Staf. Umsetzung der Gemeindeklausel und erste Einschätzungen zur Steuerentwicklung

ShortId
20.4663
Id
20204663
Updated
28.07.2023 00:49
Language
de
Title
Staf. Umsetzung der Gemeindeklausel und erste Einschätzungen zur Steuerentwicklung
AdditionalIndexing
2841;2446;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1., 2. und 4. Die Aufgaben und die Besteuerungskompetenzen sind in den 26 Kantonen zwischen Kanton und Gemeinden unterschiedlich verteilt. Entsprechend gibt es Kantone, in denen die Gemeinden von der STAF stark betroffen sind, während die Gemeinden in anderen Kantonen überhaupt nicht tangiert sind. Deshalb hat eine Mehrzahl der Kantone Kompensationsmassnahmen zugunsten der Gemeinden ergriffen, während eine Minderheit der Kantone keine Massnahmen vorgesehen hat, weil dafür kein Bedarf besteht.</p><p>Der Bund erhebt zur angesprochenen Fragestellung keine Daten. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat letztmals am 10. Mai 2019 eine Erhebung über die geplante Umsetzung der STAF in den Kantonen veröffentlicht (abrufbar unter: <a href="https://www.fdk-cdf.ch/">https://www.fdk-cdf.ch</a> &gt; Themen &gt; Steuerpolitik &gt; Unternehmensbesteuerung). Gemäss dieser Umfrage planten 22 der 26 Kantone Massnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen der STAF auf die Gemeinden. Für einen Teil der Kantone ist die (geplante) Höhe der Unterstützung ausgewiesen. Eine neuere Erhebung liegt nicht vor.</p><p>3. Artikel 196 Absatz 1bis DBG verlangt, dass die Kantone ihre Gemeinden für finanzielle Auswirkungen der Aufhebung der kantonalen Steuerstatus angemessen abgelten. Die finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie sind demgegenüber nicht Gegenstand dieser Norm. Der Absatz richtet sich im Sinne einer erhöhten politischen Verbindlichkeit an die Kantone und berührt das Verhältnis zwischen ihnen und ihren Gemeinden. Der Bundesrat achtet den föderalen Aufbau unseres Staates und die kantonale Finanzautonomie. Er äussert sich daher nicht zur Frage der Angemessenheit einzelner kantonaler Regelungen.</p><p>5. Die Schätzung der statischen Mindereinahmen aus den steuerpolitischen Massnahmen der STAF für Bund, Kantone und Gemeinden von 2 Milliarden Franken basierte auf den damaligen Umsetzungsplänen der Kantone. Inzwischen hat sich gezeigt, dass einige Kantone ihre Gewinnsteuer weniger gesenkt haben als ursprünglich geplant. Dies fällt wohl etwas stärker ins Gewicht als der Umstand, dass mehr Kantone als ursprünglich geplant den freiwilligen Zusatzabzug für F&amp;E-Aufwand eingeführt haben und dass einige Kantone das Teilbesteuerungsmass für ausgeschüttete Gewinne qualifizierender Beteiligter etwas weniger angehoben haben als ursprünglich geplant. Somit könnten die statischen Mindereinnahmen aus den steuerpolitischen Massnahmen der STAF etwas unter den 2 Milliarden Franken liegen. Zu beachten ist aber, dass belastbare Daten - insbesondere auch über die Nutzung der Sondermassnahmen - frühestens 2023 vorliegen werden. Zudem werden die reformbedingten Mindereinnahmen stark durch Mindereinnahmen infolge der COVID-19-Krise überlagert, die nicht der STAF zugerechnet werden können.