Widersprüchliche Steuergeldverwendung bei den Absatzförderungsinstrumenten in der Landwirtschaftspolitik beenden

ShortId
20.4666
Id
20204666
Updated
28.07.2023 00:47
Language
de
Title
Widersprüchliche Steuergeldverwendung bei den Absatzförderungsinstrumenten in der Landwirtschaftspolitik beenden
AdditionalIndexing
55;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die EFK hat 2017/18 eine Wirtschaftlichkeitsprüfung der Finanzhilfen an externe Organisationen durchgeführt, die unter anderem auch die Absatzförderung thematisierte. Im Schlussbericht, der Ende 2018 veröffentlicht wurde, kommt die EFK zum Schluss, dass die Absatzförderung dem Gesetz und der Verordnung entspricht und politisch nach wie vor gut abgestützt ist. Der EFK zufolge dürfte Artikel 104a BV Auswirkungen auf die Subventionen haben. Produkte oder Produktionsverfahren, die nicht nachhaltig und standortangepasst sind, sollte der Bund nach Auffassung der EFK nicht mehr oder nicht mehr im bisherigen Umfang fördern. Dies betrifft Produkte, die ohne wesentliche Importe nicht im gegenwärtigen Umfang produziert werden können oder nicht zur Ernährungssicherheit beitragen. Massnahmen zur Stützung der tierischen Eiweissproduktion sind betroffen. Die EFK hat dem BLW empfohlen Massnahmen einzuleiten, um Beiträge für Produkte zu reduzieren, deren Herstellung mit den Grundsätzen von Artikel 104a BV in Konflikt stehen. Der Bundesrat ist diesbezüglich der Meinung, dass die gesamte Bundesverfassung bei einer Bewertung von darauf aufbauenden rechtlichen Regelungen berücksichtigt werden muss. Eine Beurteilung einzelner Massnahmen ausschliesslich auf der Basis des neuen Artikels 104a BV erachtet der Bundesrat nicht als angebracht.</p><p>2. Für die Absatzförderung stehen jährlich grundsätzlich 64 Mio Fr. zur Verfügung. Der Bundesrat verweist im Einzelnen auf den Agrarbericht, in dem die Zahlen zur Absatzförderung jährlich publiziert werden. Nachfolgende Erläuterungen beziehen sich auf das Jahr 2019 (total eingesetzte Mittel rund 62 Mio Fr.). 34 Prozent (rund 21 Mio Fr.) wurden für die Absatzförderung im Ausland, hauptsächlich für Käse eingesetzt. Für die Absatzförderung von pflanzlichen Produkten im Inland waren es 13 Prozent (rund 8.2 Mio Fr.), und für jene von tierischen Produkten wie Käse, Milch, Fleisch oder Eier waren es im Inland 29 Prozent (rund 18 Mio Fr.). Die verbleibenden Mittel von 24 Prozent (rund 15 Mio Fr.) fliessen in die produktübergreifende Kommunikation für Regionalprodukte, Bioprodukte, IP-Produkte und Produkte mit geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben, sowie in die Bekanntmachung gemeinwirtschaftlicher Leistungen.</p><p>3. Der Bundesrat hat zuletzt im Zusammenhang mit der Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193354">19.3354</a> Glättli "Keine Absatzförderung von Fleisch mit Steuergeldern, auch aus Gründen des Klimaschutzes"<b></b>dargelegt, weshalb er die Unterstützung der Werbung für Schweizer Fleisch, zwecks Schaffung einer Konsumpräferenz gegenüber ausländischem Fleisch, als gerechtfertigt erachtet. An dieser Haltung des Bundesrates hat sich nichts geändert.</p><p>4. und 5. Zielkonflikte zwischen verschiedenen Politikbereichen sind eine Realität und ergeben sich bereits aus den verschiedenen Verfassungsbestimmungen. Der Bundesrat hat jedoch bereits verschiedentlich dargelegt, dass er die Kommunikation für Schweizer Fleisch unterstützt, solange sie klar auf die Qualität und Vorzüge von Schweizer Erzeugnissen gegenüber Importen fokussiert. Ziel ist die Erhöhung der Präferenz für inländische Produkte und damit eine Verdrängung von Importprodukten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Jährlich werden rund 56 Millionen Franken Steuergelder zur Förderung des Absatzes von landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzt. Eine Absatzförderung stellt ökonomisch einen Markteingriff dar und steht zudem rasch im Widerspruch zu übergeordneten Zielsetzungen (z.B. nachhaltige Entwicklung, Erreichen der Klimaziele, Erhalt der Biodiversität, Gesundheitspolitik). Solche Instrumente sind daher mit Vorsicht einzusetzen und zu begründen oder abzuschaffen.