Warum schaffen Bund und Kantone finanzielle Anreize, damit in der Landwirtschaft gesetzlich festgelegte Grenzwerte eingehalten werden?

ShortId
20.4708
Id
20204708
Updated
28.07.2023 00:57
Language
de
Title
Warum schaffen Bund und Kantone finanzielle Anreize, damit in der Landwirtschaft gesetzlich festgelegte Grenzwerte eingehalten werden?
AdditionalIndexing
55;52;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik der Nährstoffverluste der Landwirtschaft bewusst. In der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) hat er einen verbindlichen Absenkpfad für Stickstoff- und Phosphorverluste sowie Massnahmen zur Reduktion der Nährstoffverluste vorgeschlagen (BBl 2020 3955).</p><p>1. Gemäss der Gewässer- und Umweltschutzgesetzgebung obliegt es den Kantonen, eine übermässige Belastung der Umwelt festzustellen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Im Vergleich mit anderen Regionen weist der Kanton Luzern eine hohe Nutztierdichte auf. Damit verbunden sind relativ hohe Nährstoffverluste der Landwirtschaft. Die kritischen Eintragsraten für Stickstoff werden in weiten Teilen der Schweiz überschritten, vor allem im Mittelland, im Jura, am nördlichen und am südlichen Alpenhang sowie im Tessin. Von den grösseren Seen, deren Phosphoreintrag hauptsächlich aus der Landwirtschaft stammt, erreichen neben Baldegger-, Hallwiler- und Sempachersee auch der Zuger, Murten- und Bielersee das entsprechende Umweltziel-Landwirtschaft nicht.</p><p>2. Der Bund unterstützt gemäss Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG; SR 814.20) die Kantone bei der Umsetzung der für die Erfüllung der Anforderungen an die Wasserqualität erforderlichen wirtschaftlich nicht tragbaren Massnahmen der Landwirtschaft zur Verhinderung der Abschwemmung und Auswaschung von Stoffen. Seit 1999 hat der Bund den Kanton Luzern mit 61 Mio. Franken für die Reduktion der Phosphorbelastung unterstützt, was über die Jahre einer durchschnittlichen Beteiligung von knapp 80 Prozent der Kosten entspricht. Nicht berücksichtigt sind dabei die Kosten für die Belüftung der Seen, die nicht vom Bund mitgetragen werden.</p><p>3. Anfang der Neunziger Jahre wurden Direktzahlungen in die Agrarpolitik eingeführt. Seit 1997 sind diese an den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) gebunden. Die ÖLN-Anforderung an eine ausgeglichene Nährstoffbilanz führte zu einem Anreiz für die Landwirtschaftsbetriebe, Nährstoffverluste mit technischen und betrieblichen Neuerungen zu vermeiden. Über die seit 2008 umgesetzten Ressourcenprojekte und die seit 2014 ausgerichteten Ressourceneffizienzbeiträge (REB) hat der Bund insgesamt über 160 Mio. CHF in emissionsmindernde Ausbringverfahren investiert. Über diesen Zeitraum sind die Ammoniakemissionen der Schweizer Landwirtschaft um 2'000 Tonnen pro Jahr oder um 5 Prozent gesunken (Mittelwerte 2007/09 bis 2016/18).</p><p>4. und 6. Die Luftreinhaltegesetzgebung kennt keine Emissions- oder Immissionsgrenzwerte für Ammoniak aus der Landwirtschaft. Als gesetzliche Anforderung ist formuliert, dass sensible Ökosysteme wie beispielsweise Wälder und Moore nicht durch übermässigen Stickstoffeintrag geschädigt werden dürfen. Auch für Phosphoremissionen der Landwirtschaft gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte. Relevant ist der durch die Phosphoreinträge beeinflusste Sauerstoffgehalt in den Seen. Gemäss Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1) werden Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen von landwirtschaftlichen Betrieben zur Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen Direktzahlungen ausgerichtet. Das Erbringen des ÖLN ist dafür eine Voraussetzung. Damit setzt der Bundesrat in der Agrarpolitik auf eine Kombination von regulatorischen und Fördermassnahmen.