Übermässige Stickstoff- und Phosphoreinträge. Wann gibt es endlich griffige Massnahmen?

ShortId
20.4661
Id
20204661
Updated
28.07.2023 00:51
Language
de
Title
Übermässige Stickstoff- und Phosphoreinträge. Wann gibt es endlich griffige Massnahmen?
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Grenzen dessen, was unser Planet an Biodiversitätsverlust und an Stickstoff- und Phosphoreinträgen ertragen kann, sind schon heute überschritten. Deshalb besteht ein grosser Druck, unseren Stickstoff- und Phosphoreintrag drastisch zu reduzieren. Für diese Emissionen sind in erster Linie die Landwirtschaft - insbesondere durch die Massentierhaltung - und, was den Stickstoff betrifft, der Strassenverkehr verantwortlich. Die Herausforderung ist nicht nur auf globaler Ebene, sondern auch in der Schweiz selbst gross, beeinträchtigen doch der übermässige Stickstoff- und Phosphoreintrag die Biodiversität und die menschliche Gesundheit. Dazu kommt, dass gemäss dem erwähnten Factsheet der SCNAT sozusagen keines der vom Bundesrat festgelegten Reduktionsziele erreicht worden ist.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Feststellung der SCNAT, dass Handlungsbedarf im Bereich der N- und P-Belastung der Umwelt besteht. Er hat in seiner Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) vom 12. Februar 2020 (BBI 2020 3955) einen verbindlichen Absenkpfad zur Reduktion der Stickstoff- und Phosphorverluste vorgeschlagen (Reduktion um 10 Prozent bis 2025 und 20 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Durchschnitt zwischen 2014-2016). Dabei sollen die betroffenen Branchenorganisationen verpflichtet werden, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen und dem Bund ab 2023 regelmässig Bericht über die Art und Wirkung der getroffenen Massnahmen zu erstatten. Zeigt die Entwicklung der Nährstoffverluste zwischen 2014-2016 und 2023 bzw. 2028, dass die Zwischenziele in den Jahren 2025 bzw. 2030 mit den ergriffenen Massnahmen voraussichtlich nicht erreicht werden, so muss der Bundesrat gemäss dem Landwirtschaftsgesetz (LwG; SR 910.1) die erforderlichen Massnahmen zur Zielerreichung ergreifen, um die Absenkung um 20 Prozent bis 2030 sicherzustellen.</p><p>Mit der AP22+ hat der Bundesrat ein Paket von aufeinander abgestimmten Massnahmen vorgeschlagen, die die Branchenorganisationen dabei unterstützen sollen, die vorgeschlagenen Ziele zu erreichen.</p><p>- Im Gewässerschutzgesetz (GSchG; SR 814.20) soll die maximal erlaubte Hofdüngerausbringung von 3 auf 2.5 Düngergrossvieheinheiten (DGVE) von 315 auf 263 kg N pro Hektare Nutzfläche reduziert werden.</p><p>- Inverkehrbringer von Nährstoffen (Mineraldünger, Futtermittel) werden verpflichtet, ihre Lieferungen an landwirtschaftliche Betriebe digital offenzulegen (Offenlegungspflicht).</p><p>- Massnahmen zur Reduktion der Ammoniakverluste sollen neu mittels Produktionssystembeiträge gefördert werden.</p><p>Weiter sollen verschärfte Vorgaben zur Fütterung von Schweinen als Voraussetzung zur Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweis ÖLN übernommen werden. Durch die Vorgabe eines Grenzwertes für Rohprotein entsteht ein Anreizsystem, aufgrund dessen die Landwirte die Fütterung der Schweine optimieren und den Proteingehalt der Futtermittel reduzieren können, wodurch weniger Ammoniak emittiert wird.</p><p>- Im Rahmen des Massnahmenpakets als Alternative zur Trinkwasserinitiative wird zudem vorgeschlagen, die maximal mögliche Ausbringmenge an Stickstoff und Phosphor in der Suisse-Bilanz zu reduzieren (Streichung Fehlerbereich von max. 10 %).</p><p>Von den Versorgungssicherheits- und den Kulturlandschaftsbeiträgen sollen im Rahmen der AP22+ 300 Mio. Fr. zu den Produktionssystembeiträgen umgelagert werden, um Umwelt- und Tierwohlleistungen besser zu unterstützen. Besonders Betriebe mit vorwiegend Grünland und Raufutter verzehrenden Nutztieren in der Tal- und Hügelzone werden deshalb voraussichtlich weniger Direktzahlungen erhalten. Betriebe mit vorwiegend Acker- oder Spezialkulturen werden hingegen mehr Direktzahlungen als bisher erhalten. In der AP22+ ist jedoch keine Geldumlagerung zwischen Zonen vorgesehen.