</p><p>Die eidgenössische Finanzkontrolle schreibt in ihrem Bericht zur Aufsicht des BLW im Bereich Absatzförderung: "Die EFK hat nicht im Detail die Konformität der durch das BLW umgesetzten Absatzförderungsinstrumente zu den Anforderungen der nachhaltigen Entwicklung und des Marktes geprüft. Diese Frage wird im Rahmen einer künftigen Prüfung weiterverfolgt." </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Ist diese Prüfung mittlerweile erfolgt? Wenn ja: Was sind die Schlussfolgerungen (Konformität der Absatzförderinstrumente zu den Anforderungen der nachhaltigen Entwicklung, der Strategie Biodiversität oder der Gesundheitspolitik). Wenn nein: Wann wird die Prüfung erfolgt sein?</p><p>2. Wie viele Bundesmittel fliessen nach wie vor jährlich in die Förderung des Absatzes von tierischen bzw. in jene von pflanzlichen Erzeugnissen der Landwirtschaft (absolute und relative Zahlen)? In welche Kulturen + Erzeugnisse und zu welchen Teilen? </p><p>3. Warum fördert der Bundesrat nach wie vor den Konsum von Fleisch und anderen tierischen Produkten mit Steuergeldern, wenn ihm die damit verbundenen externen Kosten (Umwelt, Gesundheit) bewusst sind? </p><p>4. Inwiefern steht die Verwendung dieser Steuergelder konkret im Widerspruch zur</p><p>a. Erreichung der Reduktionsziele bei den landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen, zu</p><p>b. Erhaltung der Biodiversität, zu</p><p>c. der Gesundheit, wie auch im Widerspruch zu </p><p>d. der "Ausrichtung auf den Markt"? </p><p>5. Verneint der Bundesrat diese Widersprüche? Wenn nein: Wann gedenkt der Bundesrat die Absatzförderung abzuschaffen oder zu überarbeiten und diese widersprüchliche Steuergeldverwendung zu beenden?</p>
  • Widersprüchliche Steuergeldverwendung bei den Absatzförderungsinstrumenten in der Landwirtschaftspolitik beenden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die EFK hat 2017/18 eine Wirtschaftlichkeitsprüfung der Finanzhilfen an externe Organisationen durchgeführt, die unter anderem auch die Absatzförderung thematisierte. Im Schlussbericht, der Ende 2018 veröffentlicht wurde, kommt die EFK zum Schluss, dass die Absatzförderung dem Gesetz und der Verordnung entspricht und politisch nach wie vor gut abgestützt ist. Der EFK zufolge dürfte Artikel 104a BV Auswirkungen auf die Subventionen haben. Produkte oder Produktionsverfahren, die nicht nachhaltig und standortangepasst sind, sollte der Bund nach Auffassung der EFK nicht mehr oder nicht mehr im bisherigen Umfang fördern. Dies betrifft Produkte, die ohne wesentliche Importe nicht im gegenwärtigen Umfang produziert werden können oder nicht zur Ernährungssicherheit beitragen. Massnahmen zur Stützung der tierischen Eiweissproduktion sind betroffen. Die EFK hat dem BLW empfohlen Massnahmen einzuleiten, um Beiträge für Produkte zu reduzieren, deren Herstellung mit den Grundsätzen von Artikel 104a BV in Konflikt stehen. Der Bundesrat ist diesbezüglich der Meinung, dass die gesamte Bundesverfassung bei einer Bewertung von darauf aufbauenden rechtlichen Regelungen berücksichtigt werden muss. Eine Beurteilung einzelner Massnahmen ausschliesslich auf der Basis des neuen Artikels 104a BV erachtet der Bundesrat nicht als angebracht.</p><p>2. Für die Absatzförderung stehen jährlich grundsätzlich 64 Mio Fr. zur Verfügung. Der Bundesrat verweist im Einzelnen auf den Agrarbericht, in dem die Zahlen zur Absatzförderung jährlich publiziert werden. Nachfolgende Erläuterungen beziehen sich auf das Jahr 2019 (total eingesetzte Mittel rund 62 Mio Fr.). 