Lösung des 2005 durch Richter verursachten Eritrea-Problems in Sicht?

ShortId
20.4704
Id
20204704
Updated
28.07.2023 01:00
Language
de
Title
Lösung des 2005 durch Richter verursachten Eritrea-Problems in Sicht?
AdditionalIndexing
2811;08;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu 1: Die Zahl der primären Asylgesuche aus Eritrea ist seit 2016 stark rückläufig. Dennoch ist Eritrea für die Schweizer Migrationspolitik weiterhin von hoher Priorität. Bis Ende 2019 fanden regelmässig Treffen mit der eritreischen Regierung statt. Aufgrund der COVID-19 Pandemie ist der Flughafen Asmara geschlossen und es sind derzeit keine Reisen nach Eritrea möglich. Ein für Frühjahr 2020 geplanter Arbeitsbesuch einer Delegation aus Bern musste daher abgesagt werden. Auch die für Eritrea zuständige schweizerische Botschaft in Khartum konnte seit Ende 2019 keine Reisen nach Eritrea mehr unternehmen. Die Schweiz wird die Kontakte auch auf hochrangiger Stufe wieder aufnehmen, sobald dies möglich ist.</p><p>Zu 2: Seit 2016 unternimmt die Schweiz gemeinsame Demarchen mit Deutschland, Schweden und Norwegen, die mit denselben Herausforderungen wie die Schweiz konfrontiert sind. In diesem Rahmen wurden verschiedene Dialoge und Arbeitstreffen durchgeführt. Aufgrund der COVID-19 Pandemie konnten seit Anfang 2020 keine Treffen im 4-Länder-Format stattfinden. Obwohl Eritrea nach wie vor weder von der Schweiz noch von den anderen Ländern zwangsweise Rückschaffungen akzeptiert, wird die Schweiz ihr Engagement im 4-Länder-Format aufrechterhalten, weil durch die gemeinsamen Demarchen die Präsenz und der Dialog mit Eritrea verstärkt werden können. </p><p>Zu 3: Für die Festlegung der Wegweisungspraxis sind Berichte von Gefängnisbesuchen lediglich eine von vielen Quellen, welche herangezogen werden. Dies gilt sowohl für Eritrea wie auch für weitere Herkunftsstaaten asylsuchender Personen wie etwa Iran, die Türkei, die Volksrepublik China oder Russland. So wertet das SEM laufend aktuelle Berichte von UN-Organisationen, internationalen Menschenrechtsorganisationen, Forschern, Partnerbehörden sowie weiteren vertrauenswürdigen Quellen aus. Zusätzlich unternimmt das SEM eigene Dienstreisen und unterhält regen Austausch mit Experten und Migrationsämtern anderer europäischer Staaten sowie dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO). Aufgrund der breit abgestützten Quellenlage verfügt das SEM über ein aktuelles und differenziertes Bild der Lage vor Ort und lässt diese Informationen in seine Asyl- und Wegweisungspraxis einfliessen.</p><p>Zu 4: Das SEM bietet für alle Länder am Horn von Afrika Rückkehrhilfe an. Sie besteht aus einer finanziellen Starthilfe und einer materiellen Projekthilfe. Diese wird nach der Rückkehr in Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation (in der Regel die Internationale Organisation für Migration IOM) vor Ort umgesetzt, da eine wirksame Mittelverwendung bei der Umsetzung von Reintegrationsprojekten ein zentrales Anliegen des SEM ist. In Eritrea ist eine Projektbetreuung von Rückkehrenden nicht möglich. Eine geeignete Partnerorganisation vor Ort existiert nicht. Das SEM hat darum seit 2019 zusätzliche Rückkehrhilfemassnahmen geprüft. Als Alternative für die fehlenden Möglichkeiten vor Ort soll dabei ein rückkehrorientiertes Ausbildungsprojekt in der Schweiz einen verstärkten Impuls zur Förderung der freiwilligen Rückkehr nach Eritrea und in die Region setzen. Aufgrund der COVID-19 Pandemie konnte dieses länderspezifische Rückkehrhilfeprogramm noch nicht umgesetzt werden. Der Start ist für das Jahr 2021 geplant, sofern die epidemiologische Situation dies zulässt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bis ins Jahr 2005 verzeichnete die Schweiz pro Jahr nie mehr als 260 Asylgesuche aus Eritrea, prozentual etwa gleich viele wie andere europäische Länder Die Asylrekurskommission fällte am 20. Dezember 2005 eines der