Stärkung und Weiterentwicklung des Milizsystems

ShortId
20.4664
Id
20204664
Updated
28.07.2023 00:49
Language
de
Title
Stärkung und Weiterentwicklung des Milizsystems
AdditionalIndexing
09;28;2836;04;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Milizsystem ist ein Grundpfeiler unseres Staatswesens und steht heute auf dem Prüfstand. Sehr aktuell ist dabei die Sicherung der Bestände der Armee und des Zivilschutzes. Aber auch demografische, gesellschaftliche und gesundheitspolitische Entwicklungen stellen uns vor neue und grosse Herausforderungen. Die Sicherung der Bestände und die Meisterung der neuen Herausforderungen gelingt nur, wenn der Milizgedanke wiederbelebt und das Milizsystem als solches weiterentwickelt wird. Es muss bezweifelt werden, ob für langfristige Lösungen alleine Massnahmen im Rahmen des heutigen Dienstpflichtsystems genügen. Vielmehr muss eine langfristige Weiterentwicklung des heutigen Dienstpflichtsystems eine Option sein. Die Frage eines Bürgerdienstes ist dabei bereits Gegenstand einer öffentlichen Diskussion und von parlamentarischen Vorstössen. Der Bürgerdienst könnte eine Option sein, wenn es nicht gelingt, die Bestände von Armee und Zivilschutz zu sichern und die neuen Herausforderungen zu bewältigen. Dies erfordert aber ein umsichtiges und unvoreingenommenes Abwägen der Vor- und Nachteile. Es stellen sich hier eine Vielzahl von Fragen (Dienstpflicht für Frauen und Ausländer? Dauer? usw.). Ein Entscheid über die Einführung eines Bürgerdienstes kann deshalb nicht einfach vorschnell über das Knie gebrochen werden. Aber es ist wichtig, sich mit solchen Fragen zu befassen. Jahrelange Diskussionen werden in diesem Zusammenhang notwendig sein. Solange können wir aber nicht zuwarten. Neben der Meinung des Bundesrates zu einem allfälligen Bürgerdienst muss uns deshalb interessieren, wie er unsere aktuellen Probleme kurz- und mittelfristige lösen will. Es sind deshalb dringend Massnahmen und Optionen innerhalb des heutigen Dienstpflichtsystems notwendig. Dabei dürfen Armee, Zivilschutz und Zivildienst nicht als Konkurrenten gegeneinander ausgespielt werden, sondern als wichtige Pfeiler eines einzigen Systems. Dies könnte damit unterstrichen werden, wenn Armee, Zivilschutz und Zivildient in einem Departement zusammengeführt werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat hat das VBS am 28. Juni 2017 beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF bis Ende 2020 einen Bericht zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz zu erarbeiten. Auch die Kantone sind an den Arbeiten beteiligt. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich bei der Erarbeitung Verzögerungen ergeben. An seiner Sitzung vom 26. August 2020 hat der Bundesrat beschlossen, den Zeitplan für den Bericht leicht anzupassen. Der Bericht wird daher voraussichtlich im Sommer 2021 vorliegen und anschliessend dem Parlament überwiesen werden. Im Bericht wird es darum gehen, aufzuzeigen, wie die beiden Sicherheitsorganisationen in Zukunft alimentiert werden können.</p><p>2. Im Zusammenhang mit Überlegungen zur nachhaltigen Sicherung der Bestände von Armee und Zivilschutz prüft das VBS in Zusammenarbeit mit dem WBF und den Kantonen verschiedene Möglichkeiten. Weitergehende inhaltliche Angaben können zu diesem Zeitpunkt nicht gemacht werden, weil dem Bericht des Bundesrates nicht vorgegriffen werden soll.</p><p>3. Der Bundesrat ist bestrebt, die Dienstpflicht soweit möglich an gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen. So wird insbesondere auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Militärdienstpflicht angestrebt.</p><p>4. Es ist heute absehbar, dass für eine ausreichende Alimentierung von Armee und Zivilschutz das heutige Dienstpflichtsystem längerfristig weiterentwickelt werden muss. Für die Sicherstellung der Zivilschutzbestände steht mittelfristig eine Annäherung von Zivildienst und Zivilschutz im Vordergrund der Überlegungen. Auch für die Armee werden mittelfristig, nach Abschluss der Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee Ende 2022, weitere Anpassungen notwendig sein. Der Alimentierungsbericht wird zudem kurzfristig realisierbare Massnahmen enthalten.</p><p>5. Zurzeit werden verschiedene Überlegungen im Zusammenhang mit dem künftigen Dienstpflichtsystem angestellt, um die Alimentierung sicherzustellen. Die Frage der organisatorischen Unterstellung der Zuständigkeit für den Zivildienst, die in die Kompetenz des Bundesrates fällt, wurde letztmals 2017 im Rahmen der Motion 17.3000 (Transfer der Vollzugsstelle für den Zivildienst ins VBS) behandelt. Allfälligen längerfristigen Anpassungen des Dienstpflichtsystems und der Zuständigkeiten soll nicht vorgegriffen werden.