</p><p>6. Der Bundesrat begrüsst die Interessenorganisationen der Städte und Gemeinden jeweils im Rahmen der Vernehmlassung und berücksichtigt deren Stellungnahmen bei seiner Entscheidfindung. Er kann überdies entscheidungsreife Vorlagen mit signifikanten finanziellen Auswirkungen aufschieben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nach der abgelehnten Unternehmenssteuerreform III (USR III) schaffte erst die nachgebesserte USR IV mit dem Namen "STAF" (Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung) am 19. Mai 2019 mit 66,4 Prozent JA die Referendumshürde. Ein wichtiger Grund, weshalb sich die Städte im Gegensatz zur USR III hinter die STAF gestellt haben, war der neu aufgenommene "Gemeindeartikel" (Art. 196 Abs. 1bis DBG), wonach die Kantone Steuerausfälle von Städten und Gemeinden angemessen abgelten müssen. Aufgrund der COVID-19-Krise erwarten die Städte und Gemeinden zudem zusätzlich deutliche Steuerausfälle. Umso dringender ist es, dass die in der STAF verankerte Gemeindeklausel umgesetzt wird und die Kantone die Gemeinden an den Ausgleichsmassnahmen des Bundes beteiligen. </p><p>Daher bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. In welchem Ausmass gelten die Kantone den Städten und Gemeinden die finanziellen Auswirkungen der Steuersenkungen auf kantonaler Ebene ab (Umsetzung Art. 196 Abs. 1bis DBG)? Gibt es grosse Differenzen zwischen den Kantonen?</p><p>2. Bitte um Auflistung aller kantonalen Regelungen zur Ausfallentschädigung der Gemeinden mit Angaben zur Höhe der Abgeltung und den dazugehörigen Regelungen.</p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass - gerade auch angesichts der Mehrausgaben und Mindereinnahmen der Städte aufgrund der COVID-19-Pandemie - die Ausfallentschädigungen nach Artikel 196 Absatz 1bis DBG ausreichend sind? </p><p>4. Was für Auswirkungen hat die Umsetzung der Gemeindeklausel auf die Kantonsfinanzen?</p><p>5. Stimmt die im Bundesbüchlein genannte Zahl von 2 Milliarden geschätzten kurzfristigen jährlichen Steuerausfällen von Bund und Kantonen gemäss aktuellen Informationen noch?</p><p>6. Inwiefern berücksichtigt der Bundesrat die Gemeindeebene bei den bevorstehenden Reformen im Steuerbereich? Dies im Hinblick auf die zu erwartenden Mindereinnahmen der Städte aufgrund der COVID-19-Pandemie und STAF-Umsetzung?</p>
  • Staf. Umsetzung der Gemeindeklausel und erste Einschätzungen zur Steuerentwicklung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1., 2. und 4. Die Aufgaben und die Besteuerungskompetenzen sind in den 26 Kantonen zwischen Kanton und Gemeinden unterschiedlich verteilt. Entsprechend gibt es Kantone, in denen die Gemeinden von der STAF stark betroffen sind, während die Gemeinden in anderen Kantonen überhaupt nicht tangiert sind. Deshalb hat eine Mehrzahl der Kantone Kompensationsmassnahmen zugunsten der Gemeinden ergriffen, während eine Minderheit der Kantone keine Massnahmen vorgesehen hat, weil dafür kein Bedarf besteht.</p><p>Der Bund erhebt zur angesprochenen Fragestellung keine Daten. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat letztmals am 10. Mai 2019 eine Erhebung über die geplante Umsetzung der STAF in den Kantonen veröffentlicht (abrufbar unter: <a href="https://www.fdk-cdf.ch/">https://www.fdk-cdf.ch</a> &gt; Themen &gt; Steuerpolitik &gt; Unternehmensbesteuerung). Gemäss dieser Umfrage planten 22 der 26 Kantone Massnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen der STAF auf die Gemeinden. Für einen Teil der Kantone ist die (geplante) Höhe der Unterstützung ausgewiesen. Eine neuere Erhebung liegt nicht vor.</p><p>3. Artikel 196 Absatz 1bis DBG verlangt, dass die Kantone ihre Gemeinden für finanzielle Auswirkungen der Aufhebung der kantonalen Steuerstatus angemessen abgelten. Die finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie sind demgegenüber nicht Gegenstand dieser Norm. Der Absatz richtet sich im Sinne einer erhöhten politischen Verbindlichkeit an die Kantone und berührt das Verhältnis zwischen ihnen und ihren Gemeinden. Der Bundesrat achtet den föderalen Aufbau unseres Staates und die kantonale Finanzautonomie. Er äussert sich daher nicht zur Frage der Angemessenheit einzelner kantonaler Regelungen.