Auswirkung von internationalen Lieferkettengesetzen auf die Schweiz

ShortId
20.4682
Id
20204682
Updated
28.07.2023 01:02
Language
de
Title
Auswirkung von internationalen Lieferkettengesetzen auf die Schweiz
AdditionalIndexing
15;1236;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat verfolgt die Diskussionen im Ausland um das Thema der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Social Responsability, CSR) und beobachtet die Entwicklungen genau, insbesondere diejenigen in der Europäischen Union und in Deutschland. Sowohl in der EU wie in Deutschland stehen neue unternehmerische Sorgfaltsprüfungspflichten zur Einhaltung insbesondere der Menschenrechte und Umweltstandards in der Lieferkette sowie Durchsetzungsmechanismen zur Diskussion. Verschiedene Aspekte sind umstritten, namentlich auch die Haftungsfrage. Entsprechende rechtliche Grundlagen wurden bisher weder in der EU noch in Deutschland beschlossen. </p><p>2. Der Bundesrat müsste die Frage, was allfällige weitergehende CSR-Regelungen in der EU oder von anderen wichtigen Handelspartnerinnen für die Schweiz konkret bedeuten würden, analysieren. Angesichts des derzeit noch nicht geklärten Inhalts allfälliger weitergehender Regelungen im ausländischen Recht wäre eine solche Prüfung derzeit verfrüht. </p><p>3. Die Schweiz unterstützt die Erarbeitung von internationalen Standards. Ein international abgestimmtes Vorgehen ist auch ein wichtiges Ziel des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt", der mit der Ablehnung der Initiative zum Zug kommt. Mit diesem Gegenvorschlag schliesst die Schweiz an die heute im europäischen Umfeld geltenden Regelungen an, wobei die Sorgfaltsprüfungspflichten zur Bekämpfung von Kinderarbeit (vgl. Art. 964quinquies E-OR) weiter gehen als die geltenden Bestimmungen in der EU. </p><p>4. Der Bundesrat hat sich mit der Unterstützung des indirekten Gegenvorschlags für ein international abgestimmtes Vorgehen ausgesprochen. Es bestehen derzeit daher keine Pläne für die Erarbeitung eines Lieferkettengesetzes, das über die mit dem indirekten Gegenvorschlag vorgesehene Ergänzung des OR hinausginge. Die Verwaltung arbeitet aber an den Ausführungsbestimmungen zum indirekten Gegenvorschlag, der so rasch als möglich in Kraft gesetzt werden soll. </p><p>5. Die Schweiz geht mit den im indirekten Gegenvorschlag enthaltenen Massnahmen zur Bekämpfung von Kinderarbeit weiter als die meisten europäischen Länder (s. Antwort auf Frage 3). Sollte sich die Situation dereinst ändern, wird die Lage neu beurteilt werden müssen. Diese Neubeurteilung könnte im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP; 2016) sowie des CSR-Aktionsplans (2015) erfolgen.</p><p>6. und 7. Gestützt auf den NAP und den CSR-Aktionsplan unterstützt der Bundesrat Unternehmen dabei, international abgestimmte Normen und Standards der verantwortungsvollen Unternehmensführung zu wahren. Die Umsetzung der Aktionspläne durch den Bund sowie der Bekanntheitsgrad dieser Pläne wurden in den Jahren 2017 und 2018 auf der Grundlage von empirischen Studien evaluiert und am 15. Januar 2020 für die Zeitspanne 2020 bis 2023 aktualisiert. Der Bundesrat überprüft den NAP alle vier Jahre (NAP, S. 33), unter anderem auch die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien durch die Unternehmen (NAP, S. 25, Massnahme 23). Die Modalitäten dieses Prozesses richten sich nach den Empfehlungen der UNO-Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte. Klare Ziele und Indikatoren ermöglichen eine Standortbestimmung zur Umsetzung des NAP durch den Bund. Jeweils per Ende Legislaturperiode veröffentlicht der Bund einen Bericht über den Stand der Arbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit dem Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative wurde im OR Artikel 964sexies eine Sorgfaltspflicht eingeführt. Diese beschränkt sich jedoch auf die Einfuhr von Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten, sowie auf Produkte und Dienstleistungen, bei denen ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht. </p><p>Rund um die