Verbindlicher Zeitplan für die digitale Transformation im Gesundheitswesen

ShortId
20.4672
Id
20204672
Updated
28.07.2023 00:45
Language
de
Title
Verbindlicher Zeitplan für die digitale Transformation im Gesundheitswesen
AdditionalIndexing
34;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Gesundheitswesen verharrt beim Austausch von Daten im Faxzeitalter mit Exceltabellen. Die Mängel sind in dieser Krise drastisch vor Augen geführt worden. Der Bundesrat scheint der Digitalisierung im Gesundheitswesen keine hohe Priorität beizumessen. Das muss sich ändern.</p><p>Die Digitalisierung muss endlich zur Chefsache gemacht werden, ganz speziell im Gesundheitswesen. </p><p>Digitalisierung bringt einen eindeutigen Mehrwert für Patientinnen und Patienten sowie dem Versorgungssystem. </p><p>Zudem muss sie für alle Akteure im Gesundheitswesen eine administrative Entlastung bringen. Die Daten sollen nur einmal erfasst werden müssen und an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt werden. Für alle föderalen Ebenen sind einheitliche Datenstandards umzusetzen. Es ist nicht mehr tolerierbar, dass bswp. das BFS, das BAG, die Kantone und Versicherer verschiedene Dateninhalte und -formate verlangen können. </p><p>Wir verfügen in der Schweiz über innovative Forschungsinstitutionen und Unternehmungen. Das hohe Knowhow etablierter Institutionen wie beispielsweise der ETH/EPFL muss unbedingt genutzt werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Motionärin, dass die digitale Transformation im Gesundheitswesen vorangetrieben werden muss. In der Corona-Krise haben sich die Defizite bei der Digitalisierung - sowohl auf Seiten der Gesundheitseinrichtungen als auch auf Seiten der Gesundheitsbehörden von Bund und Kantonen - manifestiert. Die in der Strategie Gesundheit 2030 und der Strategie eHealth Schweiz 2.0 definierten Ziele und Stossrichtungen wurden bestätigt. Der Bundesrat unterstützt in diesem Sinne die geforderten Massnahmen. Er ist bereit, sie rasch voranzutreiben und umzusetzen. Sie sind denn auch zu einem grossen Teil durch verschiedene laufende Arbeiten abgedeckt. Der Bundesrat sieht daher von einer Annahme der Motion ab.</p><p>- Verbindliche Verwendung des elektronischen Patientendossiers (EPD) für alle Leistungserbinger innert fünf Jahren:</p><p>Das EPD konnte Ende 2020 in verschiedenen Regionen der Schweiz eingeführt werden. Im 2021 folgen die restlichen Regionen. Stationäre Einrichtungen wie Spitäler, Pflegeheime und Geburtshäuser sind bereits verpflichtet, das EPD einzuführen. Bezüglich Verpflichtung für alle Leistungserbringer ist festzuhalten, dass für den ambulanten Bereich ab Inkrafttreten (voraussichtlich 2022) der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sich alle neu zuzulassenden Ärztinnen und Ärzte einer zertifizierten (Stamm-)Gemeinschaft anschliessen müssen (Art. 37 Abs. 3 nKVG). Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verbreitung des EPD im ambulanten Sektor. Zudem ist im Parlament die Motion 19.3955 SGK-N "Ein elektronisches Patientendossier für alle am Behandlungsprozess beteiligten Gesundheitsfachpersonen" hängig. Sie wurde in der Herbstsession 2019 vom Nationalrat angenommen. Der Entscheid des Ständerats steht noch aus. Der Bundesrat wird diese Motion bei einer Annahme möglichst rasch umsetzen.</p><p>- Patiententaugliches Impfdossier innert einem Jahr:</p><p>Der Bund hat in den letzten Jahren die Stiftung "meineimpfungen.ch" unterstützt. Sie bietet seit 2012 ein frei zugängliches elektronisches Impfdossier an und verwaltet mehr als 300'000 Dossiers. Diese Dossiers werden im 2021 ins EPD integriert. Im Rahmen der Covid-19-Impfkampagne kann zudem in einzelnen Kantonen direkt ein digitales Impfdossier eröffnet werden. Auch dies sollte zur Verbreitung beitragen.