</p><p>5. Die Schätzung der statischen Mindereinahmen aus den steuerpolitischen Massnahmen der STAF für Bund, Kantone und Gemeinden von 2 Milliarden Franken basierte auf den damaligen Umsetzungsplänen der Kantone. Inzwischen hat sich gezeigt, dass einige Kantone ihre Gewinnsteuer weniger gesenkt haben als ursprünglich geplant. Dies fällt wohl etwas stärker ins Gewicht als der Umstand, dass mehr Kantone als ursprünglich geplant den freiwilligen Zusatzabzug für F&amp;E-Aufwand eingeführt haben und dass einige Kantone das Teilbesteuerungsmass für ausgeschüttete Gewinne qualifizierender Beteiligter etwas weniger angehoben haben als ursprünglich geplant. Somit könnten die statischen Mindereinnahmen aus den steuerpolitischen Massnahmen der STAF etwas unter den 2 Milliarden Franken liegen. Zu beachten ist aber, dass belastbare Daten - insbesondere auch über die Nutzung der Sondermassnahmen - frühestens 2023 vorliegen werden. Zudem werden die reformbedingten Mindereinnahmen stark durch Mindereinnahmen infolge der COVID-19-Krise überlagert, die nicht der STAF zugerechnet werden können.</p><p>6. Der Bundesrat begrüsst die Interessenorganisationen der Städte und Gemeinden jeweils im Rahmen der Vernehmlassung und berücksichtigt deren Stellungnahmen bei seiner Entscheidfindung. Er kann überdies entscheidungsreife Vorlagen mit signifikanten finanziellen Auswirkungen aufschieben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nach der abgelehnten Unternehmenssteuerreform III (USR III) schaffte erst die nachgebesserte USR IV mit dem Namen "STAF" (Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung) am 19. Mai 2019 mit 66,4 Prozent JA die Referendumshürde. Ein wichtiger Grund, weshalb sich die Städte im Gegensatz zur USR III hinter die STAF gestellt haben, war der neu aufgenommene "Gemeindeartikel" (Art. 196 Abs. 1bis DBG), wonach die Kantone Steuerausfälle von Städten und Gemeinden angemessen abgelten müssen. Aufgrund der COVID-19-Krise erwarten die Städte und Gemeinden zudem zusätzlich deutliche Steuerausfälle. Umso dringender ist es, dass die in der STAF verankerte Gemeindeklausel umgesetzt wird und die Kantone die Gemeinden an den Ausgleichsmassnahmen des Bundes beteiligen. </p><p>Daher bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. In welchem Ausmass gelten die Kantone den Städten und Gemeinden die finanziellen Auswirkungen der Steuersenkungen auf kantonaler Ebene ab (Umsetzung Art. 196 Abs. 1bis DBG)? Gibt es grosse Differenzen zwischen den Kantonen?</p><p>2. Bitte um Auflistung aller kantonalen Regelungen zur Ausfallentschädigung der Gemeinden mit Angaben zur Höhe der Abgeltung und den dazugehörigen Regelungen.</p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass - gerade auch angesichts der Mehrausgaben und Mindereinnahmen der Städte aufgrund der COVID-19-Pandemie - die Ausfallentschädigungen nach Artikel 196 Absatz 1bis DBG ausreichend sind? </p><p>4. Was für Auswirkungen hat die Umsetzung der Gemeindeklausel auf die Kantonsfinanzen?</p><p>5. Stimmt die im Bundesbüchlein genannte Zahl von 2 Milliarden geschätzten kurzfristigen jährlichen Steuerausfällen von Bund und Kantonen gemäss aktuellen Informationen noch?</p><p>6. Inwiefern berücksichtigt der Bundesrat die Gemeindeebene bei den bevorstehenden Reformen im Steuerbereich? Dies im Hinblick auf die zu erwartenden Mindereinnahmen der Städte aufgrund der COVID-19-Pandemie und STAF-Umsetzung?</p>
    • Staf. Umsetzung der Gemeindeklausel und erste Einschätzungen zur Steuerentwicklung

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