Fahrzeugimporte. Umweltschutz ohne staatliche Subventionen effektiv fördern

ShortId
20.4659
Id
20204659
Updated
28.07.2023 00:50
Language
de
Title
Fahrzeugimporte. Umweltschutz ohne staatliche Subventionen effektiv fördern
AdditionalIndexing
52;15;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>International ist der Handel von CO2-Zertifikaten seit Jahren etabliert. In der Schweiz ist deren Handelbarkeit aufgrund der Regelungen von Artikel 23 Absatz 4 CO2-VO eingeschränkt. Emissionsabtretungen müssen für jedes einzelne Fzg. und mittels eines bürokratischen Prozesses zwingend vor der ersten Zulassung erfolgen. Rückabtretungen sind derzeit nicht möglich. Daher findet gemessen an den über 300 000 CO2-abgabepflichtigen Fzg. und entgegen dem Bedürfnis der Importeure praktisch kein CO2-Handel statt.</p><p>Neu ist daher die Handelbarkeit von CO2-Em. während der gesamten Abrechnungsperiode zu ermöglichen. Die Regelung ist nach marktwirtschaftl. Prinzipien und entspr. den international üblichen Standards auszugestalten.</p><p>1. Mögliche Erträge aus dem CO2-Handel würden für Importeure Anreize schaffen, die CO2-Zielvorgaben zu unterschreiten. Das führt zum Import von mehr umweltfreundlichen Fzg. in die Schweiz. Denn Gross- (GI) und Kleinimporteuren (KI) würden Fzg. mit Alternativantrieben mit attraktiven Angeboten fördern.</p><p>2. Der Handel mit CO2-Em. würde direkt zwischen GI erfolgen und indirekt bei KI und selbstimportierenden Bürger über CO2-Börsen. Aufgrund der höheren Flexibilität der Börsen entstehen für die KI keine Benachteiligungen.</p><p>3. Bisher sind für die Übertragung von CO2-Em. von bspw. 1000 Fzg., die den CO2-Zielwert um 15g unterschreiten, der Behörde von Verkäufer und Käufer zahllose Formulare einzureichen. Danach administriert die Verwaltung die Belege in einem ressourcenintensiven Prozess mittels einzelner Umbuchungen. Neu könnte die Umbuchung der gleichen Menge CO2 (15 000g CO2) mit einem (1) Formular und mit einer (1) Umbuchung erfolgen. Dies ermöglicht einen effizienten Emissionshandel, ohne das bestehende Vollzugssystem zu unterlaufen.</p>
  • <p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 21. November 2018 zur Motion Regazzi 18.3945 "Abbau von Bürokratie beim Handel von CO2-Emissionen von Fahrzeugen" erläutert hat, ist das Ziel der CO2-Emissionsvorschriften, die CO2-Emissionen der neuen Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschlepper zu senken. Der Bundesrat hatte ein Handelssystem zur CO2-Absenkung im Vorfeld der Einführung der CO2-Emissionsvorschriften geprüft, verwarf es aber dann zugunsten der heutigen Regulierung, die sich stark an jene der EU anlehnt. Die EU-Regulierung ermöglicht ihrerseits keinen Transfer einzelner Fahrzeuge.</p><p>Bereits mit der heutigen Ausgestaltung der CO2-Emissionsvorschriften steht den Importeuren ein System mit hoher Flexibilität zur Verfügung. So können sie durch die Flottenabrechnung Fahrzeuge mit hohen Emissionen durch Fahrzeuge mit tieferen Emissionen ausgleichen sowie mit anderen Importeuren Emissionsgemeinschaften gründen. Eine solche gegenseitige Kompensation erlaubt es ihnen, Sanktionen zu vermeiden und so insbesondere auch grössere Flotten zu bewirtschaften. Die Möglichkeit, Personenwagen über die Neuwagenflotte eines anderen Importeurs abrechnen zu lassen (sog. Abtretung), wurde ergänzend dazu mit der Absicht eingeführt, auch Klein- und Privatimporteuren die Sanktionsberechnung anhand von Flottenmittelwerten zu ermöglichen (durch sog. CO2-Börsen). Aus Gründen der Gleichbehandlung, im Sinne eines flexiblen Systems, aber auch aus praktischen Gründen müssen Abtretungen auch für Grossimporteure möglich sein. Eine Abtretung nach erfolgter Erstinverkehrsetzung würde aber durchaus eine weitere Ungleichheit gegenüber Kleinimporteuren schaffen, da diese eine allfällige Sanktion vor der Zulassung entrichten müssen.