Erweiterung des Epidemiengesetzes zur Stärkung der Digitalisierung und zur Vereinheitlichung der Daten, gemeinsam mit der Wirtschaft

ShortId
20.4702
Id
20204702
Updated
28.07.2023 14:21
Language
de
Title
Erweiterung des Epidemiengesetzes zur Stärkung der Digitalisierung und zur Vereinheitlichung der Daten, gemeinsam mit der Wirtschaft
AdditionalIndexing
34;2841;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Einer der Gründe, wieso die Pandemie nicht besser bekämpft werden kann, ist weil die Kantone viel zu spät und zu unterschiedlich begonnen haben mit dem Contact-Tracing und zusätzlich die digitalen Möglichkeiten (Contact Tracing-Apps) viel zu wenig eingesetzt haben. Die Kompetenzen liegen, wie es in der Verfassung steht, bei den Kantonen. Doch die Erhebung und der Umgang mit Daten bei den Kantonen ist höchst unterschiedlich. Tatsächlich sind nur acht Kantone in der Lage, Daten ans BAG zu schicken. Vier weitere machen es zwischendurch und die anderen 15 gar nicht. Die Datensätze sind folglich sehr unterschiedlich, die einen arbeiten mit Sormas, andere mit der KPMG, dritte (Kanton Aargau) haben selber was gebastelt. </p><p>Im BAG steht eine Datenbank bereit, die nicht eingesetzt werden kann, weil sie keine bzw. unzureichenden Daten erhält von den Kantonen. Diese Daten der Kantone sind aber der unentbehrliche Rohstoff, damit das BAG eine nationale Pandemie-Steuerung vornehmen kann. </p><p>In einer Pandemie wird der an und für sich starke Föderalismus zu einer gefährlichen Schwäche. Die Effizienzgewinne durch ein einheitliches System liegen auf der Hand. Der Bund braucht dazu mehr Kompetenzen, er muss rasch und flächendeckend Vorgaben machen können. Er muss auch unkompliziert und rasch auf Hilfestellungen aus der Privatwirtschaft zurückgreifen können. Das ist nicht nur viel effizienter, sondern auch viel günstiger. Es ist aber insbesondere für die Handhabung und die Nutzung der Daten ein alternativloser Prozess. </p>
  • <p>Im Rahmen der Evaluation der gesamten Krisenbewältigung wird auch das heutige Epidemiengesetz und die daraus abgeleiteten Massnahmen des kantonalen Contact Tracings geprüft. Auch die Rolle des Bundes sowie die Aufgabenteilung zwischen den Kantonen und dem Bund in der Krisenbewältigung wird evaluiert. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Bundesrat die von der Motion geforderte Gesetzesänderung. </p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Epidemiegesetz dahingehend zu ändern, dass der Bund die Steuerung der Datenerhebung auf nationaler Ebene einleiten und koordinieren kann und die Wirtschaft enger in den Prozess einbezogen wird.</p>
  • Erweiterung des Epidemiengesetzes zur Stärkung der Digitalisierung und zur Vereinheitlichung der Daten, gemeinsam mit der Wirtschaft
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Einer der Gründe, wieso die Pandemie nicht besser bekämpft werden kann, ist weil die Kantone viel zu spät und zu unterschiedlich begonnen haben mit dem Contact-Tracing und zusätzlich die digitalen Möglichkeiten (Contact Tracing-Apps) viel zu wenig eingesetzt haben. Die Kompetenzen liegen, wie es in der Verfassung steht, bei den Kantonen. Doch die Erhebung und der Umgang mit Daten bei den Kantonen ist höchst unterschiedlich. Tatsächlich sind nur acht Kantone in der Lage, Daten ans BAG zu schicken. Vier weitere machen es zwischendurch und die anderen 15 gar nicht. Die Datensätze sind folglich sehr unterschiedlich, die einen arbeiten mit Sormas, andere mit der KPMG, dritte (Kanton Aargau) haben selber was gebastelt. </p><p>Im BAG steht eine Datenbank bereit, die nicht eingesetzt werden kann, weil sie keine bzw. unzureichenden Daten erhält von den Kantonen. Diese Daten der Kantone sind aber der unentbehrliche Rohstoff, damit das BAG eine nationale Pandemie-Steuerung vornehmen kann. </p><p>In einer Pandemie wird der an und für sich starke Föderalismus zu einer gefährlichen Schwäche. Die Effizienzgewinne durch ein einheitliches System liegen auf der Hand. Der Bund braucht dazu mehr Kompetenzen, er muss rasch und flächendeckend Vorgaben machen können. Er muss auch unkompliziert und rasch auf Hilfestellungen aus der Privatwirtschaft zurückgreifen können. Das ist nicht nur viel effizienter, sondern auch viel günstiger. Es ist aber insbesondere für die Handhabung und die Nutzung der Daten ein alternativloser Prozess. </p>
    • <p>Im Rahmen der Evaluation der gesamten Krisenbewältigung wird auch das heutige Epidemiengesetz und die daraus abgeleiteten Massnahmen des kantonalen Contact Tracings geprüft. Auch die Rolle des Bundes sowie die Aufgabenteilung zwischen den Kantonen und dem Bund in der Krisenbewältigung wird evaluiert. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Bundesrat die von der Motion geforderte Gesetzesänderung. </p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Epidemiegesetz dahingehend zu ändern, dass der Bund die Steuerung der Datenerhebung auf nationaler Ebene einleiten und koordinieren kann und die Wirtschaft enger in den Prozess einbezogen wird.</p>
    • Erweiterung des Epidemiengesetzes zur Stärkung der Digitalisierung und zur Vereinheitlichung der Daten, gemeinsam mit der Wirtschaft

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