Nie versiegender Strom von Asylbewerbern aus Eritrea

ShortId
20.4705
Id
20204705
Updated
28.07.2023 00:58
Language
de
Title
Nie versiegender Strom von Asylbewerbern aus Eritrea
AdditionalIndexing
2811;04;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Für die Beantwortung der Fragen ist zwischen Primär- und Sekundärgesuchen zu unterscheiden. Primärgesuche sind erstmalige Asylgesuche, welche von Gesuchstellenden unabhängig von anderen Personen, die bereits in der Schweiz um Schutz ersucht haben, gestellt werden. Demgegenüber werden Sekundärgesuche als Folge von vorangehenden Asylgesuchen in der Schweiz registriert und können weiter in die Kategorien Geburten in der Schweiz, Familiennachzug und Mehrfachgesuche unterteilt werden (vgl. Asylstatistik des Staatssekretariats für Migration [SEM]). Eine Aufschlüsselung der Asylgesuche von eritreischen Staatsangehörigen zeigt, dass Primärgesuche seit der Anpassung der Asyl- und Wegweisungspraxis des SEM im Jahr 2016 stark abgenommen haben. Während 2016 knapp 3'000 eritreische Staatsangehörige ein Primärgesuch stellten, waren es 2017 noch 494 Personen. Dieser Trend manifestiert sich bis heute (2018: 490; 2019: 297; 2020: 211). Betreffend die Anzahl Primärgesuche befindet sich Eritrea damit im Vergleich zu den anderen Herkunftsländern an zehnter Stelle. Die im Jahr 2016 angepasste Asylpraxis zu Eritrea und die beschleunigten Asylverfahren tragen wesentlich dazu bei, dass der Anteil von unbegründeten Asylgesuchen eritreischer Staatsangehöriger nachhaltig gesenkt werden konnte. Die stabil hohe Schutzquote bei Primärgesuchen (2018: 61.2 Prozent; 2019: 72.5 Prozent; 2020: 79.5 %) bei gleichzeitigem Rückgang der Anzahl Primärgesuche in der Schweiz zeigt auf, dass vermehrt eritreische Staatsangehörige ein Asylgesuch in der Schweiz stellen, die effektiv Schutzbedarf aufweisen. Das SEM überprüft seine Asyl- und Wegweisungspraxis zu Eritrea auch weiterhin laufend und passt diese bei Bedarf entsprechend an. Gleichzeitig engagiert sich die Schweiz dafür, dass Geflüchtete bereits in ihrer Herkunftsregion möglichst schnell wirksamen Schutz erhalten (sog. "Protection in the Region"). So werden Erstaufnahmeländer wie der Sudan oder Äthiopien in ihren Bemühungen unterstützt, diesen Personen den notwendigen Schutz zu gewähren, was zu einer Verringerung der irregulären Weiterwanderung führt.</p><p>4. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 den Bericht zur Überprüfung von rund 3'400 vorläufigen Aufnahmen von eritreischen Staatsangehörigen in Erfüllung der Motion Müller Damian 18.3409, "Umsetzung einer fairen Asylpolitik in Bezug auf Eritrea", verabschiedet. Der Bericht dokumentiert insbesondere die vom zuständigen SEM zwischen Februar 2018 und September 2019 ausgeführten Arbeiten und die daraus resultierenden Ergebnisse. Der Bericht wurde auf der Webseite des SEM veröffentlicht und wird auch dem Parlament vorgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>2020 haben bereits über 1200 Eritreer ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht. Die verschärfte Asylpraxis gegenüber Eritrea wirkt sich offenkundig nicht aus. Rund 40 000 Eritreer leben in der Schweiz, davon haben 20 551 einen B-Ausweis mit Asylstatus erhalten und über 10 000 Eritreer sind gegenwärtig im Asylprozess. Im Bereich Rückkehrunterstützung sind die Eritreer (466 Personen) die zweitgrösste Gruppe nach Algerien (547 Personen), welche die Schweiz verlassen müssen (Stand jeweils 30.09.2020). Mit der Integration harzt es bekanntlich stark. Die Sozialhilfeabhängigkeit ist notorisch hoch, die Erwerbsquote tief. Von den Sozialhilfebezügern ausländischer Nationalität stammten die meisten aus Eritrea. </p><p>Im Sommer 2016 hat das SEM beschlossen, die Praxis gegenüber Eritreern zu verschärfen. Ihnen wird nicht mehr allein wegen der illegalen Ausreise aus dem Land Asyl gewährt. Für Personen, die vom Nationaldienst befreit oder aus diesem entlassen wurden, gilt eine Rückkehr als grundsätzlich zumutbar. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte entsprechende Asylentscheide. Trotzdem gab es 2020 kaum Rückkehren nach Eritrea. Gemäss Asylstatistiken sind lediglich etwas mehr als 20 Eritreer freiwillig in ihren Heimatstaat zurückgekehrt; zwangsweise Rückführungen gibt es bekanntlich keine. Eritrea bietet noch immer keine Hand bei Rückschaffungen abgewiesener Asylsuchender.</p><p>1. Warum sind die Eritreer noch immer die grösste Asylgruppe? Wirkt die Verschärfung des Asylgesetzes nicht? Wenn nein, warum? Ist der Bundesrat bereit, eine weitere Verschärfung in Betracht ziehen, um eine abschreckende Wirkung zu erreichen? </p><p>2. Von Januar bis September 2020 betrug die Schutzquote eritreischer Asylbewerber 86,2 Prozent (Für die gleiche Periode 2019 betrug sie 85,1 Prozent und 2018 76,8 %). Warum steigt ihre Schutzquote weiterhin anstatt abzunehmen?</p><p>3. Die Schweiz ist offensichtlich noch immer sehr attraktiv für die Eritreer. Was unternimmt der Bundesrat zur Senkung der Attraktivität unseres Landes für Asylbewerber aus Eritrea? </p><p>4. In einem Pilotversuch hat das SEM die Dossiers von 250 vorläufig Aufgenommene aus Eritrea überprüft. Mitte 2019 hat das SEM die vorläufige Aufnahme von sämtlichen 3400 Eritreern, die unter das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fallen, überprüft. Werden Parlament und Öffentlichkeit über das Ergebnis dieser Überprüfung informiert?</p>
  • Nie versiegender Strom von Asylbewerbern aus Eritrea
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Für die Beantwortung der Fragen ist zwischen Primär- und Sekundärgesuchen zu unterscheiden. Primärgesuche sind erstmalige Asylgesuche, welche von Gesuchstellenden unabhängig von anderen Personen, die bereits in der Schweiz um Schutz ersucht haben, gestellt werden. Demgegenüber werden Sekundärgesuche als Folge von vorangehenden Asylgesuchen in der Schweiz registriert und können weiter in die Kategorien Geburten in der Schweiz, Familiennachzug und Mehrfachgesuche unterteilt werden (vgl. Asylstatistik des Staatssekretariats für Migration [SEM]). Eine Aufschlüsselung der Asylgesuche von eritreischen Staatsangehörigen zeigt, dass Primärgesuche seit der Anpassung der Asyl- und Wegweisungspraxis des SEM im Jahr 2016 stark abgenommen haben. Während 2016 knapp 3'000 eritreische Staatsangehörige ein Primärgesuch stellten, waren es 2017 noch 494 Personen. Dieser Trend manifestiert sich bis heute (2018: 490; 2019: 297; 2020: 211). Betreffend die Anzahl Primärgesuche befindet sich Eritrea damit im Vergleich zu den anderen Herkunftsländern an zehnter Stelle. Die im Jahr 2016 angepasste Asylpraxis zu Eritrea und die beschleunigten Asylverfahren tragen wesentlich dazu bei, dass der Anteil von unbegründeten Asylgesuchen eritreischer Staatsangehöriger nachhaltig gesenkt werden konnte. Die stabil hohe Schutzquote bei Primärgesuchen (2018: 61.2 Prozent; 2019: 72.5 Prozent; 2020: 79.5 %) bei gleichzeitigem Rückgang der Anzahl Primärgesuche in der Schweiz zeigt auf, dass vermehrt eritreische Staatsangehörige ein Asylgesuch in der Schweiz stellen, die effektiv Schutzbedarf aufweisen. Das SEM überprüft seine Asyl- und Wegweisungspraxis zu Eritrea auch weiterhin laufend und passt diese bei Bedarf entsprechend an. Gleichzeitig engagiert sich die Schweiz dafür, dass Geflüchtete bereits in ihrer Herkunftsregion möglichst schnell wirksamen Schutz erhalten (sog. "Protection in the Region"). So werden Erstaufnahmeländer wie der Sudan oder Äthiopien in ihren Bemühungen unterstützt, diesen Personen den notwendigen Schutz zu gewähren, was zu einer Verringerung der irregulären Weiterwanderung führt.