Kein Buschfleischimport in die Schweiz

ShortId
20.4729
Id
20204729
Updated
28.07.2023 00:47
Language
de
Title
Kein Buschfleischimport in die Schweiz
AdditionalIndexing
52;2841;15;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>2012 wurde eine Studie zur Identifizierung der vom Handel betroffenen Tierarten und zur jährlichen Quantifizierung des illegalen Bushmeatimports in die Schweiz von der Organisation Tengwood durchgeführt. Dabei zeigte sich in einer Hochrechnung, dass davon ausgegangen werden kann, dass mindestens vierzig Tonnen Buschfleisch pro Jahr in die Schweiz importiert werden. </p><p>Aufgrund der Studienresultate bejahte auch der Bundesrat den Handlungsbedarf beim Thema Bushmeat, wie aus seiner Antwort auf die Interpellation 13.3887 ersichtlich ist. Dabei führte er aus, dass die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) zusammen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) neben risikobasierten Stichprobenkontrollen auch Schwerpunktkontrollen im Bereich Buschfleisch durchführt. Die Kontrollen sollen laufend verbessert und angepasst werden. Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Identifikation von Buschfleisch hat das BLV gemeinsam mit Tengwood 2014 eine Vollzugshilfe erstellt, die sich an die Kontrollorgane des BLV sowie an die Mitarbeitenden der EZV richten sollte. Weiter sollten Hunde ausgebildet werden, die an der Grenze artengeschützte Waren aufspüren. Leider stehen seither keine weiteren Informationen über allfällige Verbesserungen durch die ergriffenen Massnahmen zur Verfügung.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat nimmt die gesundheitlichen Risiken und die negativen Auswirkungen auf die Biodiversität durch den illegalen Import von Buschfleisch ernst. Die Anzahl der illegalen Importe von Buschfleisch, welche die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) aufdecken, hat sich in den letzten Jahren aber nicht wesentlich verändert: Pro Jahr wurden jeweils unter 100 kg Buschfleisch beschlagnahmt. Die in der erwähnten Studie geschätzten Mengen von über 100 kg illegal importiertem Buschfleisch pro Tag erscheinen daher deutlich zu hoch.</p><p>2. Die EZV und das BLV erstellen jährliche Risikoprofile, um die vorhandenen Ressourcen auch bei der illegalen Einfuhr von Buschfleisch gezielt und wirkungsvoll einzusetzen. So wird vor allem im Personenverkehr gezielt nach illegalem importierten Buschfleisch gesucht. Zusätzlich werden die Hundestaffeln und die Zollangestellten in den Weiterbildungskursen konkret zur Problematik geschult. Für die Behandlung von Buschfleischeinfuhren sind aus hygienischer Sicht ebenfalls klare Vorgehensweisen definiert.</p><p>3.-5. Der Bundesrat erachtet diese Massnahmen gegen den illegalen Buschfleischimport nach wie vor als zielführend und ausreichend. Weitergehende Massnahmen sind daher nicht geplant. Der Bundesrat schlägt aber im Rahmen der laufenden Revision des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES; SR 453) eine deutliche Verschärfung des Strafrahmens vor, was auch beim illegalen Import von Buschfleisch eine zusätzliche Abschreckung bewirken dürfte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Zur Problematik des Buschfleischhandels in der Schweiz bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie sieht die Lage bezüglich des Imports von illegal erlangtem Buschfleisch in die Schweiz seit der letzten Auswertung durch die Tengwood-Studie aus? </p><p>2. Welche Massnahmen (ausser die Informations- und Identifikationsbroschüre) wurden seither konkret ergriffen? </p><p>3. Welche Massnahmen (z.B. oben erwähnte Broschüre, ausgebildete Hunde am Zollübergang, etc.) wertet der Bundesrat als zielführend bei der Bekämpfung von illegal eingeführtem Buschfleisch und inwiefern? </p><p>4. Gibt es weitergehende Massnahmen, die der Bundesrat noch "ausprobieren" möchte? </p><p>5. Gibt es aufgrund der momentanen Corona-Krise neue Vorsichtsmassnahmen betreffend Buschfleisch?</p>
