Recycling von E-Bike-Batterien in der Schweiz

ShortId
20.4689
Id
20204689
Updated
28.07.2023 01:00
Language
de
Title
Recycling von E-Bike-Batterien in der Schweiz
AdditionalIndexing
48;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei den in E-Bike verwendeten Batterien handelt es sich meist um hocheffiziente, langlebige Lithium-Ionen-Batterien. Sie sind unzählige Male wiederaufladbar und erreichen das Ende der Lebensdauer je nach Gebrauch erst nach 7 bis 15 Jahren. Die Entsorgung von Batterien und die Finanzierung dazu wird im Anhang 2.15 der Chemikalienrisikoreduktionsverordnung (ChemRRV; SR 814.81) geregelt. Ausgediente Batterien gelten als Sonderabfall und müssen einer umweltgerechten Verwertung zugeführt werden, Händlerinnen und Händler von E-Bikes haben eine Rücknahmepflicht. Die Finanzierung der Verwertung erfolgt über eine vorgezogene Entsorgungsgebühr VEG. Die Kundinnen und Kunden bezahlen für die Verwertung also bereits beim Kauf des E-Bikes.</p><p>Zu 1) Gemessen an den neu in Verkehr gebrachten E-Bikes ist der Rücklauf von ausgedienten Lithium-Ionen-Batterien mit knapp 20 Prozent noch gering. Dies hat mehrere Gründe: Die Batterien sind langlebig und werden oft auch dann noch verwendet, wenn sie nicht mehr die volle Leistung haben. Zudem ist davon auszugehen, dass viele ausgediente Batterien in Garagen und Veloräumen über mehrere Jahre liegen bleiben, bis sich die Konsumentin bzw. der Konsument zu einer Entsorgung entschliesst. Entsprechend können die rasant steigenden Verkaufszahlen nicht direkt ins Verhältnis mit den aktuell zurückgenommenen Batterien gesetzt werden. Es liegen keine Hinweise vor, dass ausgedienten E-Bike-Batterien in grösserem Umfang falsch entsorgt werden.</p><p>Zu 2) Die gesammelten Lithium-Ionen-Batterien werden der stofflichen Verwertung zugeführt. Die Verwertung der in der Schweiz gesammelten E-Bike-Batterien erfolgt in einem ersten Schritt bei Batrec Industrie AG. Die Batterien werden nach chemischer Zusammensetzung sortiert, entladen und geschreddert. Anschliessend kommen sie in ausländische Anlagen. Dort wird der grösste Anteil der Wertstoffe wie Aluminium, Kupfer, Stahl, Nickel- und Kobaltoxid zurückgewonnen. Neben der stofflichen Verwertung besteht auch die Möglichkeit der Wiederverwendung der E-Bike-Batterien, die noch leistungsfähige Zellen enthalten (second life).</p><p>Zu 3) Erst seit einigen Jahren werden die E-Bike-Batterien statistisch separat erfasst und eine Rücklaufquote für alle Lithium-Ionen-Batterien berechnet. Zusätzliche Massnahmen wären noch verfrüht.</p><p>Zu 4) Die Inverkehrbringer von Lithium-Ionen-Batterien sind rücknahmepflichtig und müssen die Altbatterien der umweltgerechten Verwertung zuführen. Bei einigen E-Trottinetts kann die Batterie nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand aus dem Gerät entnommen werden. In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass die Batterien nicht fachgerecht verwertet werden (z.B. als Metallschrott). Die Herstellerinnen und Hersteller von E-Trottinetts beteiligen sich heute noch nicht an den freiwilligen Rücknahmesystemen für elektrische und elektronische Geräte von SENS e-Recycling und SWICO Recycling.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit Jahren erlebt die Schweiz einen regelrechten E-Bike-Boom. 2018 wurden in der Schweiz 111 661 E-Bikes verkauft, 2019 wuchs der Absatz gar um 19 Prozent auf eine neue Rekordmarke von 133 033 Stück. Im laufenden Jahr hält dieser Trend aller Wahrscheinlichkeit nach weiter an: Laut einer Hochrechnung der Schweizer Fachstelle für Zweiradfragen dürfte der Absatz 2020 erneut um ein Viertel steigen.</p><p>Als Folge dieser Entwicklung müssen in der Schweiz immer mehr alte Akkus von E-Bikes ersetzt werden. Denn das Ende der Lebenszeit eines E-Bike-Akkus wird nach fünf bis sieben Jahren erreicht.</p><p>Aufgrund der zunehmenden Relevanz und Verbreitung von E-Bikes wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welcher Anteil an alten E-Bike-Batterien werden von den Fahrerinnen und Fahrern retourniert?</p><p>2. Was geschieht mit den retournierten Batterien und inwiefern können diese wiederverwertet werden?</p><p>3. Welche zusätzlichen Massnahmen braucht es aus Sicht des Bundesrates, um die Wiederverwertungsquote von E-Bike-Batterien gegebenenfalls zu erfassen und/oder zu erhöhen?</p><p>4. Wie präsentiert sich die Situation im Zusammenhang mit den weiteren kleineren elektrischen Verkehrsmitteln wie E-Trotinetts?</p>
