Schädliche Emissionen im Ausland durch PFAS-Export?

ShortId
20.4699
Id
20204699
Updated
28.07.2023 00:54
Language
de
Title
Schädliche Emissionen im Ausland durch PFAS-Export?
AdditionalIndexing
52;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind eine Gruppe von Chemikalien, die während Jahrzehnten aufgrund ihrer technischen Eigenschaften in zahlreichen industriellen Prozessen und Produkten eingesetzt wurden. Dazu zählen z.B. die Produktion von Textilien, Elektronik, Löschschaumprodukte (Brandschutzmittel), Papierbeschichtungen, Farben oder Skiwachs. Die bekanntesten Chemikalien aus dieser Gruppe sind Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS). </p><p>Aufgrund der hohen Stabilität und Vielseitigkeit der PFAS - sie sind biologisch, chemisch und thermisch äusserst stabil sowie Wasser und Fett abweisend - waren sie nicht aus der Industrie wegzudenken. Seit 2010 ist die Verwendung von PFOS in Europa verboten. Für PFOA gilt seit 2020 ein Verwendungsverbot. </p><p>Bei der Entsorgung von Abfällen, die PFAS beinhalten, ist folglich grosse Vorsicht geboten. Es gilt dafür zu sorgen, dass die Stoffe nicht in die Umwelt geraten. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat strenge Anforderungen für die Entsorgung in der Schweiz definiert. Beispielsweise müssen PFAS-belastete Abfälle bei über 1000°C behandelt werden, wodurch die PFAS zerstört werden. </p><p>Bei der Entsorgung von Abfällen im Ausland müssen gemäss Verordnung zum Verkehr mit Abfällen (VeVA) die gleichen Anforderungen erfüllt sein wie in der Schweiz.</p>
  • <p>Der grenzüberschreitende Verkehr mit Abfällen ist im Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (SR 0.814.05) sowie dem OECD-Ratsbeschluss C(2001)107/FINAL betreffend die Änderung des Beschlusses C(92)39/FINAL über die Kontrolle grenzüberschreitender Verbringungen von Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind (SR 0.814.052) geregelt und im Umweltschutzgesetz (USG, SR 814.01) sowie der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA, SR 814.610) umgesetzt.</p><p>Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für den Export von Abfällen prüft das Bundesamt für Umwelt (BAFU), ob die Voraussetzungen für die Ausfuhrbewilligung gemäss Artikel 17 der VeVA erfüllt sind. Die Entsorgung im Ausland muss u.a. umweltverträglich sein und dem schweizerischen Stand der Technik entsprechen. Diese Bedingung wird anhand technischer Informationen über das Entsorgungsverfahren und allenfalls benötigter Laboruntersuchungen überprüft. Damit wird sichergestellt, dass die schweizerischen Umweltstandards nicht durch Abfallexporte ins Ausland umgangen werden können.</p><p>Das Bewilligungsverfahren gilt auch für Exporte von Abfällen, die per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) enthalten. Wenn die Zerstörung der PFAS mit einer thermischen Behandlung von mehr als 1000 °C erfolgt, ist die Voraussetzung für eine umweltverträgliche Behandlung erfüllt. Wenn auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das BAFU den Export bewilligen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass bei der Entsorgung von PFAS-belasteten Abfällen, welche von der Schweiz ins Ausland exportiert werden, keine schädlichen Emissionen von PFAS in die Luft, den Boden oder das Wasser gelangen? Wie beurteilt der Bundesrat die entsprechenden Entsorgungswege und Behandlungen im Ausland? Erfüllen diese die Anforderungen, die in der Schweiz in der Verordnung zum Verkehr mit Abfällen (Ve VA) festgelegt sind?</p>
  • Schädliche Emissionen im Ausland durch PFAS-Export?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind eine Gruppe von Chemikalien, die während Jahrzehnten aufgrund ihrer technischen Eigenschaften in zahlreichen industriellen Prozessen und Produkten eingesetzt wurden. Dazu zählen z.B. die Produktion von Textilien, Elektronik, Löschschaumprodukte (Brandschutzmittel), Papierbeschichtungen, Farben oder Skiwachs. Die bekanntesten Chemikalien aus dieser Gruppe sind Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS). </p><p>Aufgrund der hohen Stabilität und Vielseitigkeit der PFAS - sie sind biologisch, chemisch und thermisch äusserst stabil sowie Wasser und Fett abweisend - waren sie nicht aus der Industrie wegzudenken. Seit 2010 ist die Verwendung von PFOS in Europa verboten. Für PFOA gilt seit 2020 ein Verwendungsverbot. </p><p>Bei der Entsorgung von Abfällen, die PFAS beinhalten, ist folglich grosse Vorsicht geboten. Es gilt dafür zu sorgen, dass die Stoffe nicht in die Umwelt geraten. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat strenge Anforderungen für die Entsorgung in der Schweiz definiert. Beispielsweise müssen PFAS-belastete Abfälle bei über 1000°C behandelt werden, wodurch die PFAS zerstört werden. </p><p>Bei der Entsorgung von Abfällen im Ausland müssen gemäss Verordnung zum Verkehr mit Abfällen (VeVA) die gleichen Anforderungen erfüllt sein wie in der Schweiz.</p>
    • <p>Der grenzüberschreitende Verkehr mit Abfällen ist im Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (SR 0.814.05) sowie dem OECD-Ratsbeschluss C(2001)107/FINAL betreffend die Änderung des Beschlusses C(92)39/FINAL über die Kontrolle grenzüberschreitender Verbringungen von Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind (SR 0.814.052) geregelt und im Umweltschutzgesetz (USG, SR 814.01) sowie der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA, SR 814.610) umgesetzt.</p><p>Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für den Export von Abfällen prüft das Bundesamt für Umwelt (BAFU), ob die Voraussetzungen für die Ausfuhrbewilligung gemäss Artikel 17 der VeVA erfüllt sind. Die Entsorgung im Ausland muss u.a. umweltverträglich sein und dem schweizerischen Stand der Technik entsprechen. Diese Bedingung wird anhand technischer Informationen über das Entsorgungsverfahren und allenfalls benötigter Laboruntersuchungen überprüft. Damit wird sichergestellt, dass die schweizerischen Umweltstandards nicht durch Abfallexporte ins Ausland umgangen werden können.</p><p>Das Bewilligungsverfahren gilt auch für Exporte von Abfällen, die per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) enthalten. Wenn die Zerstörung der PFAS mit einer thermischen Behandlung von mehr als 1000 °C erfolgt, ist die Voraussetzung für eine umweltverträgliche Behandlung erfüllt. Wenn auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das BAFU den Export bewilligen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass bei der Entsorgung von PFAS-belasteten Abfällen, welche von der Schweiz ins Ausland exportiert werden, keine schädlichen Emissionen von PFAS in die Luft, den Boden oder das Wasser gelangen? Wie beurteilt der Bundesrat die entsprechenden Entsorgungswege und Behandlungen im Ausland? Erfüllen diese die Anforderungen, die in der Schweiz in der Verordnung zum Verkehr mit Abfällen (Ve VA) festgelegt sind?</p>
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