  • Kein Buschfleischimport in die Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>2012 wurde eine Studie zur Identifizierung der vom Handel betroffenen Tierarten und zur jährlichen Quantifizierung des illegalen Bushmeatimports in die Schweiz von der Organisation Tengwood durchgeführt. Dabei zeigte sich in einer Hochrechnung, dass davon ausgegangen werden kann, dass mindestens vierzig Tonnen Buschfleisch pro Jahr in die Schweiz importiert werden. </p><p>Aufgrund der Studienresultate bejahte auch der Bundesrat den Handlungsbedarf beim Thema Bushmeat, wie aus seiner Antwort auf die Interpellation 13.3887 ersichtlich ist. Dabei führte er aus, dass die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) zusammen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) neben risikobasierten Stichprobenkontrollen auch Schwerpunktkontrollen im Bereich Buschfleisch durchführt. Die Kontrollen sollen laufend verbessert und angepasst werden. Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Identifikation von Buschfleisch hat das BLV gemeinsam mit Tengwood 2014 eine Vollzugshilfe erstellt, die sich an die Kontrollorgane des BLV sowie an die Mitarbeitenden der EZV richten sollte. Weiter sollten Hunde ausgebildet werden, die an der Grenze artengeschützte Waren aufspüren. Leider stehen seither keine weiteren Informationen über allfällige Verbesserungen durch die ergriffenen Massnahmen zur Verfügung.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat nimmt die gesundheitlichen Risiken und die negativen Auswirkungen auf die Biodiversität durch den illegalen Import von Buschfleisch ernst. Die Anzahl der illegalen Importe von Buschfleisch, welche die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) aufdecken, hat sich in den letzten Jahren aber nicht wesentlich verändert: Pro Jahr wurden jeweils unter 100 kg Buschfleisch beschlagnahmt. Die in der erwähnten Studie geschätzten Mengen von über 100 kg illegal importiertem Buschfleisch pro Tag erscheinen daher deutlich zu hoch.</p><p>2. Die EZV und das BLV erstellen jährliche Risikoprofile, um die vorhandenen Ressourcen auch bei der illegalen Einfuhr von Buschfleisch gezielt und wirkungsvoll einzusetzen. So wird vor allem im Personenverkehr gezielt nach illegalem importierten Buschfleisch gesucht. Zusätzlich werden die Hundestaffeln und die Zollangestellten in den Weiterbildungskursen konkret zur Problematik geschult. Für die Behandlung von Buschfleischeinfuhren sind aus hygienischer Sicht ebenfalls klare Vorgehensweisen definiert.</p><p>3.-5. Der Bundesrat erachtet diese Massnahmen gegen den illegalen Buschfleischimport nach wie vor als zielführend und ausreichend. Weitergehende Massnahmen sind daher nicht geplant. Der Bundesrat schlägt aber im Rahmen der laufenden Revision des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES; SR 453) eine deutliche Verschärfung des Strafrahmens vor, was auch beim illegalen Import von Buschfleisch eine zusätzliche Abschreckung bewirken dürfte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Zur Problematik des Buschfleischhandels in der Schweiz bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie sieht die Lage bezüglich des Imports von illegal erlangtem Buschfleisch in die Schweiz seit der letzten Auswertung durch die Tengwood-Studie aus? </p><p>2. Welche Massnahmen (ausser die Informations- und Identifikationsbroschüre) wurden seither konkret ergriffen? </p><p>3. Welche Massnahmen (z.B. oben erwähnte Broschüre, ausgebildete Hunde am Zollübergang, etc.) wertet der Bundesrat als zielführend bei der Bekämpfung von illegal eingeführtem Buschfleisch und inwiefern? </p><p>4. Gibt es weitergehende Massnahmen, die der Bundesrat noch "ausprobieren" möchte? </p><p>5. Gibt es aufgrund der momentanen Corona-Krise neue Vorsichtsmassnahmen betreffend Buschfleisch?</p>
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