</p><p>Eine ganzjährige Handelbarkeit von CO2-Zertifikaten würde zu zusätzlichen Optimierungsmöglichkeiten führen. Sie birgt dadurch die Gefahr, dass die durchschnittlichen Emissionen der Schweizer Personenwagenflotte ansteigen und der Import von emissionsstarken Fahrzeugen erleichtert würde. Eine Netto-Reduktion der durchschnittlichen CO2-Emissionen ist dadurch nicht zu erwarten.</p><p>Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, die Vollzugsprozesse laufend zu vereinfachen. Daher ist es Grossimporteuren bereits heute möglich, Abtretungen an andere Grossimporteure oder CO2-Börsen mittels Listen für viele Fahrzeuge gleichzeitig vorzunehmen, was auch rege genutzt wird. Diese Massnahme reduziert den bürokratischen Aufwand bei Abtretungen erheblich. Die zuständigen Bundesämter prüfen zudem laufend, wie die Prozesse weiter vereinfacht und vollständig digitalisiert werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 23 Absatz 4 CO2-Verordnung (SR 641.711) dahingehend anzupassen, dass die Handelbarkeit von CO2-Emissionen (CO2-Em.) neu während des gesamten Abrechnungsjahres möglich ist. Der BR kann damit Anreize für Importeure schaffen, die CO2-Zielvorgaben zu unterschreiten, womit vermehrt umweltfreundliche Fahrzeuge (Fzg.) in die Schweiz importiert werden, was dem Ziel der Senkung der CO2-Em entgegenkommt. Der Importwettbewerb fördert die CO2-Ziele ohne staatliche Subventionen und entlastet das Budget der Behörde. Damit wird dem Anliegen des Bundesrats betreffend Vereinfachung des Vollzugsprozesses entsprochen.</p>
  • Fahrzeugimporte. Umweltschutz ohne staatliche Subventionen effektiv fördern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>International ist der Handel von CO2-Zertifikaten seit Jahren etabliert. In der Schweiz ist deren Handelbarkeit aufgrund der Regelungen von Artikel 23 Absatz 4 CO2-VO eingeschränkt. Emissionsabtretungen müssen für jedes einzelne Fzg. und mittels eines bürokratischen Prozesses zwingend vor der ersten Zulassung erfolgen. Rückabtretungen sind derzeit nicht möglich. Daher findet gemessen an den über 300 000 CO2-abgabepflichtigen Fzg. und entgegen dem Bedürfnis der Importeure praktisch kein CO2-Handel statt.</p><p>Neu ist daher die Handelbarkeit von CO2-Em. während der gesamten Abrechnungsperiode zu ermöglichen. Die Regelung ist nach marktwirtschaftl. Prinzipien und entspr. den international üblichen Standards auszugestalten.</p><p>1. Mögliche Erträge aus dem CO2-Handel würden für Importeure Anreize schaffen, die CO2-Zielvorgaben zu unterschreiten. Das führt zum Import von mehr umweltfreundlichen Fzg. in die Schweiz. Denn Gross- (GI) und Kleinimporteuren (KI) würden Fzg. mit Alternativantrieben mit attraktiven Angeboten fördern.</p><p>2. Der Handel mit CO2-Em. würde direkt zwischen GI erfolgen und indirekt bei KI und selbstimportierenden Bürger über CO2-Börsen. Aufgrund der höheren Flexibilität der Börsen entstehen für die KI keine Benachteiligungen.</p><p>3. Bisher sind für die Übertragung von CO2-Em. von bspw. 1000 Fzg., die den CO2-Zielwert um 15g unterschreiten, der Behörde von Verkäufer und Käufer zahllose Formulare einzureichen. Danach administriert die Verwaltung die Belege in einem ressourcenintensiven Prozess mittels einzelner Umbuchungen. Neu könnte die Umbuchung der gleichen Menge CO2 (15 000g CO2) mit einem (1) Formular und mit einer (1) Umbuchung erfolgen. Dies ermöglicht einen effizienten Emissionshandel, ohne das bestehende Vollzugssystem zu unterlaufen.</p>