</p><p>Auch hinsichtlich der genannten Querschnittsaufgaben anerkennt der Bundesrat die Notwendigkeit, Massnahmen umzusetzen. Verschiedenen Initiativen wurden bereits angestossen: </p><p>- Elektronisch strukturierte Patienteninformationen und standardisierter Austausch relevanter Daten:</p><p>Im Rahmen der eHealth Strategie Schweiz 2.0 wird eine übergreifende Interoperabilitätsstrategie durch eHealth Suisse erarbeitet. Sie ist die Grundlage für den schweizweit einheitlichen Austausch von strukturierten Gesundheitsdaten. Diese Standardisierung ist zwingend notwendig für eine nachhaltige Entwicklung der Digitalisierung. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Erfolg des EPD massgeblich mit dessen Weiterentwicklung zusammenhängt. Anlässlich der Arbeiten zum Postulat 18.4328 Wehrli "Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung?" sollen u.a. Massnahmen zur vermehrten Nutzung von strukturierten medizinischen Daten verstärkt werden. Der Bericht soll bis im Sommer 2021 vom Bundesrat verabschiedet werden.</p><p>- Wiederverwendung der Daten für Statistik und Forschung:</p><p>Im Zusammenhang mit dem Postulat 15.4225 Humbel "Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für eine qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung in der Schweiz" wird zudem geprüft, wie die Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten und die Nutzung der Daten für Forschungszwecke vereinbar gemacht werden können.</p><p>Bereits heute kann man seine Daten für klinischen Studien zur Verfügung stellen (Humanforschungsgesetz (HFG, SR 810.30)). Derzeit wird geprüft, wie diese Zustimmung für klinische Forschung vereinfacht werden kann (Stichwort: eConsent). Die Eröffnung der Vernehmlassung ist für Frühling 2022 geplant.</p><p>- Einmalerfassung aller Daten (once-only-Prinzip):</p><p>Das Once-Only-Prinzip ist das Kernanliegen des Programms "Nationale Datenbewirtschaftung (NaDB)" des Bundesamts für Statistik (BFS). Die einmalige Eingabe Daten steht im Mittelpunkt der Bemühungen, den Datenaustausch zwischen den Gesundheitseinrichtungen und der Bundesverwaltung zu optimieren. Das Projekt "Spitalstationäre Gesundheitsversorgung" (SpiGes) des BAG und des BFS hat zum Ziel, bis 2024 die Datenflüsse zu den Spitalaufenthalten zu optimieren. Insbesondere um den Vollzug des KVG, zur Entwicklung der Tarifstrukturen oder zur gesundheitspolitischen Steuerung zu verbessern.</p><p>Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf der zwei weiteren Anliegen, entsprechende Umsetzungsarbeiten laufen bereits. Allerdings können die geforderten Fristen nicht eingehalten werden:</p><p>- Einheitlicher strukturierter Datenaustausch zwischen Leistungserbringern und Behörden innert zwei Jahren:</p><p>Mit dem Projekt SpiGes läuft ein Pilotprojekt im Spitalumfeld. Die Ergebnisse fliessen in die Konzeption für andere Bereiche des Gesundheitswesens ein. In zwei Jahren wird eine breite Umsetzung allerdings nicht möglich sein.</p><p>- Medikationsdossier für alle chronisch kranken Patienten innert drei Jahren:</p><p>Die Umsetzung der Motion 18.3512 Stöckli "Recht auf einen Medikationsplan zur Stärkung der Patientensicherheit" soll mittels Revision des Heilmittelgesetzes erfolgen. Der Datenaustausch zur Medikation soll künftig via EPD erfolgen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie haben sich die Arbeiten verzögert und die Umsetzung innerhalb von drei Jahren ist auch mit Blick auf den rechtlichen Anpassungsbedarf voraussichtlich nicht umsetzbar.