  • Recycling von E-Bike-Batterien in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei den in E-Bike verwendeten Batterien handelt es sich meist um hocheffiziente, langlebige Lithium-Ionen-Batterien. Sie sind unzählige Male wiederaufladbar und erreichen das Ende der Lebensdauer je nach Gebrauch erst nach 7 bis 15 Jahren. Die Entsorgung von Batterien und die Finanzierung dazu wird im Anhang 2.15 der Chemikalienrisikoreduktionsverordnung (ChemRRV; SR 814.81) geregelt. Ausgediente Batterien gelten als Sonderabfall und müssen einer umweltgerechten Verwertung zugeführt werden, Händlerinnen und Händler von E-Bikes haben eine Rücknahmepflicht. Die Finanzierung der Verwertung erfolgt über eine vorgezogene Entsorgungsgebühr VEG. Die Kundinnen und Kunden bezahlen für die Verwertung also bereits beim Kauf des E-Bikes.</p><p>Zu 1) Gemessen an den neu in Verkehr gebrachten E-Bikes ist der Rücklauf von ausgedienten Lithium-Ionen-Batterien mit knapp 20 Prozent noch gering. Dies hat mehrere Gründe: Die Batterien sind langlebig und werden oft auch dann noch verwendet, wenn sie nicht mehr die volle Leistung haben. Zudem ist davon auszugehen, dass viele ausgediente Batterien in Garagen und Veloräumen über mehrere Jahre liegen bleiben, bis sich die Konsumentin bzw. der Konsument zu einer Entsorgung entschliesst. Entsprechend können die rasant steigenden Verkaufszahlen nicht direkt ins Verhältnis mit den aktuell zurückgenommenen Batterien gesetzt werden. Es liegen keine Hinweise vor, dass ausgedienten E-Bike-Batterien in grösserem Umfang falsch entsorgt werden.</p><p>Zu 2) Die gesammelten Lithium-Ionen-Batterien werden der stofflichen Verwertung zugeführt. Die Verwertung der in der Schweiz gesammelten E-Bike-Batterien erfolgt in einem ersten Schritt bei Batrec Industrie AG. Die Batterien werden nach chemischer Zusammensetzung sortiert, entladen und geschreddert. Anschliessend kommen sie in ausländische Anlagen. Dort wird der grösste Anteil der Wertstoffe wie Aluminium, Kupfer, Stahl, Nickel- und Kobaltoxid zurückgewonnen. Neben der stofflichen Verwertung besteht auch die Möglichkeit der Wiederverwendung der E-Bike-Batterien, die noch leistungsfähige Zellen enthalten (second life).</p><p>Zu 3) Erst seit einigen Jahren werden die E-Bike-Batterien statistisch separat erfasst und eine Rücklaufquote für alle Lithium-Ionen-Batterien berechnet. Zusätzliche Massnahmen wären noch verfrüht.</p><p>Zu 4) Die Inverkehrbringer von Lithium-Ionen-Batterien sind rücknahmepflichtig und müssen die Altbatterien der umweltgerechten Verwertung zuführen. Bei einigen E-Trottinetts kann die Batterie nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand aus dem Gerät entnommen werden. In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass die Batterien nicht fachgerecht verwertet werden (z.B. als Metallschrott). Die Herstellerinnen und Hersteller von E-Trottinetts beteiligen sich heute noch nicht an den freiwilligen Rücknahmesystemen für elektrische und elektronische Geräte von SENS e-Recycling und SWICO Recycling.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit Jahren erlebt die Schweiz einen regelrechten E-Bike-Boom. 2018 wurden in der Schweiz 111 661 E-Bikes verkauft, 2019 wuchs der Absatz gar um 19 Prozent auf eine neue Rekordmarke von 133 033 Stück. Im laufenden Jahr hält dieser Trend aller Wahrscheinlichkeit nach weiter an: Laut einer Hochrechnung der Schweizer Fachstelle für Zweiradfragen dürfte der Absatz 2020 erneut um ein Viertel steigen.</p><p>Als Folge dieser Entwicklung müssen in der Schweiz immer mehr alte Akkus von E-Bikes ersetzt werden. Denn das Ende der Lebenszeit eines E-Bike-Akkus wird nach fünf bis sieben Jahren erreicht.</p><p>Aufgrund der zunehmenden Relevanz und Verbreitung von E-Bikes wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welcher Anteil an alten E-Bike-Batterien werden von den Fahrerinnen und Fahrern retourniert?</p><p>2. Was geschieht mit den retournierten Batterien und inwiefern können diese wiederverwertet werden?</p><p>3. Welche zusätzlichen Massnahmen braucht es aus Sicht des Bundesrates, um die Wiederverwertungsquote von E-Bike-Batterien gegebenenfalls zu erfassen und/oder zu erhöhen?</p><p>4. Wie präsentiert sich die Situation im Zusammenhang mit den weiteren kleineren elektrischen Verkehrsmitteln wie E-Trotinetts?</p>
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