34 Prozent (rund 21 Mio Fr.) wurden für die Absatzförderung im Ausland, hauptsächlich für Käse eingesetzt. Für die Absatzförderung von pflanzlichen Produkten im Inland waren es 13 Prozent (rund 8.2 Mio Fr.), und für jene von tierischen Produkten wie Käse, Milch, Fleisch oder Eier waren es im Inland 29 Prozent (rund 18 Mio Fr.). Die verbleibenden Mittel von 24 Prozent (rund 15 Mio Fr.) fliessen in die produktübergreifende Kommunikation für Regionalprodukte, Bioprodukte, IP-Produkte und Produkte mit geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben, sowie in die Bekanntmachung gemeinwirtschaftlicher Leistungen.</p><p>3. Der Bundesrat hat zuletzt im Zusammenhang mit der Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193354">19.3354</a> Glättli "Keine Absatzförderung von Fleisch mit Steuergeldern, auch aus Gründen des Klimaschutzes"<b></b>dargelegt, weshalb er die Unterstützung der Werbung für Schweizer Fleisch, zwecks Schaffung einer Konsumpräferenz gegenüber ausländischem Fleisch, als gerechtfertigt erachtet. An dieser Haltung des Bundesrates hat sich nichts geändert.</p><p>4. und 5. Zielkonflikte zwischen verschiedenen Politikbereichen sind eine Realität und ergeben sich bereits aus den verschiedenen Verfassungsbestimmungen. Der Bundesrat hat jedoch bereits verschiedentlich dargelegt, dass er die Kommunikation für Schweizer Fleisch unterstützt, solange sie klar auf die Qualität und Vorzüge von Schweizer Erzeugnissen gegenüber Importen fokussiert. Ziel ist die Erhöhung der Präferenz für inländische Produkte und damit eine Verdrängung von Importprodukten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Jährlich werden rund 56 Millionen Franken Steuergelder zur Förderung des Absatzes von landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzt. Eine Absatzförderung stellt ökonomisch einen Markteingriff dar und steht zudem rasch im Widerspruch zu übergeordneten Zielsetzungen (z.B. nachhaltige Entwicklung, Erreichen der Klimaziele, Erhalt der Biodiversität, Gesundheitspolitik). Solche Instrumente sind daher mit Vorsicht einzusetzen und zu begründen oder abzuschaffen.</p><p>Die eidgenössische Finanzkontrolle schreibt in ihrem Bericht zur Aufsicht des BLW im Bereich Absatzförderung: "Die EFK hat nicht im Detail die Konformität der durch das BLW umgesetzten Absatzförderungsinstrumente zu den Anforderungen der nachhaltigen Entwicklung und des Marktes geprüft. Diese Frage wird im Rahmen einer künftigen Prüfung weiterverfolgt." </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Ist diese Prüfung mittlerweile erfolgt? Wenn ja: Was sind die Schlussfolgerungen (Konformität der Absatzförderinstrumente zu den Anforderungen der nachhaltigen Entwicklung, der Strategie Biodiversität oder der Gesundheitspolitik). Wenn nein: Wann wird die Prüfung erfolgt sein?</p><p>2. Wie viele Bundesmittel fliessen nach wie vor jährlich in die Förderung des Absatzes von tierischen bzw. in jene von pflanzlichen Erzeugnissen der Landwirtschaft (absolute und relative Zahlen)? In welche Kulturen + Erzeugnisse und zu welchen Teilen? </p><p>3. Warum fördert der Bundesrat nach wie vor den Konsum von Fleisch und anderen tierischen Produkten mit Steuergeldern, wenn ihm die damit verbundenen externen Kosten (Umwelt, Gesundheit) bewusst sind? </p><p>4. Inwiefern steht die Verwendung dieser Steuergelder konkret im Widerspruch zur</p><p>a. Erreichung der Reduktionsziele bei den landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen, zu</p><p>b. Erhaltung der Biodiversität, zu</p><p>c. der Gesundheit, wie auch im Widerspruch zu </p><p>d. der "Ausrichtung auf den Markt"? </p><p>5. Verneint der Bundesrat diese Widersprüche? Wenn nein: Wann gedenkt der Bundesrat die Absatzförderung abzuschaffen oder zu überarbeiten und diese widersprüchliche Steuergeldverwendung zu beenden?</p>
    • Widersprüchliche Steuergeldverwendung bei den Absatzförderungsinstrumenten in der Landwirtschaftspolitik beenden

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