    • <p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 21. November 2018 zur Motion Regazzi 18.3945 "Abbau von Bürokratie beim Handel von CO2-Emissionen von Fahrzeugen" erläutert hat, ist das Ziel der CO2-Emissionsvorschriften, die CO2-Emissionen der neuen Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschlepper zu senken. Der Bundesrat hatte ein Handelssystem zur CO2-Absenkung im Vorfeld der Einführung der CO2-Emissionsvorschriften geprüft, verwarf es aber dann zugunsten der heutigen Regulierung, die sich stark an jene der EU anlehnt. Die EU-Regulierung ermöglicht ihrerseits keinen Transfer einzelner Fahrzeuge.</p><p>Bereits mit der heutigen Ausgestaltung der CO2-Emissionsvorschriften steht den Importeuren ein System mit hoher Flexibilität zur Verfügung. So können sie durch die Flottenabrechnung Fahrzeuge mit hohen Emissionen durch Fahrzeuge mit tieferen Emissionen ausgleichen sowie mit anderen Importeuren Emissionsgemeinschaften gründen. Eine solche gegenseitige Kompensation erlaubt es ihnen, Sanktionen zu vermeiden und so insbesondere auch grössere Flotten zu bewirtschaften. Die Möglichkeit, Personenwagen über die Neuwagenflotte eines anderen Importeurs abrechnen zu lassen (sog. Abtretung), wurde ergänzend dazu mit der Absicht eingeführt, auch Klein- und Privatimporteuren die Sanktionsberechnung anhand von Flottenmittelwerten zu ermöglichen (durch sog. CO2-Börsen). Aus Gründen der Gleichbehandlung, im Sinne eines flexiblen Systems, aber auch aus praktischen Gründen müssen Abtretungen auch für Grossimporteure möglich sein. Eine Abtretung nach erfolgter Erstinverkehrsetzung würde aber durchaus eine weitere Ungleichheit gegenüber Kleinimporteuren schaffen, da diese eine allfällige Sanktion vor der Zulassung entrichten müssen.</p><p>Eine ganzjährige Handelbarkeit von CO2-Zertifikaten würde zu zusätzlichen Optimierungsmöglichkeiten führen. Sie birgt dadurch die Gefahr, dass die durchschnittlichen Emissionen der Schweizer Personenwagenflotte ansteigen und der Import von emissionsstarken Fahrzeugen erleichtert würde. Eine Netto-Reduktion der durchschnittlichen CO2-Emissionen ist dadurch nicht zu erwarten.</p><p>Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, die Vollzugsprozesse laufend zu vereinfachen. Daher ist es Grossimporteuren bereits heute möglich, Abtretungen an andere Grossimporteure oder CO2-Börsen mittels Listen für viele Fahrzeuge gleichzeitig vorzunehmen, was auch rege genutzt wird. Diese Massnahme reduziert den bürokratischen Aufwand bei Abtretungen erheblich. Die zuständigen Bundesämter prüfen zudem laufend, wie die Prozesse weiter vereinfacht und vollständig digitalisiert werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 23 Absatz 4 CO2-Verordnung (SR 641.711) dahingehend anzupassen, dass die Handelbarkeit von CO2-Emissionen (CO2-Em.) neu während des gesamten Abrechnungsjahres möglich ist. Der BR kann damit Anreize für Importeure schaffen, die CO2-Zielvorgaben zu unterschreiten, womit vermehrt umweltfreundliche Fahrzeuge (Fzg.) in die Schweiz importiert werden, was dem Ziel der Senkung der CO2-Em entgegenkommt. Der Importwettbewerb fördert die CO2-Ziele ohne staatliche Subventionen und entlastet das Budget der Behörde. Damit wird dem Anliegen des Bundesrats betreffend Vereinfachung des Vollzugsprozesses entsprochen.</p>
    • Fahrzeugimporte. Umweltschutz ohne staatliche Subventionen effektiv fördern

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