Schweiz wird Corporate Social Responsibility sehr viel breiter interpretiert. Verbindliche Regeln zur Umsetzung der OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen werden aktuell auf nationalstaatlicher und gesamteuropäischer Ebene diskutiert. In Deutschland zum Beispiel kündigten die Ministerien für Arbeit und Entwicklung die Ausarbeitung eines Lieferkettengesetzes an, nachdem ein Monitoring von 450 Unternehmen ergeben hat, dass nur gerade 13-17 Prozent die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte erfüllen. Das neue Gesetz soll die unternehmerische Sorgfaltspflicht stärken und zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten beitragen. Die ersten Eckwerte wurden bereits veröffentlicht [1]: Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen bei Verstoss der zivilrechtlichen Haftung unterstehen, sofern eine Beeinträchtigung vorliegt, die bei Erfüllung der Sorgfaltspflicht vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre (Bemühungspflicht). </p><p>Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Pläne der EU und der Nachbarländer bezüglich eines Lieferkettengesetzes?</p><p>2. Was würde es für die global stark vernetzte Schweiz bedeuten, wenn die EU und andere wichtige Handelspartnerinnen weitergehende Corporate Social Responsibility-Regeln beschliessen als die Schweiz?</p><p>3. Strebt der Bundesrat eine Angleichung an internationale geltende Standards an?</p><p>4. Falls Ja: Bestehen Pläne zur Erarbeitung eines Lieferkettengesetzes über die neue OR-Regulierung hinaus?</p><p>5. Falls Nein: Welche Auswirkungen hätten tiefere Corporate Social Responsibility-Standards in der Schweiz für die hier ansässigen international vernetzten Unternehmungen und das Image des Wirtschaftsstandortes allgemein?</p><p>6. Auch die Schweiz hat einen nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) beschlossen. Wird regelmässig evaluiert, wie dieser von den Unternehmen umgesetzt wird? </p><p>7. Falls Nein: Ist er Bundesrat bereit, mit der Umsetzung einem periodischen Monitoring zu überprüfen.</p>
  • Auswirkung von internationalen Lieferkettengesetzen auf die Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat verfolgt die Diskussionen im Ausland um das Thema der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Social Responsability, CSR) und beobachtet die Entwicklungen genau, insbesondere diejenigen in der Europäischen Union und in Deutschland. Sowohl in der EU wie in Deutschland stehen neue unternehmerische Sorgfaltsprüfungspflichten zur Einhaltung insbesondere der Menschenrechte und Umweltstandards in der Lieferkette sowie Durchsetzungsmechanismen zur Diskussion. Verschiedene Aspekte sind umstritten, namentlich auch die Haftungsfrage. Entsprechende rechtliche Grundlagen wurden bisher weder in der EU noch in Deutschland beschlossen. </p><p>2. Der Bundesrat müsste die Frage, was allfällige weitergehende CSR-Regelungen in der EU oder von anderen wichtigen Handelspartnerinnen für die Schweiz konkret bedeuten würden, analysieren. Angesichts des derzeit noch nicht geklärten Inhalts allfälliger weitergehender Regelungen im ausländischen Recht wäre eine solche Prüfung derzeit verfrüht. </p><p>3. Die Schweiz unterstützt die Erarbeitung von internationalen Standards. Ein international abgestimmtes Vorgehen ist auch ein wichtiges Ziel des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt", der mit der Ablehnung der Initiative zum Zug kommt. Mit diesem Gegenvorschlag schliesst die Schweiz an die heute im europäischen Umfeld geltenden Regelungen an, wobei die Sorgfaltsprüfungspflichten zur Bekämpfung von Kinderarbeit (vgl. Art. 964quinquies E-OR) weiter gehen als die geltenden Bestimmungen in der EU. </p><p>4. Der Bundesrat hat sich mit der Unterstützung des indirekten Gegenvorschlags für ein international abgestimmtes Vorgehen ausgesprochen. Es bestehen derzeit daher keine Pläne für die Erarbeitung eines Lieferkettengesetzes, das über die mit dem indirekten Gegenvorschlag vorgesehene Ergänzung des OR hinausginge. Die Verwaltung arbeitet aber an den Ausführungsbestimmungen zum indirekten Gegenvorschlag, der so rasch als möglich in Kraft gesetzt werden soll. </p><p>5. Die Schweiz geht mit den im indirekten Gegenvorschlag enthaltenen Massnahmen zur Bekämpfung von Kinderarbeit weiter als die meisten europäischen Länder (s. Antwort auf Frage 3). Sollte sich die Situation dereinst ändern, wird die Lage neu beurteilt werden müssen. Diese Neubeurteilung könnte im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP; 2016) sowie des CSR-Aktionsplans (2015) erfolgen.