</p><p>5. Mit der Förderung der Einführung von ressourcenschonenden Techniken oder betrieblichen Verfahren zur Verbesserung der Ressourceneffizienz in der Landwirtschaft trägt der Bund dazu bei, dass bewährte Massnahmen breit angewendet werden und sich dadurch zum Stand der Technik entwickeln. Die über Jahre mit Direktzahlungen geförderten emissionsmindernden Ausbringverfahren hat der Bundesrat im Februar 2020 als Vorschrift in die Luftreinhalte-Verordnung (LRV, SR 814.318.142.1) aufgenommen. Sie entsprechen dem Stand der Technik. Entsprechend wurde die Direktzahlungsverordnung (DZV, SR 910.13) dahingehend geändert, dass diese Pflicht ab dem 1. Januar 2022 als Voraussetzung für die Gewährung von Direktzahlungen in den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) aufgenommen wird. Der Bundesrat hat eine Übergangsfrist bis Ende 2021 vorgesehen, während der die REB für emissionsmindernde Ausbringverfahren weiterhin gewährt werden.</p><p>7. Im Bereich Phosphor hat der Kanton Luzern mit einer Begleitgruppe, an der auch der Bund beteiligt war, verstärkte Massnahmen im Phosphorprojekt nach Artikel 62a GSchG erarbeitet. Dazu haben der Bund und der Kanton Luzern 2019 eine Programmvereinbarung abgeschlossen. 2020 hat der Kanton Luzern den Teil Ammoniak in der Landwirtschaft im Massnahmenplan Luftreinhaltung verabschiedet. Der Bund hat Kenntnis von der erwähnten Aufsichtsbeschwerde. Er wird tätig werden, wenn sich herausstellt, dass der Vollzug nicht gewährleistet ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im August 2020 hatten mehrere Organisationen scharfe Kritik am Kanton Luzern geübt und eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht: Das zuständige Departement (BUWD) habe es versäumt, strenge Regeln einzuführen: "Die verabschiedeten Ziele zur Ammoniak- und Phosphor-Reduktion sind zu wenig ambitioniert und reichen bei weitem nicht aus, um die Umwelt zu entlasten und die geltenden Gesetze des Bundes einzuhalten." Die Verbände forderten eine ambitionierte Nachbesserung, welche das BUWD mit dem Bund erarbeiten solle.</p><p>Auf die Frage 20.5971 schreibt der Bundesrat, er wolle mit der AP22+ "den Einsatz technischer und betrieblicher Massnahmen zur Reduktion der Ammoniakemissionen und Stickstoffverluste flächendeckend ausbauen. Wenn aufgrund der hohen Viehdichte in einer Region das Umweltziel nicht erreicht werden kann, sollten zusätzliche Massnahmen zur Reduzierung der Intensität in Betracht gezogen werden."</p><p>Daher bitten wir den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Seit wann sind im Kanton Luzern die Stickstoff- bzw. Ammoniak- und Phosphor-Emissionen gegenüber den gesetzlichen Werten zu hoch? Wie hoch ist die Überschreitung, auch im Vergleich mit anderen Regionen?</p><p>2. Diverse Seen im Kanton werden wegen der Überschüsse seit Jahren mit teuren Massnahmen vor dem Kollaps bewahrt. In welchem Umfang hat sich der Bund an den Kosten der Projekte beteiligt, seit Anbeginn (in CHF/%)?</p><p>3. Wie viel Steuergeld hat der Bund in den letzten 20 Jahren in den Einsatz von technischen und betrieblichen Massnahmen zur Reduktion von Stickstoff-, Ammoniak- und Phosphorverlusten in der Landwirtschaft investiert? Wie stark sind die Emissionen in dieser Zeit gesunken (in CHF/%)?</p><p>4. Ist es korrekt, dass Bund und Kantone so Anreize schaffen, damit die für diese Stoffe gesetzlich festgelegten Grenzwerte in der Landwirtschaft eingehalten werden? Wenn nein, was ist korrekt? Wenn ja, warum fahren Bund und Kantone damit weiter, wenn sich offenbar kaum Erfolge einstellen? </p><p>5. Warum unterstützen Bund und Kantone Massnahmen, die Stand der Technik sind?</p><p>6. Wann führt der Bundesrat in der Landwirtschaft Kostenwahrheit und Verursacherprinzip ein?</p><p>7. Ist der Bund vom BUWD kontaktiert worden, zwecks der raschen Ausarbeitung von Massnahmen? Wenn nein, werden Bundesrat und Verwaltung allfällige Aufsichtspflichten wahrnehmen und diese Massnahmen (inkl. Termine für die Zielerreichung) vom Kanton Luzern einfordern?</p>