</p><p>Am 12. Februar 2020 hat der Bundesrat zudem beschlossen, in der Luftreinhalteverordnung (LRV; SR 814.318.142.2) die Pflicht zur emissionsarmen Güllelagerung und Ausbringung (z. B. Schleppschlauch) auf den 1. Januar 2022 einzuführen.</p><p>Mittels Strukturverbesserungsverordnung (SVV; SR 913.1) wurde mit dem Verordnungspaket 2020 bereits die Möglichkeit geschaffen, ab 2021 zusätzliche bauliche Massnahmen und Einrichtungen im Hochbau zur Minderung der Ammoniakemissionen zu fördern. Neu hinzu gekommen sind Anlagen zur Ansäuerung von Gülle, Anlagen zur Reinigung der Abluft von Ammoniak und die Abdeckung von bestehenden Güllengruben. Ab 2021 kann zusätzlich zum üblichen Beitrag von Bund und Kanton ein befristeter Bundesbeitrag als Zuschlag gewährt werden.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass durch dieses Massnahmen-Paket die Effizienz des Kraftfutter-, Stickstoff- und Phosphoreinsatzes gesteigert wird und damit indirekt eine Reduktion von Importen bewirkt werden kann. In diesem Kontext wichtig zu erwähnen, ist die Ausweitung der Offenlegungspflicht auf Mineraldünger und Futtermittel. Dadurch kann vollständige Transparenz beim Stickstoff- und Phosphoreinsatz geschaffen werden mit gleichzeitiger administrativer Vereinfachung für die Landwirte und den Vollzug. Die Unterstützung von Letzterem ist dahingehend sehr wichtig, da ein konsequenter, kantonaler Vollzug des Umwelt- und Landwirtschaftsrechts eine wichtige Rolle spielt, um die negativen Auswirkungen der intensiven Tierhaltung zu begrenzen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit vielen Jahren zeigt die Forschung, dass der übermässige Eintrag von Stickstoff und Phosphor einen starken Einfluss auf die Biodiversität, auf die Wasser- und Luftqualität, auf die Wälder und auf die menschliche Gesundheit hat. Sehr viele Standorte (Gewässer, Wälder, Wiesen, Sümpfe usw.) weisen einen überhohen Gehalt an Stickstoff und Phosphor auf; dies setzt sie und die von ihnen erbrachten Ökosystemdienstleistungen einer beträchtlichen Gefährdung aus, zum Beispiel durch den Verlust an Biodiversität, eine erhöhten Anfälligkeit für die Folgen des Klimawandels oder durch Bodenversauerung. Stickstoffemissionen in der Luft sind zudem gefährlich für die menschliche Gesundheit und mitverantwortlich für die Klimaerwärmung. Im jüngsten Factsheet der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) wird betont, wie dringend ein rasches Handeln jetzt wäre (Übermässige Stickstoff- und Phosphoreinträge schädigen Biodiversität, Wald und Gewässer, Factsheet 15 (8), 2020).</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Schliesst sich der Bundesrat den im Factsheet der SCNAT festgehaltenen Befunden an?</p><p>2. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat innert welcher Frist zu ergreifen, um in der Schweiz den Eintrag von Stickstoff und Phosphor drastisch zu verringern?</p><p>3. Beabsichtigt der Bundesrat, Subventionen, die direkt oder indirekt Stickstoff- oder Phosphoremissionen begünstigen, abzuschaffen oder umzugestalten?</p><p>4. Gedenkt der Bundesrat, für die Biodiversität wertvolle Lebensräume vor übermässigem Stickstoff- oder Phosphoreintrag zu schützen? Wenn ja, wie?</p><p>5. Wie will der Bundesrat vorgehen, um in der Schweiz die Produktion von tierischem Eiweiss zu verringern und die Pflanzenproteinproduktion zu steigern?</p><p>6. Auf welche Weise will der Bundesrat bewirken, dass in der Landwirtschaft weniger Kraftfutter und weniger stickstoff- und phosphorhaltiger Dünger verwendet und importiert werden?</p><p>7. Wie gedenkt der Bundesrat, gute landwirtschaftliche Praktiken und organisatorische Massnahmen zur Reduktion des Stickstoff- und Phosphoreintrags in der Landwirtschaft besser bekannt machen?</p><p>8. Welche Indikatoren und welche messbaren und zwingenden Zielvorgaben sieht der Bundesrat vor, um die Einträge von Stickstoff und Phosphor weiter zu reduzieren?</p>