</p><p>6. und 7. Gestützt auf den NAP und den CSR-Aktionsplan unterstützt der Bundesrat Unternehmen dabei, international abgestimmte Normen und Standards der verantwortungsvollen Unternehmensführung zu wahren. Die Umsetzung der Aktionspläne durch den Bund sowie der Bekanntheitsgrad dieser Pläne wurden in den Jahren 2017 und 2018 auf der Grundlage von empirischen Studien evaluiert und am 15. Januar 2020 für die Zeitspanne 2020 bis 2023 aktualisiert. Der Bundesrat überprüft den NAP alle vier Jahre (NAP, S. 33), unter anderem auch die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien durch die Unternehmen (NAP, S. 25, Massnahme 23). Die Modalitäten dieses Prozesses richten sich nach den Empfehlungen der UNO-Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte. Klare Ziele und Indikatoren ermöglichen eine Standortbestimmung zur Umsetzung des NAP durch den Bund. Jeweils per Ende Legislaturperiode veröffentlicht der Bund einen Bericht über den Stand der Arbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit dem Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative wurde im OR Artikel 964sexies eine Sorgfaltspflicht eingeführt. Diese beschränkt sich jedoch auf die Einfuhr von Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten, sowie auf Produkte und Dienstleistungen, bei denen ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht. </p><p>Rund um die Schweiz wird Corporate Social Responsibility sehr viel breiter interpretiert. Verbindliche Regeln zur Umsetzung der OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen werden aktuell auf nationalstaatlicher und gesamteuropäischer Ebene diskutiert. In Deutschland zum Beispiel kündigten die Ministerien für Arbeit und Entwicklung die Ausarbeitung eines Lieferkettengesetzes an, nachdem ein Monitoring von 450 Unternehmen ergeben hat, dass nur gerade 13-17 Prozent die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte erfüllen. Das neue Gesetz soll die unternehmerische Sorgfaltspflicht stärken und zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten beitragen. Die ersten Eckwerte wurden bereits veröffentlicht [1]: Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen bei Verstoss der zivilrechtlichen Haftung unterstehen, sofern eine Beeinträchtigung vorliegt, die bei Erfüllung der Sorgfaltspflicht vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre (Bemühungspflicht). </p><p>Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Pläne der EU und der Nachbarländer bezüglich eines Lieferkettengesetzes?</p><p>2. Was würde es für die global stark vernetzte Schweiz bedeuten, wenn die EU und andere wichtige Handelspartnerinnen weitergehende Corporate Social Responsibility-Regeln beschliessen als die Schweiz?</p><p>3. Strebt der Bundesrat eine Angleichung an internationale geltende Standards an?</p><p>4. Falls Ja: Bestehen Pläne zur Erarbeitung eines Lieferkettengesetzes über die neue OR-Regulierung hinaus?</p><p>5. Falls Nein: Welche Auswirkungen hätten tiefere Corporate Social Responsibility-Standards in der Schweiz für die hier ansässigen international vernetzten Unternehmungen und das Image des Wirtschaftsstandortes allgemein?</p><p>6. Auch die Schweiz hat einen nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) beschlossen. Wird regelmässig evaluiert, wie dieser von den Unternehmen umgesetzt wird? </p><p>7. Falls Nein: Ist er Bundesrat bereit, mit der Umsetzung einem periodischen Monitoring zu überprüfen.</p>
    • Auswirkung von internationalen Lieferkettengesetzen auf die Schweiz

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