Schliessung der letzten Poststelle von ChĂȘne-Bougeries

ShortId
20.4683
Id
20204683
Updated
28.07.2023 01:00
Language
de
Title
Schliessung der letzten Poststelle von Chêne-Bougeries
AdditionalIndexing
34;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizerische Post ist gesetzlich verpflichtet, ein landesweit flächendeckendes Netz bedienter Zugangspunkte (Poststellen, Agenturen) zu betreiben, welches sicherstellt, dass die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten für alle Bevölkerungsgruppe in allen Regionen in angemessener Distanz zugänglich ist.</p><p>Die Erreichbarkeitsvorgaben wurden in der Postverordnung konkretisiert. Zum 1. Januar 2019 hat der Bundesrat diese Vorgaben letztmals verschärft. 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung eines Kantons müssen zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr innert 20 Minuten Zugang zu einer Poststelle oder Agentur haben bzw. innert 20 Minuten eine Barzahlungsdienstleistung tätigen können. Die zeitlichen Vorgaben werden ergänzt durch die Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte und der Wirtschaftsstruktur, welche gerade in dichtbesiedelten städtischen Gebieten für das Poststellennetz ebenfalls massgeblich sind. Konkret muss die Post in derartigen Gebieten pro 15 000 Einwohnern oder Beschäftigten einen bedienten Zugangspunkt (Poststelle oder Agentur) betreiben, wobei der jeweils höhere Wert massgebend ist. Im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben ist die Post frei, ob sie eine Poststelle betreibt oder einen Partner in Form einer Agentur mit der Aufgabe betraut.</p><p>Die Post muss die von einer Schliessung oder Verlegung betroffene Gemeinde frühzeitig anhören. Kommt keine Einigung zustande, kann die betroffene Gemeinde innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Entscheides die PostCom anrufen. Die PostCom führt ein Schlichtungsverfahren durch. Sie gibt innerhalb von sechs Monaten eine Empfehlung zuhanden der Post ab. Vor der Eröffnung der Empfehlung der PostCom darf die Post die betreffende Poststelle oder Agentur weder schliessen noch verlegen.</p><p>Der Bund in seiner Funktion als Eigner führt die Post über strategische Ziele und greift nicht in das operative Geschäft ein.</p><p>Im konkreten Fall von Chêne-Bougeries steht die Post nach eigenen Angaben aufgrund der ungenügenden Nutzung der Poststelle bereits seit 2018 in einem Dialog mit der Gemeinde. Die Post strebt die Einrichtung einer Agentur an. Der Agenturpartner wird sämtliche täglich von der Kundschaft beanspruchten Basisdienstleistungen anbieten. Dank der Schaffung einer Agentur bleibt die Post physisch vor Ort präsent und es gibt längere Öffnungszeiten. Diese Lösung hat sich vielerorts sowohl für ältere Menschen als auch für die Bevölkerung insgesamt bewährt. Das Verfahren zwischen Post und Gemeinde dauert aktuell an, weshalb dazu keine weiteren Angaben gemacht werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Post zieht die Schliessung der Poststelle der Gemeinde Chêne-Bougeries in Betracht.</p><p>Diese Gemeinde mit über 11 000 Einwohnerinnen und Einwohnern würde so nach der Aufhebung der Poststelle von Conches im Jahr 2015 die letzte Poststelle verlieren.</p><p>Die Nachfrage ist gross und die Schliessung ist nicht nachvollziehbar.</p><p>Chêne-Bougeries ist eine Gemeinde, die sich mit neuen Quartieren weiterentwickelt. Ausserdem ist ein Viertel der Bevölkerung im Rentenalter und fast 10 Prozent sind älter als 80. Diese Leute benutzen die Post häufig. Zudem ist diese Poststelle ein strukturierendes Element in der räumlichen Gestaltung der Gemeinde, das insbesondere bei der Erschliessung der Infrastruktur für den öffentlichen Verkehr berücksichtigt wurde. </p><p>2017 wurde von einer politischen Gruppierung, den Gewerkschaften sowie Kundinnen und Kunden eine Petition lanciert. 1251 Unterschriften wurden Anfang 2018 gesammelt und der Postdirektion übergeben.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie wird die Poststelle von Chêne-Bougeries seit 2015 frequentiert?</p><p>2. Wie soll zugunsten der Einwohnerinnen und Einwohner von Chênes-Bougeries eine hochstehende Grundversorgung mit Postdienstleistungen sichergestellt werden?</p><p>3. Wenn die Post beabsichtigt, die Poststelle von Chênes-Bougeries durch eine Postagentur zu ersetzen: Wo soll sich diese befinden und wer soll für die Partnerschaft in Frage kommen?</p><p>4. Welches wären die Bedingungen einer solchen Partnerschaft mit einem Unternehmen oder einer Einrichtung öffentlichen oder privaten Rechts? Welches wären die Leistungen und Gegenleistungen im Rahmen der Partnerschaft und wie hoch wäre die Entschädigung für die Bereitstellung dieser Postagentur?</p><p>5. Hätte die Schliessung der Poststelle den Abbau von Arbeitsplätzen zur Folge?</p>
