Förderung der Freiwilligenarbeit

ShortId
20.4679
Id
20204679
Updated
28.07.2023 01:01
Language
de
Title
Förderung der Freiwilligenarbeit
AdditionalIndexing
28;04;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat anerkennt die unverzichtbare Rolle der organisierten wie auch der informellen Freiwilligenarbeit zum Funktionieren der Gesellschaft. Er hat dies mehrfach in Erinnerung gerufen, namentlich in Erfüllung der Postulate 17.3536 Schmid-Federer "Nationales Konzept Freiwilligenarbeit" und Häsler 16.3424 "Freiwilligenarbeit in Wert setzen". Er teilt somit die Einschätzung der Situation, auf die sich das Manifest stützt: Die Freiwilligenarbeit leistet nach wie vor einen wichtigen Beitrag, was während der Covid-19-Pandemie besonders deutlich geworden ist. Er ist sich der Herausforderungen durch die demografische Entwicklung und die Lebensformen für das freiwillige Engagement bewusst und begrüsst es, dass die zivilgesellschaftlichen Organisationen die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Bedeutung der Freiwilligenarbeit lenken.</p><p>Der Bund anerkennt schon heute die formelle (organisierte) Freiwilligenarbeit durch seine Unterstützung von Organisationen, die in spezifischen Bereichen wie dem Kinder- und Jugendbereich, der Altershilfe oder im Sport tätig sind. Zudem fördert er die Anerkennung der informellen Freiwilligenarbeit betreuender Angehöriger mit einem Aktionsplan und dem Programm "Unterstützungs- und Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017-2020". Der Bundesrat steht jedoch einer allgemeinen Förderung und Anerkennung jeder Form von Freiwilligenarbeit gemäss den im Manifest geforderten Modalitäten ablehnend gegenüber. Nicht alle Organisationen, die auf Freiwilligenarbeit zurückgreifen, erfüllen Ziele, die eine Unterstützung durch die öffentliche Hand rechtfertigen. Hinzu kommt, dass für die meisten von ihnen die Unabhängigkeit vom Staat ein Grundwert ihrer Handlungsfreiheit bedeutet.</p><p>2. Der Bundesrat ist gegen die Einführung einer Gesetzesbestimmung, die den Arbeitgeber dazu verpflichtet, seinem gesamten über 30-jährigen Personal einen Sonderurlaub zu gewähren. Er ist der Ansicht, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bedarf eine Vereinbarung aushandeln und die Unternehmen, die das ausserberufliche Engagement wertschätzen wollen, die erforderlichen Massnahmen treffen sollten.</p><p>3 a) c). Der Bundesrat steht der Schaffung einer Ansprechstelle in der Bundesverwaltung für zivilgesellschaftliche Organisationen ablehnend gegenüber. Diese Organisationen haben sehr unterschiedliche Ziele, Mittel, Funktionsweisen und Tätigkeitsbereiche. Viele beteiligen sich bereits heute an der politischen Debatte, wie dies andere Akteure auch tun. Davon unabhängig sind zivilgesellschaftliche Organisationen geschätzte und sogar unverzichtbare Partner der öffentlichen Hand, auch des Bundes, in vielen Bereichen, in denen die Zusammenarbeit sinnvoll ist. Die betroffenen Bundesstellen beziehen die Organisationen jeweils von Fall zu Fall in die Projekte ein.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Freiwilliges Engagement ist aus der Schweiz nicht wegzudenken und leistet einen erheblichen Anteil an unserer Wohlfahrt. Man rechnet zurzeit mit einem formellen und informellen freiwilligen Engagement von rund 40 Prozent der Schweizer Bevölkerung ab 15 Jahren und einen monetären Wert auf Grundlage durchschnittlichen Löhnen von etwa 34 Milliarden Franken. Was wäre somit der Sport-, der Kultur-, der Umwelt- und der Sozialbereich und unsere Gesellschaft ohne das grosse freiwillige Engagement? Aber u.a. auch in der Politik oder in der Nachbarschaftsunterstützung oder in der Angehörigenpflege kann das wichtige freiwillige Engagement nicht mehr weggedacht werden. Auch während des Lockdowns wurde die Wichtigkeit dieser Tätigkeit uns noch einmal vor Augen geführt.