Systematische Eliminierung der unnötigen Schwellen in Schweizer Fliessgewässern

ShortId
20.4696
Id
20204696
Updated
28.07.2023 00:57
Language
de
Title
Systematische Eliminierung der unnötigen Schwellen in Schweizer Fliessgewässern
AdditionalIndexing
52;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die stark beeinträchtigte Durchgängigkeit der Gewässer ist einer der Gründe für den hohen Biodiversitätsverlust in Gewässern, insbesondere bei den Fischen. Diese Problematik stand unter anderem im Jahr 2011 bei der Revision des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG, SR 814.20) im Zentrum. Gemäss Gewässerschutzrecht wurden die Kantone aufgefordert, den Bund per Ende 2014 über ihre strategischen Planungen im Bereich Revitalisierung in Kenntnis zu setzen. Diese Revitalisierungsplanungen werden alle zwölf Jahre aktualisiert. Die Kantone sind verpflichtet, die Hindernisse nach ökologischen Kriterien zu priorisieren. Ziel ist es, bis 2030 rund 1000 wasserkraft-bedingte Hindernisse fischgängig umzugestalten. Diese Umgestaltung wird über den Stromnetzzuschlag finanziert. Andere Querbauwerke in den Gewässern werden durch das Programm "Revitalisierung der Gewässer" angegangen. Bringt die Beseitigung von Hindernissen einen hohen ökologischen Nutzen, so fördert der Bund diese, gestützt auf Art. 62b GSchG, mit höheren Subventionssätzen. Seit einigen Jahren werden die verfügbaren Bundesmittel des Programms "Revitalisierung der Gewässer" von den Kantonen vollständig beansprucht.</p><p>Schweizweit liegen bereits gute Daten zu Anzahl und Lage der Querbauwerke vor. Aktuell sind ca. 100'000 Hindernisse identifiziert, welche nicht wasserkraftbedingt sind.. Bis Ende 2019 wurden rund 570 Hindernisse entfernt oder umgestaltet.</p><p>Im Rahmen des Programms "Revitalisierung der Gewässer" werden Informationen über die Anzahl von nicht wasserkraftbedingten Hindernissen laufend aktualisiert. Im Hinblick auf die nächste Planung im Jahr 2026 werden die Anforderungen hinsichtlich der Wiederherstellung der Durchgängigkeit präzisiert und die Beseitigung von nicht wasserkraftbedingten Querbauwerken wird in der nächsten strategischen Revitalisierungsplanung der Kantone einen wichtigenSchwerpunkt darstellen. In diesem Zusammenhang wird auch der Finanzbedarf evaluiert werden.</p><p>Aufgrund der laufenden Arbeiten und der bereits vorhandenen Datengrundlagen bieten weitere Arbeiten zum jetzigen Zeitpunkt keinen Mehrwert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Schwellen in Fliessgewässern behindern die Fischwanderung und die Verfrachtung von Nährstoffen und Sedimenten. Durch die Fragmentierung werden Fischpopulationen isoliert. Ausgehend von der ökomorphologischen Kartierung wird geschätzt, dass sich in den Schweizer Fliessgewässern über 100 000 Verbauungen befinden, durchschnittlich alle 1,6 Kilometer. Heute haben zahlreiche Schwellen keine Bedeutung mehr, weder für den Hochwasserschutz noch für die Stromproduktion.</p><p>Internationale Studien haben gezeigt, dass die Eliminierung der Schwellen eine der wirksamsten Massnahmen ist, um Fliessgewässer wieder in ihren Ursprungszustand zu versetzen. </p><p>Es ist eines der Ziele im Schweizer Gewässerschutz, die Durchgängigkeit der Gewässer wiederherzustellen. Entsprechende Massnahmen sind beispielsweise im Rahmen von Programmvereinbarungen im Umweltbereich vorgesehen, allerdings werden diese Instrumente nur selten verwendet.</p><p>Der Bund wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Eliminierung aller unnötigen Schwellen zu prüfen; es soll namentlich darum gehen:</p><p>1. die Schwellen zu erfassen und sie in Bezug auf ihre Notwendigkeit, insbesondere für die Energieproduktion, einzustufen;</p><p>2. die Eliminierung unnötiger Schwellen abhängig vom ökologischen Nutzen, von der technischen Machbarkeit und den anfallenden Kosten zu priorisieren; </p><p>3. bei Bedarf die Finanzierung dieser Massnahmen im Rahmen von Programmvereinbarungen NFA zu intensivieren.</p>
