CO2-Sequestrierung in Partnerländern

ShortId
20.4670
Id
20204670
Updated
28.07.2023 00:48
Language
de
Title
CO2-Sequestrierung in Partnerländern
AdditionalIndexing
52;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat beschlossen, die Schweizer Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto-Null abzusenken. Dafür sind negative Emissionen, also die aktive Entnahme und dauerhafte Sequestrierung von CO2 aus der Atmosphäre, unverzichtbar geworden. </p><p>Mit negativen Emissionstechnologien lassen sich schwer oder nicht vermeidbare Emissionen ausgleichen, die auch in Zukunft noch anfallen. Die weltweiten Kapazitäten für die geologische CO2-Rückbindung sind laut IPCC sehr gross. Mindestens 2000 Milliarden Tonnen CO2 können sicher und permanent sequestriert werden (IPCC SR 1.5 Kapitel 2.4.2.3). </p><p>Das grösste, mittelfristig erschliessbare Potenzial für die Sequestrierung von CO2 liegt im Ausland. Das zu sequestrierende CO2 kann entweder in der Schweiz aus den Abgasen von Punktquellen (z.B. KVA) entnommen und ins Ausland (z.B. Norwegen) transportiert werden. Oder es kann im Ausland (z.B. in Island) direkt der Atmosphäre entnommen und sequestriert werden. Damit kann von günstigen erneuerbaren Energien vor Ort und vom Wegfall des Transports profitiert werden. </p><p>Besonders geeignet für die Sequestrierung sind ehemalige fossile Lagerstätten oder Vulkangesteine. So bietet bereits heute Norwegen erprobte Sequestrierungsmöglichkeiten an. Die direkte Entnahme von CO2 aus der Luft benötigt noch mehr Energie, insbesondere Wärmeenergie, als die bereits energieintensive CO2-Abscheidung an Punktquellen. Die direkte CO2-Entnahme erfolgt deshalb mit Vorteil dort, wo erneuerbare (Wärme-)Energie insbesondere aus Geothermie oder Solarkraft in ausreichender Menge vorhanden ist und sich die Sequestrierung anbietet, wie in Islands vulkanischem Untergrund, in dem das CO2 in karbonisierter Form zu Gestein wird. </p><p>Die Schweiz ist im technologischen Bereich global führend und kann durch eine Hochskalierung der bereits entwickelten Prozesse von einer solchen Anrechnung enorm profitieren.</p>
  • <p>Mit der am 25. September 2020 angenommenen Totalrevision des CO2-Gesetzes (17.071) wurde dem Bundesrat die Kompetenz zum Abschluss internationaler Vereinbarungen zur Anerkennung von internationalen Bescheinigungen übertragen. Die Bundesverwaltung federführend durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat bereits bilaterale Kontakte mit Island und Norwegen hinsichtlich einer möglicher Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre und dessen Sequestrierung auf Kosten der Schweiz oder einem Export von CO2 aus der Schweiz und dessen Sequestrierung im Ausland aufgenommen. Dabei werden die dafür nötigen internationalen rechtlichen Grundlagen geprüft.</p><p>Der Bundesrat anerkennt in seinem Bericht zur Erfüllung des Postulats 18.4211 "Von welcher Bedeutung könnten negative CO2-Emissionen für die künftigen klimapolitischen Massnahmen der Schweiz sein?" den dringenden Bedarf, die Rahmenbedingungen für die Erforschung und den Ausbau von Negativemissionstechnologien (NET) heute festzulegen. Er hat sich dazu in der langfristigen Klimastrategie, die am 27. Januar 2021 verabschiedet wurde, bereits geäussert. Er wird sich damit nochmals in der Botschaft zur Gletscherinitiative und zum entsprechenden direkten Gegenentwurf befassen, der den Erlass der Ausführungsgesetzgebung innert fünf Jahren nach dessen Annahme vorsieht. Auf der Basis des Berichts wird die Bundesverwaltung federführend durch das BAFU eine "NET-Roadmap" erarbeiten, die im Einklang mit den langfristigen Klimazielen konkreter aufzeigt, wie die nötigen negativen Emissionen bis 2050 aufgebaut werden können.</p><p>Da der Bundesrat das Anliegen der Motionäre bereits in den laufenden rechtssetzenden und konzeptionellen Arbeiten berücksichtigt, erachtet er einen weiteren gesetzlichen Auftrag zu diesem Zeitpunkt nicht als zweckmässig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen von Artikel 6 des Pariser Übereinkommens (internationale Anerkennung nationaler Klimaziele) sicherzustellen, dass die Schweiz auch im Ausland auf eigene Kosten CO2 der Atmosphäre entziehen und sequestrieren sowie inländisches CO2 im Ausland sequestrieren kann. Die Sequestrierung hat dabei nach höchstem unabhängig und wissenschaftlich garantiertem Kenntnisstand zu erfolgen. Diese negativen Emissionen sollen dabei als inländische Reduktionen anerkannt werden.</p>