</p><p>28 national tätige Organisationen haben ein Manifest unterzeichnet und dem Parlament übergeben, das mehr Anerkennung und Unterstützung auf nationaler Ebene für Freiwilligenarbeit fordert. Neben Forderungen ist das Ziel einen Diskurs zu führen, wie freiwilliges Engagement auch in Zukunft gesellschaftlich relevant und attraktiv gestaltet werden kann. Diverse Forderungen wurden dabei formuliert, wozu ich folgende Fragen stelle: </p><p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zum Manifest (<a href="https://www.netzwerkfreiwilligengagiert.ch/netzwerk/manifest/">https://www.netzwerkfreiwilligengagiert.ch/netzwerk/manifest/</a>) zur Förderung und Ankerkennung von freiwilligem Engagement und allgemein zum Anliegen nach Diskurs auf Bundesebene? </p><p>2. Wie stellt sich der Bundesrat zur Einführung eines "Freiwilligen-Urlaubs", also für spezifische Freiwilligen-Einsätze, für über 30jährige (z.B. analog des Jugendurlaubs, Obligationenrecht Art. 329e)? Was wären aus seiner Sicht die Vorteile?</p><p>3. Im Manifest wird eine Ansprechstelle in der Bundesverwaltung für zivilgesellschaftliche Organisationen angeregt, bessere und partnerschaftliche Antworten seitens Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft auf gesellschaftliche Herausforderungen zu finden. </p><p>a. Wie wichtig erachtet der Bundesrat den zivilgesellschaftlichen Input und Diskurs von aussen? </p><p>b. Wie holt er sich heute diesen Diskurs und dieses Wissen mehrheitlich ab? </p><p>c. Was wäre aus Sicht die Vorteile einer solchen Ansprechstelle seitens Bundesrat?</p>
  • Förderung der Freiwilligenarbeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat anerkennt die unverzichtbare Rolle der organisierten wie auch der informellen Freiwilligenarbeit zum Funktionieren der Gesellschaft. Er hat dies mehrfach in Erinnerung gerufen, namentlich in Erfüllung der Postulate 17.3536 Schmid-Federer "Nationales Konzept Freiwilligenarbeit" und Häsler 16.3424 "Freiwilligenarbeit in Wert setzen". Er teilt somit die Einschätzung der Situation, auf die sich das Manifest stützt: Die Freiwilligenarbeit leistet nach wie vor einen wichtigen Beitrag, was während der Covid-19-Pandemie besonders deutlich geworden ist. Er ist sich der Herausforderungen durch die demografische Entwicklung und die Lebensformen für das freiwillige Engagement bewusst und begrüsst es, dass die zivilgesellschaftlichen Organisationen die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Bedeutung der Freiwilligenarbeit lenken.</p><p>Der Bund anerkennt schon heute die formelle (organisierte) Freiwilligenarbeit durch seine Unterstützung von Organisationen, die in spezifischen Bereichen wie dem Kinder- und Jugendbereich, der Altershilfe oder im Sport tätig sind. Zudem fördert er die Anerkennung der informellen Freiwilligenarbeit betreuender Angehöriger mit einem Aktionsplan und dem Programm "Unterstützungs- und Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017-2020". Der Bundesrat steht jedoch einer allgemeinen Förderung und Anerkennung jeder Form von Freiwilligenarbeit gemäss den im Manifest geforderten Modalitäten ablehnend gegenüber. Nicht alle Organisationen, die auf Freiwilligenarbeit zurückgreifen, erfüllen Ziele, die eine Unterstützung durch die öffentliche Hand rechtfertigen. Hinzu kommt, dass für die meisten von ihnen die Unabhängigkeit vom Staat ein Grundwert ihrer Handlungsfreiheit bedeutet.