umstrittensten Schweizer Urteile der letzten Jahrzehnte. "In Eritrea ist die Bestrafung von Dienstverweigerung und Desertion unverhältnismässig streng; sie ist als politisch motiviert einzustufen. Personen, die begründete Furcht haben, einer solchen Bestrafung ausgesetzt zu werden, sind als Flüchtlinge anzuerkennen", hiess es im 22-seitigen Leitententscheid. </p><p>Seither schafft es die Schweiz nicht, den Strom von Eritreern in die Schweiz zu unterbinden. Gemeinden ächzen unter den Sozialhilfekosten, jeder 10. Fürsorgeempfänger ist aus Eritrea. </p><p>1. Ist in naher Zukunft eine Reise der EJPD-Vorsteherin oder des SEM-Staatssekretärs nach Eritrea geplant? Wenn nein, warum? Bildet Eritrea trotz der weitreichenden Folgen keine Priorität unserer Migrationspolitik? </p><p>2. Im Januar 2017 führte eine gemeinsame Reise die Botschafter der Schweiz, Deutschlands, Norwegens und Schwedens nach Asmara. Die vier Staaten erhoffen sich von der engen Kooperation mehr Gewicht. Was hat diese gemeinsame Haltung für die Schweiz konkret gebracht? Können Deutschland, Schweden oder Norwegen, zwangsweise Rückkehr nach Eritrea organisieren? Wie sieht die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit diesen vier Ländern aus? </p><p>3. Zur Begründung seiner zurückhaltenden Wegweisungspraxis behauptet das SEM: "Im Rahmen von Dienstreisen konnten in den letzten Jahren weder das SEM noch Partnerbehörden Gefängnisse in Eritrea besuchen" (Blick 30.09.2018). Sind mögliche Gefängnisbesuche ein Kriterium für das SEM, um über Wegweisungen in ein Land zu entscheiden? Haben das SEM oder IKRK Zugang z.B. Zugang zu Gefängnissen im Iran, der Türkei, in China oder in Russland? </p><p>4. Im Dezember 2019 hat der Staatssekretär für Migration in einem Interview in der NZZ angekündigt, dass das SEM für die Länder am Horn von Afrika (Äthiopien, Eritrea, Somalia und Sudan) spezifische Rückkehrhilfeprogramm plane? Wie ist der Stand dieser Programme? Wenn nein, warum nicht? </p>
  • Lösung des 2005 durch Richter verursachten Eritrea-Problems in Sicht?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu 1: Die Zahl der primären Asylgesuche aus Eritrea ist seit 2016 stark rückläufig. Dennoch ist Eritrea für die Schweizer Migrationspolitik weiterhin von hoher Priorität. Bis Ende 2019 fanden regelmässig Treffen mit der eritreischen Regierung statt. Aufgrund der COVID-19 Pandemie ist der Flughafen Asmara geschlossen und es sind derzeit keine Reisen nach Eritrea möglich. Ein für Frühjahr 2020 geplanter Arbeitsbesuch einer Delegation aus Bern musste daher abgesagt werden. Auch die für Eritrea zuständige schweizerische Botschaft in Khartum konnte seit Ende 2019 keine Reisen nach Eritrea mehr unternehmen. Die Schweiz wird die Kontakte auch auf hochrangiger Stufe wieder aufnehmen, sobald dies möglich ist.</p><p>Zu 2: Seit 2016 unternimmt die Schweiz gemeinsame Demarchen mit Deutschland, Schweden und Norwegen, die mit denselben Herausforderungen wie die Schweiz konfrontiert sind. In diesem Rahmen wurden verschiedene Dialoge und Arbeitstreffen durchgeführt. Aufgrund der COVID-19 Pandemie konnten seit Anfang 2020 keine Treffen im 4-Länder-Format stattfinden. Obwohl Eritrea nach wie vor weder von der Schweiz noch von den anderen Ländern zwangsweise Rückschaffungen akzeptiert, wird die Schweiz ihr Engagement im 4-Länder-Format aufrechterhalten, weil durch die gemeinsamen Demarchen die Präsenz und der Dialog mit Eritrea verstärkt werden können. </p><p>Zu 3: Für die Festlegung der Wegweisungspraxis sind Berichte von Gefängnisbesuchen lediglich eine von vielen Quellen, welche herangezogen werden. Dies gilt sowohl für Eritrea wie auch für weitere Herkunftsstaaten asylsuchender Personen wie etwa Iran, die Türkei, die Volksrepublik China oder Russland. So wertet das SEM laufend aktuelle Berichte von UN-Organisationen, internationalen Menschenrechtsorganisationen, Forschern, Partnerbehörden sowie weiteren vertrauenswürdigen Quellen aus. Zusätzlich unternimmt das SEM eigene Dienstreisen und unterhält regen Austausch mit Experten und Migrationsämtern anderer europäischer Staaten sowie dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO). Aufgrund der breit abgestützten Quellenlage verfügt das SEM über ein aktuelles und differenziertes Bild der Lage vor Ort und lässt diese Informationen in seine Asyl- und Wegweisungspraxis einfliessen.