. Die Festlegung der Unternehmensziele ist Sache der Eigner. Diese differenzieren die Ziele nach Sparten, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen. Die Rechtslage ist klar: Gewinnziele, die von den Eignern vorgegeben werden, können nicht zur Rechtfertigung für Verstösse gegen das Subventionsgesetz oder gegen das Personenbeförderungsgesetz herangezogen werden.</p><p>5. Der Bundesrat hat im Mai 2019 der Schaffung von acht zusätzlichen, mittlerweile besetzten Stellen zugestimmt. Damit verfügt das BAV nach eigener Einschätzung über ausreichende personelle Ressourcen in dieser Phase.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nach der Postauto-Affäre mit ihren 205 Millionen Franken an erschlichenen Subventionen wurden noch gegen zwei weitere grosse Transportunternehmen Klagen wegen Betrugs eingereicht: Die BLS soll in den Jahren 2011-2018 43,6 Millionen Franken unrechtmässig einkassiert haben, während die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) seit 2010 16 Millionen erschlichen haben sollen. Laut dem Bundesamt für Verkehr (BAV), das die Untersuchung durchgeführt hat, haben die BLS und die VBL einen Teil ihrer Einnahmen vor den sie unterstützenden Gemeinwesen versteckt, um dadurch höhere Subventionen zu erhalten.</p><p>Dass mehrere Unternehmen durch Tricksereien auf dem Buckel von Bund und Kantonen als Subventionsgebern Gewinne einfahren konnten, zeigt, dass das System nicht funktioniert. Alle Verfahren im Zusammenhang mit der Rechnungsprüfung bei diesen Unternehmen gehören auf den Prüfstand.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Beabsichtigt das BAV nach der Enthüllung dieser Fälle, die grössten Unternehmen des öffentlichen Verkehrs zu überprüfen?</p><p>2. Besteht die Absicht, das System der Subventionierung des öffentlichen Verkehrs zu analysieren?</p><p>3. Sind die in diesen Unternehmen durchgeführten Kontrollen den immer komplexeren Strukturen der Unternehmen angemessen?</p><p>4. Gibt es ein strukturelles Problem, das Anreize zu böswilligem Verhalten gibt? Ist es nicht widersprüchlich, wenn einerseits Rentabilitätsziele gesetzt werden und andererseits die Gesetzesbestimmungen es verbieten, in gewissen Bereichen Gewinne zu erzielen?</p><p>5. Verfügt das BAV über genügend Ressourcen, um seine Aufsichtspflicht ordnungsgemäss wahrzunehmen? Wenn nicht, ist der Bundesrat bereit zu einer personellen Verstärkung?</p>
    • Was ist mit den ungerechtfertigten Subventionen für den öffentlichen Verkehr?

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