  • Warum schaffen Bund und Kantone finanzielle Anreize, damit in der Landwirtschaft gesetzlich festgelegte Grenzwerte eingehalten werden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik der Nährstoffverluste der Landwirtschaft bewusst. In der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) hat er einen verbindlichen Absenkpfad für Stickstoff- und Phosphorverluste sowie Massnahmen zur Reduktion der Nährstoffverluste vorgeschlagen (BBl 2020 3955).</p><p>1. Gemäss der Gewässer- und Umweltschutzgesetzgebung obliegt es den Kantonen, eine übermässige Belastung der Umwelt festzustellen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Im Vergleich mit anderen Regionen weist der Kanton Luzern eine hohe Nutztierdichte auf. Damit verbunden sind relativ hohe Nährstoffverluste der Landwirtschaft. Die kritischen Eintragsraten für Stickstoff werden in weiten Teilen der Schweiz überschritten, vor allem im Mittelland, im Jura, am nördlichen und am südlichen Alpenhang sowie im Tessin. Von den grösseren Seen, deren Phosphoreintrag hauptsächlich aus der Landwirtschaft stammt, erreichen neben Baldegger-, Hallwiler- und Sempachersee auch der Zuger, Murten- und Bielersee das entsprechende Umweltziel-Landwirtschaft nicht.</p><p>2. Der Bund unterstützt gemäss Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG; SR 814.20) die Kantone bei der Umsetzung der für die Erfüllung der Anforderungen an die Wasserqualität erforderlichen wirtschaftlich nicht tragbaren Massnahmen der Landwirtschaft zur Verhinderung der Abschwemmung und Auswaschung von Stoffen. Seit 1999 hat der Bund den Kanton Luzern mit 61 Mio. Franken für die Reduktion der Phosphorbelastung unterstützt, was über die Jahre einer durchschnittlichen Beteiligung von knapp 80 Prozent der Kosten entspricht. Nicht berücksichtigt sind dabei die Kosten für die Belüftung der Seen, die nicht vom Bund mitgetragen werden.</p><p>3. Anfang der Neunziger Jahre wurden Direktzahlungen in die Agrarpolitik eingeführt. Seit 1997 sind diese an den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) gebunden. Die ÖLN-Anforderung an eine ausgeglichene Nährstoffbilanz führte zu einem Anreiz für die Landwirtschaftsbetriebe, Nährstoffverluste mit technischen und betrieblichen Neuerungen zu vermeiden. Über die seit 2008 umgesetzten Ressourcenprojekte und die seit 2014 ausgerichteten Ressourceneffizienzbeiträge (REB) hat der Bund insgesamt über 160 Mio. CHF in emissionsmindernde Ausbringverfahren investiert. Über diesen Zeitraum sind die Ammoniakemissionen der Schweizer Landwirtschaft um 2'000 Tonnen pro Jahr oder um 5 Prozent gesunken (Mittelwerte 2007/09 bis 2016/18).</p><p>4. und 6. Die Luftreinhaltegesetzgebung kennt keine Emissions- oder Immissionsgrenzwerte für Ammoniak aus der Landwirtschaft. Als gesetzliche Anforderung ist formuliert, dass sensible Ökosysteme wie beispielsweise Wälder und Moore nicht durch übermässigen Stickstoffeintrag geschädigt werden dürfen. Auch für Phosphoremissionen der Landwirtschaft gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte. Relevant ist der durch die Phosphoreinträge beeinflusste Sauerstoffgehalt in den Seen. Gemäss Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1) werden Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen von landwirtschaftlichen Betrieben zur Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen Direktzahlungen ausgerichtet. Das Erbringen des ÖLN ist dafür eine Voraussetzung. Damit setzt der Bundesrat in der Agrarpolitik auf eine Kombination von regulatorischen und Fördermassnahmen.