</p><p>Zu 4: Das SEM bietet für alle Länder am Horn von Afrika Rückkehrhilfe an. Sie besteht aus einer finanziellen Starthilfe und einer materiellen Projekthilfe. Diese wird nach der Rückkehr in Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation (in der Regel die Internationale Organisation für Migration IOM) vor Ort umgesetzt, da eine wirksame Mittelverwendung bei der Umsetzung von Reintegrationsprojekten ein zentrales Anliegen des SEM ist. In Eritrea ist eine Projektbetreuung von Rückkehrenden nicht möglich. Eine geeignete Partnerorganisation vor Ort existiert nicht. Das SEM hat darum seit 2019 zusätzliche Rückkehrhilfemassnahmen geprüft. Als Alternative für die fehlenden Möglichkeiten vor Ort soll dabei ein rückkehrorientiertes Ausbildungsprojekt in der Schweiz einen verstärkten Impuls zur Förderung der freiwilligen Rückkehr nach Eritrea und in die Region setzen. Aufgrund der COVID-19 Pandemie konnte dieses länderspezifische Rückkehrhilfeprogramm noch nicht umgesetzt werden. Der Start ist für das Jahr 2021 geplant, sofern die epidemiologische Situation dies zulässt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bis ins Jahr 2005 verzeichnete die Schweiz pro Jahr nie mehr als 260 Asylgesuche aus Eritrea, prozentual etwa gleich viele wie andere europäische Länder Die Asylrekurskommission fällte am 20. Dezember 2005 eines der umstrittensten Schweizer Urteile der letzten Jahrzehnte. "In Eritrea ist die Bestrafung von Dienstverweigerung und Desertion unverhältnismässig streng; sie ist als politisch motiviert einzustufen. Personen, die begründete Furcht haben, einer solchen Bestrafung ausgesetzt zu werden, sind als Flüchtlinge anzuerkennen", hiess es im 22-seitigen Leitententscheid. </p><p>Seither schafft es die Schweiz nicht, den Strom von Eritreern in die Schweiz zu unterbinden. Gemeinden ächzen unter den Sozialhilfekosten, jeder 10. Fürsorgeempfänger ist aus Eritrea. </p><p>1. Ist in naher Zukunft eine Reise der EJPD-Vorsteherin oder des SEM-Staatssekretärs nach Eritrea geplant? Wenn nein, warum? Bildet Eritrea trotz der weitreichenden Folgen keine Priorität unserer Migrationspolitik? </p><p>2. Im Januar 2017 führte eine gemeinsame Reise die Botschafter der Schweiz, Deutschlands, Norwegens und Schwedens nach Asmara. Die vier Staaten erhoffen sich von der engen Kooperation mehr Gewicht. Was hat diese gemeinsame Haltung für die Schweiz konkret gebracht? Können Deutschland, Schweden oder Norwegen, zwangsweise Rückkehr nach Eritrea organisieren? Wie sieht die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit diesen vier Ländern aus? </p><p>3. Zur Begründung seiner zurückhaltenden Wegweisungspraxis behauptet das SEM: "Im Rahmen von Dienstreisen konnten in den letzten Jahren weder das SEM noch Partnerbehörden Gefängnisse in Eritrea besuchen" (Blick 30.09.2018). Sind mögliche Gefängnisbesuche ein Kriterium für das SEM, um über Wegweisungen in ein Land zu entscheiden? Haben das SEM oder IKRK Zugang z.B. Zugang zu Gefängnissen im Iran, der Türkei, in China oder in Russland? </p><p>4. Im Dezember 2019 hat der Staatssekretär für Migration in einem Interview in der NZZ angekündigt, dass das SEM für die Länder am Horn von Afrika (Äthiopien, Eritrea, Somalia und Sudan) spezifische Rückkehrhilfeprogramm plane? Wie ist der Stand dieser Programme? Wenn nein, warum nicht? </p>
    • Lösung des 2005 durch Richter verursachten Eritrea-Problems in Sicht?

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