</p><p>2. Der Bundesrat ist gegen die Einführung einer Gesetzesbestimmung, die den Arbeitgeber dazu verpflichtet, seinem gesamten über 30-jährigen Personal einen Sonderurlaub zu gewähren. Er ist der Ansicht, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bedarf eine Vereinbarung aushandeln und die Unternehmen, die das ausserberufliche Engagement wertschätzen wollen, die erforderlichen Massnahmen treffen sollten.</p><p>3 a) c). Der Bundesrat steht der Schaffung einer Ansprechstelle in der Bundesverwaltung für zivilgesellschaftliche Organisationen ablehnend gegenüber. Diese Organisationen haben sehr unterschiedliche Ziele, Mittel, Funktionsweisen und Tätigkeitsbereiche. Viele beteiligen sich bereits heute an der politischen Debatte, wie dies andere Akteure auch tun. Davon unabhängig sind zivilgesellschaftliche Organisationen geschätzte und sogar unverzichtbare Partner der öffentlichen Hand, auch des Bundes, in vielen Bereichen, in denen die Zusammenarbeit sinnvoll ist. Die betroffenen Bundesstellen beziehen die Organisationen jeweils von Fall zu Fall in die Projekte ein.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Freiwilliges Engagement ist aus der Schweiz nicht wegzudenken und leistet einen erheblichen Anteil an unserer Wohlfahrt. Man rechnet zurzeit mit einem formellen und informellen freiwilligen Engagement von rund 40 Prozent der Schweizer Bevölkerung ab 15 Jahren und einen monetären Wert auf Grundlage durchschnittlichen Löhnen von etwa 34 Milliarden Franken. Was wäre somit der Sport-, der Kultur-, der Umwelt- und der Sozialbereich und unsere Gesellschaft ohne das grosse freiwillige Engagement? Aber u.a. auch in der Politik oder in der Nachbarschaftsunterstützung oder in der Angehörigenpflege kann das wichtige freiwillige Engagement nicht mehr weggedacht werden. Auch während des Lockdowns wurde die Wichtigkeit dieser Tätigkeit uns noch einmal vor Augen geführt.</p><p>28 national tätige Organisationen haben ein Manifest unterzeichnet und dem Parlament übergeben, das mehr Anerkennung und Unterstützung auf nationaler Ebene für Freiwilligenarbeit fordert. Neben Forderungen ist das Ziel einen Diskurs zu führen, wie freiwilliges Engagement auch in Zukunft gesellschaftlich relevant und attraktiv gestaltet werden kann. Diverse Forderungen wurden dabei formuliert, wozu ich folgende Fragen stelle: </p><p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zum Manifest (<a href="https://www.netzwerkfreiwilligengagiert.ch/netzwerk/manifest/">https://www.netzwerkfreiwilligengagiert.ch/netzwerk/manifest/</a>) zur Förderung und Ankerkennung von freiwilligem Engagement und allgemein zum Anliegen nach Diskurs auf Bundesebene? </p><p>2. Wie stellt sich der Bundesrat zur Einführung eines "Freiwilligen-Urlaubs", also für spezifische Freiwilligen-Einsätze, für über 30jährige (z.B. analog des Jugendurlaubs, Obligationenrecht Art. 329e)? Was wären aus seiner Sicht die Vorteile?</p><p>3. Im Manifest wird eine Ansprechstelle in der Bundesverwaltung für zivilgesellschaftliche Organisationen angeregt, bessere und partnerschaftliche Antworten seitens Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft auf gesellschaftliche Herausforderungen zu finden. </p><p>a. Wie wichtig erachtet der Bundesrat den zivilgesellschaftlichen Input und Diskurs von aussen? </p><p>b. Wie holt er sich heute diesen Diskurs und dieses Wissen mehrheitlich ab? </p><p>c. Was wäre aus Sicht die Vorteile einer solchen Ansprechstelle seitens Bundesrat?</p>
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