</p><p>Der Bundesrat hat bei der Kenntnisnahme des Berichts der Bundeskanzlei (BK) zur Auswertung des Krisenmanagements in der ersten Phase der Covid-19-Pandemie am 11. Dezember 2020 auch der Digitalisierung hohe Priorität eingeräumt. Er hat den betroffenen Stellen in der Bundesverwaltung (EDI und VBS) den Auftrag erteilt, die bereits begonnenen Arbeiten zur vereinfachten Informationsübermittlung und -aufbereitung zu beschleunigen und die Kompatibilität der Systeme zu erhöhen. Synergien mit geplanten Arbeiten der BK (Digitale Transformation und Informatik DTI) sollen dabei genutzt werden. Der Bundesrat wird bis Ende 2021 über den Stand der Verbesserungen informiert.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung bewusst. Angesichts der bereits laufenden Arbeiten wird aus formalen Überlegungen auf eine Annahme verzichtet. Wie dargelegt, sind die geforderten Fristen teilweise nicht umsetzbar. Angesicht der Bedeutung des Anliegens der Motion, ist der Bundesrat jedoch bereit, die Arbeiten - wo möglich - zu beschleunigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen verbindlichen Zeitplan für die Digitalisierung zentraler Gesundheitsdaten vorzulegen. Dieser soll kurz-, mittel- und langfristige insbesondere folgende Massnahmen enthalten:</p><p>- Innert einem Jahr ist ein patiententaugliches Impfdossier einzuführen;</p><p>- Innert zwei Jahren ist ein einheitlich strukturierter elektronischer Datenaustausch zwischen Leistungserbringern und Behörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene (Once-Only-Prinzip) einzuführen;</p><p>- Innert drei Jahren ist ein Medikationsdossier für alle chronisch kranken Patienten anzubieten,</p><p>- Innert fünf Jahren muss die Verwendung der ePatientendossiers für alle Leistungserbringer verbindlich sein (inklusive Impf- und Medikationsdossier),</p><p>Dabei sind folgende Querschnittaufgaben zu lösen:</p><p>- elektronisch strukturierte Patienteninformationen</p><p>- elektronischer standardisierter Austausch relevanter Daten und Dokumente wie die Medikation inkl. Rezepte, Zuweisungen, Untersuchungsberichte, Labor, Röntgenbilder,</p><p>- Wiederverwendung der Daten für Statistik und Forschung,</p><p>- Einmalerfassung aller Daten ("Once-Only-Prinzip).</p>
  • Verbindlicher Zeitplan für die digitale Transformation im Gesundheitswesen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Gesundheitswesen verharrt beim Austausch von Daten im Faxzeitalter mit Exceltabellen. Die Mängel sind in dieser Krise drastisch vor Augen geführt worden. Der Bundesrat scheint der Digitalisierung im Gesundheitswesen keine hohe Priorität beizumessen. Das muss sich ändern.</p><p>Die Digitalisierung muss endlich zur Chefsache gemacht werden, ganz speziell im Gesundheitswesen. </p><p>Digitalisierung bringt einen eindeutigen Mehrwert für Patientinnen und Patienten sowie dem Versorgungssystem. </p><p>Zudem muss sie für alle Akteure im Gesundheitswesen eine administrative Entlastung bringen. Die Daten sollen nur einmal erfasst werden müssen und an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt werden. Für alle föderalen Ebenen sind einheitliche Datenstandards umzusetzen. Es ist nicht mehr tolerierbar, dass bswp. das BFS, das BAG, die Kantone und Versicherer verschiedene Dateninhalte und -formate verlangen können. </p><p>Wir verfügen in der Schweiz über innovative Forschungsinstitutionen und Unternehmungen. Das hohe Knowhow etablierter Institutionen wie beispielsweise der ETH/EPFL muss unbedingt genutzt werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Motionärin, dass die digitale Transformation im Gesundheitswesen vorangetrieben werden muss. In der Corona-Krise haben sich die Defizite bei der Digitalisierung - sowohl auf Seiten der Gesundheitseinrichtungen als auch auf Seiten der Gesundheitsbehörden von Bund und Kantonen - manifestiert. Die in der Strategie Gesundheit 2030 und der Strategie eHealth Schweiz 2.0 definierten Ziele und Stossrichtungen wurden bestätigt. Der Bundesrat unterstützt in diesem Sinne die geforderten Massnahmen. Er ist bereit, sie rasch voranzutreiben und umzusetzen. Sie sind denn auch zu einem grossen Teil durch verschiedene laufende Arbeiten abgedeckt. Der Bundesrat sieht daher von einer Annahme der Motion ab.