  • Übermässige Stickstoff- und Phosphoreinträge. Wann gibt es endlich griffige Massnahmen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Grenzen dessen, was unser Planet an Biodiversitätsverlust und an Stickstoff- und Phosphoreinträgen ertragen kann, sind schon heute überschritten. Deshalb besteht ein grosser Druck, unseren Stickstoff- und Phosphoreintrag drastisch zu reduzieren. Für diese Emissionen sind in erster Linie die Landwirtschaft - insbesondere durch die Massentierhaltung - und, was den Stickstoff betrifft, der Strassenverkehr verantwortlich. Die Herausforderung ist nicht nur auf globaler Ebene, sondern auch in der Schweiz selbst gross, beeinträchtigen doch der übermässige Stickstoff- und Phosphoreintrag die Biodiversität und die menschliche Gesundheit. Dazu kommt, dass gemäss dem erwähnten Factsheet der SCNAT sozusagen keines der vom Bundesrat festgelegten Reduktionsziele erreicht worden ist.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Feststellung der SCNAT, dass Handlungsbedarf im Bereich der N- und P-Belastung der Umwelt besteht. Er hat in seiner Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) vom 12. Februar 2020 (BBI 2020 3955) einen verbindlichen Absenkpfad zur Reduktion der Stickstoff- und Phosphorverluste vorgeschlagen (Reduktion um 10 Prozent bis 2025 und 20 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Durchschnitt zwischen 2014-2016). Dabei sollen die betroffenen Branchenorganisationen verpflichtet werden, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen und dem Bund ab 2023 regelmässig Bericht über die Art und Wirkung der getroffenen Massnahmen zu erstatten. Zeigt die Entwicklung der Nährstoffverluste zwischen 2014-2016 und 2023 bzw. 2028, dass die Zwischenziele in den Jahren 2025 bzw. 2030 mit den ergriffenen Massnahmen voraussichtlich nicht erreicht werden, so muss der Bundesrat gemäss dem Landwirtschaftsgesetz (LwG; SR 910.1) die erforderlichen Massnahmen zur Zielerreichung ergreifen, um die Absenkung um 20 Prozent bis 2030 sicherzustellen.</p><p>Mit der AP22+ hat der Bundesrat ein Paket von aufeinander abgestimmten Massnahmen vorgeschlagen, die die Branchenorganisationen dabei unterstützen sollen, die vorgeschlagenen Ziele zu erreichen.</p><p>- Im Gewässerschutzgesetz (GSchG; SR 814.20) soll die maximal erlaubte Hofdüngerausbringung von 3 auf 2.5 Düngergrossvieheinheiten (DGVE) von 315 auf 263 kg N pro Hektare Nutzfläche reduziert werden.</p><p>- Inverkehrbringer von Nährstoffen (Mineraldünger, Futtermittel) werden verpflichtet, ihre Lieferungen an landwirtschaftliche Betriebe digital offenzulegen (Offenlegungspflicht).</p><p>- Massnahmen zur Reduktion der Ammoniakverluste sollen neu mittels Produktionssystembeiträge gefördert werden.</p><p>Weiter sollen verschärfte Vorgaben zur Fütterung von Schweinen als Voraussetzung zur Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweis ÖLN übernommen werden. Durch die Vorgabe eines Grenzwertes für Rohprotein entsteht ein Anreizsystem, aufgrund dessen die Landwirte die Fütterung der Schweine optimieren und den Proteingehalt der Futtermittel reduzieren können, wodurch weniger Ammoniak emittiert wird.</p><p>- Im Rahmen des Massnahmenpakets als Alternative zur Trinkwasserinitiative wird zudem vorgeschlagen, die maximal mögliche Ausbringmenge an Stickstoff und Phosphor in der Suisse-Bilanz zu reduzieren (Streichung Fehlerbereich von max. 10 %).</p><p>Von den Versorgungssicherheits- und den Kulturlandschaftsbeiträgen sollen im Rahmen der AP22+ 300 Mio. Fr. zu den Produktionssystembeiträgen umgelagert werden, um Umwelt- und Tierwohlleistungen besser zu unterstützen. Besonders Betriebe mit vorwiegend Grünland und Raufutter verzehrenden Nutztieren in der Tal- und Hügelzone werden deshalb voraussichtlich weniger Direktzahlungen erhalten. Betriebe mit vorwiegend Acker- oder Spezialkulturen werden hingegen mehr Direktzahlungen als bisher erhalten. In der AP22+ ist jedoch keine Geldumlagerung zwischen Zonen vorgesehen.