Abbau von Bürokratie bei der Fahrzeugzulassung

ShortId
20.4657
Id
20204657
Updated
28.07.2023 00:52
Language
de
Title
Abbau von Bürokratie bei der Fahrzeugzulassung
AdditionalIndexing
48;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Zulassung von aus dem Ausland stammenden PW und LNF, die nicht nach Schweizer oder EU-Vorschriften gebaut sind, ist ein bürokratischer Hindernislauf. Die PW und LNF werden für den globalisierten Weltmarkt nach einheitlichen Standards (insbes. Front- und Seitenaufprallschutz) produziert, weshalb die sicherheitsrelevanten Merkmale dieser Fahrzeuge den europ. und schweiz. Anforderungen entsprechen. Gleichwohl verlangen die StvA von den Kunden für deren Fahrzeugzulassung systematisch kostenintensive Einzelprüfungen.</p><p>Die Weisung des ASTRA vom 27. Februar 2014 über die Befreiung von der Typengenehmigung betreffend Front- und Seitenaufprallschutz (Art. 104a Abs. 1 VTS) sieht vor, dass entsprechende Nachweise über die Einhaltung der US-Normen (FMVSS) oder der Japan-Normen (JSRRV) anerkannt werden. Bisher sind keine Fälle bekannt, bei denen die anerkannten schweizerischen Prüfstellen den Nachweis des Insassenschutz nicht als Erwiesen erachteten. Dies zeigt dass die zu prüfenden Fahrzeuge ein den europ. Standards vergleichbares Sicherheitsniveau haben. Dass entsprechende Nachweise zu erbringen sind, ist daher offensichtlich unnötig. Es spricht daher nichts gegen eine vergleichbare Regelung der (technischen) Zulassungsnachweise für Fahrzeuge ohne europ. Genehmigung. Diese sollen weiterhin dem zuständigen kantonalen StvA vorgefahren werden, damit der Verkehrsexperte mit Berufung auf die entsprechenden Vorschriften der VTS (z.b. scharfe Kanten oder vorstehende Teile) das Fahrzeug nicht zulässt. Der Wegfall der systematischen Anforderung von Prüfzertifikaten beseitigt ein techn. Handelshemmnis und eliminiert eine Wettbewerbsverzerrung.</p>
  • <p>Die vorliegende Motion entspricht inhaltlich der Motion Regazzi (18.3944; Abbau von Bürokratie bei der Fahrzeugzulassung). Diese wurde am 25. September 2020 abgeschrieben, weil sie nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt wurde. Die Ausgangslage hat sich seither nicht verändert. Die Schweiz hat für die Zulassung von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen die EU-Vorschriften übernommen. Wer die Konformität mit aussereuropäischen Dokumenten nachweist, profitiert nach den Weisungen vom 27. Februar 2014 des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) von einer vereinfachten Zulassung (ohne Zusatzprüfung), wenn die aussereuropäischen Vorschriften als gleichwertig mit den EU-Vorschriften anerkannt sind.</p><p>Da die Hersteller ihre Fahrzeuge indessen nach den unterschiedlichen Vorschriften der jeweiligen Zielmärkte (Amerika, Afrika, etc.) produzieren, kann nicht davon ausgegangen werden, dass sämtliche Fahrzeuge automatisch allen unterschiedlichen Vorschriften weltweit entsprechen. Wenn die Gleichwertigkeit mit den in Europa bzw. der Schweiz geltenden Vorschriften nicht nachgewiesen werden kann, soll sie auch weiterhin durch eine hierfür spezialisierte private Prüfstelle bestätigt werden müssen. Der Importeur bzw. der Fahrzeughalter hat die entsprechenden Kosten zu tragen.</p><p>Die Schaffung von Schweizer Zulassungsbedingungen mit tieferem Sicherheitsniveau als die heute geltenden EU-Vorschriften - zum Beispiel im Bereich des Fussgängerschutzes - lehnt der Bundesrat ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für aus dem Ausland stammende Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge, die nicht nach Schweizer- oder EU-Vorschriften gebaut sind, die Zulassungsvoraussetzungen/Anforderungen bezüglich Insassenschutzes bei Front- und Seitenaufprall (verbindlich) festzulegen. Bisher verlangen die Strassenverkehrsämter zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen solcher Fahrzeuge von den Importeuren individuelle Bestätigungen und Zertifikate. Deren Erbringung ist bürokratisch, preistreibend, wirkt als technisches Handelshemmnis und leistet keinen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Gemessen an dem Anteil der durchschnittlich 300 000 Neuzulassungen können so für die nur 0,5 Prozent Importe, die davon betroffen sind, die Aufwände erheblich reduziert werden.</p>