</p><p>6. Aus der Studie "Sicherheit 2020" der ETH Zürich geht hervor, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Armee in den letzten Jahren konstant geblieben ist. Ein Grossteil der Bevölkerung erachtet die Armee als notwendig. Der Bundesrat geht aber davon aus, dass die Motivation der Stellungspflichtigen für den Militärdienst heute tiefer und Alternativen zum Militärdienst gesellschaftlich breiter akzeptiert sind. Auch solche Entwicklungen fliessen in die Überlegungen zu den laufenden Arbeiten am Bericht ein. Unabhängig davon hat der Bundesrat bereits verschiedene Massnahmen ergriffen, um den Militärdienst attraktiver zu machen und mehr Stellungspflichtige und Frauen für den Dienst in der Armee zu gewinnen und eingeteilte Armeeangehörige in der Armee zu behalten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie sieht der Zeitplan für den sogenannten Alimentierungsbericht (inkl. parlamentarische Beratung) aus und welche Akteure sind bei der Erarbeitung beteiligt? Ist auch eine Änderung auf Verfassungsstufe denkbar?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, im Zusammenhang mit einem neuen Dienstpflichtmodell unter Einbezug der Kantone und der relevanten Akteure weitergehende Frage (u.a. allgemeiner Dienst für Frauen und Ausländer, generelle Dauer der Dienstpflicht, Änderung des WK-Modells, Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und Wirtschaft, Vereinbarkeit mit Beruf und Familie) vertieft zu prüfen?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass das Dienstpflichtsystem stärker an die gesellschaftlichen Entwicklungen (z.B. Vereinbarkeit mit Beruf und Familie, Vaterschaftsurlaub, stärkere Ausrichtung am Dienst an der Gesellschaft) angepasst werden müsste?</p><p>4. Ist für den Bundesrat bereits heute absehbar, ob eine nachhaltige Lösung im Rahmen des heutigen Systems vorgeschlagen werden kann oder ob es langfristig eine grundlegende Anpassung des Dienstpflichtsystems braucht?</p><p>5. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass im Sinne einer nachhaltigen und effizienten Lösungsgestaltung eine Zusammenführung von Armee, Zivilschutz und Zivildienst als wichtige Pfeiler eines einzigen Systems in einem Departement zu prüfen wäre?</p><p>6. Könnte die Alimentierungsproblematik, insbesondere jene der Armee, aus Sicht des Bundesrates nicht auch mit der mangelnden Reputation der Institution zusammenhängen? Falls ja, wie könnte man dies in Zukunft ändern? Welchen Teilen der Gesellschaft muss man ein besonderes Augenmerk schenken?</p>
  • Stärkung und Weiterentwicklung des Milizsystems
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Milizsystem ist ein Grundpfeiler unseres Staatswesens und steht heute auf dem Prüfstand. Sehr aktuell ist dabei die Sicherung der Bestände der Armee und des Zivilschutzes. Aber auch demografische, gesellschaftliche und gesundheitspolitische Entwicklungen stellen uns vor neue und grosse Herausforderungen. Die Sicherung der Bestände und die Meisterung der neuen Herausforderungen gelingt nur, wenn der Milizgedanke wiederbelebt und das Milizsystem als solches weiterentwickelt wird. Es muss bezweifelt werden, ob für langfristige Lösungen alleine Massnahmen im Rahmen des heutigen Dienstpflichtsystems genügen. Vielmehr muss eine langfristige Weiterentwicklung des heutigen Dienstpflichtsystems eine Option sein. Die Frage eines Bürgerdienstes ist dabei bereits Gegenstand einer öffentlichen Diskussion und von parlamentarischen Vorstössen. Der Bürgerdienst könnte eine Option sein, wenn es nicht gelingt, die Bestände von Armee und Zivilschutz zu sichern und die neuen Herausforderungen zu bewältigen. Dies erfordert aber ein umsichtiges und unvoreingenommenes Abwägen der Vor- und Nachteile. Es stellen sich hier eine Vielzahl von Fragen (Dienstpflicht für Frauen und Ausländer? Dauer? usw.). Ein Entscheid über die Einführung eines Bürgerdienstes kann deshalb nicht einfach vorschnell über das Knie gebrochen werden. Aber es ist wichtig, sich mit solchen Fragen zu befassen. Jahrelange Diskussionen werden in diesem Zusammenhang notwendig sein. Solange können wir aber nicht zuwarten. Neben der Meinung des Bundesrates zu einem allfälligen Bürgerdienst muss uns deshalb interessieren, wie er unsere aktuellen Probleme kurz- und mittelfristige lösen will. Es sind deshalb dringend Massnahmen und Optionen innerhalb des heutigen Dienstpflichtsystems notwendig. Dabei dürfen Armee, Zivilschutz und Zivildienst nicht als Konkurrenten gegeneinander ausgespielt werden, sondern als wichtige Pfeiler eines einzigen Systems. Dies könnte damit unterstrichen werden, wenn Armee, Zivilschutz und Zivildient in einem Departement zusammengeführt werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat hat das VBS am 28. Juni 2017 beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF bis Ende 2020 einen Bericht zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz zu erarbeiten. Auch die Kantone sind an den Arbeiten beteiligt. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich bei der Erarbeitung Verzögerungen ergeben. An seiner Sitzung vom 26. August 2020 hat der Bundesrat beschlossen, den Zeitplan für den Bericht leicht anzupassen. Der Bericht wird daher voraussichtlich im Sommer 2021 vorliegen und anschliessend dem Parlament überwiesen werden. Im Bericht wird es darum gehen, aufzuzeigen, wie die beiden Sicherheitsorganisationen in Zukunft alimentiert werden können.</p><p>2. Im Zusammenhang mit Überlegungen zur nachhaltigen Sicherung der Bestände von Armee und Zivilschutz prüft das VBS in Zusammenarbeit mit dem WBF und den Kantonen verschiedene Möglichkeiten. Weitergehende inhaltliche Angaben können zu diesem Zeitpunkt nicht gemacht werden, weil dem Bericht des Bundesrates nicht vorgegriffen werden soll.</p><p>3. Der Bundesrat ist bestrebt, die Dienstpflicht soweit möglich an gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen. So wird insbesondere auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Militärdienstpflicht angestrebt.</p><p>4. Es ist heute absehbar, dass für eine ausreichende Alimentierung von Armee und Zivilschutz das heutige Dienstpflichtsystem längerfristig weiterentwickelt werden muss. Für die Sicherstellung der Zivilschutzbestände steht mittelfristig eine Annäherung von Zivildienst und Zivilschutz im Vordergrund der Überlegungen. Auch für die Armee werden mittelfristig, nach Abschluss der Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee Ende 2022, weitere Anpassungen notwendig sein. Der Alimentierungsbericht wird zudem kurzfristig realisierbare Massnahmen enthalten.</p><p>5. Zurzeit werden verschiedene Überlegungen im Zusammenhang mit dem künftigen Dienstpflichtsystem angestellt, um die Alimentierung sicherzustellen. Die Frage der organisatorischen Unterstellung der Zuständigkeit für den Zivildienst, die in die Kompetenz des Bundesrates fällt, wurde letztmals 2017 im Rahmen der Motion 17.3000 (Transfer der Vollzugsstelle für den Zivildienst ins VBS) behandelt. Allfälligen längerfristigen Anpassungen des Dienstpflichtsystems und der Zuständigkeiten soll nicht vorgegriffen werden.</p><p>6. Aus der Studie "Sicherheit 2020" der ETH Zürich geht hervor, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Armee in den letzten Jahren konstant geblieben ist. Ein Grossteil der Bevölkerung erachtet die Armee als notwendig. Der Bundesrat geht aber davon aus, dass die Motivation der Stellungspflichtigen für den Militärdienst heute tiefer und Alternativen zum Militärdienst gesellschaftlich breiter akzeptiert sind. Auch solche Entwicklungen fliessen in die Überlegungen zu den laufenden Arbeiten am Bericht ein. Unabhängig davon hat der Bundesrat bereits verschiedene Massnahmen ergriffen, um den Militärdienst attraktiver zu machen und mehr Stellungspflichtige und Frauen für den Dienst in der Armee zu gewinnen und eingeteilte Armeeangehörige in der Armee zu behalten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie sieht der Zeitplan für den sogenannten Alimentierungsbericht (inkl. parlamentarische Beratung) aus und welche Akteure sind bei der Erarbeitung beteiligt? Ist auch eine Änderung auf Verfassungsstufe denkbar?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, im Zusammenhang mit einem neuen Dienstpflichtmodell unter Einbezug der Kantone und der relevanten Akteure weitergehende Frage (u.a. allgemeiner Dienst für Frauen und Ausländer, generelle Dauer der Dienstpflicht, Änderung des WK-Modells, Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und Wirtschaft, Vereinbarkeit mit Beruf und Familie) vertieft zu prüfen?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass das Dienstpflichtsystem stärker an die gesellschaftlichen Entwicklungen (z.B. Vereinbarkeit mit Beruf und Familie, Vaterschaftsurlaub, stärkere Ausrichtung am Dienst an der Gesellschaft) angepasst werden müsste?</p><p>4. Ist für den Bundesrat bereits heute absehbar, ob eine nachhaltige Lösung im Rahmen des heutigen Systems vorgeschlagen werden kann oder ob es langfristig eine grundlegende Anpassung des Dienstpflichtsystems braucht?</p><p>5. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass im Sinne einer nachhaltigen und effizienten Lösungsgestaltung eine Zusammenführung von Armee, Zivilschutz und Zivildienst als wichtige Pfeiler eines einzigen Systems in einem Departement zu prüfen wäre?</p><p>6. Könnte die Alimentierungsproblematik, insbesondere jene der Armee, aus Sicht des Bundesrates nicht auch mit der mangelnden Reputation der Institution zusammenhängen? Falls ja, wie könnte man dies in Zukunft ändern? Welchen Teilen der Gesellschaft muss man ein besonderes Augenmerk schenken?</p>
    • Stärkung und Weiterentwicklung des Milizsystems

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