</p><p>Am 12. Februar 2020 hat der Bundesrat zudem beschlossen, in der Luftreinhalteverordnung (LRV; SR 814.318.142.2) die Pflicht zur emissionsarmen Güllelagerung und Ausbringung (z. B. Schleppschlauch) auf den 1. Januar 2022 einzuführen.</p><p>Mittels Strukturverbesserungsverordnung (SVV; SR 913.1) wurde mit dem Verordnungspaket 2020 bereits die Möglichkeit geschaffen, ab 2021 zusätzliche bauliche Massnahmen und Einrichtungen im Hochbau zur Minderung der Ammoniakemissionen zu fördern. Neu hinzu gekommen sind Anlagen zur Ansäuerung von Gülle, Anlagen zur Reinigung der Abluft von Ammoniak und die Abdeckung von bestehenden Güllengruben. Ab 2021 kann zusätzlich zum üblichen Beitrag von Bund und Kanton ein befristeter Bundesbeitrag als Zuschlag gewährt werden.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass durch dieses Massnahmen-Paket die Effizienz des Kraftfutter-, Stickstoff- und Phosphoreinsatzes gesteigert wird und damit indirekt eine Reduktion von Importen bewirkt werden kann. In diesem Kontext wichtig zu erwähnen, ist die Ausweitung der Offenlegungspflicht auf Mineraldünger und Futtermittel. Dadurch kann vollständige Transparenz beim Stickstoff- und Phosphoreinsatz geschaffen werden mit gleichzeitiger administrativer Vereinfachung für die Landwirte und den Vollzug. Die Unterstützung von Letzterem ist dahingehend sehr wichtig, da ein konsequenter, kantonaler Vollzug des Umwelt- und Landwirtschaftsrechts eine wichtige Rolle spielt, um die negativen Auswirkungen der intensiven Tierhaltung zu begrenzen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit vielen Jahren zeigt die Forschung, dass der übermässige Eintrag von Stickstoff und Phosphor einen starken Einfluss auf die Biodiversität, auf die Wasser- und Luftqualität, auf die Wälder und auf die menschliche Gesundheit hat. Sehr viele Standorte (Gewässer, Wälder, Wiesen, Sümpfe usw.) weisen einen überhohen Gehalt an Stickstoff und Phosphor auf; dies setzt sie und die von ihnen erbrachten Ökosystemdienstleistungen einer beträchtlichen Gefährdung aus, zum Beispiel durch den Verlust an Biodiversität, eine erhöhten Anfälligkeit für die Folgen des Klimawandels oder durch Bodenversauerung. Stickstoffemissionen in der Luft sind zudem gefährlich für die menschliche Gesundheit und mitverantwortlich für die Klimaerwärmung. Im jüngsten Factsheet der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) wird betont, wie dringend ein rasches Handeln jetzt wäre (Übermässige Stickstoff- und Phosphoreinträge schädigen Biodiversität, Wald und Gewässer, Factsheet 15 (8), 2020).</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Schliesst sich der Bundesrat den im Factsheet der SCNAT festgehaltenen Befunden an?</p><p>2. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat innert welcher Frist zu ergreifen, um in der Schweiz den Eintrag von Stickstoff und Phosphor drastisch zu verringern?</p><p>3. Beabsichtigt der Bundesrat, Subventionen, die direkt oder indirekt Stickstoff- oder Phosphoremissionen begünstigen, abzuschaffen oder umzugestalten?</p><p>4. Gedenkt der Bundesrat, für die Biodiversität wertvolle Lebensräume vor übermässigem Stickstoff- oder Phosphoreintrag zu schützen? Wenn ja, wie?</p><p>5. Wie will der Bundesrat vorgehen, um in der Schweiz die Produktion von tierischem Eiweiss zu verringern und die Pflanzenproteinproduktion zu steigern?</p><p>6. Auf welche Weise will der Bundesrat bewirken, dass in der Landwirtschaft weniger Kraftfutter und weniger stickstoff- und phosphorhaltiger Dünger verwendet und importiert werden?</p><p>7. Wie gedenkt der Bundesrat, gute landwirtschaftliche Praktiken und organisatorische Massnahmen zur Reduktion des Stickstoff- und Phosphoreintrags in der Landwirtschaft besser bekannt machen?</p><p>8. Welche Indikatoren und welche messbaren und zwingenden Zielvorgaben sieht der Bundesrat vor, um die Einträge von Stickstoff und Phosphor weiter zu reduzieren?</p>
    • Übermässige Stickstoff- und Phosphoreinträge. Wann gibt es endlich griffige Massnahmen?

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