  • Abbau von Bürokratie bei der Fahrzeugzulassung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zulassung von aus dem Ausland stammenden PW und LNF, die nicht nach Schweizer oder EU-Vorschriften gebaut sind, ist ein bürokratischer Hindernislauf. Die PW und LNF werden für den globalisierten Weltmarkt nach einheitlichen Standards (insbes. Front- und Seitenaufprallschutz) produziert, weshalb die sicherheitsrelevanten Merkmale dieser Fahrzeuge den europ. und schweiz. Anforderungen entsprechen. Gleichwohl verlangen die StvA von den Kunden für deren Fahrzeugzulassung systematisch kostenintensive Einzelprüfungen.</p><p>Die Weisung des ASTRA vom 27. Februar 2014 über die Befreiung von der Typengenehmigung betreffend Front- und Seitenaufprallschutz (Art. 104a Abs. 1 VTS) sieht vor, dass entsprechende Nachweise über die Einhaltung der US-Normen (FMVSS) oder der Japan-Normen (JSRRV) anerkannt werden. Bisher sind keine Fälle bekannt, bei denen die anerkannten schweizerischen Prüfstellen den Nachweis des Insassenschutz nicht als Erwiesen erachteten. Dies zeigt dass die zu prüfenden Fahrzeuge ein den europ. Standards vergleichbares Sicherheitsniveau haben. Dass entsprechende Nachweise zu erbringen sind, ist daher offensichtlich unnötig. Es spricht daher nichts gegen eine vergleichbare Regelung der (technischen) Zulassungsnachweise für Fahrzeuge ohne europ. Genehmigung. Diese sollen weiterhin dem zuständigen kantonalen StvA vorgefahren werden, damit der Verkehrsexperte mit Berufung auf die entsprechenden Vorschriften der VTS (z.b. scharfe Kanten oder vorstehende Teile) das Fahrzeug nicht zulässt. Der Wegfall der systematischen Anforderung von Prüfzertifikaten beseitigt ein techn. Handelshemmnis und eliminiert eine Wettbewerbsverzerrung.</p>
    • <p>Die vorliegende Motion entspricht inhaltlich der Motion Regazzi (18.3944; Abbau von Bürokratie bei der Fahrzeugzulassung). Diese wurde am 25. September 2020 abgeschrieben, weil sie nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt wurde. Die Ausgangslage hat sich seither nicht verändert. Die Schweiz hat für die Zulassung von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen die EU-Vorschriften übernommen. Wer die Konformität mit aussereuropäischen Dokumenten nachweist, profitiert nach den Weisungen vom 27. Februar 2014 des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) von einer vereinfachten Zulassung (ohne Zusatzprüfung), wenn die aussereuropäischen Vorschriften als gleichwertig mit den EU-Vorschriften anerkannt sind.</p><p>Da die Hersteller ihre Fahrzeuge indessen nach den unterschiedlichen Vorschriften der jeweiligen Zielmärkte (Amerika, Afrika, etc.) produzieren, kann nicht davon ausgegangen werden, dass sämtliche Fahrzeuge automatisch allen unterschiedlichen Vorschriften weltweit entsprechen. Wenn die Gleichwertigkeit mit den in Europa bzw. der Schweiz geltenden Vorschriften nicht nachgewiesen werden kann, soll sie auch weiterhin durch eine hierfür spezialisierte private Prüfstelle bestätigt werden müssen. Der Importeur bzw. der Fahrzeughalter hat die entsprechenden Kosten zu tragen.</p><p>Die Schaffung von Schweizer Zulassungsbedingungen mit tieferem Sicherheitsniveau als die heute geltenden EU-Vorschriften - zum Beispiel im Bereich des Fussgängerschutzes - lehnt der Bundesrat ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für aus dem Ausland stammende Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge, die nicht nach Schweizer- oder EU-Vorschriften gebaut sind, die Zulassungsvoraussetzungen/Anforderungen bezüglich Insassenschutzes bei Front- und Seitenaufprall (verbindlich) festzulegen. Bisher verlangen die Strassenverkehrsämter zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen solcher Fahrzeuge von den Importeuren individuelle Bestätigungen und Zertifikate. Deren Erbringung ist bürokratisch, preistreibend, wirkt als technisches Handelshemmnis und leistet keinen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Gemessen an dem Anteil der durchschnittlich 300 000 Neuzulassungen können so für die nur 0,5 Prozent Importe, die davon betroffen sind, die Aufwände erheblich reduziert werden.</p>
    • Abbau von Bürokratie bei der Fahrzeugzulassung

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