  • Schliessung der letzten Poststelle von Chêne-Bougeries
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizerische Post ist gesetzlich verpflichtet, ein landesweit flächendeckendes Netz bedienter Zugangspunkte (Poststellen, Agenturen) zu betreiben, welches sicherstellt, dass die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten für alle Bevölkerungsgruppe in allen Regionen in angemessener Distanz zugänglich ist.</p><p>Die Erreichbarkeitsvorgaben wurden in der Postverordnung konkretisiert. Zum 1. Januar 2019 hat der Bundesrat diese Vorgaben letztmals verschärft. 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung eines Kantons müssen zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr innert 20 Minuten Zugang zu einer Poststelle oder Agentur haben bzw. innert 20 Minuten eine Barzahlungsdienstleistung tätigen können. Die zeitlichen Vorgaben werden ergänzt durch die Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte und der Wirtschaftsstruktur, welche gerade in dichtbesiedelten städtischen Gebieten für das Poststellennetz ebenfalls massgeblich sind. Konkret muss die Post in derartigen Gebieten pro 15 000 Einwohnern oder Beschäftigten einen bedienten Zugangspunkt (Poststelle oder Agentur) betreiben, wobei der jeweils höhere Wert massgebend ist. Im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben ist die Post frei, ob sie eine Poststelle betreibt oder einen Partner in Form einer Agentur mit der Aufgabe betraut.</p><p>Die Post muss die von einer Schliessung oder Verlegung betroffene Gemeinde frühzeitig anhören. Kommt keine Einigung zustande, kann die betroffene Gemeinde innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Entscheides die PostCom anrufen. Die PostCom führt ein Schlichtungsverfahren durch. Sie gibt innerhalb von sechs Monaten eine Empfehlung zuhanden der Post ab. Vor der Eröffnung der Empfehlung der PostCom darf die Post die betreffende Poststelle oder Agentur weder schliessen noch verlegen.</p><p>Der Bund in seiner Funktion als Eigner führt die Post über strategische Ziele und greift nicht in das operative Geschäft ein.</p><p>Im konkreten Fall von Chêne-Bougeries steht die Post nach eigenen Angaben aufgrund der ungenügenden Nutzung der Poststelle bereits seit 2018 in einem Dialog mit der Gemeinde. Die Post strebt die Einrichtung einer Agentur an. Der Agenturpartner wird sämtliche täglich von der Kundschaft beanspruchten Basisdienstleistungen anbieten. Dank der Schaffung einer Agentur bleibt die Post physisch vor Ort präsent und es gibt längere Öffnungszeiten. Diese Lösung hat sich vielerorts sowohl für ältere Menschen als auch für die Bevölkerung insgesamt bewährt. Das Verfahren zwischen Post und Gemeinde dauert aktuell an, weshalb dazu keine weiteren Angaben gemacht werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Post zieht die Schliessung der Poststelle der Gemeinde Chêne-Bougeries in Betracht.</p><p>Diese Gemeinde mit über 11 000 Einwohnerinnen und Einwohnern würde so nach der Aufhebung der Poststelle von Conches im Jahr 2015 die letzte Poststelle verlieren.</p><p>Die Nachfrage ist gross und die Schliessung ist nicht nachvollziehbar.</p><p>Chêne-Bougeries ist eine Gemeinde, die sich mit neuen Quartieren weiterentwickelt. Ausserdem ist ein Viertel der Bevölkerung im Rentenalter und fast 10 Prozent sind älter als 80. Diese Leute benutzen die Post häufig. Zudem ist diese Poststelle ein strukturierendes Element in der räumlichen Gestaltung der Gemeinde, das insbesondere bei der Erschliessung der Infrastruktur für den öffentlichen Verkehr berücksichtigt wurde. </p><p>2017 wurde von einer politischen Gruppierung, den Gewerkschaften sowie Kundinnen und Kunden eine Petition lanciert. 1251 Unterschriften wurden Anfang 2018 gesammelt und der Postdirektion übergeben.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie wird die Poststelle von Chêne-Bougeries seit 2015 frequentiert?</p><p>2. Wie soll zugunsten der Einwohnerinnen und Einwohner von Chênes-Bougeries eine hochstehende Grundversorgung mit Postdienstleistungen sichergestellt werden?</p><p>3. Wenn die Post beabsichtigt, die Poststelle von Chênes-Bougeries durch eine Postagentur zu ersetzen: Wo soll sich diese befinden und wer soll für die Partnerschaft in Frage kommen?</p><p>4. Welches wären die Bedingungen einer solchen Partnerschaft mit einem Unternehmen oder einer Einrichtung öffentlichen oder privaten Rechts? Welches wären die Leistungen und Gegenleistungen im Rahmen der Partnerschaft und wie hoch wäre die Entschädigung für die Bereitstellung dieser Postagentur?</p><p>5. Hätte die Schliessung der Poststelle den Abbau von Arbeitsplätzen zur Folge?</p>
    • Schliessung der letzten Poststelle von Chêne-Bougeries

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