  • CO2-Sequestrierung in Partnerländern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat beschlossen, die Schweizer Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto-Null abzusenken. Dafür sind negative Emissionen, also die aktive Entnahme und dauerhafte Sequestrierung von CO2 aus der Atmosphäre, unverzichtbar geworden. </p><p>Mit negativen Emissionstechnologien lassen sich schwer oder nicht vermeidbare Emissionen ausgleichen, die auch in Zukunft noch anfallen. Die weltweiten Kapazitäten für die geologische CO2-Rückbindung sind laut IPCC sehr gross. Mindestens 2000 Milliarden Tonnen CO2 können sicher und permanent sequestriert werden (IPCC SR 1.5 Kapitel 2.4.2.3). </p><p>Das grösste, mittelfristig erschliessbare Potenzial für die Sequestrierung von CO2 liegt im Ausland. Das zu sequestrierende CO2 kann entweder in der Schweiz aus den Abgasen von Punktquellen (z.B. KVA) entnommen und ins Ausland (z.B. Norwegen) transportiert werden. Oder es kann im Ausland (z.B. in Island) direkt der Atmosphäre entnommen und sequestriert werden. Damit kann von günstigen erneuerbaren Energien vor Ort und vom Wegfall des Transports profitiert werden. </p><p>Besonders geeignet für die Sequestrierung sind ehemalige fossile Lagerstätten oder Vulkangesteine. So bietet bereits heute Norwegen erprobte Sequestrierungsmöglichkeiten an. Die direkte Entnahme von CO2 aus der Luft benötigt noch mehr Energie, insbesondere Wärmeenergie, als die bereits energieintensive CO2-Abscheidung an Punktquellen. Die direkte CO2-Entnahme erfolgt deshalb mit Vorteil dort, wo erneuerbare (Wärme-)Energie insbesondere aus Geothermie oder Solarkraft in ausreichender Menge vorhanden ist und sich die Sequestrierung anbietet, wie in Islands vulkanischem Untergrund, in dem das CO2 in karbonisierter Form zu Gestein wird. </p><p>Die Schweiz ist im technologischen Bereich global führend und kann durch eine Hochskalierung der bereits entwickelten Prozesse von einer solchen Anrechnung enorm profitieren.</p>
    • <p>Mit der am 25. September 2020 angenommenen Totalrevision des CO2-Gesetzes (17.071) wurde dem Bundesrat die Kompetenz zum Abschluss internationaler Vereinbarungen zur Anerkennung von internationalen Bescheinigungen übertragen. Die Bundesverwaltung federführend durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat bereits bilaterale Kontakte mit Island und Norwegen hinsichtlich einer möglicher Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre und dessen Sequestrierung auf Kosten der Schweiz oder einem Export von CO2 aus der Schweiz und dessen Sequestrierung im Ausland aufgenommen. Dabei werden die dafür nötigen internationalen rechtlichen Grundlagen geprüft.</p><p>Der Bundesrat anerkennt in seinem Bericht zur Erfüllung des Postulats 18.4211 "Von welcher Bedeutung könnten negative CO2-Emissionen für die künftigen klimapolitischen Massnahmen der Schweiz sein?" den dringenden Bedarf, die Rahmenbedingungen für die Erforschung und den Ausbau von Negativemissionstechnologien (NET) heute festzulegen. Er hat sich dazu in der langfristigen Klimastrategie, die am 27. Januar 2021 verabschiedet wurde, bereits geäussert. Er wird sich damit nochmals in der Botschaft zur Gletscherinitiative und zum entsprechenden direkten Gegenentwurf befassen, der den Erlass der Ausführungsgesetzgebung innert fünf Jahren nach dessen Annahme vorsieht. Auf der Basis des Berichts wird die Bundesverwaltung federführend durch das BAFU eine "NET-Roadmap" erarbeiten, die im Einklang mit den langfristigen Klimazielen konkreter aufzeigt, wie die nötigen negativen Emissionen bis 2050 aufgebaut werden können.</p><p>Da der Bundesrat das Anliegen der Motionäre bereits in den laufenden rechtssetzenden und konzeptionellen Arbeiten berücksichtigt, erachtet er einen weiteren gesetzlichen Auftrag zu diesem Zeitpunkt nicht als zweckmässig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen von Artikel 6 des Pariser Übereinkommens (internationale Anerkennung nationaler Klimaziele) sicherzustellen, dass die Schweiz auch im Ausland auf eigene Kosten CO2 der Atmosphäre entziehen und sequestrieren sowie inländisches CO2 im Ausland sequestrieren kann. Die Sequestrierung hat dabei nach höchstem unabhängig und wissenschaftlich garantiertem Kenntnisstand zu erfolgen. Diese negativen Emissionen sollen dabei als inländische Reduktionen anerkannt werden.</p>
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