Forschung zur Unterwanderung von religiƶsen und politischen Institutionen durch legalistisch operierende islamistische Organisationen in der Schweiz, insbesondere auch durch Mitglieder der Muslimbruderschaft

ShortId
20.4706
Id
20204706
Updated
28.07.2023 00:58
Language
de
Title
Forschung zur Unterwanderung von religiösen und politischen Institutionen durch legalistisch operierende islamistische Organisationen in der Schweiz, insbesondere auch durch Mitglieder der Muslimbruderschaft
AdditionalIndexing
2831;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Um Bedrohungen für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz zu erkennen, werden offene und verdeckte Informationsquellen genutzt. Das gilt auch für Fragen zur möglichen Unterwanderung von religiösen und politischen Institutionen durch extremistische Organisationen in der Schweiz. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) darf aber nur Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit einer Organisation oder Person beschaffen und bearbeiten, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass diese ihre Rechte missbraucht, um terroristische, verbotene nachrichtendienstliche oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen (Art. 5 Abs. 6 des Nachrichtendienstgesetzes, NDG, SR 121). Religiöse Einrichtungen wie Moscheen inklusive deren Finanzierung unterliegen in der Schweiz keiner präventiven nachrichtendienstlichen Beobachtung, selbst wenn sie wie die Muslimbrüder eine radikale Auslegung und Anwendung des Glaubens praktizieren und propagieren.</p><p>Der Islam ist in der Schweiz eine gesellschaftliche Realität, muslimische Organisationen tragen zur Integration und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Gegenseitiges Wissen ist die Grundlage dafür, gemeinsam extremistischen Kräften entgegenzutreten. Deswegen sieht die Massnahme 1 des Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) die Lancierung von Forschungsprojekten und Studien zu Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus in der Schweiz vor. Im Rahmen des Impulsprogrammes zur Umsetzung des NAP kann der Bund unter anderem Forschungsprojekte und Studien lancieren und unterstützen (vgl. Art. 1 i.V.m. Art. 2 Bst. g der Verordnung gegen Radikalisierung und Extremismus, SR 311.039.5). Damit anerkennt der Bundesrat, dass durch Forschung mehr über die Radikalisierung und den gewalttätigen Extremismus in der Schweiz in Erfahrung gebracht werden kann. In diesem Rahmen unterstützt der Bund die Erstellung der Studie "Salafismus in der deutschsprachigen Schweiz" (2019-2021) des Zentrums für Religionsforschung der Universität Luzern. Mehrere Studien zur dschihadistischen Radikalisierung wurden publiziert, für die der NDB seine Expertise zur Verfügung gestellt hat, so z. B. eine Forschungsstudie des Centers for Security Studies (CSS) der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) zur dschihadistischen Radikalisierung in der Schweiz (2013) und für eine Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zu den Hintergründen der dschihadistischen Radikalisierung in der Schweiz (2015).</p><p>Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) hat das NFP 58 "Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft" durchgeführt und 2010 abgeschlossen. Das NFP 58 hat wissenschaftliche Forschungsergebnisse vor allem zu den Zielen einer Imam-Ausbildung, zur Religionspädagogik und zur Organisation des Islams in der Schweiz generiert. Diese dienten unter anderem als Grundlage für Gespräche zwischen den Bundesbehörden und Musliminnen und Muslimen in der Schweiz ("Muslim-Dialog 2010", 2010-2011). Die Universität Fribourg hat die Themen "Islambezogene Weiterbildung in der Schweiz, Förderung der Integration von Muslimen in der Schweiz" aufgenommen und 2015 das Schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft (SZIG) geschaffen, das an der Schnittstelle von Wissenschaft, Religion und Gesellschaft tätig ist und sich beispielsweise mit Fragen des Zusammenlebens von Muslimen und Nicht-Muslimen oder mit der Thematik "Radikalisierung" befasst und einen kontinuierlichen Austausch mit muslimischen Organisationen in der Schweiz pflegt. Forschende haben grundsätzlich jederzeit die Möglichkeit, Forschungsprojekte beim SNF einzureichen. Der Bundesrat erachtet die Bottom-up-Prinzipien in der Forschungsförderung als wichtig und sieht keinen Anlass, davon abzurücken.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Kritische Stimmen warnen vor der Unterwanderung von religiösen und politischen Institutionen durch legalistisch operierende islamistische Organisationen in der Schweiz, insbesondere auch durch Mitglieder der Muslimbruderschaft. Über die Aktivitäten, der in der Schweiz tätigen Organisationen, ist nur wenig bekannt. Oft sind auch die Behörden deshalb nicht ausreichend über den Charakter solcher Organisationen informiert. In der Gesellschaft führt dies zu Unsicherheit.</p><p>In Österreich hat im November 2020 eine Dokumentationsstelle "Politischer Islam" die Arbeit aufgenommen, um Netzwerke und Strukturen zu erforschen. Auch in der Schweiz besteht ein Forschungs- und Aufklärungsbedarf.</p><p>Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Anerkennt der Bundesrat die Notwendigkeit für vertiefte Aufklärung und Forschung in diesem Bereich?</p><p>2. Sind dem Bundesrat Forschungsarbeiten bekannt, die die Aktivitäten islamistischer Organisationen in der Schweiz über einen längeren Zeitraum untersuchen?</p><p>3. Sind dem Bundesrat Forschungsarbeiten bekannt, die das Vorgehen der Behörden gegenüber islamistischen Organisationen untersuchen und Handlungsanweisungen gibt?</p><p>4. Wie steht der Bundesrat zur Erforschung des Islamismus in der Schweiz, z.B. durch den Schweizer Nationalfonds?</p><p>5. Gedenkt der Bundesrat Forschung in diesem Bereich zu fördern?</p>