  • Systematische Eliminierung der unnötigen Schwellen in Schweizer Fliessgewässern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die stark beeinträchtigte Durchgängigkeit der Gewässer ist einer der Gründe für den hohen Biodiversitätsverlust in Gewässern, insbesondere bei den Fischen. Diese Problematik stand unter anderem im Jahr 2011 bei der Revision des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG, SR 814.20) im Zentrum. Gemäss Gewässerschutzrecht wurden die Kantone aufgefordert, den Bund per Ende 2014 über ihre strategischen Planungen im Bereich Revitalisierung in Kenntnis zu setzen. Diese Revitalisierungsplanungen werden alle zwölf Jahre aktualisiert. Die Kantone sind verpflichtet, die Hindernisse nach ökologischen Kriterien zu priorisieren. Ziel ist es, bis 2030 rund 1000 wasserkraft-bedingte Hindernisse fischgängig umzugestalten. Diese Umgestaltung wird über den Stromnetzzuschlag finanziert. Andere Querbauwerke in den Gewässern werden durch das Programm "Revitalisierung der Gewässer" angegangen. Bringt die Beseitigung von Hindernissen einen hohen ökologischen Nutzen, so fördert der Bund diese, gestützt auf Art. 62b GSchG, mit höheren Subventionssätzen. Seit einigen Jahren werden die verfügbaren Bundesmittel des Programms "Revitalisierung der Gewässer" von den Kantonen vollständig beansprucht.</p><p>Schweizweit liegen bereits gute Daten zu Anzahl und Lage der Querbauwerke vor. Aktuell sind ca. 100'000 Hindernisse identifiziert, welche nicht wasserkraftbedingt sind.. Bis Ende 2019 wurden rund 570 Hindernisse entfernt oder umgestaltet.</p><p>Im Rahmen des Programms "Revitalisierung der Gewässer" werden Informationen über die Anzahl von nicht wasserkraftbedingten Hindernissen laufend aktualisiert. Im Hinblick auf die nächste Planung im Jahr 2026 werden die Anforderungen hinsichtlich der Wiederherstellung der Durchgängigkeit präzisiert und die Beseitigung von nicht wasserkraftbedingten Querbauwerken wird in der nächsten strategischen Revitalisierungsplanung der Kantone einen wichtigenSchwerpunkt darstellen. In diesem Zusammenhang wird auch der Finanzbedarf evaluiert werden.</p><p>Aufgrund der laufenden Arbeiten und der bereits vorhandenen Datengrundlagen bieten weitere Arbeiten zum jetzigen Zeitpunkt keinen Mehrwert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Schwellen in Fliessgewässern behindern die Fischwanderung und die Verfrachtung von Nährstoffen und Sedimenten. Durch die Fragmentierung werden Fischpopulationen isoliert. Ausgehend von der ökomorphologischen Kartierung wird geschätzt, dass sich in den Schweizer Fliessgewässern über 100 000 Verbauungen befinden, durchschnittlich alle 1,6 Kilometer. Heute haben zahlreiche Schwellen keine Bedeutung mehr, weder für den Hochwasserschutz noch für die Stromproduktion.</p><p>Internationale Studien haben gezeigt, dass die Eliminierung der Schwellen eine der wirksamsten Massnahmen ist, um Fliessgewässer wieder in ihren Ursprungszustand zu versetzen. </p><p>Es ist eines der Ziele im Schweizer Gewässerschutz, die Durchgängigkeit der Gewässer wiederherzustellen. Entsprechende Massnahmen sind beispielsweise im Rahmen von Programmvereinbarungen im Umweltbereich vorgesehen, allerdings werden diese Instrumente nur selten verwendet.</p><p>Der Bund wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Eliminierung aller unnötigen Schwellen zu prüfen; es soll namentlich darum gehen:</p><p>1. die Schwellen zu erfassen und sie in Bezug auf ihre Notwendigkeit, insbesondere für die Energieproduktion, einzustufen;</p><p>2. die Eliminierung unnötiger Schwellen abhängig vom ökologischen Nutzen, von der technischen Machbarkeit und den anfallenden Kosten zu priorisieren; </p><p>3. bei Bedarf die Finanzierung dieser Massnahmen im Rahmen von Programmvereinbarungen NFA zu intensivieren.</p>
    • Systematische Eliminierung der unnötigen Schwellen in Schweizer Fliessgewässern

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