</p><p>- Verbindliche Verwendung des elektronischen Patientendossiers (EPD) für alle Leistungserbinger innert fünf Jahren:</p><p>Das EPD konnte Ende 2020 in verschiedenen Regionen der Schweiz eingeführt werden. Im 2021 folgen die restlichen Regionen. Stationäre Einrichtungen wie Spitäler, Pflegeheime und Geburtshäuser sind bereits verpflichtet, das EPD einzuführen. Bezüglich Verpflichtung für alle Leistungserbringer ist festzuhalten, dass für den ambulanten Bereich ab Inkrafttreten (voraussichtlich 2022) der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sich alle neu zuzulassenden Ärztinnen und Ärzte einer zertifizierten (Stamm-)Gemeinschaft anschliessen müssen (Art. 37 Abs. 3 nKVG). Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verbreitung des EPD im ambulanten Sektor. Zudem ist im Parlament die Motion 19.3955 SGK-N "Ein elektronisches Patientendossier für alle am Behandlungsprozess beteiligten Gesundheitsfachpersonen" hängig. Sie wurde in der Herbstsession 2019 vom Nationalrat angenommen. Der Entscheid des Ständerats steht noch aus. Der Bundesrat wird diese Motion bei einer Annahme möglichst rasch umsetzen.</p><p>- Patiententaugliches Impfdossier innert einem Jahr:</p><p>Der Bund hat in den letzten Jahren die Stiftung "meineimpfungen.ch" unterstützt. Sie bietet seit 2012 ein frei zugängliches elektronisches Impfdossier an und verwaltet mehr als 300'000 Dossiers. Diese Dossiers werden im 2021 ins EPD integriert. Im Rahmen der Covid-19-Impfkampagne kann zudem in einzelnen Kantonen direkt ein digitales Impfdossier eröffnet werden. Auch dies sollte zur Verbreitung beitragen.</p><p>Auch hinsichtlich der genannten Querschnittsaufgaben anerkennt der Bundesrat die Notwendigkeit, Massnahmen umzusetzen. Verschiedenen Initiativen wurden bereits angestossen: </p><p>- Elektronisch strukturierte Patienteninformationen und standardisierter Austausch relevanter Daten:</p><p>Im Rahmen der eHealth Strategie Schweiz 2.0 wird eine übergreifende Interoperabilitätsstrategie durch eHealth Suisse erarbeitet. Sie ist die Grundlage für den schweizweit einheitlichen Austausch von strukturierten Gesundheitsdaten. Diese Standardisierung ist zwingend notwendig für eine nachhaltige Entwicklung der Digitalisierung. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Erfolg des EPD massgeblich mit dessen Weiterentwicklung zusammenhängt. Anlässlich der Arbeiten zum Postulat 18.4328 Wehrli "Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung?" sollen u.a. Massnahmen zur vermehrten Nutzung von strukturierten medizinischen Daten verstärkt werden. Der Bericht soll bis im Sommer 2021 vom Bundesrat verabschiedet werden.</p><p>- Wiederverwendung der Daten für Statistik und Forschung:</p><p>Im Zusammenhang mit dem Postulat 15.4225 Humbel "Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für eine qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung in der Schweiz" wird zudem geprüft, wie die Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten und die Nutzung der Daten für Forschungszwecke vereinbar gemacht werden können.</p><p>Bereits heute kann man seine Daten für klinischen Studien zur Verfügung stellen (Humanforschungsgesetz (HFG, SR 810.30)). Derzeit wird geprüft, wie diese Zustimmung für klinische Forschung vereinfacht werden kann (Stichwort: eConsent). Die Eröffnung der Vernehmlassung ist für Frühling 2022 geplant.