  • Forschung zur Unterwanderung von religiösen und politischen Institutionen durch legalistisch operierende islamistische Organisationen in der Schweiz, insbesondere auch durch Mitglieder der Muslimbruderschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Um Bedrohungen für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz zu erkennen, werden offene und verdeckte Informationsquellen genutzt. Das gilt auch für Fragen zur möglichen Unterwanderung von religiösen und politischen Institutionen durch extremistische Organisationen in der Schweiz. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) darf aber nur Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit einer Organisation oder Person beschaffen und bearbeiten, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass diese ihre Rechte missbraucht, um terroristische, verbotene nachrichtendienstliche oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen (Art. 5 Abs. 6 des Nachrichtendienstgesetzes, NDG, SR 121). Religiöse Einrichtungen wie Moscheen inklusive deren Finanzierung unterliegen in der Schweiz keiner präventiven nachrichtendienstlichen Beobachtung, selbst wenn sie wie die Muslimbrüder eine radikale Auslegung und Anwendung des Glaubens praktizieren und propagieren.</p><p>Der Islam ist in der Schweiz eine gesellschaftliche Realität, muslimische Organisationen tragen zur Integration und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Gegenseitiges Wissen ist die Grundlage dafür, gemeinsam extremistischen Kräften entgegenzutreten. Deswegen sieht die Massnahme 1 des Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) die Lancierung von Forschungsprojekten und Studien zu Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus in der Schweiz vor. Im Rahmen des Impulsprogrammes zur Umsetzung des NAP kann der Bund unter anderem Forschungsprojekte und Studien lancieren und unterstützen (vgl. Art. 1 i.V.m. Art. 2 Bst. g der Verordnung gegen Radikalisierung und Extremismus, SR 311.039.5). Damit anerkennt der Bundesrat, dass durch Forschung mehr über die Radikalisierung und den gewalttätigen Extremismus in der Schweiz in Erfahrung gebracht werden kann. In diesem Rahmen unterstützt der Bund die Erstellung der Studie "Salafismus in der deutschsprachigen Schweiz" (2019-2021) des Zentrums für Religionsforschung der Universität Luzern. Mehrere Studien zur dschihadistischen Radikalisierung wurden publiziert, für die der NDB seine Expertise zur Verfügung gestellt hat, so z. B. eine Forschungsstudie des Centers for Security Studies (CSS) der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) zur dschihadistischen Radikalisierung in der Schweiz (2013) und für eine Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zu den Hintergründen der dschihadistischen Radikalisierung in der Schweiz (2015).</p><p>Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) hat das NFP 58 "Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft" durchgeführt und 2010 abgeschlossen. Das NFP 58 hat wissenschaftliche Forschungsergebnisse vor allem zu den Zielen einer Imam-Ausbildung, zur Religionspädagogik und zur Organisation des Islams in der Schweiz generiert. Diese dienten unter anderem als Grundlage für Gespräche zwischen den Bundesbehörden und Musliminnen und Muslimen in der Schweiz ("Muslim-Dialog 2010", 2010-2011). Die Universität Fribourg hat die Themen "Islambezogene Weiterbildung in der Schweiz, Förderung der Integration von Muslimen in der Schweiz" aufgenommen und 2015 das Schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft (SZIG) geschaffen, das an der Schnittstelle von Wissenschaft, Religion und Gesellschaft tätig ist und sich beispielsweise mit Fragen des Zusammenlebens von Muslimen und Nicht-Muslimen oder mit der Thematik "Radikalisierung" befasst und einen kontinuierlichen Austausch mit muslimischen Organisationen in der Schweiz pflegt. Forschende haben grundsätzlich jederzeit die Möglichkeit, Forschungsprojekte beim SNF einzureichen. Der Bundesrat erachtet die Bottom-up-Prinzipien in der Forschungsförderung als wichtig und sieht keinen Anlass, davon abzurücken.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Kritische Stimmen warnen vor der Unterwanderung von religiösen und politischen Institutionen durch legalistisch operierende islamistische Organisationen in der Schweiz, insbesondere auch durch Mitglieder der Muslimbruderschaft. Über die Aktivitäten, der in der Schweiz tätigen Organisationen, ist nur wenig bekannt. Oft sind auch die Behörden deshalb nicht ausreichend über den Charakter solcher Organisationen informiert. In der Gesellschaft führt dies zu Unsicherheit.</p><p>In Österreich hat im November 2020 eine Dokumentationsstelle "Politischer Islam" die Arbeit aufgenommen, um Netzwerke und Strukturen zu erforschen. Auch in der Schweiz besteht ein Forschungs- und Aufklärungsbedarf.</p><p>Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Anerkennt der Bundesrat die Notwendigkeit für vertiefte Aufklärung und Forschung in diesem Bereich?</p><p>2. Sind dem Bundesrat Forschungsarbeiten bekannt, die die Aktivitäten islamistischer Organisationen in der Schweiz über einen längeren Zeitraum untersuchen?</p><p>3. Sind dem Bundesrat Forschungsarbeiten bekannt, die das Vorgehen der Behörden gegenüber islamistischen Organisationen untersuchen und Handlungsanweisungen gibt?</p><p>4. Wie steht der Bundesrat zur Erforschung des Islamismus in der Schweiz, z.B. durch den Schweizer Nationalfonds?</p><p>5. Gedenkt der Bundesrat Forschung in diesem Bereich zu fördern?</p>
    • Forschung zur Unterwanderung von religiösen und politischen Institutionen durch legalistisch operierende islamistische Organisationen in der Schweiz, insbesondere auch durch Mitglieder der Muslimbruderschaft

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