</p><p>4. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 den Bericht zur Überprüfung von rund 3'400 vorläufigen Aufnahmen von eritreischen Staatsangehörigen in Erfüllung der Motion Müller Damian 18.3409, "Umsetzung einer fairen Asylpolitik in Bezug auf Eritrea", verabschiedet. Der Bericht dokumentiert insbesondere die vom zuständigen SEM zwischen Februar 2018 und September 2019 ausgeführten Arbeiten und die daraus resultierenden Ergebnisse. Der Bericht wurde auf der Webseite des SEM veröffentlicht und wird auch dem Parlament vorgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>2020 haben bereits über 1200 Eritreer ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht. Die verschärfte Asylpraxis gegenüber Eritrea wirkt sich offenkundig nicht aus. Rund 40 000 Eritreer leben in der Schweiz, davon haben 20 551 einen B-Ausweis mit Asylstatus erhalten und über 10 000 Eritreer sind gegenwärtig im Asylprozess. Im Bereich Rückkehrunterstützung sind die Eritreer (466 Personen) die zweitgrösste Gruppe nach Algerien (547 Personen), welche die Schweiz verlassen müssen (Stand jeweils 30.09.2020). Mit der Integration harzt es bekanntlich stark. Die Sozialhilfeabhängigkeit ist notorisch hoch, die Erwerbsquote tief. Von den Sozialhilfebezügern ausländischer Nationalität stammten die meisten aus Eritrea. </p><p>Im Sommer 2016 hat das SEM beschlossen, die Praxis gegenüber Eritreern zu verschärfen. Ihnen wird nicht mehr allein wegen der illegalen Ausreise aus dem Land Asyl gewährt. Für Personen, die vom Nationaldienst befreit oder aus diesem entlassen wurden, gilt eine Rückkehr als grundsätzlich zumutbar. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte entsprechende Asylentscheide. Trotzdem gab es 2020 kaum Rückkehren nach Eritrea. Gemäss Asylstatistiken sind lediglich etwas mehr als 20 Eritreer freiwillig in ihren Heimatstaat zurückgekehrt; zwangsweise Rückführungen gibt es bekanntlich keine. Eritrea bietet noch immer keine Hand bei Rückschaffungen abgewiesener Asylsuchender.</p><p>1. Warum sind die Eritreer noch immer die grösste Asylgruppe? Wirkt die Verschärfung des Asylgesetzes nicht? Wenn nein, warum? Ist der Bundesrat bereit, eine weitere Verschärfung in Betracht ziehen, um eine abschreckende Wirkung zu erreichen? </p><p>2. Von Januar bis September 2020 betrug die Schutzquote eritreischer Asylbewerber 86,2 Prozent (Für die gleiche Periode 2019 betrug sie 85,1 Prozent und 2018 76,8 %). Warum steigt ihre Schutzquote weiterhin anstatt abzunehmen?</p><p>3. Die Schweiz ist offensichtlich noch immer sehr attraktiv für die Eritreer. Was unternimmt der Bundesrat zur Senkung der Attraktivität unseres Landes für Asylbewerber aus Eritrea? </p><p>4. In einem Pilotversuch hat das SEM die Dossiers von 250 vorläufig Aufgenommene aus Eritrea überprüft. Mitte 2019 hat das SEM die vorläufige Aufnahme von sämtlichen 3400 Eritreern, die unter das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fallen, überprüft. Werden Parlament und Öffentlichkeit über das Ergebnis dieser Überprüfung informiert?</p>
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