</p><p>- Einmalerfassung aller Daten (once-only-Prinzip):</p><p>Das Once-Only-Prinzip ist das Kernanliegen des Programms "Nationale Datenbewirtschaftung (NaDB)" des Bundesamts für Statistik (BFS). Die einmalige Eingabe Daten steht im Mittelpunkt der Bemühungen, den Datenaustausch zwischen den Gesundheitseinrichtungen und der Bundesverwaltung zu optimieren. Das Projekt "Spitalstationäre Gesundheitsversorgung" (SpiGes) des BAG und des BFS hat zum Ziel, bis 2024 die Datenflüsse zu den Spitalaufenthalten zu optimieren. Insbesondere um den Vollzug des KVG, zur Entwicklung der Tarifstrukturen oder zur gesundheitspolitischen Steuerung zu verbessern.</p><p>Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf der zwei weiteren Anliegen, entsprechende Umsetzungsarbeiten laufen bereits. Allerdings können die geforderten Fristen nicht eingehalten werden:</p><p>- Einheitlicher strukturierter Datenaustausch zwischen Leistungserbringern und Behörden innert zwei Jahren:</p><p>Mit dem Projekt SpiGes läuft ein Pilotprojekt im Spitalumfeld. Die Ergebnisse fliessen in die Konzeption für andere Bereiche des Gesundheitswesens ein. In zwei Jahren wird eine breite Umsetzung allerdings nicht möglich sein.</p><p>- Medikationsdossier für alle chronisch kranken Patienten innert drei Jahren:</p><p>Die Umsetzung der Motion 18.3512 Stöckli "Recht auf einen Medikationsplan zur Stärkung der Patientensicherheit" soll mittels Revision des Heilmittelgesetzes erfolgen. Der Datenaustausch zur Medikation soll künftig via EPD erfolgen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie haben sich die Arbeiten verzögert und die Umsetzung innerhalb von drei Jahren ist auch mit Blick auf den rechtlichen Anpassungsbedarf voraussichtlich nicht umsetzbar.</p><p>Der Bundesrat hat bei der Kenntnisnahme des Berichts der Bundeskanzlei (BK) zur Auswertung des Krisenmanagements in der ersten Phase der Covid-19-Pandemie am 11. Dezember 2020 auch der Digitalisierung hohe Priorität eingeräumt. Er hat den betroffenen Stellen in der Bundesverwaltung (EDI und VBS) den Auftrag erteilt, die bereits begonnenen Arbeiten zur vereinfachten Informationsübermittlung und -aufbereitung zu beschleunigen und die Kompatibilität der Systeme zu erhöhen. Synergien mit geplanten Arbeiten der BK (Digitale Transformation und Informatik DTI) sollen dabei genutzt werden. Der Bundesrat wird bis Ende 2021 über den Stand der Verbesserungen informiert.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung bewusst. Angesichts der bereits laufenden Arbeiten wird aus formalen Überlegungen auf eine Annahme verzichtet. Wie dargelegt, sind die geforderten Fristen teilweise nicht umsetzbar. Angesicht der Bedeutung des Anliegens der Motion, ist der Bundesrat jedoch bereit, die Arbeiten - wo möglich - zu beschleunigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen verbindlichen Zeitplan für die Digitalisierung zentraler Gesundheitsdaten vorzulegen. Dieser soll kurz-, mittel- und langfristige insbesondere folgende Massnahmen enthalten:</p><p>- Innert einem Jahr ist ein patiententaugliches Impfdossier einzuführen;</p><p>- Innert zwei Jahren ist ein einheitlich strukturierter elektronischer Datenaustausch zwischen Leistungserbringern und Behörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene (Once-Only-Prinzip) einzuführen;</p><p>- Innert drei Jahren ist ein Medikationsdossier für alle chronisch kranken Patienten anzubieten,</p><p>- Innert fünf Jahren muss die Verwendung der ePatientendossiers für alle Leistungserbringer verbindlich sein (inklusive Impf- und Medikationsdossier),</p><p>Dabei sind folgende Querschnittaufgaben zu lösen:</p><p>- elektronisch strukturierte Patienteninformationen</p><p>- elektronischer standardisierter Austausch relevanter Daten und Dokumente wie die Medikation inkl. Rezepte, Zuweisungen, Untersuchungsberichte, Labor, Röntgenbilder,</p><p>- Wiederverwendung der Daten für Statistik und Forschung,</p><p>- Einmalerfassung aller Daten ("Once-Only-Prinzip).</p>
    • Verbindlicher Zeitplan für die digitale Transformation im Gesundheitswesen

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