</p><p>5. Mit der Förderung der Einführung von ressourcenschonenden Techniken oder betrieblichen Verfahren zur Verbesserung der Ressourceneffizienz in der Landwirtschaft trägt der Bund dazu bei, dass bewährte Massnahmen breit angewendet werden und sich dadurch zum Stand der Technik entwickeln. Die über Jahre mit Direktzahlungen geförderten emissionsmindernden Ausbringverfahren hat der Bundesrat im Februar 2020 als Vorschrift in die Luftreinhalte-Verordnung (LRV, SR 814.318.142.1) aufgenommen. Sie entsprechen dem Stand der Technik. Entsprechend wurde die Direktzahlungsverordnung (DZV, SR 910.13) dahingehend geändert, dass diese Pflicht ab dem 1. Januar 2022 als Voraussetzung für die Gewährung von Direktzahlungen in den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) aufgenommen wird. Der Bundesrat hat eine Übergangsfrist bis Ende 2021 vorgesehen, während der die REB für emissionsmindernde Ausbringverfahren weiterhin gewährt werden.</p><p>7. Im Bereich Phosphor hat der Kanton Luzern mit einer Begleitgruppe, an der auch der Bund beteiligt war, verstärkte Massnahmen im Phosphorprojekt nach Artikel 62a GSchG erarbeitet. Dazu haben der Bund und der Kanton Luzern 2019 eine Programmvereinbarung abgeschlossen. 2020 hat der Kanton Luzern den Teil Ammoniak in der Landwirtschaft im Massnahmenplan Luftreinhaltung verabschiedet. Der Bund hat Kenntnis von der erwähnten Aufsichtsbeschwerde. Er wird tätig werden, wenn sich herausstellt, dass der Vollzug nicht gewährleistet ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im August 2020 hatten mehrere Organisationen scharfe Kritik am Kanton Luzern geübt und eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht: Das zuständige Departement (BUWD) habe es versäumt, strenge Regeln einzuführen: "Die verabschiedeten Ziele zur Ammoniak- und Phosphor-Reduktion sind zu wenig ambitioniert und reichen bei weitem nicht aus, um die Umwelt zu entlasten und die geltenden Gesetze des Bundes einzuhalten." Die Verbände forderten eine ambitionierte Nachbesserung, welche das BUWD mit dem Bund erarbeiten solle.</p><p>Auf die Frage 20.5971 schreibt der Bundesrat, er wolle mit der AP22+ "den Einsatz technischer und betrieblicher Massnahmen zur Reduktion der Ammoniakemissionen und Stickstoffverluste flächendeckend ausbauen. Wenn aufgrund der hohen Viehdichte in einer Region das Umweltziel nicht erreicht werden kann, sollten zusätzliche Massnahmen zur Reduzierung der Intensität in Betracht gezogen werden."</p><p>Daher bitten wir den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Seit wann sind im Kanton Luzern die Stickstoff- bzw. Ammoniak- und Phosphor-Emissionen gegenüber den gesetzlichen Werten zu hoch? Wie hoch ist die Überschreitung, auch im Vergleich mit anderen Regionen?</p><p>2. Diverse Seen im Kanton werden wegen der Überschüsse seit Jahren mit teuren Massnahmen vor dem Kollaps bewahrt. In welchem Umfang hat sich der Bund an den Kosten der Projekte beteiligt, seit Anbeginn (in CHF/%)?</p><p>3. Wie viel Steuergeld hat der Bund in den letzten 20 Jahren in den Einsatz von technischen und betrieblichen Massnahmen zur Reduktion von Stickstoff-, Ammoniak- und Phosphorverlusten in der Landwirtschaft investiert? Wie stark sind die Emissionen in dieser Zeit gesunken (in CHF/%)?</p><p>4. Ist es korrekt, dass Bund und Kantone so Anreize schaffen, damit die für diese Stoffe gesetzlich festgelegten Grenzwerte in der Landwirtschaft eingehalten werden? Wenn nein, was ist korrekt? Wenn ja, warum fahren Bund und Kantone damit weiter, wenn sich offenbar kaum Erfolge einstellen? </p><p>5. Warum unterstützen Bund und Kantone Massnahmen, die Stand der Technik sind?</p><p>6. Wann führt der Bundesrat in der Landwirtschaft Kostenwahrheit und Verursacherprinzip ein?</p><p>7. Ist der Bund vom BUWD kontaktiert worden, zwecks der raschen Ausarbeitung von Massnahmen? Wenn nein, werden Bundesrat und Verwaltung allfällige Aufsichtspflichten wahrnehmen und diese Massnahmen (inkl. Termine für die Zielerreichung) vom Kanton Luzern einfordern?</p>
    • Warum schaffen Bund und Kantone finanzielle Anreize, damit in der Landwirtschaft gesetzlich festgelegte Grenzwerte eingehalten werden?

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